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Beschlussvorlage (Organisationsuntersuchung Jugendamt/ Stellenplan 2018 hier: Ergebnisse der externen Untersuchung der Arbeitsorganisation und der Qualitätsstandards in Teilbereichen des Jugendamtes und stellenplanmäßige Auswirkungen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
110 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
06.11.17, 11:14
Aktualisiert
06.11.17, 11:14
Beschlussvorlage (Organisationsuntersuchung Jugendamt/ Stellenplan 2018
hier: Ergebnisse der externen Untersuchung der Arbeitsorganisation und der Qualitätsstandards in Teilbereichen des Jugendamtes und stellenplanmäßige Auswirkungen) Beschlussvorlage (Organisationsuntersuchung Jugendamt/ Stellenplan 2018
hier: Ergebnisse der externen Untersuchung der Arbeitsorganisation und der Qualitätsstandards in Teilbereichen des Jugendamtes und stellenplanmäßige Auswirkungen) Beschlussvorlage (Organisationsuntersuchung Jugendamt/ Stellenplan 2018
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Bearbeitung: R. Jung TOP Drs.-Nr.: 557.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Arbeitskreis Personal 14.11.2017 Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss 12.12.2017 Stadtrat 19.12.2017 X 11.10.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Organisationsuntersuchung Jugendamt/ Stellenplan 2018 hier: Ergebnisse der externen Untersuchung der Arbeitsorganisation und der Qualitätsstandards in Teilbereichen des Jugendamtes und stellenplanmäßige Auswirkungen Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten: s. Anlage Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: X Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 2018ff X Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Auf Empfehlung des Arbeitskreises Personal, des Jugendhilfeausschuss sowie des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat: 1. Die Ergebnisse der externen Untersuchung der Arbeits- und Qualitätsstandards sowie der Personalbemessung werden zur Kenntnis genommen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Mitzeichung Dezernent II Mitzeichnung Amt 23 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Jung Stein Canzler Landscheidt Schaaf Spürck Cornely 2. Im Stellenplan 2018 werden in den betroffenen Aufgabenbereichen folgende Stellen (- anteile) zusätzlich eingerichtet bzw. reduziert: + 1,0 Stelle EG 7 TVöD (Elternbeiträge) + 1,2 Stellen EG 10 TVöD (Verwaltungsaufgaben Fachberatung/ Fachaufsicht Kita) - 0,19 Stelle S 11 b TVSuE (Fachberatung Kindertagespflege) + 0,48 EG 9 TVöD (Unterhaltsvorschuss) + 1,0 A 10 BBes O (Unterhaltsvorschuss) Beschlussvorlage 557.17 Seite 2 MAßNAHME: Ergebnisse der externen Untersuchung der Arbeitsorganisation und der Qualitätsstandards in Teilbereichen des Jugendamtes ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr 2018 2019 2020 2021 226.500 231.000 235.700 240.400 Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten (3,49 Stellen) gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 557.17 Seite 3 Begründung: Im Jahr 2014 hat die Fa. IN/S/O im Allgemeinen Sozialen Arbeitsorganisation untersucht, Qualitätsstandards definiert Stellenbedarf ermittelt (siehe auch Drs.-Nr. 359.14). Aufgrund der überregional anerkannten Untersuchungsmethode mit der Fa. IN/S/O wurde das Beratungsunternehmen Ende 2016 klassischen Jugendhilfebereichen     Dienst des Jugendamtes die und auf dieser Basis den und der positiven Erfahrungen beauftragt, auch in den übrigen Kindergartenverwaltung (insbesondere Elternbeiträge und Fachberatung) Vormundschaft Beistandschaft Unterhaltsvorschuss eine vergleichbare Analyse durchzuführen. Das Beratungsinstitut wird im Jugendhilfeausschuss am 23.11.2017 die Untersuchungsergebnisse detailliert vorstellen. Dieser Sitzungsvorlage ist eine Übersicht der stellenplanmäßigen Auswirkungen beigefügt. Im Ergebnis wurde bei der Untersuchung ein zusätzlicher Personalbedarf von 6,19 Stellen ermittelt. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Bedarf durch eine Ausweisung von 3,49 zusätzlichen Stellen im Stellenplan 2018 zu decken. Das verbleibende personelle bzw. stellenplanmäßige Defizit soll insbesondere durch stellenplanneutrale Verlagerungen sowie personelle bzw. organisatorische Optimierungsmaßnahmen ausgeglichen werden. Im Einzelnen sollten im Stellenplan 2018 folgende Stellen (-anteile) zusätzlich eingerichtet bzw reduziert werden: + 1,0 Stelle EG 7 TVöD (Elternbeiträge) + 1,2 Stellen EG 10 TVöD (Verwaltungsaufgaben Fachberatung/ Fachaufsicht Kita) - 0,19 Stelle S 11 b TVSuE (Fachberatung Kindertagespflege) + 0,48 EG 9 TVöD (Unterhaltsvorschuss) + 1,0 A 10 BBes O (Unterhaltsvorschuss) Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass sich im Bereich des Unterhaltsvorschusses im Laufe des Jahres 2018 ein weiterer Bedarf ergibt. Mit der zum 01.07.2017 in Kraft getretenen Gesetzesänderung ist die Altersgrenze und Höchstbezugsdauer für Unterhaltsvorschuss aufgehoben worden. Dies hat bereits zu einer massiven Steigerung der Fallzahlen geführt. Der endgültige zusätzliche Aufwand und Bedarf lässt sich erst im Laufe des kommenden Jahres konkretisieren, so dass ggf. zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal personell reagiert werden muss. Evtl. kann es noch in einem weiteren Bereich des Jugendamtes, der bereits im Jahr 2014 durch die Fa. INSO analysiert wurde, zu einem zusätzlichen Stellenbedarf kommen. Im Pflegekinderdienst ist seit 2014 eine kontinuierliche Fallzahlensteigerung feststellbar. Der konkrete Zusatzbedarf muss unter Betrachtung der unterschiedlichen Fallkonstellationen und der jeweiligen mittleren Bearbeitungszeiten allerdings noch quantifiziert werden. Sollte die Neuberechnung des Personalbedarfs zu einem (nennenswerten) Stellenzusatzbedarf im Pflegekinderdienst führen, müsste der Stellenplan 2018 in absehbarer Zeit nochmals erweitert werden. Beschlussvorlage 557.17 Seite 4