Daten
Kommune
Kerpen
Größe
184 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
06.10.17, 13:17
Aktualisiert
06.10.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter: Jörg Mackeprang
TOP
Drs.-Nr.: 536.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
05.10.2017
Bemerkungen
10.10.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Prioritätenliste Abteilung 16.1
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
1.
2.
3.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Prioritätenliste der Abteilung 16.1
zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beauftragt die Verwaltung für den Bereich
Sandweg/Hauptstraße/Heideweg im Stadtteil Horrem eine Rahmenplanung zu erarbeiten.
Das Projekt erhält die Priorität 1
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt, dass das Projekt „Vinger Weg“ in
der höchsten Priorität (3) bearbeitet wird.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Mackeprang
Mackeprang
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
1.
Prioritätenliste Abteilung 16.1
- Änderungen gegenüber Prioritätenliste aus Sitzung vom 05.09.2017:
In der aktuellen Prioritätenliste – Stand 05.10.2017 - wurden die nachfolgend aufgeführten,
abgeschlossenen Projekte entfernt:
Nr.
9
16
17
18
27
2.
Bezeichnung
BP 254 A - Senioreneinrichtung Caritas –
BP 232 A – Ansiedlung eines Textilunternehmens
im Europarc
BP 301/1.Änd. KITA Hüttenstraße
79. Änd. FNP KITA Hüttenstraße
75. Änd. FNP Sondergebiet - zentraler
Versorgungsbereich Brüggen - Heerstaße
Grund
Satzungsbeschluss am 26.09.2017
Projekt wird seitens des
Unternehmens nicht weiterverfolgt
Projekt wird derzeit nicht
weiterverfolgt, da KITA - Standort
Mastenweg in der Entwicklung
s.o.
FNP – Änderung ist wirksam
Antrag der SPD – Fraktion vom 15.08.2017 – Erstellung eines Bebauungsplanes für
das Quartier am Sandweg
Der SPD – Ortsverein Horrem/Neu-Bottenbroich beantragt einen Bebauungsplan für das Quartier
am Sandweg - begrenzt durch die BAB 4, die Verbrauchermärkte an der Hauptstraße sowie die
vorhandene Bebauung am Heideweg/Heidestock, aufzustellen.
2.1
Derzeitiges Planungsrecht
Im Regionalplan des Regierungsbezirks Köln ist die Fläche als "Allgemeiner Siedlungsbereich"
dargestellt. Für die Flächen zwischen Sandweg, BAB 4 und den Märkten an der Hauptstraße stellt
der Flächennutzungsplan (1. Änderung) der Kolpingstadt Kerpen aus dem Jahr 1984 überwiegend
Wohnbauflächen dar, ebenso für den Streifen oberhalb der ehemaligen Kiesgrube und dem
Heideweg.
Die ehemalige Kiesgrube ist in der wirksamen 52. Änderung des FNP als " Fläche für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft " dargestellt. Die
52. Änderung ist seit dem 14.1.2009 wirksam. Darüber hinaus liegt diese Fläche im
Geltungsbereich des seit dem 03.07.1990 rechtskräftigen Landschaftsplanes 6 "Rekultivierte
Ville". Die Fläche ist gem. § 21 Landschaftsgesetz NW als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt.
Als Entwicklungsziel für die Landschaft setzt der LP 6 für den betreffenden Bereich nach Ziffer 3.1
"Wiederherstellung einer ökologisch stabilen, vielfältigen und leistungsfähigen Landschaft" fest.
Weiterhin ist für die Brachfläche (Kiesgrube) als Zweckbestimmung eine natürliche Entwicklung
festgesetzt.
Im Jahre 2013 sollte im Rahmen eines Änderungsverfahrens (69. Änd.) die 52. Änderung des
Flächennutzungsplanes in Wohnbaufläche geändert werden. Im Rahmen der landesplanerischen
Anfrage hat die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 15.04.2014 mitgeteilt, dass die
geplanten Änderung den Zielen der Landesplanung und Raumordnung widerspricht, insbesondere
aufgrund des Widerspruchs zu den Zielen des Landschaftsplanes 6.
Das Aufstellungsverfahren wurde nicht weiterverfolgt.
Beschlussvorlage 536.17
Seite 2
2.3
Planung Quellenpark
Gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer, der RWE Power AG, soll die Fläche zwischen
Sandweg, BAB 4, Apollinarisstraße und den Grundstücksgrenzen der Märkte an der Hauptstraße
zu dem Baugebiet „Quellenpark“ entwickelt werden (s. Nr. 7 der Prioritätenliste). Ziel ist es, in dem
betreffenden Bereich neben einer Wohnbebauung auch einen KITA - Standort zu entwickeln. Das
Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan wird voraussichtlich im Jahr 2018 eingeleitet. Die
geplante KITA soll vorab auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nach § 34 BauGB
errichtet werden.
2.4
Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplanes
Die Verwaltung regt an, unter Berücksichtigung der Planung des Baugebietes „Quellenpark“ für
den von SPD erwähnten Planbereich einen städtebaulichen Rahmenplan zu erarbeiten. Dieser soll
mögliche Potenziale für eine bauliche Entwicklung, sowie Freiraumflächen, die als Tabuzonen von
einer baulichen Entwicklung freizuhalten sind, darstellen. Dabei werden die vorhandenen
Restriktionen – u.a. Verkehrslärm BAB 4, tektonische Störzonen im Bereich der Kiesgrube bei der
Planung zu berücksichtigen sein.
Aufgrund der derzeitigen personellen Situation in der Abteilung 16.1 und des nicht akuten
städtebaulichen Regelungsbedarfs, wird angeregt die Rahmenplanung mit einer Priorität 1 zu
bearbeiten.
3.
SPD – Antrag vom 28.09.2017 – Änderung der Priorität „Vinger Weg“
Die SPD – Fraktion regt an den Bebauungsplan KE 362 „Vinger Weg“ von der Priorität 2 (mittlere)
in die Priorität 3 (hohe) einzustufen.
Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 05.09.2017 seitens
des Vorhabenträgers aufgezeigt, bestehen Probleme bei der eigentumsrechtlichen Verfügbarkeit
von Flächen, die zur Erschließung des Baugebietes benötigt werden. Hierbei handelt es sich um
Flächen im Bereich des ehemaligen Möbelhauses. Im Ausschuss wurde hierzu eine
Erschließungsalternative aufgezeigt. Mit Email vom 27.09.2017 hat der Vorhabenträger der
Verwaltung mitgeteilt, dass mit dem Grundstückseigentümer der für die Erschließungsvariante
benötigten Teilfläche ein „Agreement zum Erwerb der Fläche“ erzielt wurde, so dass
eigentumsrechtlich die Erschließungsalternative gesichert ist.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hatte die Verwaltung am 05.09.2017 gebeten, den
Offenlagebeschluss für die Sitzung am 10.10.2017 vorzubereiten. Dies ist aufgrund noch
ausstehender Abstimmungen mit dem Vorhabenträger nicht möglich gewesen. Die Verwaltung
wird hierzu im nicht – öffentlichen Teil der Sitzung am 10.10.2017 berichten.
Sollten die planerischen und vertraglichen Abstimmungen zwischen Verwaltung und
Vorhabenträger erfolgt sein, wird die Verwaltung zeitnah die Beschlussvorlagen für Ausschuss
und Rat erarbeiten. Eine Aufnahme in die höchste Priorität ist aus Sicht der Verwaltung möglich.
Anlagen
Prioritätenliste – Stand 05.10.2017
Übersichtskarte Projekte
Antrag SPD Fraktion Sandweg
Übersichtskarte Sandweg
Antrag SPD – Fraktion „Vinger Weg“
Beschlussvorlage 536.17
Seite 3