Daten
Kommune
Kerpen
Größe
114 kB
Datum
27.09.2017
Erstellt
18.09.17, 13:12
Aktualisiert
18.09.17, 13:12
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen
Bearbeiter/in: Frau Rieker
TOP
Drs.-Nr.: 490.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
X
11.09.2017
Bemerkungen
27.09.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Schulentwicklungsplan
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss nimmt den Entwurf des Schulentwicklungsplanes vom August 2017 sowie die
Stellungnahmen der Schulen zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten: 22.2
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Stv. Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Rieker
Maus
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Begründung:
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 28.06.2017 den Entwurf des
Schulentwicklungsplanes mit Stand Juni 2017 zur Kenntnis genommen und zur Beratung im
Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungsrechte an die städtischen Schulen
verwiesen (TOP 4, Drs.-Nr. 333.17).
Entwurf des Schulentwicklungsplans
Aufgrund verschiedener Hinweise der Schulen (Einschätzungen von Räumen) und weiterer
Anregungen aus der Verwaltung nach der ersten Vorlage des Entwurfs des
Schulentwicklungsplanes in der Sitzung des Schulausschusses am 28.06.2017 hat das Büro
biregio reagiert und den Entwurf nochmals geprüft und überarbeitet.
Anpassungen wurden bei den folgenden vier Schulen vorgenommen:
Clemensschule Horrem
Die Anzahl der Fach- und Ganztagsräume wurde von 10 auf 9 reduziert, da der
Kopierraum/Mediathek nicht als Fachraum gewertet wird.
Dies basiert auf einer Anmerkung der Schule zur Einstufung des Medienraums, der auch als
Kopierraum etc. dient. (Ermessenssache)
Mühlenfeldschule Sindorf
Die Anzahl der Fach- und Ganztagsräume wurde von 8 auf 9 erhöht, da der 2. vergrößerbare
Mensaraum nicht mitgezählt wurde.
Hier ist ein bisher nicht gezählter 2. Mensaraum in die Zählung mit aufgenommen worden, da
dieser Raum mit dem angrenzenden (und nur durch die Mensa erschlossenen Abstellraum) zu
einem vollwertigen Raum zusammengelegt werden kann. (auch Ermessenssache, man könnte
die beiden auseinander gelegenen Räume ja auch als eine Mensa ansetzen, wie wir es
ursprünglich getan haben. Wenn allerdings erweitert würde, wird wahrscheinlich eher eine
große Mensa gesucht werden, als ein dritter Raum, sodass man ja nach Ansatz vorgehen
könnte)
Ulrichschule Sindorf
Die Anzahl der Fach- und Ganztagsräume wurde von 3 auf 5 erhöht, da 2 Ganztagsräume im
UG nicht mitgezählt wurden.
Willy-Brandt-Gesamtschule
Die Anzahl der Klassenräume wurde von 43 auf 45 erhöht, da 2 Kursräume nicht mitgezählt
wurden.
Hier werden nun zwei Kursräume als Klassenräume gezählt.
Diese Veränderungen/ anderen Einschätzungen sind in den in der Anlage 2 beigefügten
überarbeiteten Begehungsergebnissen enthalten.
Aufgrund dieser Anpassungen im Raumbestand haben sich dann auch Veränderungen in den
Schulraumbilanzen ergeben, sodass die Kapitel 13 bis 16 des Entwurfs des
Schulentwicklungsplans ab Seite 159 überarbeitet und angepasst wurden.
Änderungen haben sich insbesondere bei den Darstellungen der verschiedenen
Grundschullösungen auf den Seiten 163 und 165 in Bezug auf die Räume und auf Seite 167 in
Bezug auf die Flächen ergeben.
Weiterhin wurde der Wunsch geäußert, auch für die kleine und die mittlere Grundschullösung die
Darstellung in Bezug auf die Flächen zu ergänzen. Es wurden daher 2 Seiten eingefügt
(Seiten169 und 170).
Beschlussvorlage 490.17
Seite 2
Der überarbeitete Entwurf des Schulentwicklungsplans mit Stand August 2017 ist als Anlage 1
beigefügt.
Herr Krämer-Mandeau von biregio wird in der Sitzung des Schulausschusses die Anpassungen
erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen.
Raum und Kostenanalyse der Grundschulsituation im Stadtteil Sindorf
Aufgrund der nach Einbringung des Entwurfs des Schulentwicklungsplans aufgekommenen
Diskussion über die Grundschulsituation im Stadtteil Sindorf wurde die Verwaltung aufgefordert,
für die weitere Beratung dieser Teile des Schulentwicklungsplanes eine Untersuchung vorzulegen,
die einen Kostenvergleich zwischen den aufgrund der Prognosen des SEP erforderlichen
Erweiterungs- und Umbauarbeiten an der Ulrichschule sowie der Mühlenfeldschule und dem
Neubau einer dritten Grundschule ermöglicht.
Mit dieser Untersuchung wurde das Planungsbüro medfacilities beauftragt. Die Vorlage des
Untersuchungsergebnisses sollte ebenfalls zur Sitzung des Schulausschusses am 27.09.2017
erfolgen.
Nach erfolgter Abstimmung zwischen medfacilities und biregio zur Erstellung eines Abgleichs der
vorhandenen Räume und der empfohlenen Raumprogramme wurde festgestellt, dass die Vorlage
eines umfassenden und belastbaren Kostenvergleichs im vorgegebenen Zeitrahmen nicht leistbar
ist. Eine detaillierte Erläuterung der durchzuführenden Untersuchungsschritte für alle Varianten
von medfacilities ist als Anlage 3 beigefügt.
Eine fundierte Raum- und Kostenanalyse kann daher erst zur Sitzung des Schulausschusses am
18.10.2017 vorgelegt werden.
Stellungnahmen der Schulen
Den städtischen Schulen wurde der in der Sitzung des Schulausschusses am 28.06.2017
vorgestellte Entwurf des Schulentwicklungsplans am 04.07.2017 zugeleitet mit der Bitte um
Stellungnahme bis zum 19.09.2017.
Die Stellungnahmen der Schulen sowie eine Bewertung des Schulentwicklungsplaners hierzu
werden bis zur Sitzung am 27.09.2017 nachgereicht.
Beschlussvorlage 490.17
Seite 3