Daten
Kommune
Kerpen
Größe
514 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
06.11.17, 14:06
Aktualisiert
06.11.17, 14:06
Stichworte
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KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: Jörg Mackeprang
TOP
Drs.-Nr.: 581.17 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
27.10.2017
Bemerkungen
07.11.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Zeitplan Umsetzung Fördermaßnahmen Schloss Türnich;
hier: Antrag der CDU-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt:
•
die Planungsmodule 1 – 5 (siehe Anlage) 1 „Nussbaumallee“, 2 „Mühlenhof“, 3
„Dammweg“, 4 „Platanenpromenade“ und 5 „Brückenbauten“ im Rahmen des
Förderprogramms „Zukunftsensemble Schloss Türnich“ umzusetzen
• dass die Verwaltung die Konkretisierung der Planung im zuständigen Ausschuss für
Stadtplanung und Verkehr vorstellt
die Planungen im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung im Ortsteil Türnich vor
Baubeginn vorgestellt werden
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Mackeprang
Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
die Verwaltung zu beauftragen, beim Fördergeber BBSR eine Verlängerung des
Förderzeitraums über den 31.12.2018 hinaus, zu beantragen.
Beschlussvorlage 581.17 1. Ergänzung
Seite 2
Begründung:
1.
Wettbewerbsverfahren - Auftragsvergabe
Die Kolpingstadt Kerpen erhält durch das Programm „Förderung von Investitionen in nationale
Projekte des Städtebaus“ vom Bundesbauministerium Fördermittel. Damit soll gemeinsam mit
weiteren Partnern die Einbindung des Schlossensembles in den Stadt- und Landschaftsraum
sowie eine - der Bedeutung dieses Denkmals von nationaler Bedeutung angemessene
Zukunftssicherung geplant werden.
Die Kolpingstadt Kerpen hat, wie im Zuwendungsbescheid des BBSR (Bundesamt für Bauwesen
und Raumordnung) vom 16.12.2015 festgelegt, einen städtebaulichen - freiraumplanerischen
Realisierungswettbewerb mit architektonischem Ideenteil und sich anschließendem VgV –
Vergabeverfahren durchgeführt. Das Wettbewerbsverfahren begann am 24.11.2016 mit der
öffentlichen Vorstellung der Planungsaufgabe im Renteisaal Schloss Türnich und endete am
10.03.2017 mit der Jurysitzung und der Festlegung der Preisträger.
Das nach Auffassung der Jury überzeugendste Konzept hatte die Planergemeinschaft
sinai - Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Machleidt GmbH - Büro für Städtebau
und winkelmüller architekten gmbh aus Berlin erarbeitet.
Als Grundlage für das sich dem Wettbewerbsverfahren anschließende Verhandlungsverfahrens
(VgV – Verfahren) mit den Preisträgern, wurden am 21.03.2017 gemeinsam mit dem Fördergeber
„Planungsbausteine“ festgelegt, für die die Preisträger ihre konkreten Planungs – und
Honorarangebote abgeben sollten.
Dabei handelte es sich um folgende Planungsbausteine:
A
Qualifizierung der Nussbaumallee zwischen nördlichem Parkeingang und Mühlenhof
(Schaffung von Parkplätzen vor der Schlossmauer, Aufwertung des Parkeingangs)
B
Rundweg über den Damm und neue Wegeführung über den Mühlenhof bis zur
Nussbaumallee, Wiederherstellung der Brücke auf den Damm und Schaffung eines
zweiten Fluchtweges (Querung des Innenteichs)
C
Aufwertung des Parkeingangs zur Straße „Am Schlosspark“, ggfs. unter Einbeziehung des
Straßenraums
D
Erstellung eines Gestaltungshandbuchs für den gesamten Planbereich unter Einbeziehung
des Ortszentrums und der Erftaue
Unabhängig von den o.g. Planungsbausteinen ist durch den Auftragnehmer ein städtebaulicher
Rahmenplan, der ein Gestaltungshandbuch enthält, zu erarbeiten (Bestandteil des
Zuwendungsbescheids).
Nach Durchführung des Verhandlungsverfahrens erhielt die Planergemeinschaft sinai – den
Auftrag zur Umsetzung des städtebaulichen Masterplans, die Beauftragung zur Erarbeitung der
freiraumplanerischen Maßnahmen wird nach Beschlussfassung durch den Rat der Kolpingstadt
Kerpen am 07.11.2017 über die umzusetzenden Maßnahmen, unmittelbar erfolgen.
2.
Qualifizierung der Planung
Durch das beauftragte Büro sinai wurden erste Planungskonzepte (Vorentwürfe) zu den
„Planungsbausteinen“ – jetzt „Planungsmodule“ in Kooperation mit dem Eigentümer und der
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Verwaltung erarbeitet. Im Rahmen eines Abstimmungstermins mit dem Fördergeber BBSR am
31.08.2017 wurde die Umsetzung der nachfolgenden fünf Planungsmodule festgelegt:
Modul 1 – Nussbaumallee; Modul 2 – Mühlenhof; Modul 3 – Dammweg; Modul 4 –
Platanenpromenade und Modul 5 – Brückenbauten
Darstellung Projektmodule sinai (ohne Maßstab)
„Die Umsetzung der fünf Projektmodule schafft einen sicht- und spürbaren Impuls für die
Realisierung des Gesamtprojekts „Zukunftsensemble Schloss Türnich“ und die Weiterentwicklung
durch denkmalspezifische Infrastrukturmaßnahmen. Im Mittelpunkt steht dabei die Schaffung
eines angemessenen Zugangs für Besucher und die Verknüpfung des öffentlichen Raums des
Ortsteils Türnich mit dem Herzstück des Ensembles, der Schlossinsel. Es handelt sich um eine
bewusste Schwerpunktsetzung am Hauptzugang des Ensembles an der Nussbaumallee.
Gezielt werden Vorkehrungen zur Gewährleistung des Personen- und Objektschutzes getroffen,
welche die Brückenertüchtigung der bestehenden Hauptbrücke, den Neubau zweier Brücken zur
Herstellung von Erschließungs- und Fluchtwegen, Beleuchtung sowie die Ertüchtigung der
Zufahrten umfasst.
Die Maßnahmen, um die erhöhte Besucherzahl infrastrukturell und qualitativ zu empfangen, sind
dank robuster und einfacher Gestaltungsregeln dezent am Bestand orientiert und in ihn
eingebettet.“ (Text sinngemäß sinai)
Die Vorentwurfsplanung der Planungsmodule wurde im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
am 05.09.2017 und 10.10.2017 vorgestellt. Die Qualifizierung bis zur Ausführungsplanung wird
nach der Beschlussfassung im Stadtrat am 07.11.2017 erfolgen. Im Ausschuss für Stadtplanung
und Verkehr werden die Planungsstände regelmäßig vorgestellt und sofern erforderlich
entsprechende Beschlüsse eingeholt.
Nach derzeitigem Stand (Kostenschätzung durch das Büro sinai) ist eine Realisierung aller
Projektmodule im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets möglich.
Beschlussvorlage 581.17 1. Ergänzung
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3.
Projektmodul 1 - Nussbaumallee
Die Nussbaumallee stellt die essentielle Übergangs- und Erschließungszone zwischen den
vorhandenen städtischen Strukturen und den neu entstehenden Stadtbausteinen um Mühlen- und
Betriebshof dar. Sie dient als öffentliche Oberfläche des Ensembles zwischen dem nördlichen
Parkzugang am Löwentor und dem neuen Haupteingang am Mühlenhof. Sie wird als
weiterführendes Bindeglied zwischen Parkrundweg und Landschaftsraum an der Erftaue
ausgestaltet und bildet den Auftakt eines Besuchs der Schlossanlage und ihres Umlands.
Die funktionale und gestalterische Aufwertung des Straßenabschnitts zwischen Pappelallee und
Mühlenhof trägt in ihrer Bedeutung als sichtbar öffentlichkeitsfördernde Wegeverbindung der
Gesamtkonzeption Rechnung und ermöglicht die eigenständige Annäherung an die Schlossinsel
von Westen.
Im Hinblick auf die zukünftig ansteigende Frequentierung durch den ankommenden Besucher gilt
der Gestaltung eines attraktiven Straßenraums besonderes Augenmerk.
Es ist die Anlage eines gepflasterten Seitenraums vorgesehen, der als „Goldkante“ die Nahtstelle
zur Parklandschaft des Schlossensembles markiert.
Im verbleibenden Fahrbahnprofil der Nußbaumallee werden die Stellplätze mittels Änderung der
Fahrbahnmarkierung neu geordnet und auf der schlossabgewandten Seite konzentriert. Der
partielle Eingriff an der Grenze zum öffentlichen Straßenraum steht einer späteren Erneuerung der
Hauptflächen (ggf. als Verkehrsberuhigter Bereich) nicht entgegen.
Teil des Projektes ist eine Sichtbarmachung der heute durch dichten Bewuchs verborgenen
Außenkante des Ensembles. Auf Höhe des Französischen Gartens wird die behutsame
Freilegung der Orangeriemauer, durch Auslichtung von Aufwuchs und Sträuchern sowie die
Entfernung von Einzelbäumen, angestrebt. Hochschäftiger Baumbestand wird dabei als
Sichtschutz zur Hochhausbebauung erhalten. Im Bereich der historischen Orangerie und der
Gewächshäuser entsteht ein Vorbereich aus Wassergebundener Decke, auf dem ggf. die
zukünftige Anlage einzelner Sonderstellplätze (ca.9) z.B. für Elektrofahrzeuge oder
Behindertenparkplätze möglich ist.
Zur optischen Aufwertung des Straßenraums ist die Erneuerung der Bitumendecke der Fahrbahn
vorgesehen – die Umsetzung sollte durch Fördermittel erfolgen.
3.1
Beitragsrechtliche Auswirkungen
Durch die vorgesehenen, baulichen Eingriffe im und am öffentlichen Verkehrsraum wird keine
Erschließungsbeitragspflicht nach KAG (Kommunales Abgabegesetz) ausgelöst. Die
gestalterischen Eingriffe (Pflasterband) sollen nur auf dem Privatgelände zwischen
Nussbaumallee und historischer Schlossmauer vorgenommen werden. Die Erneuerung der
Fahrbahndecke und Neumarkierung der Stellplätze löst keine Beitragspflicht aus.
3.2
Parkplatzsituation
Derzeit befinden sich im Teilabschnitt Nordeingang Schlosspark/Mühlenhof in markierten
Parktaschen ca. 21 öffentliche Stellplätze. Nach der Neuaufteilung des Straßenraums verbleiben
im o.g. Bereich ca. 20 Stellplätze. Zusätzlich können an der Schlossmauer ca. 9 Stellplätze die
temporär der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, geschaffen werden. Im Bereich des
Mühlenhofes entstehen temporär bis zur später geplanten Bebauung zusätzlich ca. 26
Besucherstellplätze für Schloss Türnich. (s. Anlage 2)
4.
Projektmodul 2 – Mühlenhof
Der Mühlenhof stellt bereits vor der Umsetzung der im Masterplan vorgesehenen Hochbauprojekte
den zentralen Ankunftsort für die Besucher des Ensembles dar. Er bietet Raum und Orientierung
und ermöglicht die Einordnung für Stellplätze des MIV und Fahrräder. Die städtebauliche und
freiraumplanerische Neubewertung des Mühlenhofs umfasst den Rückbau sämtlicher Aufbauten
mit Ausnahme der denkmalwerten Substanz und der landwirtschaftlichen Halle (Betriebsgebäude).
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Somit wird das Gelände zum „Foyer“, das durch seine zentrale Platzgestaltung die zukünftige
städtebauliche Setzung des Mühlenhofareals vorbereitet.
Von der Nussbaumallee kommend geht die hochwertige Pflasterung („Goldkante“) in den
platzartigen Mühlenhof über, der mit einer zusammenfassenden Pflasterdecke befestigt wird. Zu
den im Masterplan definierten Baufeldern wird dabei eine Distanz von 1,50m eingehalten. Das
Platzzentrum mit einer Baumgruppe und einigen Sitzplätzen erhält eine Tennendecke. Vor der
südlichen Platzkante (langfristig Hotelstandort) werden Rasenschotterflächen für insgesamt 26
Stellplätze hergestellt, die Anzahl lässt sich ggf. durch eine Planungsoptimierung noch erhöhen
(Fläche zwischen Fachwerkhaus und bestehender landwirtschaftlicher Halle).
Um die Freiraumqualitäten des Gewässerufers herauszuarbeiten erhält die Böschungsoberkante
des Mühlgrabens eine steinerne Fassung, das Gewässerprofil selbst bleibt weich ausformuliert.
Die Integration des offenen Baches in den Platzbereich erfordert eine Erweiterung der
bestehenden Deckelung an der Einmündung der Nussbaumallee. Eine weitere Maßnahme ist die
Ergänzung einer Sitzkante am Schlossweiher, welche die Wegeverbindung in Richtung der neuen
Weiherbrücke zum Rosendamm gestaltet.
Für die Einsehbarkeit und Zugänglichkeit des Orts mit seiner zukünftig öffentlichen Nutzung
werden die Entfernung von Einzelbäumen und der Rückschnitt integrierter Bestandsbäume als
weitere Maßnahmen auf dem Gelände unbedingt erforderlich.
Der historische Fachwerkbau wird nach seiner Instandsetzung als Skelettbau als „Welcome Point“
mit Informationscharakter für Ankommende fungieren. Er ist dabei auf attraktive Weise
einzufrieden.
Unter dem Mühlenhof ist die begleitende Anlage notwendiger Infrastruktur (Strom, Gas,
Trinkwasser, Abwasser) vorgesehen, welche als neue Medientrasse unter dem Platz und dem
Weiher zum Schloss führt. Diese ist in den Bauablauf zu integrieren.
5.
Modul 3 – Dammweg
Der rings um die Schlossinsel zwischen den Gräben verlaufende Dammweg stellt im
nordwestlichen Teil, dem sogenannten Rosendamm, die kürzeste fußläufige Erschließung
zwischen Mühlenhof und Schlossinsel dar und bildet somit den touristischen Hauptweg mit
direktem Blick zum Schloss.
Der südliche Ring zwischen den beiden neuen Brücken hingegen ist nur temporär zugänglich als
‚Erlebnispfad‘ gedacht und dient primär der Schlossinsel als 2. Rettungsweg unter Umgehung der
Hauptbrücke am Torhaus.
Der 2,5m breite Hauptweg des Rosendamms wird in durchlässiger Bauweise in
Wassergebundener Decke hergestellt. Die Begrenzung des Weges erfolgt über steinerne Kanten,
die als Sitzstufe am Wasser dienen können. In Sitzbuchten werden klassische Sitzmöbel platziert.
Die Gestaltung des Rosendamms einschließlich der Böschungen erfolgt als hochwertige und
gepflegte gärtnerische Anlage. Die namensgebende Bepflanzung wird wo notwendig erneuert und
ergänzt. Die Ausgestaltung des schmaleren Erlebnispfads (< 1,50m) erfolgt extensiv und
naturnah. Mit der wiederum durchlässigen Bauweise kann auf Bestandsgehölze Rücksicht
genommen werden. Die primäre Nutzung als Rettungsweg macht eine Notbeleuchtung
erforderlich. Eine flächenhafte gärtnerische Neuanlage unterbleibt hier.
Die Herstellung der Verkehrssicherheit und die Pflege des Baum- und Strauchbestands anhand
Fällung sind grundlegende Maßnahmen für die Ertüchtigung und Verkehrssicherheit des
Dammwegs.
6.
Modul 4 – Platanenpromenade
Die Platanenpromenade stellt die historische Hauptachse zwischen dem Parktor Nussbaumallee,
der Schlossinsel und im weiteren Verlauf der Lindenallee zum Eingang an der Heerstraße dar. Im
Planungsstand des Masterplans leitet sie zudem die übergreifende Achse der sogenannten
Mühlgrabenpassage ein. Damit bildet die Achse die schnelle Rad- und Fußwegeroute in OstWest-Richtung. Sie wird im dargestellten Abschnitt für Liefer- und Rettungsverkehr benötigt.
Beschlussvorlage 581.17 1. Ergänzung
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Im Hinblick auf die erkennbar schweren Schäden an der Wassergebundenen Decke durch
Befahrung wird der Ausbau eines geteilten Profils mit einer Pflasterbahn zur Befahrung und einem
begleitenden Streifen aus Wassergebundener Decke als Geh- und Möblierungsstreifen
vorgeschlagen. Auch hier schließt die Pflasterbahn an die Pflasterung am Zugang der
Nussbaumallee an und wird bis zur Bestandsbrücke weitergeführt. Der Zugang zum Schloss ist
somit unter Aspekten der Befahrbarkeit, Barrierefreiheit und Begehbarkeit bei Schlechtwetter
gewährleistet. Der Saum der Wassergebundenen Wegedecke weitet sich vereinzelt zu Buchten
auf, welche die Sitzbänke aufnehmen. Einseitig platzierte Beleuchtung komplettiert die
Ausstattung und fügt sich zurückhaltend in den Park ein.
Die Ertüchtigungsmaßnahmen beinhalten weiterhin die Wiederherstellung der grünen Saumzonen
zu Teich und Englischem Garten. Auch im Modul Platanenpromenade ist die Herstellung der
Verkehrssicherheit durch die Pflege und den Schnitt des Baumbestands für die stärkere
Parknutzung durch die Öffentlichkeit und letztlich für die ästhetische, charakteristische Wirkung
der einzelnen Parkabschnitte grundlegend.
7.
Modul 5 – Brückenbauten
7.1
Neubau
Zwei Brückenbauten sind erforderlich, um die dargestellten Wegeverbindungen zu
vervollständigen. Der Neubau der Mühlenbrücke auf oder nahe der Lage eines historischen
Vorgängerbaus ertüchtigt die wichtigste touristische Erschließung der Schlossinsel über den
Rosendamm. Die Brücke im Südosten der Schlossinsel bindet den Fluchtweg durch das
Scheunengebäude an (Kulturscheune) und ist damit zwingende Voraussetzung für die
Durchführung von Veranstaltungen auf der Insel. Für die Gestaltung der Brücken wird von einem
modernen Typus mit einer Tragkonstruktion aus Stahl ausgegangen, der sich, ohne
baukünstlerisch zu wirken, sensibel in das historische Umfeld einfügt.
7.2
Sanierung
Für Zulieferung bei Veranstaltungen stellt die existente Hauptbrücke am Torhaus den einzigen
befahrbaren Zugang zur Schlossinsel dar. Dauerhaft ist die Zufahrt mit 10t Achslast für die
Feuerwehr im Brandfall zu gewährleisten, was nach vorliegender statischer Beurteilung mit der
fachgerechten Sanierung des Mauerwerks im Brückenbogen gewährleistet werden kann.
8.
Kosten
Die Gesamtförderung des Projektes ZEST „Zukunftsensemble Schloss Türnich“ beträgt incl.
10%igen Eigenanteil der Kolpingstadt Kerpen 4.241.533,26 €.
Nach derzeitigem Stand, der die Kostenschätzung für die baulichen Maßnahmen, die bereits
verausgabten Leistungen (Gutachten, städtebaulicher Wettbewerb etc.) und Kostenprognosen für
noch nicht beauftragte Leistungen wie z.B. Kampfmittelräumung, stat. Untersuchung
Fachwerkgebäude auf Mühlengelände umfasst, verbleibt eine Restsumme von ca. 100.000 €.
Sofern der Rat der Kolpingstadt Kerpen am 07.11.2017 der Weiterbearbeitung der Projektmodule
zustimmt, kann beim Fördergeber ein Änderungsantrag zum Zuwendungsbescheid mit der in der
Anlage 3 beigefügten Kostenkalkulation gestellt werden.
9.
Zeitplan
Die Fördermaßnahme „ZEST“ sollte bis zum 31.12.2018 abgeschlossen sein. Es ist jedoch
absehbar, dass die Umsetzung der baulichen Maßnahmen sich bis in das Jahr 2019 erstrecken
wird. Die Kolpingstadt Kerpen hat den Fördergeber bereits bei einem Abstimmungsgespräch am
31.08.2017 darauf hingewiesen.
Die Verzögerung ist insbesondere aufgrund des vom Fördergeber geforderten
Wettbewerbverfahrens zur Festlegung der im Rahmen des Programms umzusetzenden baulichen
Maßnahmen begründet. Die umzusetzenden Planungsmodule konnten dadurch erst nach
Abschluss des Wettbewerbs ab dem II. Quartal 2017 erarbeitet und konkretisiert werden. Ein
Beginn vorher war aus wettbewerbstechnischen Gründen nicht möglich.
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Die Kolpingstadt Kerpen wird unmittelbar nach Beschlussfassung durch den Rat der Kolpingstadt
Kerpen eine Verlängerung des Förderzeitraums beantragen. Die Zeitplanung für die Umsetzung
der Projektmodule kann der Anlage 4 entnommen werden.
10.
Politische Beratungen
Die Verwaltung wird im zuständigen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr die zu
konkretisierende Planung der Module 1 - 5 fortlaufend vorstellen und die erforderlichen
Beschlussvorlagen bei anstehenden Entscheidungen vorbereiten. Sofern es vom Rat der
Kolpingstadt Kerpen gewünscht wird, könnte für das Jahr 2018 ein Arbeitskreis eingerichtet
werden, der sich im Vorgriff auf die in den Ausschusssitzungen zu treffenden Entscheidungen mit
den anstehenden Planungen beschäftigt.
11.
Bürgerbeteiligung
Die Verwaltung wird im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung Anfang 2018 die Türnicher
Bürgerinnen und Bürger über die anstehenden Planungen unterrichten.
Anlagen
• Anlage 1 – Antrag der CDU – Fraktion
• Anlage 2 – Lageplan Stellplätze Nussbaumallee/Mühlenhof
• Anlage 3 – Kostenübersicht
• Anlage 4 – Zeitplan Freianlagen
• Anlage 5 – Übersicht Planungsmodule
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