Daten
Kommune
Kerpen
Größe
178 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
29.09.17, 13:16
Aktualisiert
29.09.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: Claudia Dieken
TOP
Drs.-Nr.: 481.17
Datum: 07.09.2017
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
10.10.2017
Stadtrat
07.11.2017
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
77. Änderung des Flächennutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil
Sindorf
hier: Wirksamkeitsbeschluss
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :51511900
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen
(Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter
Dieken
Mackeprang
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
-
die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen
(Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor.
-
die Wirksamkeit der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte
Mastenweg“
Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im südwestlichen
Bereich des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt:
im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg)
im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“
im Süden durch den bestehenden Spielplatz an der Ottostraße
im Westen durch den Wall des Regenüberlaufbeckens
Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 0,9
ha. Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses, ist zu
entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und über 3
Jahren) für Kindergartenplätze ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8-gruppigen
Kindertagesstätte erforderlich.
Das Ziel der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bauleitplanerische Grundlage
zur Ansiedlung einer 8-zügigen Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Dazu ist der
gültige Flächennutzungsplan (1.Änderung) der Kolpingstadt Kerpen zu ändern.
Beschlussvorlage 481.17
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
4000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 481.17
Seite 3
Begründung:
1.
Planungsanlass
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.11.2015 hat die Verwaltung einen
Maßnahmenplan für das gesamte Stadtgebiet zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für
Kinder über und unter drei Jahren zur Diskussion gestellt (Vorlage 453.15). Nach der
Kindergartenbedarfsplanung wurde für den Stadtteil Sindorf zur Behebung des
Betreuungsdefizits der Bedarf für 8 KITA – Gruppen ermittelt.
In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bau einer
Kindertageseinrichtung mit 8 Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren im Stadtteil
Sindorf auf dem „am zügigsten zu realisierenden“ Grundstück beschlossen.
Standortbewertung Sindorf, Standort Mastenweg
Das Grundstück „Mastenweg“ liegt im Süd- Westen des Ortsteils Sindorf und erfüllt derzeit
die Funktion einer innerörtlichen Grün- bzw. Abstandsfläche gegenüber dem
Gewerbegebiet Dickenbuschfeld. Die Flächengröße umfasst etwa 10.000m², die sich als
begrünte Freifläche mit den Funktionen Anwohnerparkplatz (ca.700m²) und
Kinderspielfläche der Kategorie A (ca. 2.000m² mit Seilbahn und Hartplatz) darstellen.
Die Bedeutung des Spielplatzes (Kategorie A > 1.500m²) kann durch den Flächenanspruch
der KITA erhalten bleiben.
Trotz der abseitigen Lage hätte dieser Standort für das Einzugsgebiet südlich der Bahn,
insbesondere dem Wohngebiet "Theodor- Heuss-Straße" eine gute Versorgungsfunktion.
Das Grundstück bietet auf Grund seiner Größe ausreichend Planungsspielraum und
befindet sich im städtischen Eigentum, so dass eine zeitnahe Realisierung möglich wäre.
Planverfahren
Da für den Bau der KITA ein Planerfordernis im Sinne des § 1 (3) BauGB vorliegt, sollen
durch die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des
Bebauungsplanes SI 363 die planungsrechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden.
Aufgrund des notwendigen zeitlichen Vorlaufs der Flächennutzungsplanänderung, die einer
Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln (Dauer bis zu 3 Monaten) bedarf, wurde die
Flächennutzungsplanänderung vorgezogen.
2.
Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat am 02.05.2017 beschlossen, die Bedenken und
Anregungen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen. Die Abwägungsvorschläge des Ratsbeschlusses
vom 02.05.2017 sind zum jetzigen Zeitpunkt nochmals überprüft und angepasst worden.
Die angepassten Abwägungsvorschläge gem. § 4 (1) BauGB werden durch den Rat der
Kolpingstadt Kerpen vor dem Beschluss der Wirksamkeit der 77. Änderung des FNP
beschlossen.
3.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss: PA 30.08.2016 Rat 13.09.2016
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 14.11.2016 – einschl. 14.12.2016
Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 01.11.2016 – einschl. 14.12.2016
Offenlegungsbeschluss: PA 04.04.2017 Rat 02.05.2017
Offenlegung: 03.07.2017 – einschl. 11.08.2017
Wirksamkeitsbeschluss (geplant): PA 10.10.2017 Rat 07.11.2017
Beschlussvorlage 481.17
Seite 4
4.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht
Beschlussvorlage 481.17
Seite 5