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Beschlussvorlage (Kerpen als Standort für das geplante zweite Werk der Streetscooter GmbH; Infrastruktur für Startups in Horrem; Hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
187 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
25.09.17, 11:19
Aktualisiert
25.09.17, 11:19
Beschlussvorlage (Kerpen als Standort für das geplante zweite Werk der Streetscooter GmbH; Infrastruktur für Startups in Horrem;
Hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE) Beschlussvorlage (Kerpen als Standort für das geplante zweite Werk der Streetscooter GmbH; Infrastruktur für Startups in Horrem;
Hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE) Beschlussvorlage (Kerpen als Standort für das geplante zweite Werk der Streetscooter GmbH; Infrastruktur für Startups in Horrem;
Hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE) Beschlussvorlage (Kerpen als Standort für das geplante zweite Werk der Streetscooter GmbH; Infrastruktur für Startups in Horrem;
Hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 17 / Wirtschaftsförderung und strategische Planung Bearbeiter/in: Barbara Pütz TOP Drs.-Nr.: 508.17 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 19.09.2017 Bemerkungen 26.09.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kerpen als Standort für das geplante zweite Werk der Streetscooter GmbH; Infrastruktur für Startups in Horrem; Hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Antrag der Fraktion Die Linke vom 19.09.2017 zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Pütz Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Comacchio Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt III Schwister Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Sachstandsbericht: StreetScooter In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 27.06.2017 wurde über die Bemühungen der Verwaltung zur Ansiedlung des zweiten Produktionsstandortes der Firma StreetScooter unter der Drs.-Nr. 352.17 berichtet und dargestellt, dass die Verwaltung unverzüglich nach dem sie Kenntnis über die Standortsuche des Unternehmens erhalten habe, Verbindung zu diesem aufgenommen hat. Neben einer Kontaktaufnahme und Mailaustausch der Wirtschaftsförderung und des technischen Beigeordneten, Herrn Schwister, hat zudem Herr Bürgermeister Spürck am 27.06.2017 ein persönliches Schreiben an die Geschäftsleitung des Unternehmens gerichtet, um das große Interesse der Kolpingstadt an der Ansiedlung des zweiten Werkes am Standort Kerpen zu bekräftigen. Das Schreiben ist dieser Vorlage zur Kenntnis beigefügt. Daraufhin hat dann Anfang September ein Gespräch mit der Deutschen Post, Herr Eisentraut, Bereich VP Procurement and Strategy E-Mobility und dem IT- und Produktionsleiter der StreetScooter GmbH, Herr Reil, im Rathaus der Kolpingstadt Kerpen stattgefunden. Bei diesem Termin wurde durch die beiden zuvor benannten Herren mitgeteilt, dass es für den zweiten Produktionsstandort bereits eine konkrete Festlegung zur Standortwahl gäbe. Diese solle auch in Kürze publik gemacht werden. Der Standort Kerpen bliebe aber nach wie vor im Fokus, da es für Logistik und Zulieferung einen erheblichen Bedarf an Hallen- und Produktionsflächen rund um die Produktionsstätte des StreetScooters gäbe. Nach den hier vorliegenden Informationen haben letztendlich die folgenden Gründe für die Entscheidung zugunsten des Standortes Düren gesprochen: StreetScooter übernimmt als neuer Mieter leer stehende Werkhallen des Automobilzulieferers Neapco. Das Unternehmen stellt Antriebswellen und Getriebeteile für zahlreiche Automarken her. Das Werk hatte in den letzten Jahren Existenzprobleme. Eine Verlagerung nach Polen konnte die Belegschaft durch große Zugeständnisse (z. B. bei der Entlohnung) verhindern. In der Folge standen Teile der Produktionshallen frei, die über eine gut nutzbare Betriebsausstattung verfügen und es ermöglichen, dass die Produktion bereits im Spätsommer 2018 starten kann, was eine absolute Grundvoraussetzung darstellte. Ein weiterer und entscheidender Punkt für die Standortentscheidung stellen aber auch die Synergien in Bezug auf die Unternehmensprozesse, die durch die Nachbarschaft zum Unternehmen Neapco genutzt werden können, dar. Sicherlich hat hier auch die Nähe zu den am Standort verfügbaren Fachkräften aus dem Automobilbereich eine Rolle gespielt. Räumlich befindet sich der neue Standort nur 40 km vom bisherigen Produktionsstandort entfernt, Transport- und Transaktionskosten können somit minimiert werden. Standortkriterien, die in Kerpen in der Form nicht vorhanden sind. Es sei nur am Rande angemerkt, dass Standortentscheidungen von Unternehmen prinzipiell unterschiedlich motiviert und sehr individuell sind. Eine Vielzahl von Determinanten führen letztendlich dazu, dass sich trotz großer Bemühungen der Kommunen Unternehmen für oder gegen einen Standort entscheiden. Eine Entscheidung, die nur bis zu einem bestimmten Punkt durch die Arbeit der Wirtschaftsförderung beeinflusst bzw. flankiert werden kann und in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass sich eine Reihe von renommierten Unternehmen für Kerpen, auch aus dem Rhein-Erft-Kreis, entschieden haben; einige Betriebe aber auch den Beschlussvorlage 508.17 Seite 2 Standort verlassen oder sich anderweitig orientiert haben. Die Behauptung, das hier, wie von der Fraktion Die Linke formuliert, ein Misserfolg vorliegt, der hausgemachte Gründe habe, ist absolut unzutreffend und wird von der Verwaltung zurückgewiesen! Wie vorstehend bereits erwähnt, hat die Verwaltung sehr kurzfristig über mehrere Kanäle reagiert, und es ist und bleibt letztendlich eine freie unternehmerische Entscheidung, wo arrondiert bzw. expandiert wird oder wo neue Standortorte und Dependancen entstehen sollen, erst recht dann, wenn es dafür gute und nachvollziehbare Gründe gibt. Startups Wie in der Stellungnahme zur Anfrage der Fraktion Die Linke im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 19.04.2016, Drs.-Nr. 243.16 erläutert, würde die Kerpener Wirtschaftsförderung ein Gründungs- und Innovationszentrum in Form eines coworking places am Standort Kerpen begrüßen. Der Technische Dezernent, Herr Schwister, und der Leiter der Wirtschaftsförderung, Herr Comacchio, haben sich daher über die konkreten Anforderungen einer solchen Einrichtung informiert, indem sie coworking places in Köln besucht und Gespräche sowohl mit den Jungunternehmern/Jungunternehmerinnen als auch mit den Betreibern vor Ort geführt haben. Hierbei wurde deutlich, dass die Zentren in der Regel auf Grund des erforderlichen Investments durch Private betrieben werden, die ihre Rendite zum Teil auch über Beteiligungen an den Innovationen, Produkten oder Patenten der eingemieteten Unternehmen erreichen. Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass für einen reinen Bürostandort lediglich noch der erste Ring um das Oberzentrum Köln für Existenzgründer interessant wäre. Für den Fall, dass ein Standort für die Produktion eines neuen Produktes gesucht würde, käme dann möglicherweise auch der zweite Ring um Köln als Standort für Start-up-Unternehmen in Frage. In der von der WFG Rhein-Erft in Auftrag gegebenen ReLoad-Studie wird empfohlen, das Thema Startups auf Kreisebene voranzutreiben und über das Bindeglied WFG Rhein-Erft GmbH zu forcieren. Insbesondere auch, da über diesen Weg die Interessen der Gründungswilligen bzw. der Jungunternehmerinnen und – unternehmer im Einzelnen als Gründer- und Innovationsszene in ihrer Gesamtheit mit Unterstützung aller Kommunen des Rhein-Erft-Kreises nachhaltiger unterstützt und verfolgt werden können. Anfrage des Herrn Mölter Herr Mölter ist mit seinem Beratungsunternehmen M.O.S.E.V.E.N. nach wie vor im Rhein-ErftKreis ansässig; seit März 2017 in Frechen-Königsdorf. Die Kerpener Wirtschaftsförderung hat Herr Mölter sehr aktiv auf der Suche nach einer passenden Mietimmobilie im Kerpener Stadtgebiet -vornehmlich im Stadtteil Horrem- unterstützt. Darüber hinaus gab es auch flankierende und unterstützende Gespräche zwischen Herrn Mölter und dem Technischen Beigeordneten, Herr Schwister, sowie Frau Prof. Dr. Braun, Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Rhein-Erft-Kreises. Obwohl mehrere Angebote zugeleitet worden sind, war laut Auskunft von Herrn Mölter leider keine absolut passende Immobilie verfügbar, die in Kerpen die richtigen Rahmenbedingungen bot und für die Bedarfe eines Startup-Unternehmens geeignet war. Beschlussvorlage 508.17 Seite 3 Im ganzen Rhein-Erft-Kreis sei es, so Herr Mölter, ohnehin sehr schwer, eine adäquate Immobilie für Startup-Unternehmen zu finden, erst recht dann, wenn sich das Unternehmen im zweiten bis dritten Geschäftsjahr befinde und es expandieren möchte. Dies liege in erster Linie darin begründet, so die Feststellung von Herrn Mölter, dass die potentiellen Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages keine oder nur eine sehr geringe Flexibilität im Hinblick auf eine mögliche Anpassung an die Geschäftsentwicklung eines StartupUnternehmens zeigten. Vor allem wären z.B. die Laufzeiten des Mietvertrages sowie die Größe der Mietfläche oft fix und nicht verhandelbar. Herr Mölter gab allerdings zu verstehen, dass er gerne in Zukunft wieder nach Kerpen, dort vorrangig im Umfeld des Horremer Bahnhofs, zurückkehren würde, wenn es dort ein passendes Immobilienangebot mit geeigneten Rahmenbedingungen geben sollte. Wie in der Vorlage Drs.Nr. 243.16 bereits dargestellt, wird sich die Wirtschaftsförderung im Rahmen der anstehenden Gespräche über die Ergebnisse der ReLoad-Studie und in der Folge auch über die Umsetzung des hier angeführten Projektes sowohl bei den Wirtschaftsförderungskonferenzen als auch auf Kreisebene für den Standort des Bahnhofumfeldes Horrem stark machen und das Augenmerk auf die besonderen Vorzüge dieser Lage lenken. Sofern sich der Standort als geeignet durchsetzen sollte und ein Investor gefunden werden sollte, könnten sicherlich adäquate Flächen im Umfeld des Bahnhofs bereit gestellt werden, auf denen ein Gründer- und Innovationszentrum bzw. Technologiezentrum errichtet und betrieben werden könnte. Abschließend sei der Hinweis erlaubt, dass die Anforderungen an die Arbeit der Kerpener Wirtschaftsförderung einem ständigen Veränderungs- und Verbesserungsprozess unterliegen. Nur eine kontinuierliche Optimierung führt im Ergebnis dazu, allen angesiedelten wie auch ansiedlungsinteressierten Unternehmen eine bestmögliche und individuelle Betreuung zukommen lassen zu können. In den bisherigen Gesprächen mit dem Projektleiter der Organisations- und Effizienzuntersuchung der Firma Rödl & Partner, Herrn Seitz, wurde der Wirtschaftsförderung ein äußerst positives Feedback gegeben und zu keinem Zeitpunkt Kritik oder eine negative Stellungnahme in Bezug auf die geleistete Arbeit geäußert. Den Ausführungen von Rödl & Partner (Maßnahme 15 bzw. 16) ist auch nicht, wie von der Fraktion Die Linke behauptet, zu entnehmen, dass die städtische Wirtschaftsförderung schlecht aufgestellt sei. Vielmehr sind die in der Anfrage zitierten Maßnahmen zur Entwicklung verbindlicher Ziele in der Wirtschaftsförderung und Professionalisierung der Außenkommunikation in einem anderen Kontext aufgeführt und sollen vorrangig in einen gesamtstädtischen Prozess integriert werden. Ein Prozess, der unabhängig von den hier dargestellten Standortentscheidungen für die gesamte Stadt zu sehen ist. Beschlussvorlage 508.17 Seite 4