Daten
Kommune
Kerpen
Größe
135 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
01.09.17, 13:16
Aktualisiert
21.09.17, 15:40
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Bearbeiter/in: 11.1 Ju
TOP
Drs.-Nr.: 418.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
31.07.2017
Bemerkungen
12.09.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Verlängerung eines Mietvertrages im Stiftsquartier und künftige Nutzung des Hauses für
Kunst und Geschichte
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Spürck
Abt. 10.1
Ratsbüro
Begründung:
Ausgangssituation
Die Angelegenheit „Optimierung von Büro- und Nutzflächen“ ist in diesem Jahr mit verschiedenen
Schwerpunkten schon mehrfach im Haupt – und Finanzausschuss thematisiert worden (siehe
auch Vorlagen 161.17 und 224.17 in der Sitzung am 25.04.2017 und Vorlage 419.17 im
nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung).
In der Sitzung am 25.04.2017 hat der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, vor den weiteren
Beratungen und der Beschlussfassung einen Ortstermin im Haus für Kunst und Geschichte
anzubieten, damit sich die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses ein Bild von den
vorgeschlagenen Maßnahmen machen können.
Dieser Ortstermin hat am 01.06.2017 stattgefunden. Im Rahmen dieses Ortstermins hat die
Verwaltung erläutert, wo ein Standesamt mit Trauzimmer und Büroräumen untergebracht werden
könnte. Die Verwaltung ist aus den vor Ort erläuterten und in den o.g. Sitzungsvorlagen
ausführlich dargestellten Gründen der Auffassung, dass eine Verlagerung des Standesamtes in
das Haus für Kunst und Geschichte sowohl hinsichtlich des Ambientes, der Lage und der zur
Verfügung stehenden Flächen eine sinnvolle Alternative wäre.
Die Verwaltung hat aufgrund der bisherigen politischen Diskussionen und Rückmeldungen
allerdings den Eindruck, dass der Vorschlag, das Standesamt mit Trauzimmer und Büroräumen in
das Haus für Kunst und Geschichte zu verlagern, (mehrheitlich) nicht gewünscht ist. Von daher
hat die Verwaltung Standort-Alternativen für das Standesamt geprüft:
Standesamt
Sollte das Standesamt nicht in das Haus für Kunst und Geschichte verlagert werden, könnte es
(neben den anderen dort untergebrachten Bereichen Betreuungsstelle, Pflegeberatung und
Schwerbehinderte im Beruf) im Stiftsquartier bleiben. In diesem Fall müsste der Mietvertrag mit
dem Stiftsquartier über den 31.03.2018 hinaus verlängert werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung mit dem Vermieter des Stiftsquartiers mit dem Ziel
einer Reduzierung des Mietpreises Kontakt aufgenommen. Der Vermieter wäre bereit, den qmPreis bei gleichzeitiger Verlängerung des Mietvertrages um fünf Jahre zu reduzieren. Weiterhin
wäre der Vermieter bereit, die Mietpreisreduzierung bereits zum 01.09.2017 vorzunehmen
(Mietvertrag zu alten Konditionen läuft eigentlich noch bis 31.03.2018). Hierdurch ließen sich die
Mietkosten für dieses Objekt beträchtlich senken. Außerdem könnten und sollten zusätzlich zum
nächstmöglichen Zeitpunkt die sechs angemieteten Tiefgaragenstellplätze gekündigt werden, was
eine weitere zusätzliche Ersparnis bedeuten würde.
Als weitere Alternative für eine angemessene Unterbringung des Standesamtes käme eine
andere, in der Nähe des Rathauses befindliche private Bürofläche in Frage.
Der für diese Fläche angebotene qm-Preis liegt allerdings deutlich über dem qm-Preis im
Stiftsquartier.
Gegenüberstellung und Wertung der beiden Alternativen:
Günstigerer Mietpreis pro qm im Stiftsquartier
Größere nutzbare Fläche im Stiftsquartier
(Büro-) Einbauschränke und Teeküche bereits im Mietpreis enthalten; diese müssten für die
alternative private Bürofläche noch zusätzlich gekauft werden (ca. 10.000 €)
Einsparung von Umzugsaufwand und –kosten bei Verlängerung Stiftsquartier
(ca. 5.000 €)
bessere Parkmöglichkeiten im/ am Stiftsquartier (insbesondere durch Tiefgarage)
geringere Mindestvertragslaufzeit im Stiftsquartier
Beschlussvorlage 418.17
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Hinsichtlich der konkreten Konditionen beider Standorte (Stiftsquartier und alternative private
Bürofläche) wird auf die Vorlage 419.17 im nichtöffentlichen Teil verwiesen.
Im Ergebnis schlägt die Verwaltung vor, den Mietvertrag im Stiftsquartier zu verbesserten
Konditionen zu verlängern.
Zur Abrundung der Angelegenheit wird zusammenfassend nochmals darauf eingegangen, warum
unter den derzeit gegebenen Rahmenbedingungen eine Rückverlagerung des Standesamtes in
das Rathaus nicht sinnvoll ist. Detaillierter wurde bereits in der Vorlage 161.17 hierauf
eingegangen.
Eine Unterbringung des Trauzimmers in die ursprünglichen Räumlichkeiten des Rathauses
(2 Büroachsen rechts vom Eingang) scheitert am Platzbedarf. Ein wesentlicher Grund für die
Auslagerung im Jahr 2003 waren die beengten räumlichen Verhältnisse und die Lage in den
Hauptpublikumsbereichen des Erdgeschosses. In den ersten Jahren nach Bezug des Rathauses
war die Größe des Trauzimmers bzw. der Zuschnitt des Raumes noch angemessen und
ausreichend. Die standesamtliche Trauung hat mit den Jahren allerdings an Bedeutung
gewonnen. Die bei den standesamtlichen Trauungen anwesenden Hochzeitsgesellschaften haben
sich erheblich vergrößert. Diese Entwicklung wird noch dadurch verstärkt, wenn das Brautpaar
zudem auf eine kirchliche Trauung verzichtet und sich die Hochzeitsfeierlichkeit auf eine
standesamtliche Trauung konzentriert. Von daher ist ein aus zwei Büroachsen bestehendes
Trauzimmer (mit ca. 35 qm) zu klein. Eine Erweiterung auf drei Achsen ist keine Lösung, weil
dann der Raum hinsichtlich des Zuschnittes zu schmal und zu lang wäre. Erschwerend käme
hinzu, dass keine geeigneten Wartezonen mehr für Hochzeitsgesellschaften zur Verfügung
stünden. Nach Auslagerung des Standesamtes wurde der Foyerbereich verkleinert zu Gunsten
eines notwendigen Besprechungsraumes für das Jugendamt.
Eine Überlegung wäre noch, das Trauzimmer (mit anliegenden Standesamtbüros und
Aufenthaltsraum) in einen der beiden seitlichen Flügel des Erdgeschosses (in Richtung
Jahnhalle) unterzubringen. Durch insgesamt vier gegenüberliegende Büros einschl. des Flures
könnte ein Trauzimmer geschaffen werden, welches in etwa so groß wäre wie das jetzige
Trauzimmer. Berücksichtigt man die noch notwendigen drei Standesamtsbüros und einen
Aufenthaltsraum, ergäbe sich ein Gesamtraumbedarf von ca. acht Büros. Dieser Platz müsste
wiederum durch Auslagerung anderer Bereiche aus dem Rathaus erst geschaffen werden.
Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung des hierfür notwendigen Herrichtungsaufwandes und der nicht unerheblichen Kosten (Grundrenovierung, neue Bodenbeläge, ggf. durch
Zwischentüren optische Abtrennung des Bereiches oder evtl. sogar Schaffung eines separaten
Außenzugangs) sollte diese Variante zurzeit nicht weiter verfolgt werden.
Dies gilt auch für die Alternative Anbau eines Trauzimmers an das Rathaus als Pavillon mit
separatem Eingang. Eine derartige Variante wurde damals im Rahmen des Neubaus diskutiert
und war im Innenhof mit einer Größe von rd. 25 qm geplant. Diese Variante ist allerdings nicht
realisiert worden und wäre auch im Nachhinein von der Grundfläche zu klein gewesen. Eine
ähnliche Lösung könnte stattdessen am Westflügel in Richtung Parkplätze umgesetzt werden; mit
einer Fläche von ca. 50 qm mit separatem Zugang und Verbindung ins Rathaus. Diese
Trauzimmervariante würde allerdings mit einer Investitionssumme im sechsstelligen Bereich zu
Buche schlagen und wäre unter Berücksichtigung von Planungs- und Bauphase bis 01.04.2018
(bei einer Kündigung der Mietfläche Stiftsquartier) wohl nicht bezugsfertig. Auch hier müssten
Ersatzflächen angemietet werden.
Haus für Kunst und Geschichte
Wird das Standesamt nicht im Haus für Kunst und Geschichte untergebracht, sollten die dortigen
Flächen (ca. 260 qm insgesamt) dennoch effektiver genutzt werden.
Auch Rödl & Partner schlägt als eine Maßnahme der Organisations- und Effizienzuntersuchung
eine bessere Auslastung der Flächen (z.B. durch Schaffung zusätzlicher Büroflächen) im Haus für
Kunst und Geschichte vor.
Ohnehin ist geplant, in den kommenden Jahren Anzahl und Umfang der städtischen
Ausstellungen zu reduzieren sowie auch geeignete Flächen in anderen Gebäuden als
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Präsentationsfläche zu nutzen (z.B. Rathaus). So ist beispielsweise im folgenden Jahr keine
historische Ausstellung im Haus für Kunst und Geschichte geplant.
Vor diesem Hintergrund sollte das Obergeschoss im Haus für Kunst und Geschichte künftig
verstärkt als Bürofläche genutzt werden. Zwei Alternativen wären aus Sicht der Verwaltung
denkbar:
Vermietung des Obergeschosses an die Musikschule „La Musica“
Nutzung durch die Stadtverwaltung selbst/ Verlagerung der Abt. 10.2 „Kultur, Sport,
Städtepartnerschaft und Tourismus“
Im letzten Jahr wandte sich die Bürgermeisterin der Stadt Bergheim (auch in ihrer Funktion als
Vorsteherin des Zweckverbandes „La Musica“) an die Kolpingstadt Kerpen und bat um
Unterstützung bei der Suche nach einer Unterbringungsmöglichkeit für die Verwaltung der
Musikschule. Zwischenzeitlich wurde bis 31.10.2019 eine Übergangslösung gefunden. Der
Zweckverband hat für drei Jahre eine Bürofläche von einem Notariat in Bergheim angemietet.
Nach Ablauf des „Untermietvertrages“ könnte dem Zweckverband die Fläche im Obergeschoss
des Hauses für Kunst und Geschichte (ca. 130 qm) zur Miete angeboten werden.
Diese Variante setzt weiterhin eine entsprechende Beschlussfassung innerhalb des Zweckverbandes „La Musica“ voraus; seitens der Verwaltungsführung wurden bereits erste Gespräche mit
dem stellvertretenden Verbandsvorsteher geführt.
Das Obergeschoss des Hauses für Kunst und Geschichte könnte die Stadtverwaltung (ganz oder
teilweise) auch selbst als Bürofläche nutzen. In Frage kommen hier insbesondere auch wegen des
Sachzusammenhangs bzw. inhaltlicher Überschneidungen die Bereiche Kultur, Sport,
Städtepartnerschaft und Tourismus (Abteilung 10.2).
Im Hinblick auf den weiteren dringenden Raumbedarf hält die Verwaltung die „Eigennutzung“ für
die bessere und sinnvollere Lösung:
Rödl & Partner sieht im Rahmen der flächendeckenden Organisations- und Effizienzuntersuchung in einigen Bereichen sowohl eine personelle Unterdeckung als auch zusätzliche
Personalbedarfe durch zusätzliche oder intensiver wahrzunehmende Aufgaben. Im Gegenzug ist
nach Einschätzung von der Beraterfirma nicht davon auszugehen, dass Stellen(anteile) in
nennenswertem Umfang abgebaut werden können. Zusätzliche Arbeitsplätze werden daher
erforderlich sein, die in den bisher vorhandenen Räumlichkeiten nicht untergebracht werden
können.
Zudem läuft zurzeit noch eine (Folge-) Untersuchung der Qualitäts- und Personalstandards
insbesondere in den Verwaltungsbereichen des Jugendamtes durch die Fa. INSO. Auch hier ist
nach ersten Erkenntnissen von zusätzlichen Stellen auszugehen. Allein durch die gesetzlichen
Änderung im Bereich des Unterhaltsvorschusses zum 01.07.2017 (Anspruchsvoraussetzungen
wurden bis zum 18. Leberjahr erweitert/ bisher bis zum 12. Lebensjahr) ergibt sich eine erhebliche
zusätzliche Arbeitsbelastung.
Durch eine Verlagerung der Abteilung 10.2 in das Haus für Kunst und Geschichte würden im
Bürotrakt der Jahnhalle Flächen frei, die wiederum diesen dargestellten Zusatzbedarf decken
würden.
Mit dieser Lösung würden sowohl das Haus für Kunst und Geschichte effektiver genutzt als auch
die Anmietung weiterer Büroflächen vermieden.
Um das Obergeschoss des Hauses für Kunst und Geschichte als Bürofläche nutzen zu können,
sind insbesondere der Einbau von Türen vorzunehmen und entsprechende Voraussetzungen
hinsichtlich der Anbindung an EDV und Telekommunikation zu schaffen. Die Verwaltung wird
hierfür entsprechende Mittel im Haushaltsjahr 2018 einplanen.
Abschließend und im Zusammenhang mit der Notwendigkeit von Büroflächen noch eine
Erkenntnis, die sich aus der aktuellen überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
(GPA) ergibt. Die GPA hat bei der Prüfung von Konsolidierungsmaßnahmen auch das Kerpener
Gebäudeportfolio analysiert. So wurden die Flächen der verschiedenen Gebäudenutzungsarten in
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Relation zu 1.000 Einwohnern gesetzt und interkommunal verglichen. Bei den Verwaltungs-/
Büroflächen liegt die Kolpingstadt Kerpen mit dem Wert 179 sogar unter dem Minimalwert
(Spannbreite von 194 - 466, bei einem Mittelwert von 314). Dies belegt, dass die Stadtverwaltung
hinsichtlich zur Verfügung stehender Büroflächen äußerst knapp bemessen ist.
Zusammenfassung:
1.
Die Mietfläche im Stiftsquartier sollte zu den ausgehandelten günstigeren Konditionen um fünf
Jahre verlängert werden. Außerdem sollten als eine weitere Maßnahme zur Kostensenkung
die sechs angemieteten Tiefgaragenstellplätze schnellstmöglich gekündigt werden. Hierdurch
wäre eine jährliche Mietersparnis von 6.240 € zu erzielen (siehe Beschlussentwurf in der
Vorlage 419.17 im nichtöffentlichen Teil).
2.
Das Haus für Kunst und Geschichte sollte als Bürofläche effektiver genutzt werden. Aus Sicht
der Verwaltung bietet sich ein Umzug der Abteilung 10.2 (Kultur, Sport, Städtepartner-schaft
und Tourismus) in das Gebäude an. Hierdurch würden im Verwaltungstrakt der Jahnhalle
Büroflächen frei, die zur Deckung des notwendigen zusätzlichen Raumbedarfs genutzt
werden könnten. Eine Anmietung weiterer Büroflächen wäre aktuell dann nicht erforderlich.
Stellungnahme Kämmerer:
In der Vorlage V 161.17 wurde dargestellt, dass eine Verlagerung des Standesamtes in das Haus
für Kunst und Geschichte mit Einsparungen in Höhe von 40.000,00 € jährlich die wirtschaftlich
beste Lösung wäre. Infolgedessen wird vor dem Hintergrund der Haushaltssituation angeraten,
diese Lösung umzusetzen.
gez. Schaaf
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