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Beschlussvorlage (Quartalsbericht Q3 2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
362 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
27.10.17, 13:40
Aktualisiert
27.10.17, 13:40

Inhalt der Datei

Kostenträger/ Produkt 111111301 121270100 Beschreibung Erträge Verkauf von Grundstücken Kostenerstattung Personalkosten Erftkreis Ansatz 2017 1.663.115,00 2.693.000,00 Anordnungen 2017 54.574,94 1.958.477,19 realisiertes Haushaltssoll in % 3,28 72,72 121270200 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte Rettungsdienst 2.460.000,00 1.567.435,50 63,72 212110199 Landeszuw. Off. Ganztagsschule 1.285.000,00 1.097.119,50 85,38 212110199 Elternbeiträge OGS 792.000,00 494.811,50 62,48 252810300 Entgelte für Veranstaltungen 74.500,00 59.002,50 79,20 zust. Amt/Abt. Bemerkung 18 13 Aktuell wurden dem Rhein-Erft-Kreis 2,611 Mio. € als Abschlag in Rechnung gestellt bezogen auf das gesamte Jahr 2017. Die Endabrechnung 2017 muss noch erstellt werden. 13 Das Fachamt rechnet damit, dass der Ansatz möglicherweise um 1,5% (ca. 36.000 €) unterschritten wird. 22 ggf. Rückzahlung von 3.000 € nach Stichtagsmeldung; die Teilnehmerzahlen sind geringer ausgefallen als ursprünglich erwartet, sodass das Ergebnis geringer ausfällt. 22 674.000 € aktuelle Anordnungen am 11. Oktober 2017; Die Teilnehmerzahlen sind geringer ausgefallen als ursprünglich erwartet, sodass das Ergebnis Sachkonten geringer ausfällt. 10 Kostenträger/ Produkt 313130100 Beschreibung Kostenerstattung Land nach dem AsylBLG Ansatz 2017 11.000.000,00 Anordnungen 2017 1.258.298,00 realisiertes Haushaltssoll in % 11,44 zust. Amt/Abt. Bemerkung 21 Der Haushaltsansatz berücksichtigt auf der Grundlage von 600 „Bestandsflüchtlingen“ zum Jahresbeginn 2017 eine Jahresneuzuweisung von 300 Flüchtlingen, tatsächlich erfolgten bislang 15 Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (erstattungsfähige Zuweisungen) sowie 29 Zuweisungen nach dem Integrationsgesetz (deren Asylverfahren sind abgeschlossen, für diese Zuweisungen gibt es keine Landeserstattung). Aufgrund der aktuellen Quotenerfüllung werden für 2017 keine weiteren Zuweisungen von Asylbewerbern nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erwartet. Der Haushaltsansatz berücksichtigt darüber hinaus eine Asylentscheidungsquote des BAMF von monatlich 3 % (Vorjahreswert). Aufgrund der Neuausrichtung des BAMF liegt die Entscheidungsquote deutlich über diesem Annahmewert mit der Folge, dass sich aktuell nur noch 160 Flüchtlinge in einem laufenden Asylverfahren befinden. Die Kostenerstattung des Landes bezieht sich nur auf diesen (sinkenden) Personenkreis. Physisch sind jedoch nahezu alle anerkannten Flüchtlinge vor Ort und werden mit Wohnraum versorgt und betreut. 313410100 313410100 363630101 1.067.000,00 1.106.000,00 100.000,00 388.617,22 250.930,03 289.782,92 36,42 22,69 289,78 23 23 23 363650199 Einnahmen gem. § 7 UVG Kostenerstattung Land an die UVK Kostenerstattung durch andere Träger §§ 33,34 Landeszuschuss eigene Kindertagesstätten 2.611.370,00 1.590.941,57 60,92 23 363650199 363650200 363650200 Elternbeiträge eigene KiTa Landeszuschuss KiTa fremder Träger Elternbeiträge KiTa freie Träger 919.020,00 3.802.150,00 900.000,00 647.246,09 2.338.126,88 829.400,58 70,43 61,49 92,16 erfolgt wie angemeldet 23 erfolgt wie angemeldet 23 erfolgt wie angemeldet 23 erfolgt wie angemeldet Kostenträger/ Produkt 424240201 Beschreibung Benutzungsgebühr Freibad Türnich (7% MwSt) Ansatz 2017 67.800,00 Anordnungen 2017 70.979,43 realisiertes Haushaltssoll in % 104,69 zust. Amt/Abt. Bemerkung 24 Mehrerträge aufgrund längerer Öffnungszeiten des Freibades (Mai bis September 2017) 424240204 Benutzungsgebühr Erftlagune (7% MwSt) 560.000,00 0,00 0,00 24 424240204 Benutzungsgebühr Sauna Erftlagune (7% MwSt) Verwaltungsgebühren Bau- und Grundstücksordnung 0,00 0,00 0,00 24 300.000,00 789.934,98 263,31 16 verschobene Eröffnung der Erftlagune 525210000 535310500 Konzessionsabgaben Die Sauna ist und bleibt geschlossen. Die Mehrerträge sind zwei einzelnen großen Baumaßnahmen zuzuordnen. Dabei handelt es sich um einzelne Bauvorhaben und nur einmalig zu zahlende Gebühren in diesem Jahr. 3.250.000,00 1.335.667,01 41,10 20 Voraussichtlich Mindererträge aufgrund geringerer Verbräuche, auf denen die Berechnung basiert 535370000 Müllabfuhrgebühren 5.413.000,00 4.197.089,65 77,54 20 535380102 Kanalbenutzungsgebühren -NW- 4.705.000,00 3.921.367,34 83,34 20 535380103 Kanalbenutzungsgebühren -SW- 7.033.000,00 5.455.623,45 77,57 20 535380106 Zug. SoPo aus Beiträgen (Kanalanschlussbeiträge) Zug. SoPo aus Beiträgen (Erschließungsbeiträge) (ab 2013) 1.389.000,00 70.159,62 5,05 106.000,00 6.518,51 6,15 499.000,00 523.827,66 104,98 555530100 Zug. SoPo aus Beiträgen (Straßenbaubeiträge) (ab 2013) Gebühren Nutzungsrechte 500.000,00 498.139,44 99,63 555530400 Bestattungsgebühren 325.000,00 198.807,02 61,17 Jahresbezogenes Soll liegt aktuell bei 5,4 Mio. €. Jahresbezogenes Soll liegt aktuell bei 5,0 Mio. €. 545410102 545410102 Jahresbezogenes Soll liegt aktuell bei 7,1 Mio. €. 20 Hier erfolgt noch eine Sollstellung in Höhe von ca. 1,38 Mio. €. 20 Der Haushaltsansatz wird nicht erreicht, da beispielsweise der Kreisel am Europaring 2017 nicht errichtet wird und damit erwartete Einnahmen entfallen. 20 Es ist geplant, noch ein bis zwei Maßnahmen abzurechnen. 25 Der Ansatz ist schon jetzt erreicht. Die angesetzten 500.000 € werden auf jeden Fall übertroffen. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein Großteil der Gebühren noch abgegrenzt werden muss, da die Nutzungsgebühren im wesentlichen für andere Rechnungsjahre erhoben werden. 25 Der Ansatz wird vorraussichtlich erreicht. Kostenträger/ Produkt Beschreibung Ansatz 2017 Anordnungen 2017 realisiertes Haushaltssoll in % zust. Amt/Abt. Bemerkung 616110100 616110100 616110100 Zug. SoPo Land Investitionspauschale Grundsteuer A Grundsteuer B 2.675.000,00 227.000,00 14.690.000,00 2.341.297,00 178.677,29 11.346.587,26 87,53 78,71 77,24 616110100 Gewerbesteuer 34.000.000,00 28.365.181,59 83,43 616110100 Gemeindeanteil Einkommensteuer 31.547.000,00 15.796.565,05 50,07 616110100 Gemeindeanteil Umsatzsteuer 4.193.000,00 2.082.642,02 49,67 616110100 Vergnügungssteuer 1.210.000,00 1.018.744,78 84,19 616110100 616110100 616110100 616110100 Hundesteuer Leistungen Familienausgleich Schlüsselzuweisungen vom Land Schulpauschale - konsumtive Verwendung - 470.000,00 3.088.000,00 21.486.000,00 1.900.000,00 476.284,08 1.540.970,97 18.800.929,00 1.662.539,00 101,34 49,90 87,50 87,50 616110100 Zinserträge Gewerbesteuernachforderungen 450.000,00 279.961,58 62,21 616120100 Zug. Investitionskredite vom privaten Kreditmarkt 5.499.155,00 3.100.000,00 56,37 20 Jahresbezogenes Soll liegt bei Ansatzhöhe 20 Jahresbezogenes Soll liegt bei Ansatzhöhe 20 Jahresbezogenes Soll liegt aktuell bei 14,8 Mio. €. 20 Jahresbezogenes Soll liegt aktuell bei 37,8 Mio. €. 20 Gemeindeanteil 3. Quartal: 7,3 Mio. €; erwartetes Jahressoll 30,4 Mio. € 20 Gemeindeanteil 3. Quartal: 1,05 Mio. €; erwartetes Jahressoll 4,2 Mio. € 20 Jahresbezogenes Soll liegt aktuell bei 1,3 Mio. €. 20 Jahressollstellung 20 Jahresbezogenes Soll liegt bei Ansatzhöhe 20 Jahresbezogenes Soll liegt bei Ansatzhöhe 20 Jahresbezogenes Soll liegt bei Ansatzhöhe 20 Nicht zu prognostizieren 20 782.000,00 2.018.000,00 781.332,50 1.655.730,48 99,91 82,05 11 22 111111101 212110199 Aufwendungen Verbandsumlage KDVZ Sachkosten OGS Es werden noch Aufwendungen in Höhe von ca. 20.000 € erwartet; Die Teilnehmerzahlen sind geringer ausgefallen als ursprünglich erwartet, sodass das Ergebnis geringer ausfällt. 252810300 313130100 Sachbedarf Kulturveranstaltungen Grundleistg. als Geldleistung zum LU nach AsylbLG 122.800,00 2.820.000,00 77.081,47 67.246,61 62,77 2,38 10 21 Grundleistungen erhalten neu zugewiesene Asylbewerber in den ersten 15 Monaten nach Zuweisung. Aufgrund erheblich geringerer Zuweisungen sowie der hohen Entscheidungsquote des BAMF reduziert sich der leistungsberechtigte Personenkreis und somit der Grundleistungsaufwand deutlich. Kostenträger/ Produkt Beschreibung Ansatz 2017 Anordnungen 2017 realisiertes Haushaltssoll in % 313130100 Lstg Krankh/Schwangersch/Geb. AsylbLG 2.780.000,00 378.592,24 13,62 313130100 313150600 Besondere Leistungen AsylbLG Gebäudemieten 1.410.000,00 530.000,00 723.062,43 343.061,25 51,28 64,73 313410100 Ausgaben nach dem UVG 2.391.000,00 832.566,80 34,82 17.167.200,00 10.436.674,26 60,79 1.650.000,00 1.412.114,90 85,58 363610101..363639900Budget Wirtschaftliche Jugendhilfe 363610200 Tagespflege/Tagesbetreuung Kinder außerh. Einr. 363610200 0,00 0,00 0,00 363630101 Tagespflege/Tagesbetreuung Kinder (bis 31.12.2013) Erstattung andere Träger §§33,34 400.000,00 264.155,49 66,04 363630101 Zuschuss Tagesgruppe SPZ 305.000,00 305.000,00 100,00 363630101 § 33 SGB VIII Vollzeitpflege (außerh.Einr.) 1.000.000,00 765.928,51 76,59 363630101 § 41/34 SGB VIII Heimerziehung VJ (in Einr.) 300.000,00 162.194,00 54,06 363630101 § 41/27,30 SGB VIII ambul.Hilfe VJ (außerh.Einr.) § 35a SGB VIII stat. Eingliederungshilfe(in Einr.) § 34 SGB VIII Heimerziehung (in Einr.) 30.000,00 11.154,76 37,18 415.000,00 208.418,67 50,22 5.981.000,00 3.981.406,17 66,57 363630101 363630101 zust. Amt/Abt. Bemerkung 21 geringere Zuweisungen 21 geringere Zuweisungen 21 Die absehbare Einsparung bei den Mietkosten (ca. 70.000 € zum Jahresende) ist begründet durch die Aufgabe mehrerer Mietobjekte. Anerkannte Flüchtlinge aus diesen Objekten übernehmen i.d.R. den jeweiligen Mietvertrag dann als Mieter, die Mietkosten trägt das Jobcenter. 23 Der Ansatz stellt eine Schätzung dar. Die Antragstellungen für 2017 dauern an und sind noch nicht alle zahlbar gemacht 23 Nach jetzigem Stand erwartet das Fachamt keine Überschreitung. 23 Die Kosten für die Tagespflege sind leicht steigend. Nach jetziger Prognose werden Mehraufwendungen um ca. 100.000 € erwartet. 23 Die Abrechnung des 2. Halbjahres 2017 erfolgt ab Januar 2018. Eine Ansatzüberschreitung wird vom Fachamt erwartet. 23 Der Zuschuss wird im Jahr 2018 spitz abgerechnet. 23 Bis Ende 2017 fallen laut Fachamt evtl. höhere Aufwendungen an als geplant, da es sehr viele Neufälle gegeben hat. 23 Der Ansatz ist aus aktueller Sicht ausreichend. 23 Der Ansatz ist aus aktueller Sicht ausreichend. 23 Der Ansatz ist aus aktueller Sicht ausreichend. 23 Der Ansatz ist aus aktueller Sicht ausreichend. Kostenträger/ Produkt 363630101 Beschreibung Zuschuss SPZ, ambulante Hilfen Ansatz 2017 907.000,00 Anordnungen 2017 907.000,00 realisiertes Haushaltssoll in % 100,00 363650200 363670100 Zuschuss an freie Träger Kita Zuschuss Erziehungsberatung 9.030.510,00 477.000,00 7.942.426,55 477.000,00 87,95 100,00 535370000 Deponiekosten Müllentsorgung 2.922.000,00 1.678.978,17 57,46 535370000 Unternehmervergütung Müllentsorgung 1.962.250,00 1.370.527,91 69,84 535380199 535380199 535380199 Bauliche Unterhaltung Kanäle Bauliche Unterhaltung RÜB/RÜ Verbandsumlage Erftverband 1.400.000,00 5.000,00 5.050.000,00 336.905,19 4.995,05 3.844.035,39 24,06 99,90 76,12 545410103 Bauliche Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze 510.000,00 254.102,49 49,82 545410201 606.700,00 482.139,00 79,47 555520100 Strom-/Wasserkosten Straßenbeleuchtung (ab 01.01.2013) Verbandsumlagen Erftverband 1.000.000,00 692.048,61 69,20 616110100 Gewerbesteuerumlage 2.380.000,00 1.401.702,12 58,90 zust. Amt/Abt. Bemerkung 23 Eine neue Kostenkalkulation des Trägers sind einen zusätzlichen Bedarf von ca. 30.000 € vor. 23 erfolgt wie angemeldet 23 Der Zuschuss wird im Jahr 2018 spitz abgerechnet. 25 Die Aufwendungen sind in dieser Höhe erwartungsgemäß, da zum Stichtag 30.09. erst die Monate Janurar bis Juli abgerechnet wurden, also 7/12 des Jahres. 25 Die Aufwendungen sind in dieser Höhe erwartungsgemäß, da zum Stichtag 30.09. zwar die mengenunabhängigen Entgelte bis einschließlich September, nicht aber die mengenabhängigen Entgelte für Septermber abgerechnet wurden. 15 Ansatz wird ausgeschöpft 15 20 Es werden Mehraufwendungen in Höhe von 75.000 € erwartet. 15 Neben den bereits verausgabten Mitteln sind weitere Aufträge erteilt, die je nach Witterung bis zum Jahresende abgearbeitet werden und entsprechend noch Aufwendungen erzeugen werden. Aktuell wird damit gerechnet, dass der Haushaltsansatz um 5% überzogen werden muss. Hierzu sei darauf hingewiesen, dass mit den Mitteln u.a. nicht planbare Umfallgefahrenstellen beseitigt werden. 15 20 erwartetes Jahressoll laut derzeitigem Stand ca. 922.000 € 20 Umlage 3. Quartal: 700.000 €; erwartetes Jahressoll: 2,8 Mio. € Kostenträger/ Produkt 616110100 616110100 616110100 616110100 Beschreibung Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit Kreisumlage Kreisumlage REK-Verk.gesellsch Ansatz 2017 Anordnungen 2017 realisiertes Haushaltssoll in % 2.312.000,00 1.341.629,16 58,03 37.937.000,00 1.351.000,00 28.450.809,00 988.443,00 74,99 73,16 130.000,00 132.232,26 101,72 2.226.000,00 795.020,01 35,72 616120100 Zinsaufwendungen Rückzahlung Gewerbesteuer Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 616120100 Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite 545.000,00 105.509,50 19,36 616120100 Tilgung Investitionskredite vom privaten Kreditmarkt 9.728.000,00 3.124.612,45 32,12 5.417.060,00 3.810.635,99 70,35 Budgets Unterhaltungsmaßnahmen zust. Amt/Abt. Bemerkung 20 Umlage 3. Quartal: 670.000 €; erwartetes Jahressoll: 2,68 Mio. € 20 Jahresbezogenes Soll liegt in Ansatzhöhe 20 Jahresbezogenes Soll liegt aktuell bei 1,318 Mio. €. 20 Nicht zu prognostizieren 20 erwartetes Jahressoll laut derzeitigem Stand ca. 1,9 Mio. € 20 Liquidität und Zinsniveau entwickelten sich günstiger als geplant 20 erwartetes Jahressoll laut derzeitigem Stand ca. 9,0 Mio. € 24 Im Haushaltsjahr 2017 ist für den Bereich voraussichtlich mit Mehrkosten zu rechnen, abhängig auch von den zu bildenden Rückstellungen. Heizungskosten 1.579.800,00 648.177,47 41,03 24 Die Abschlagszahlungen für Gas für 2017 müssen teilweise noch gebucht werden. Monatsrechungen für Grossverbraucher stehen noch aus. Da die Erftlagune nicht wie vorgesehen wiedereröffnet werden kann, ist hier mit einer Einsparung von ca. 130.000 € zu rechnen. Verbrauch und Kosten sind zudem von nicht planbaren Faktoren wie Nutzerverhalten und Witterung abhängig. Strom- und Wasserkosten 2.155.950,00 1.381.676,97 64,09 24 Da die Erftlagune nicht wie vorgesehen wiedereröffnet werden kann, wird mit einer Einsparung in Höhe von 20.000 € bei den Stromkosten und 10.000 € bei den Wasserkosten gerechnet. Steigerung der Umlage EEG und des Netznutzungsentgelts nicht so hoch wie erwartet; Verbrauch ist nutzerabhängig