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Beschlussvorlage (Entwurf des Jahresabschlusses auf den 31.12.2015)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
15.09.17, 12:03
Aktualisiert
15.09.17, 12:03
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement Bearbeiter/in: Herr Schaaf TOP Drs.-Nr.: 458.17 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 25.08.2017 Bemerkungen 26.09.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Entwurf des Jahresabschlusses auf den 31.12.2015 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 zur Kenntnis und überweist ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Schaaf Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schaaf Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Cornely Begründung: Die Gemeinde hat nach § 95 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er ist durch einen Lagebericht zu ergänzen. Die Ergebnisrechnung des Jahres 2015 und die Bilanz auf den 31. Dezember 2015 sind beigefügt. Der komplette Entwurf des Jahresabschlusses ist im Ratsinformationssystem hinterlegt, wird aber wegen seines Umfangs aus Gründen der Kostenersparnis nicht ausgedruckt und verteilt. Die Prüfung der Jahresabschlussentwürfe erfolgt gemäß §§ 59, 101 GO durch den Rechnungsprüfungsausschuss, welcher sich regelmäßig der örtliche Rechnungsprüfung für diese Aufgabe bedient. In der Kolpingstadt Kerpen wurde der Wirtschaftsprüfer Herrn Dipl.-Kaufmann Eric Ganss, Wilhelmshöhe 3 - 5, 42655 Solingen, mit der Erstellung des Prüfberichtes der Jahresabschlüsse betraut, welcher hierbei von der örtlichen Rechnungsprüfung unterstützt wird. Die Prüfung erfolgte wie in Vorjahren zum Teil aufstellungsbegleitend und ist zum Teil bereits abgeschlossen. Die Bilanzpositionen, die sich bei der Prüfung des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2014 als problematisch erwiesen hatten, sind mit dem Prüfer zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage besprochen. Mit einer Vorlage an den Rat der Kolpingstadt Kerpen für die Feststellung des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2015 ist spätestens für die Ratssitzung am 19. Dezember 2017 zu rechnen. Ein Haushalt 2018, der eine Rücklagenentnahme zum Ausgleich des Jahresverlustes vorsieht bzw. in dessen Rahmen die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes vorsieht, bedarf laut Erlass des Landesministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. August 2017 zur Genehmigung einen festgestellten Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2015. Diese Regelung entspricht jenen aus den Vorjahren. Ein Beschluss der Haushaltssatzung 2018 ist ebenfalls für die Ratssitzung am 19. Dezember 2017 geplant. Beschlussvorlage 458.17 Seite 2