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Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplan)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
114 kB
Datum
27.09.2017
Erstellt
18.09.17, 13:12
Aktualisiert
18.09.17, 13:12
Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplan) Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplan) Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplan)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen Bearbeiter/in: Frau Rieker TOP Drs.-Nr.: 490.17 Datum : Beratungsfolge Termin Schulausschuss X 11.09.2017 Bemerkungen 27.09.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Schulentwicklungsplan X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Schulausschuss nimmt den Entwurf des Schulentwicklungsplanes vom August 2017 sowie die Stellungnahmen der Schulen zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: 22.2 Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Stv. Amtsleiter Zuständiger Dezernent Rieker Maus Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Begründung: Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 28.06.2017 den Entwurf des Schulentwicklungsplanes mit Stand Juni 2017 zur Kenntnis genommen und zur Beratung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungsrechte an die städtischen Schulen verwiesen (TOP 4, Drs.-Nr. 333.17). Entwurf des Schulentwicklungsplans Aufgrund verschiedener Hinweise der Schulen (Einschätzungen von Räumen) und weiterer Anregungen aus der Verwaltung nach der ersten Vorlage des Entwurfs des Schulentwicklungsplanes in der Sitzung des Schulausschusses am 28.06.2017 hat das Büro biregio reagiert und den Entwurf nochmals geprüft und überarbeitet. Anpassungen wurden bei den folgenden vier Schulen vorgenommen:     Clemensschule Horrem Die Anzahl der Fach- und Ganztagsräume wurde von 10 auf 9 reduziert, da der Kopierraum/Mediathek nicht als Fachraum gewertet wird. Dies basiert auf einer Anmerkung der Schule zur Einstufung des Medienraums, der auch als Kopierraum etc. dient. (Ermessenssache) Mühlenfeldschule Sindorf Die Anzahl der Fach- und Ganztagsräume wurde von 8 auf 9 erhöht, da der 2. vergrößerbare Mensaraum nicht mitgezählt wurde. Hier ist ein bisher nicht gezählter 2. Mensaraum in die Zählung mit aufgenommen worden, da dieser Raum mit dem angrenzenden (und nur durch die Mensa erschlossenen Abstellraum) zu einem vollwertigen Raum zusammengelegt werden kann. (auch Ermessenssache, man könnte die beiden auseinander gelegenen Räume ja auch als eine Mensa ansetzen, wie wir es ursprünglich getan haben. Wenn allerdings erweitert würde, wird wahrscheinlich eher eine große Mensa gesucht werden, als ein dritter Raum, sodass man ja nach Ansatz vorgehen könnte) Ulrichschule Sindorf Die Anzahl der Fach- und Ganztagsräume wurde von 3 auf 5 erhöht, da 2 Ganztagsräume im UG nicht mitgezählt wurden. Willy-Brandt-Gesamtschule Die Anzahl der Klassenräume wurde von 43 auf 45 erhöht, da 2 Kursräume nicht mitgezählt wurden. Hier werden nun zwei Kursräume als Klassenräume gezählt. Diese Veränderungen/ anderen Einschätzungen sind in den in der Anlage 2 beigefügten überarbeiteten Begehungsergebnissen enthalten. Aufgrund dieser Anpassungen im Raumbestand haben sich dann auch Veränderungen in den Schulraumbilanzen ergeben, sodass die Kapitel 13 bis 16 des Entwurfs des Schulentwicklungsplans ab Seite 159 überarbeitet und angepasst wurden. Änderungen haben sich insbesondere bei den Darstellungen der verschiedenen Grundschullösungen auf den Seiten 163 und 165 in Bezug auf die Räume und auf Seite 167 in Bezug auf die Flächen ergeben. Weiterhin wurde der Wunsch geäußert, auch für die kleine und die mittlere Grundschullösung die Darstellung in Bezug auf die Flächen zu ergänzen. Es wurden daher 2 Seiten eingefügt (Seiten169 und 170). Beschlussvorlage 490.17 Seite 2 Der überarbeitete Entwurf des Schulentwicklungsplans mit Stand August 2017 ist als Anlage 1 beigefügt. Herr Krämer-Mandeau von biregio wird in der Sitzung des Schulausschusses die Anpassungen erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen. Raum und Kostenanalyse der Grundschulsituation im Stadtteil Sindorf Aufgrund der nach Einbringung des Entwurfs des Schulentwicklungsplans aufgekommenen Diskussion über die Grundschulsituation im Stadtteil Sindorf wurde die Verwaltung aufgefordert, für die weitere Beratung dieser Teile des Schulentwicklungsplanes eine Untersuchung vorzulegen, die einen Kostenvergleich zwischen den aufgrund der Prognosen des SEP erforderlichen Erweiterungs- und Umbauarbeiten an der Ulrichschule sowie der Mühlenfeldschule und dem Neubau einer dritten Grundschule ermöglicht. Mit dieser Untersuchung wurde das Planungsbüro medfacilities beauftragt. Die Vorlage des Untersuchungsergebnisses sollte ebenfalls zur Sitzung des Schulausschusses am 27.09.2017 erfolgen. Nach erfolgter Abstimmung zwischen medfacilities und biregio zur Erstellung eines Abgleichs der vorhandenen Räume und der empfohlenen Raumprogramme wurde festgestellt, dass die Vorlage eines umfassenden und belastbaren Kostenvergleichs im vorgegebenen Zeitrahmen nicht leistbar ist. Eine detaillierte Erläuterung der durchzuführenden Untersuchungsschritte für alle Varianten von medfacilities ist als Anlage 3 beigefügt. Eine fundierte Raum- und Kostenanalyse kann daher erst zur Sitzung des Schulausschusses am 18.10.2017 vorgelegt werden. Stellungnahmen der Schulen Den städtischen Schulen wurde der in der Sitzung des Schulausschusses am 28.06.2017 vorgestellte Entwurf des Schulentwicklungsplans am 04.07.2017 zugeleitet mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 19.09.2017. Die Stellungnahmen der Schulen sowie eine Bewertung des Schulentwicklungsplaners hierzu werden bis zur Sitzung am 27.09.2017 nachgereicht. Beschlussvorlage 490.17 Seite 3