Daten
Kommune
Kerpen
Größe
112 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
27.10.17, 13:40
Aktualisiert
27.10.17, 13:40
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Bearbeitung: Reinhard Jung
TOP
Drs.-Nr.: 584.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
23.10.2017
Bemerkungen
07.11.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Geplante Nutzung der Büro- und Konferenzräume der Jahnhalle;
Hier: Anfrage der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
i.V.
gez. Jung
gez. Stein
gez. Canzler
gez. Nimtz
Begründung:
Mit Schreiben vom 17.10.2017 bittet die SPD-Fraktion im Zusammenhang mit der geplanten
Nutzung der Büro- und Konferenzräume in der Jahnhalle um Beantwortung einiger Fragen:
Wie hoch ist der Arbeitsanteil des Kulturamtes, der sich konkret mit der Betreuung und
Verwaltung der Jahnhalle befasst?
Die „eigentliche“ Betreuung einer konkreten Veranstaltung erfolgt durch einen der beiden
Objektbetreuer, denen auch weiterhin im Jahnhallengebäude ein Arbeitsplatz zur Verfügung
stehen wird.
Die „verwaltungsmäßige“ Betreuung (z.B. Beantragung und Erteilung einer Nutzungsgenehmigung) erfolgt in der Regel schriftlich durch das Verwaltungspersonal. Eine räumliche
Nähe zum Veranstaltungsort ist somit nicht erforderlich.
Welches Amt/ welche Abteilung sollen die Büroräumlichkeiten der Jahnhalle zukünftig nutzen?
Wer die Räumlichkeiten künftig nutzen wird, steht noch nicht endgültig fest. Es wird eine
Organisationseinheit sein, die als „abgeschlossene Einheit“ in die zur Verfügung stehenden
Raumkapazitäten passt. So werden eine Zergliederung einer Organisationseinheit und
unnötige Schnittstellen vermieden.
Wie wird dem entgegengewirkt, so dass es zu keinen Störungen kommt, wenn zu Bürozeiten
dort auch Veranstaltungen stattfinden?
Die Räumlichkeiten, die bisher die Abteilung 10.2 (Kultur, Sport, Städtepartnerschaft und
Tourismus) als Büroarbeitsplätze nutzt, werden künftig durch eine andere Organisationseinheit genutzt. Bisher kam es zu ḱeiner nennenswerten Beeinträchtigung während der
üblichen Bürozeiten. Da sich an den räumlichen Rahmenbedingungen nichts ändert, dürfte es
auch für die Nachfolge-Nutzer zu keinen Beeinträchtigungen kommen.
Werden in Zukunft Räumlichkeiten bei Veranstaltungen wegfallen, die vorher durch die Veranstalter genutzt werden konnten? Wir denken hierbei vor allem an die Umkleidemöglichkeiten bei Tanz- und Karnevalsveranstaltungen.
Nein, lediglich der Konferenzraum im Erdgeschoss (zwischen Thekenbereich und der Räume
der Schützen) wird multifunktional genutzt. Er dient auch bisher schon als Ausweichraum,
wenn für Seminare oder Besprechungen im Rathaus keine geeigneten Räume mehr zur
Verfügung stehen. Künftig wird dieser Raum auch vom Behindertenbeirat genutzt, allerdings
nur zu den üblichen Sprechzeiten dienstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Diese Nutzung
wurde erst kürzlich mit dem Behindertenbeirat einvernehmlich vereinbart.
Parallele Veranstaltungen in der Jahnhalle sowohl während der Sprechzeiten des
Behindertenbeirates als auch während der allg. Nutzung durch die Verwaltung werden sich
auf absolute Ausnahmefälle beschränken.
Sind vorstehende Sachverhalte auch bereits mit den regelmäßigen Nutzern der Jahnhalle
besprochen worden?
Ja bzw. aufgrund der bisherigen Praxis und Erfahrungen nicht notwendig (siehe
Ausführungen zu vorherigen Fragen).
Beschlussvorlage 584.17
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Beschlussvorlage 584.17
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