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Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
178 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2014) Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2014) Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2014) Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2014)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 440/2013 Erstellt am: 29.10.2013 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 03.12.2013 Rat X 17.12.2013 Betreff Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahre 2014 2015 ff* Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja 114.520 € € x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel für den städtischen Eigenanteil von 15% der Friedhofsunterhaltungskosten zur Finanzierung des öffentlichen Grüns müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2014 bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 130101 Öffentliches Grün und Biotope. Gegenüber dem Jahr 2013 ergibt sich ein Mehrbedarf von 2.630 €. * Eine Aussage für die Jahre ab 2015 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. Vorlage Nr.: 440/2013 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Friedhofsgebühren 2014 und die für das Jahr 2014 nachfolgend aufgeführten Gebührensätze: Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten - Wahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle - Verlängerung Wahlgrab pro Jahr u. Stelle - Urnenwahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle - Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr u. Stelle - Reihengrab, Kinder bis zu 5 Jahren - Reihengrab, Personen ab 6 Jahren - Urnenreihengrab - Anonymes Urnengrab - Pflegegrab Sarg - Pflegegrab Urne 1.460,00 € 73,00 € 1.279,00 € 63,95 € 506,00 € 1.252,00 € 1.130,00 € 1.257,00 € 2.552,00 € 2.088,00 € Gebührensätze für Grabanfertigung und Bestattung - Kinder bis zu 5 Jahren - Personen ab 6 Jahren - Urnenbeisetzung - Anonyme Urnenbeisetzung - Tiefbestattung - Tieferlegung ohne Beisetzung - Tieferlegung mit Beisetzung - Ausgrabung Sarg - Ausgrabung Urne - Wiederbeisetzung Sarg - Wiederbeisetzung Urne 370,80 € 824,00 € 329,60 € 329,60 € 1.236,00 € 1.483,20 € 2.059,90 € 1.483,20 € 329,60 € 659,20 € 247,20 € Gebührensatz für die Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen - Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier - Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier - Aufbewahrung einer Leiche - Aufbewahrung Urne / Kindersarg Genehmigungsgebühren - Genehmigung von stehenden Grabmälern - Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je - ein liegendes Denkmal - eine Grabeinfassung - eine Teilabdeckung 62,70 € 415,10 € 207,50 € 124,50 € 62,30 € 74,20 € 44,50 € 44,50 € 44,50 € Vorlage Nr.: 440/2013 . Seite 3 / 4 - eine Ganzabdeckung - Zulassung von Gewerbetreibenden - Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten 44,50 € 44,50 € 29,70 € Erläuterungen 2013 / € Nutzungsrechte Wahlgrab 20 Jahre Änderung 2014 / € 1.421,00 2,7% 1.460,00 71,05 2,7% 73,00 Urnenwahlgrab 20 Jahre Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr 1.240,00 62,00 3,1% 3,1% 1.279,00 63,95 Reihengrab Kinder Reihengrab 490,00 1.217,00 3,3% 2,9% 506,00 1.252,00 Urnenreihengrab Anonyme Urnengrabstätte Pflegegrab Sarg Pflegegrab Urne Grabanfertigung / Bestattung Kinder bis 5 Jahre 1.094,00 1.216,00 2.473,00 2.020,00 3,3% 3,4% 3,2% 3,4% 1.130,00 1.257,00 2.552,00 2.088,00 Verlängerung Wahlgrab pro Jahr Personen über 5 Jahre Urnenbeisetzung Anonyme Urnenbeisetzung Tiefbestattung Tieferlegung ohne Beisetzung Tieferlegung mit Beisetzung Ausgrabung Sarg Ausgrabung Urne Wiederbeisetzung Sarg Wiederbeisetzung Urne Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers Benutzung der Trauerhallen Aufbahrung Aufbahrung Sinnersdorf, alt Aufbewahrung Leichnam 376,90 370,80 837,60 824,00 335,10 335,10 1.256,40 1.507,60 2.093,90 1.507,60 335,10 670,10 329,60 329,60 1.236,00 1.483,20 2.059,90 1.483,20 329,60 659,20 -1,6% 251,30 59,60 412,40 206,20 123,70 247,20 5,2% 0,7% Aufbewahrung Urne 61,90 Genehmigungsgebühren Denkmal stehend Genehmigung sonstiger Grabgestaltung Zulassung von Gewerbetreibenden 72,60 43,50 43,50 2,2% Ausstellung Zufahrtberechtigung 29,00 2,4% 62,70 415,10 207,50 124,50 62,30 2,3% 74,20 44,50 44,50 29,70 Vorlage Nr.: 440/2013 . Seite 4 / 4 Die Gebührensätze für Grabanfertigungen und Bestattungen können geringfügig gesenkt werden, da sich das Verhältnis Aufwand zu Fallzahlen verbessert hat. Die Gebührensätze für die Nutzungsrechte, Trauerhallen und Trägerinnen- bzw. Trägerdienste müssen dagegen erhöht werden, da die Friedhofsunterhaltungskosten insgesamt gestiegen sind und die günstigeren Bestattungsarten (Urnenbestattungen mit geringerer Inanspruchnahme der städtischen Trauerhallen) nach wie vor gut genutzt werden. Die bereinigten Kosten nach Abzug der Nebenerträge liegen mit 1.064.755 € um 27.126 € (2,6%) über den gebührenrelevanten Kosten in der Kalkulation für das Jahr 2013 (s. Seite 2, Zeile 35). Dies liegt im Wesentlichen an höheren Kosten für den Unterdeckungsausgleich aus Vorjahren (+21.271 €) und gestiegenem Unterhaltungsaufwand für die Friedhofspflege (+20.817 €). Zudem steigen die Betriebskosten der Trauerhallen (+9.500 €). Aufwandsreduzierungen werden bei Winterdienst (-14.100 €), Abfallentsorgung (-5.000 €) sowie Abschreibung (-6.056 €) und Verzinsung (-6.645 €) angenommen.