Daten
Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
15.09.17, 12:03
Aktualisiert
15.09.17, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement
Bearbeiter/in: Herr Schaaf
TOP
Drs.-Nr.: 458.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
25.08.2017
Bemerkungen
26.09.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Entwurf des Jahresabschlusses auf den 31.12.2015
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 zur Kenntnis und überweist
ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Schaaf
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schaaf
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Cornely
Begründung:
Die Gemeinde hat nach § 95 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens (GO) zum
Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis
der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er ist durch einen Lagebericht zu ergänzen.
Die Ergebnisrechnung des Jahres 2015 und die Bilanz auf den 31. Dezember 2015 sind beigefügt.
Der komplette Entwurf des Jahresabschlusses ist im Ratsinformationssystem hinterlegt, wird aber
wegen seines Umfangs aus Gründen der Kostenersparnis nicht ausgedruckt und verteilt.
Die Prüfung der Jahresabschlussentwürfe erfolgt gemäß §§ 59, 101 GO durch den Rechnungsprüfungsausschuss, welcher sich regelmäßig der örtliche Rechnungsprüfung für diese Aufgabe
bedient.
In der Kolpingstadt Kerpen wurde der Wirtschaftsprüfer Herrn Dipl.-Kaufmann Eric Ganss, Wilhelmshöhe 3 - 5, 42655 Solingen, mit der Erstellung des Prüfberichtes der Jahresabschlüsse betraut, welcher hierbei von der örtlichen Rechnungsprüfung unterstützt wird.
Die Prüfung erfolgte wie in Vorjahren zum Teil aufstellungsbegleitend und ist zum Teil bereits abgeschlossen.
Die Bilanzpositionen, die sich bei der Prüfung des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2014
als problematisch erwiesen hatten, sind mit dem Prüfer zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage
besprochen.
Mit einer Vorlage an den Rat der Kolpingstadt Kerpen für die Feststellung des Jahresabschlusses
auf den 31. Dezember 2015 ist spätestens für die Ratssitzung am 19. Dezember 2017 zu rechnen.
Ein Haushalt 2018, der eine Rücklagenentnahme zum Ausgleich des Jahresverlustes vorsieht
bzw. in dessen Rahmen die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes vorsieht, bedarf laut
Erlass des Landesministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 21. August 2017 zur Genehmigung einen festgestellten Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2015. Diese Regelung entspricht jenen aus den Vorjahren.
Ein Beschluss der Haushaltssatzung 2018 ist ebenfalls für die Ratssitzung am 19. Dezember 2017
geplant.
Beschlussvorlage 458.17
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