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Beschlussvorlage (Zukunftsensemble Schloss Türnich - Beteiligung von Verwaltung und Rat; hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
88 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
06.11.17, 14:06
Aktualisiert
06.11.17, 14:06
Beschlussvorlage (Zukunftsensemble Schloss Türnich - Beteiligung von Verwaltung und Rat;
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE) Beschlussvorlage (Zukunftsensemble Schloss Türnich - Beteiligung von Verwaltung und Rat;
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Jörg Mackeprang TOP Drs.-Nr.: 612.17 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 27.10.2017 Bemerkungen 07.11.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Zukunftsensemble Schloss Türnich - Beteiligung von Verwaltung und Rat; hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt 16.1 Kesternich Habicht Vaaßen Schwister Mackeprang Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: Wie bereits mit den Anfragen vom 06.09.2016 und 06.12.2016 beantwortet, wurde seitens der Kolpingstadt Kerpen ein Projektsteuerer beauftragt, der die überwiegenden Arbeiten übernimmt. Aufgaben, die bei der Verwaltung verbleiben, sind zum großen Teil hoheitliche Aufgaben. Hierunter fallen Planungsleistungen, Vergabeleistungen etc., die nicht durch den Projektsteuerer ausgeführt werden können. Die Personalkosten für diese Leistungen können jedoch nicht beziffert werden. Dies ist auch im Hinblick auf die Personallage innerhalb der Fachämter nicht leistbar. Beschlussvorlage 612.17 1. Ergänzung Seite 2