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Beschlussvorlage (77. Änderung des Flächennutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Wirksamkeitsbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
178 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
29.09.17, 13:16
Aktualisiert
29.09.17, 13:16
Beschlussvorlage (77. Änderung des Flächennutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Wirksamkeitsbeschluss) Beschlussvorlage (77. Änderung des Flächennutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
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hier: Wirksamkeitsbeschluss)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: Claudia Dieken TOP Drs.-Nr.: 481.17 Datum: 07.09.2017 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 10.10.2017 Stadtrat 07.11.2017 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 77. Änderung des Flächennutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Wirksamkeitsbeschluss Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :51511900 Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter Dieken Mackeprang Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely - die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor. - die Wirksamkeit der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte Mastenweg“ Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im südwestlichen Bereich des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt:     im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg) im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“ im Süden durch den bestehenden Spielplatz an der Ottostraße im Westen durch den Wall des Regenüberlaufbeckens Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 0,9 ha. Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses, ist zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und über 3 Jahren) für Kindergartenplätze ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte erforderlich. Das Ziel der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bauleitplanerische Grundlage zur Ansiedlung einer 8-zügigen Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Dazu ist der gültige Flächennutzungsplan (1.Änderung) der Kolpingstadt Kerpen zu ändern. Beschlussvorlage 481.17 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 4000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 481.17 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.11.2015 hat die Verwaltung einen Maßnahmenplan für das gesamte Stadtgebiet zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder über und unter drei Jahren zur Diskussion gestellt (Vorlage 453.15). Nach der Kindergartenbedarfsplanung wurde für den Stadtteil Sindorf zur Behebung des Betreuungsdefizits der Bedarf für 8 KITA – Gruppen ermittelt. In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bau einer Kindertageseinrichtung mit 8 Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren im Stadtteil Sindorf auf dem „am zügigsten zu realisierenden“ Grundstück beschlossen. Standortbewertung Sindorf, Standort Mastenweg Das Grundstück „Mastenweg“ liegt im Süd- Westen des Ortsteils Sindorf und erfüllt derzeit die Funktion einer innerörtlichen Grün- bzw. Abstandsfläche gegenüber dem Gewerbegebiet Dickenbuschfeld. Die Flächengröße umfasst etwa 10.000m², die sich als begrünte Freifläche mit den Funktionen Anwohnerparkplatz (ca.700m²) und Kinderspielfläche der Kategorie A (ca. 2.000m² mit Seilbahn und Hartplatz) darstellen. Die Bedeutung des Spielplatzes (Kategorie A > 1.500m²) kann durch den Flächenanspruch der KITA erhalten bleiben. Trotz der abseitigen Lage hätte dieser Standort für das Einzugsgebiet südlich der Bahn, insbesondere dem Wohngebiet "Theodor- Heuss-Straße" eine gute Versorgungsfunktion. Das Grundstück bietet auf Grund seiner Größe ausreichend Planungsspielraum und befindet sich im städtischen Eigentum, so dass eine zeitnahe Realisierung möglich wäre. Planverfahren Da für den Bau der KITA ein Planerfordernis im Sinne des § 1 (3) BauGB vorliegt, sollen durch die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 363 die planungsrechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden. Aufgrund des notwendigen zeitlichen Vorlaufs der Flächennutzungsplanänderung, die einer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln (Dauer bis zu 3 Monaten) bedarf, wurde die Flächennutzungsplanänderung vorgezogen. 2. Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat am 02.05.2017 beschlossen, die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen. Die Abwägungsvorschläge des Ratsbeschlusses vom 02.05.2017 sind zum jetzigen Zeitpunkt nochmals überprüft und angepasst worden. Die angepassten Abwägungsvorschläge gem. § 4 (1) BauGB werden durch den Rat der Kolpingstadt Kerpen vor dem Beschluss der Wirksamkeit der 77. Änderung des FNP beschlossen. 3. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss: PA 30.08.2016 Rat 13.09.2016 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 14.11.2016 – einschl. 14.12.2016 Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 01.11.2016 – einschl. 14.12.2016 Offenlegungsbeschluss: PA 04.04.2017 Rat 02.05.2017 Offenlegung: 03.07.2017 – einschl. 11.08.2017 Wirksamkeitsbeschluss (geplant): PA 10.10.2017 Rat 07.11.2017 Beschlussvorlage 481.17 Seite 4 4. Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht Beschlussvorlage 481.17 Seite 5