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Beschlussvorlage (Prioritätenliste Abteilung 16.1)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
184 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
06.10.17, 13:17
Aktualisiert
06.10.17, 13:17
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter: Jörg Mackeprang TOP Drs.-Nr.: 536.17 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 05.10.2017 Bemerkungen 10.10.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Prioritätenliste Abteilung 16.1 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: 1. 2. 3. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Prioritätenliste der Abteilung 16.1 zur Kenntnis. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beauftragt die Verwaltung für den Bereich Sandweg/Hauptstraße/Heideweg im Stadtteil Horrem eine Rahmenplanung zu erarbeiten. Das Projekt erhält die Priorität 1 Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt, dass das Projekt „Vinger Weg“ in der höchsten Priorität (3) bearbeitet wird. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Mackeprang Mackeprang Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: 1. Prioritätenliste Abteilung 16.1 - Änderungen gegenüber Prioritätenliste aus Sitzung vom 05.09.2017: In der aktuellen Prioritätenliste – Stand 05.10.2017 - wurden die nachfolgend aufgeführten, abgeschlossenen Projekte entfernt: Nr. 9 16 17 18 27 2. Bezeichnung BP 254 A - Senioreneinrichtung Caritas – BP 232 A – Ansiedlung eines Textilunternehmens im Europarc BP 301/1.Änd. KITA Hüttenstraße 79. Änd. FNP KITA Hüttenstraße 75. Änd. FNP Sondergebiet - zentraler Versorgungsbereich Brüggen - Heerstaße Grund Satzungsbeschluss am 26.09.2017 Projekt wird seitens des Unternehmens nicht weiterverfolgt Projekt wird derzeit nicht weiterverfolgt, da KITA - Standort Mastenweg in der Entwicklung s.o. FNP – Änderung ist wirksam Antrag der SPD – Fraktion vom 15.08.2017 – Erstellung eines Bebauungsplanes für das Quartier am Sandweg Der SPD – Ortsverein Horrem/Neu-Bottenbroich beantragt einen Bebauungsplan für das Quartier am Sandweg - begrenzt durch die BAB 4, die Verbrauchermärkte an der Hauptstraße sowie die vorhandene Bebauung am Heideweg/Heidestock, aufzustellen. 2.1 Derzeitiges Planungsrecht Im Regionalplan des Regierungsbezirks Köln ist die Fläche als "Allgemeiner Siedlungsbereich" dargestellt. Für die Flächen zwischen Sandweg, BAB 4 und den Märkten an der Hauptstraße stellt der Flächennutzungsplan (1. Änderung) der Kolpingstadt Kerpen aus dem Jahr 1984 überwiegend Wohnbauflächen dar, ebenso für den Streifen oberhalb der ehemaligen Kiesgrube und dem Heideweg. Die ehemalige Kiesgrube ist in der wirksamen 52. Änderung des FNP als " Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft " dargestellt. Die 52. Änderung ist seit dem 14.1.2009 wirksam. Darüber hinaus liegt diese Fläche im Geltungsbereich des seit dem 03.07.1990 rechtskräftigen Landschaftsplanes 6 "Rekultivierte Ville". Die Fläche ist gem. § 21 Landschaftsgesetz NW als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Als Entwicklungsziel für die Landschaft setzt der LP 6 für den betreffenden Bereich nach Ziffer 3.1 "Wiederherstellung einer ökologisch stabilen, vielfältigen und leistungsfähigen Landschaft" fest. Weiterhin ist für die Brachfläche (Kiesgrube) als Zweckbestimmung eine natürliche Entwicklung festgesetzt. Im Jahre 2013 sollte im Rahmen eines Änderungsverfahrens (69. Änd.) die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes in Wohnbaufläche geändert werden. Im Rahmen der landesplanerischen Anfrage hat die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 15.04.2014 mitgeteilt, dass die geplanten Änderung den Zielen der Landesplanung und Raumordnung widerspricht, insbesondere aufgrund des Widerspruchs zu den Zielen des Landschaftsplanes 6. Das Aufstellungsverfahren wurde nicht weiterverfolgt. Beschlussvorlage 536.17 Seite 2 2.3 Planung Quellenpark Gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer, der RWE Power AG, soll die Fläche zwischen Sandweg, BAB 4, Apollinarisstraße und den Grundstücksgrenzen der Märkte an der Hauptstraße zu dem Baugebiet „Quellenpark“ entwickelt werden (s. Nr. 7 der Prioritätenliste). Ziel ist es, in dem betreffenden Bereich neben einer Wohnbebauung auch einen KITA - Standort zu entwickeln. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan wird voraussichtlich im Jahr 2018 eingeleitet. Die geplante KITA soll vorab auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nach § 34 BauGB errichtet werden. 2.4 Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplanes Die Verwaltung regt an, unter Berücksichtigung der Planung des Baugebietes „Quellenpark“ für den von SPD erwähnten Planbereich einen städtebaulichen Rahmenplan zu erarbeiten. Dieser soll mögliche Potenziale für eine bauliche Entwicklung, sowie Freiraumflächen, die als Tabuzonen von einer baulichen Entwicklung freizuhalten sind, darstellen. Dabei werden die vorhandenen Restriktionen – u.a. Verkehrslärm BAB 4, tektonische Störzonen im Bereich der Kiesgrube bei der Planung zu berücksichtigen sein. Aufgrund der derzeitigen personellen Situation in der Abteilung 16.1 und des nicht akuten städtebaulichen Regelungsbedarfs, wird angeregt die Rahmenplanung mit einer Priorität 1 zu bearbeiten. 3. SPD – Antrag vom 28.09.2017 – Änderung der Priorität „Vinger Weg“ Die SPD – Fraktion regt an den Bebauungsplan KE 362 „Vinger Weg“ von der Priorität 2 (mittlere) in die Priorität 3 (hohe) einzustufen. Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 05.09.2017 seitens des Vorhabenträgers aufgezeigt, bestehen Probleme bei der eigentumsrechtlichen Verfügbarkeit von Flächen, die zur Erschließung des Baugebietes benötigt werden. Hierbei handelt es sich um Flächen im Bereich des ehemaligen Möbelhauses. Im Ausschuss wurde hierzu eine Erschließungsalternative aufgezeigt. Mit Email vom 27.09.2017 hat der Vorhabenträger der Verwaltung mitgeteilt, dass mit dem Grundstückseigentümer der für die Erschließungsvariante benötigten Teilfläche ein „Agreement zum Erwerb der Fläche“ erzielt wurde, so dass eigentumsrechtlich die Erschließungsalternative gesichert ist. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hatte die Verwaltung am 05.09.2017 gebeten, den Offenlagebeschluss für die Sitzung am 10.10.2017 vorzubereiten. Dies ist aufgrund noch ausstehender Abstimmungen mit dem Vorhabenträger nicht möglich gewesen. Die Verwaltung wird hierzu im nicht – öffentlichen Teil der Sitzung am 10.10.2017 berichten. Sollten die planerischen und vertraglichen Abstimmungen zwischen Verwaltung und Vorhabenträger erfolgt sein, wird die Verwaltung zeitnah die Beschlussvorlagen für Ausschuss und Rat erarbeiten. Eine Aufnahme in die höchste Priorität ist aus Sicht der Verwaltung möglich. Anlagen  Prioritätenliste – Stand 05.10.2017  Übersichtskarte Projekte  Antrag SPD Fraktion Sandweg  Übersichtskarte Sandweg  Antrag SPD – Fraktion „Vinger Weg“ Beschlussvorlage 536.17 Seite 3