Daten
Kommune
Pulheim
Größe
178 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
440/2013
Erstellt am:
29.10.2013
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
03.12.2013
Rat
X
17.12.2013
Betreff
Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2014
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2014
2015 ff*
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
114.520 €
€
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel für den städtischen Eigenanteil von 15% der
Friedhofsunterhaltungskosten zur Finanzierung des öffentlichen Grüns müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen
2014 bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 130101 Öffentliches Grün und Biotope. Gegenüber dem Jahr 2013 ergibt sich ein Mehrbedarf von 2.630 €.
* Eine Aussage für die Jahre ab 2015 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der
Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 440/2013 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Friedhofsgebühren 2014 und die für das Jahr 2014 nachfolgend aufgeführten Gebührensätze:
Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten
- Wahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle
- Verlängerung Wahlgrab pro Jahr u. Stelle
- Urnenwahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle
- Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr u. Stelle
- Reihengrab, Kinder bis zu 5 Jahren
- Reihengrab, Personen ab 6 Jahren
- Urnenreihengrab
- Anonymes Urnengrab
- Pflegegrab Sarg
- Pflegegrab Urne
1.460,00 €
73,00 €
1.279,00 €
63,95 €
506,00 €
1.252,00 €
1.130,00 €
1.257,00 €
2.552,00 €
2.088,00 €
Gebührensätze für Grabanfertigung und Bestattung
- Kinder bis zu 5 Jahren
- Personen ab 6 Jahren
- Urnenbeisetzung
- Anonyme Urnenbeisetzung
- Tiefbestattung
- Tieferlegung ohne Beisetzung
- Tieferlegung mit Beisetzung
- Ausgrabung Sarg
- Ausgrabung Urne
- Wiederbeisetzung Sarg
- Wiederbeisetzung Urne
370,80 €
824,00 €
329,60 €
329,60 €
1.236,00 €
1.483,20 €
2.059,90 €
1.483,20 €
329,60 €
659,20 €
247,20 €
Gebührensatz für die Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers
Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen
- Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier
- Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier
- Aufbewahrung einer Leiche
- Aufbewahrung Urne / Kindersarg
Genehmigungsgebühren
- Genehmigung von stehenden Grabmälern
- Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je
- ein liegendes Denkmal
- eine Grabeinfassung
- eine Teilabdeckung
62,70 €
415,10 €
207,50 €
124,50 €
62,30 €
74,20 €
44,50 €
44,50 €
44,50 €
Vorlage Nr.: 440/2013 . Seite 3 / 4
- eine Ganzabdeckung
- Zulassung von Gewerbetreibenden
- Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten
44,50 €
44,50 €
29,70 €
Erläuterungen
2013 / €
Nutzungsrechte
Wahlgrab 20 Jahre
Änderung
2014 / €
1.421,00
2,7%
1.460,00
71,05
2,7%
73,00
Urnenwahlgrab 20 Jahre
Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr
1.240,00
62,00
3,1%
3,1%
1.279,00
63,95
Reihengrab Kinder
Reihengrab
490,00
1.217,00
3,3%
2,9%
506,00
1.252,00
Urnenreihengrab
Anonyme Urnengrabstätte
Pflegegrab Sarg
Pflegegrab Urne
Grabanfertigung / Bestattung
Kinder bis 5 Jahre
1.094,00
1.216,00
2.473,00
2.020,00
3,3%
3,4%
3,2%
3,4%
1.130,00
1.257,00
2.552,00
2.088,00
Verlängerung Wahlgrab pro Jahr
Personen über 5 Jahre
Urnenbeisetzung
Anonyme Urnenbeisetzung
Tiefbestattung
Tieferlegung ohne Beisetzung
Tieferlegung mit Beisetzung
Ausgrabung Sarg
Ausgrabung Urne
Wiederbeisetzung Sarg
Wiederbeisetzung Urne
Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers
Benutzung der Trauerhallen
Aufbahrung
Aufbahrung Sinnersdorf, alt
Aufbewahrung Leichnam
376,90
370,80
837,60
824,00
335,10
335,10
1.256,40
1.507,60
2.093,90
1.507,60
335,10
670,10
329,60
329,60
1.236,00
1.483,20
2.059,90
1.483,20
329,60
659,20
-1,6%
251,30
59,60
412,40
206,20
123,70
247,20
5,2%
0,7%
Aufbewahrung Urne
61,90
Genehmigungsgebühren
Denkmal stehend
Genehmigung sonstiger Grabgestaltung
Zulassung von Gewerbetreibenden
72,60
43,50
43,50
2,2%
Ausstellung Zufahrtberechtigung
29,00
2,4%
62,70
415,10
207,50
124,50
62,30
2,3%
74,20
44,50
44,50
29,70
Vorlage Nr.: 440/2013 . Seite 4 / 4
Die Gebührensätze für Grabanfertigungen und Bestattungen können geringfügig gesenkt werden, da sich das Verhältnis
Aufwand zu Fallzahlen verbessert hat.
Die Gebührensätze für die Nutzungsrechte, Trauerhallen und Trägerinnen- bzw. Trägerdienste müssen dagegen erhöht
werden, da die Friedhofsunterhaltungskosten insgesamt gestiegen sind und die günstigeren Bestattungsarten (Urnenbestattungen mit geringerer Inanspruchnahme der städtischen Trauerhallen) nach wie vor gut genutzt werden.
Die bereinigten Kosten nach Abzug der Nebenerträge liegen mit 1.064.755 € um 27.126 € (2,6%) über den gebührenrelevanten Kosten in der Kalkulation für das Jahr 2013 (s. Seite 2, Zeile 35). Dies liegt im Wesentlichen an höheren Kosten
für den Unterdeckungsausgleich aus Vorjahren (+21.271 €) und gestiegenem Unterhaltungsaufwand für die Friedhofspflege (+20.817 €). Zudem steigen die Betriebskosten der Trauerhallen (+9.500 €). Aufwandsreduzierungen werden bei
Winterdienst (-14.100 €), Abfallentsorgung (-5.000 €) sowie Abschreibung (-6.056 €) und Verzinsung (-6.645 €) angenommen.