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Beschlussvorlage (Zeitplan Umsetzung Fördermaßnahmen Schloss Türnich; hier: Antrag der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
514 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
06.11.17, 14:06
Aktualisiert
06.11.17, 14:06

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Jörg Mackeprang TOP Drs.-Nr.: 581.17 1. Ergänzung Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 27.10.2017 Bemerkungen 07.11.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Zeitplan Umsetzung Fördermaßnahmen Schloss Türnich; hier: Antrag der CDU-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt: • die Planungsmodule 1 – 5 (siehe Anlage) 1 „Nussbaumallee“, 2 „Mühlenhof“, 3 „Dammweg“, 4 „Platanenpromenade“ und 5 „Brückenbauten“ im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsensemble Schloss Türnich“ umzusetzen • dass die Verwaltung die Konkretisierung der Planung im zuständigen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr vorstellt  die Planungen im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung im Ortsteil Türnich vor Baubeginn vorgestellt werden Sachbearbeitung Abteilungsleitung Mackeprang Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz  die Verwaltung zu beauftragen, beim Fördergeber BBSR eine Verlängerung des Förderzeitraums über den 31.12.2018 hinaus, zu beantragen. Beschlussvorlage 581.17 1. Ergänzung Seite 2 Begründung: 1. Wettbewerbsverfahren - Auftragsvergabe Die Kolpingstadt Kerpen erhält durch das Programm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ vom Bundesbauministerium Fördermittel. Damit soll gemeinsam mit weiteren Partnern die Einbindung des Schlossensembles in den Stadt- und Landschaftsraum sowie eine - der Bedeutung dieses Denkmals von nationaler Bedeutung angemessene Zukunftssicherung geplant werden. Die Kolpingstadt Kerpen hat, wie im Zuwendungsbescheid des BBSR (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung) vom 16.12.2015 festgelegt, einen städtebaulichen - freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit architektonischem Ideenteil und sich anschließendem VgV – Vergabeverfahren durchgeführt. Das Wettbewerbsverfahren begann am 24.11.2016 mit der öffentlichen Vorstellung der Planungsaufgabe im Renteisaal Schloss Türnich und endete am 10.03.2017 mit der Jurysitzung und der Festlegung der Preisträger. Das nach Auffassung der Jury überzeugendste Konzept hatte die Planergemeinschaft sinai - Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Machleidt GmbH - Büro für Städtebau und winkelmüller architekten gmbh aus Berlin erarbeitet. Als Grundlage für das sich dem Wettbewerbsverfahren anschließende Verhandlungsverfahrens (VgV – Verfahren) mit den Preisträgern, wurden am 21.03.2017 gemeinsam mit dem Fördergeber „Planungsbausteine“ festgelegt, für die die Preisträger ihre konkreten Planungs – und Honorarangebote abgeben sollten. Dabei handelte es sich um folgende Planungsbausteine: A Qualifizierung der Nussbaumallee zwischen nördlichem Parkeingang und Mühlenhof (Schaffung von Parkplätzen vor der Schlossmauer, Aufwertung des Parkeingangs) B Rundweg über den Damm und neue Wegeführung über den Mühlenhof bis zur Nussbaumallee, Wiederherstellung der Brücke auf den Damm und Schaffung eines zweiten Fluchtweges (Querung des Innenteichs) C Aufwertung des Parkeingangs zur Straße „Am Schlosspark“, ggfs. unter Einbeziehung des Straßenraums D Erstellung eines Gestaltungshandbuchs für den gesamten Planbereich unter Einbeziehung des Ortszentrums und der Erftaue Unabhängig von den o.g. Planungsbausteinen ist durch den Auftragnehmer ein städtebaulicher Rahmenplan, der ein Gestaltungshandbuch enthält, zu erarbeiten (Bestandteil des Zuwendungsbescheids). Nach Durchführung des Verhandlungsverfahrens erhielt die Planergemeinschaft sinai – den Auftrag zur Umsetzung des städtebaulichen Masterplans, die Beauftragung zur Erarbeitung der freiraumplanerischen Maßnahmen wird nach Beschlussfassung durch den Rat der Kolpingstadt Kerpen am 07.11.2017 über die umzusetzenden Maßnahmen, unmittelbar erfolgen. 2. Qualifizierung der Planung Durch das beauftragte Büro sinai wurden erste Planungskonzepte (Vorentwürfe) zu den „Planungsbausteinen“ – jetzt „Planungsmodule“ in Kooperation mit dem Eigentümer und der Beschlussvorlage 581.17 1. Ergänzung Seite 3 Verwaltung erarbeitet. Im Rahmen eines Abstimmungstermins mit dem Fördergeber BBSR am 31.08.2017 wurde die Umsetzung der nachfolgenden fünf Planungsmodule festgelegt: Modul 1 – Nussbaumallee; Modul 2 – Mühlenhof; Modul 3 – Dammweg; Modul 4 – Platanenpromenade und Modul 5 – Brückenbauten Darstellung Projektmodule sinai (ohne Maßstab) „Die Umsetzung der fünf Projektmodule schafft einen sicht- und spürbaren Impuls für die Realisierung des Gesamtprojekts „Zukunftsensemble Schloss Türnich“ und die Weiterentwicklung durch denkmalspezifische Infrastrukturmaßnahmen. Im Mittelpunkt steht dabei die Schaffung eines angemessenen Zugangs für Besucher und die Verknüpfung des öffentlichen Raums des Ortsteils Türnich mit dem Herzstück des Ensembles, der Schlossinsel. Es handelt sich um eine bewusste Schwerpunktsetzung am Hauptzugang des Ensembles an der Nussbaumallee. Gezielt werden Vorkehrungen zur Gewährleistung des Personen- und Objektschutzes getroffen, welche die Brückenertüchtigung der bestehenden Hauptbrücke, den Neubau zweier Brücken zur Herstellung von Erschließungs- und Fluchtwegen, Beleuchtung sowie die Ertüchtigung der Zufahrten umfasst. Die Maßnahmen, um die erhöhte Besucherzahl infrastrukturell und qualitativ zu empfangen, sind dank robuster und einfacher Gestaltungsregeln dezent am Bestand orientiert und in ihn eingebettet.“ (Text sinngemäß sinai) Die Vorentwurfsplanung der Planungsmodule wurde im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 05.09.2017 und 10.10.2017 vorgestellt. Die Qualifizierung bis zur Ausführungsplanung wird nach der Beschlussfassung im Stadtrat am 07.11.2017 erfolgen. Im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr werden die Planungsstände regelmäßig vorgestellt und sofern erforderlich entsprechende Beschlüsse eingeholt. Nach derzeitigem Stand (Kostenschätzung durch das Büro sinai) ist eine Realisierung aller Projektmodule im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets möglich. Beschlussvorlage 581.17 1. Ergänzung Seite 4 3. Projektmodul 1 - Nussbaumallee Die Nussbaumallee stellt die essentielle Übergangs- und Erschließungszone zwischen den vorhandenen städtischen Strukturen und den neu entstehenden Stadtbausteinen um Mühlen- und Betriebshof dar. Sie dient als öffentliche Oberfläche des Ensembles zwischen dem nördlichen Parkzugang am Löwentor und dem neuen Haupteingang am Mühlenhof. Sie wird als weiterführendes Bindeglied zwischen Parkrundweg und Landschaftsraum an der Erftaue ausgestaltet und bildet den Auftakt eines Besuchs der Schlossanlage und ihres Umlands. Die funktionale und gestalterische Aufwertung des Straßenabschnitts zwischen Pappelallee und Mühlenhof trägt in ihrer Bedeutung als sichtbar öffentlichkeitsfördernde Wegeverbindung der Gesamtkonzeption Rechnung und ermöglicht die eigenständige Annäherung an die Schlossinsel von Westen. Im Hinblick auf die zukünftig ansteigende Frequentierung durch den ankommenden Besucher gilt der Gestaltung eines attraktiven Straßenraums besonderes Augenmerk. Es ist die Anlage eines gepflasterten Seitenraums vorgesehen, der als „Goldkante“ die Nahtstelle zur Parklandschaft des Schlossensembles markiert. Im verbleibenden Fahrbahnprofil der Nußbaumallee werden die Stellplätze mittels Änderung der Fahrbahnmarkierung neu geordnet und auf der schlossabgewandten Seite konzentriert. Der partielle Eingriff an der Grenze zum öffentlichen Straßenraum steht einer späteren Erneuerung der Hauptflächen (ggf. als Verkehrsberuhigter Bereich) nicht entgegen. Teil des Projektes ist eine Sichtbarmachung der heute durch dichten Bewuchs verborgenen Außenkante des Ensembles. Auf Höhe des Französischen Gartens wird die behutsame Freilegung der Orangeriemauer, durch Auslichtung von Aufwuchs und Sträuchern sowie die Entfernung von Einzelbäumen, angestrebt. Hochschäftiger Baumbestand wird dabei als Sichtschutz zur Hochhausbebauung erhalten. Im Bereich der historischen Orangerie und der Gewächshäuser entsteht ein Vorbereich aus Wassergebundener Decke, auf dem ggf. die zukünftige Anlage einzelner Sonderstellplätze (ca.9) z.B. für Elektrofahrzeuge oder Behindertenparkplätze möglich ist. Zur optischen Aufwertung des Straßenraums ist die Erneuerung der Bitumendecke der Fahrbahn vorgesehen – die Umsetzung sollte durch Fördermittel erfolgen. 3.1 Beitragsrechtliche Auswirkungen Durch die vorgesehenen, baulichen Eingriffe im und am öffentlichen Verkehrsraum wird keine Erschließungsbeitragspflicht nach KAG (Kommunales Abgabegesetz) ausgelöst. Die gestalterischen Eingriffe (Pflasterband) sollen nur auf dem Privatgelände zwischen Nussbaumallee und historischer Schlossmauer vorgenommen werden. Die Erneuerung der Fahrbahndecke und Neumarkierung der Stellplätze löst keine Beitragspflicht aus. 3.2 Parkplatzsituation Derzeit befinden sich im Teilabschnitt Nordeingang Schlosspark/Mühlenhof in markierten Parktaschen ca. 21 öffentliche Stellplätze. Nach der Neuaufteilung des Straßenraums verbleiben im o.g. Bereich ca. 20 Stellplätze. Zusätzlich können an der Schlossmauer ca. 9 Stellplätze die temporär der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, geschaffen werden. Im Bereich des Mühlenhofes entstehen temporär bis zur später geplanten Bebauung zusätzlich ca. 26 Besucherstellplätze für Schloss Türnich. (s. Anlage 2) 4. Projektmodul 2 – Mühlenhof Der Mühlenhof stellt bereits vor der Umsetzung der im Masterplan vorgesehenen Hochbauprojekte den zentralen Ankunftsort für die Besucher des Ensembles dar. Er bietet Raum und Orientierung und ermöglicht die Einordnung für Stellplätze des MIV und Fahrräder. Die städtebauliche und freiraumplanerische Neubewertung des Mühlenhofs umfasst den Rückbau sämtlicher Aufbauten mit Ausnahme der denkmalwerten Substanz und der landwirtschaftlichen Halle (Betriebsgebäude). Beschlussvorlage 581.17 1. Ergänzung Seite 5 Somit wird das Gelände zum „Foyer“, das durch seine zentrale Platzgestaltung die zukünftige städtebauliche Setzung des Mühlenhofareals vorbereitet. Von der Nussbaumallee kommend geht die hochwertige Pflasterung („Goldkante“) in den platzartigen Mühlenhof über, der mit einer zusammenfassenden Pflasterdecke befestigt wird. Zu den im Masterplan definierten Baufeldern wird dabei eine Distanz von 1,50m eingehalten. Das Platzzentrum mit einer Baumgruppe und einigen Sitzplätzen erhält eine Tennendecke. Vor der südlichen Platzkante (langfristig Hotelstandort) werden Rasenschotterflächen für insgesamt 26 Stellplätze hergestellt, die Anzahl lässt sich ggf. durch eine Planungsoptimierung noch erhöhen (Fläche zwischen Fachwerkhaus und bestehender landwirtschaftlicher Halle). Um die Freiraumqualitäten des Gewässerufers herauszuarbeiten erhält die Böschungsoberkante des Mühlgrabens eine steinerne Fassung, das Gewässerprofil selbst bleibt weich ausformuliert. Die Integration des offenen Baches in den Platzbereich erfordert eine Erweiterung der bestehenden Deckelung an der Einmündung der Nussbaumallee. Eine weitere Maßnahme ist die Ergänzung einer Sitzkante am Schlossweiher, welche die Wegeverbindung in Richtung der neuen Weiherbrücke zum Rosendamm gestaltet. Für die Einsehbarkeit und Zugänglichkeit des Orts mit seiner zukünftig öffentlichen Nutzung werden die Entfernung von Einzelbäumen und der Rückschnitt integrierter Bestandsbäume als weitere Maßnahmen auf dem Gelände unbedingt erforderlich. Der historische Fachwerkbau wird nach seiner Instandsetzung als Skelettbau als „Welcome Point“ mit Informationscharakter für Ankommende fungieren. Er ist dabei auf attraktive Weise einzufrieden. Unter dem Mühlenhof ist die begleitende Anlage notwendiger Infrastruktur (Strom, Gas, Trinkwasser, Abwasser) vorgesehen, welche als neue Medientrasse unter dem Platz und dem Weiher zum Schloss führt. Diese ist in den Bauablauf zu integrieren. 5. Modul 3 – Dammweg Der rings um die Schlossinsel zwischen den Gräben verlaufende Dammweg stellt im nordwestlichen Teil, dem sogenannten Rosendamm, die kürzeste fußläufige Erschließung zwischen Mühlenhof und Schlossinsel dar und bildet somit den touristischen Hauptweg mit direktem Blick zum Schloss. Der südliche Ring zwischen den beiden neuen Brücken hingegen ist nur temporär zugänglich als ‚Erlebnispfad‘ gedacht und dient primär der Schlossinsel als 2. Rettungsweg unter Umgehung der Hauptbrücke am Torhaus. Der 2,5m breite Hauptweg des Rosendamms wird in durchlässiger Bauweise in Wassergebundener Decke hergestellt. Die Begrenzung des Weges erfolgt über steinerne Kanten, die als Sitzstufe am Wasser dienen können. In Sitzbuchten werden klassische Sitzmöbel platziert. Die Gestaltung des Rosendamms einschließlich der Böschungen erfolgt als hochwertige und gepflegte gärtnerische Anlage. Die namensgebende Bepflanzung wird wo notwendig erneuert und ergänzt. Die Ausgestaltung des schmaleren Erlebnispfads (< 1,50m) erfolgt extensiv und naturnah. Mit der wiederum durchlässigen Bauweise kann auf Bestandsgehölze Rücksicht genommen werden. Die primäre Nutzung als Rettungsweg macht eine Notbeleuchtung erforderlich. Eine flächenhafte gärtnerische Neuanlage unterbleibt hier. Die Herstellung der Verkehrssicherheit und die Pflege des Baum- und Strauchbestands anhand Fällung sind grundlegende Maßnahmen für die Ertüchtigung und Verkehrssicherheit des Dammwegs. 6. Modul 4 – Platanenpromenade Die Platanenpromenade stellt die historische Hauptachse zwischen dem Parktor Nussbaumallee, der Schlossinsel und im weiteren Verlauf der Lindenallee zum Eingang an der Heerstraße dar. Im Planungsstand des Masterplans leitet sie zudem die übergreifende Achse der sogenannten Mühlgrabenpassage ein. Damit bildet die Achse die schnelle Rad- und Fußwegeroute in OstWest-Richtung. Sie wird im dargestellten Abschnitt für Liefer- und Rettungsverkehr benötigt. Beschlussvorlage 581.17 1. Ergänzung Seite 6 Im Hinblick auf die erkennbar schweren Schäden an der Wassergebundenen Decke durch Befahrung wird der Ausbau eines geteilten Profils mit einer Pflasterbahn zur Befahrung und einem begleitenden Streifen aus Wassergebundener Decke als Geh- und Möblierungsstreifen vorgeschlagen. Auch hier schließt die Pflasterbahn an die Pflasterung am Zugang der Nussbaumallee an und wird bis zur Bestandsbrücke weitergeführt. Der Zugang zum Schloss ist somit unter Aspekten der Befahrbarkeit, Barrierefreiheit und Begehbarkeit bei Schlechtwetter gewährleistet. Der Saum der Wassergebundenen Wegedecke weitet sich vereinzelt zu Buchten auf, welche die Sitzbänke aufnehmen. Einseitig platzierte Beleuchtung komplettiert die Ausstattung und fügt sich zurückhaltend in den Park ein. Die Ertüchtigungsmaßnahmen beinhalten weiterhin die Wiederherstellung der grünen Saumzonen zu Teich und Englischem Garten. Auch im Modul Platanenpromenade ist die Herstellung der Verkehrssicherheit durch die Pflege und den Schnitt des Baumbestands für die stärkere Parknutzung durch die Öffentlichkeit und letztlich für die ästhetische, charakteristische Wirkung der einzelnen Parkabschnitte grundlegend. 7. Modul 5 – Brückenbauten 7.1 Neubau Zwei Brückenbauten sind erforderlich, um die dargestellten Wegeverbindungen zu vervollständigen. Der Neubau der Mühlenbrücke auf oder nahe der Lage eines historischen Vorgängerbaus ertüchtigt die wichtigste touristische Erschließung der Schlossinsel über den Rosendamm. Die Brücke im Südosten der Schlossinsel bindet den Fluchtweg durch das Scheunengebäude an (Kulturscheune) und ist damit zwingende Voraussetzung für die Durchführung von Veranstaltungen auf der Insel. Für die Gestaltung der Brücken wird von einem modernen Typus mit einer Tragkonstruktion aus Stahl ausgegangen, der sich, ohne baukünstlerisch zu wirken, sensibel in das historische Umfeld einfügt. 7.2 Sanierung Für Zulieferung bei Veranstaltungen stellt die existente Hauptbrücke am Torhaus den einzigen befahrbaren Zugang zur Schlossinsel dar. Dauerhaft ist die Zufahrt mit 10t Achslast für die Feuerwehr im Brandfall zu gewährleisten, was nach vorliegender statischer Beurteilung mit der fachgerechten Sanierung des Mauerwerks im Brückenbogen gewährleistet werden kann. 8. Kosten Die Gesamtförderung des Projektes ZEST „Zukunftsensemble Schloss Türnich“ beträgt incl. 10%igen Eigenanteil der Kolpingstadt Kerpen 4.241.533,26 €. Nach derzeitigem Stand, der die Kostenschätzung für die baulichen Maßnahmen, die bereits verausgabten Leistungen (Gutachten, städtebaulicher Wettbewerb etc.) und Kostenprognosen für noch nicht beauftragte Leistungen wie z.B. Kampfmittelräumung, stat. Untersuchung Fachwerkgebäude auf Mühlengelände umfasst, verbleibt eine Restsumme von ca. 100.000 €. Sofern der Rat der Kolpingstadt Kerpen am 07.11.2017 der Weiterbearbeitung der Projektmodule zustimmt, kann beim Fördergeber ein Änderungsantrag zum Zuwendungsbescheid mit der in der Anlage 3 beigefügten Kostenkalkulation gestellt werden. 9. Zeitplan Die Fördermaßnahme „ZEST“ sollte bis zum 31.12.2018 abgeschlossen sein. Es ist jedoch absehbar, dass die Umsetzung der baulichen Maßnahmen sich bis in das Jahr 2019 erstrecken wird. Die Kolpingstadt Kerpen hat den Fördergeber bereits bei einem Abstimmungsgespräch am 31.08.2017 darauf hingewiesen. Die Verzögerung ist insbesondere aufgrund des vom Fördergeber geforderten Wettbewerbverfahrens zur Festlegung der im Rahmen des Programms umzusetzenden baulichen Maßnahmen begründet. Die umzusetzenden Planungsmodule konnten dadurch erst nach Abschluss des Wettbewerbs ab dem II. Quartal 2017 erarbeitet und konkretisiert werden. Ein Beginn vorher war aus wettbewerbstechnischen Gründen nicht möglich. Beschlussvorlage 581.17 1. Ergänzung Seite 7 Die Kolpingstadt Kerpen wird unmittelbar nach Beschlussfassung durch den Rat der Kolpingstadt Kerpen eine Verlängerung des Förderzeitraums beantragen. Die Zeitplanung für die Umsetzung der Projektmodule kann der Anlage 4 entnommen werden. 10. Politische Beratungen Die Verwaltung wird im zuständigen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr die zu konkretisierende Planung der Module 1 - 5 fortlaufend vorstellen und die erforderlichen Beschlussvorlagen bei anstehenden Entscheidungen vorbereiten. Sofern es vom Rat der Kolpingstadt Kerpen gewünscht wird, könnte für das Jahr 2018 ein Arbeitskreis eingerichtet werden, der sich im Vorgriff auf die in den Ausschusssitzungen zu treffenden Entscheidungen mit den anstehenden Planungen beschäftigt. 11. Bürgerbeteiligung Die Verwaltung wird im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung Anfang 2018 die Türnicher Bürgerinnen und Bürger über die anstehenden Planungen unterrichten. Anlagen • Anlage 1 – Antrag der CDU – Fraktion • Anlage 2 – Lageplan Stellplätze Nussbaumallee/Mühlenhof • Anlage 3 – Kostenübersicht • Anlage 4 – Zeitplan Freianlagen • Anlage 5 – Übersicht Planungsmodule Beschlussvorlage 581.17 1. Ergänzung Seite 8