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Beschlussvorlage (Personalentwicklung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
299 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
09.11.17, 13:16
Aktualisiert
09.11.17, 13:16
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11/11.3 Personal Bearbeitung: Herr Klütsch, Frau Hansen TOP Drs.-Nr.: 617.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Arbeitskreis Personal 14.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss 12.12.2017 X 02.11.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Personalentwicklung X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Arbeitskreis Personal sowie der Haupt- und Finanzausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung gez. Hansen Abteilungsleitung Amtsleitung gez. Stein Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Der Haupt- und Finanzausschuss hat auf der Basis eines FDP – Antrages vom 17.01.2017 in seiner Sitzung am 14.02.2017 die Verwaltung beauftragt, zu den Stellenplanberatungen 2018 einen Personalentwicklungsbericht vorzulegen, aus dem die Zahl der ausscheidenden, neu einzustellenden bzw. neu auszubildenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, differenziert nach Ämtern, hervorgeht. Nach dem Wortlaut des Antrages soll der Bericht Auskunft darüber geben, wie sich der Personalbestand der Stadtverwaltung in den kommenden Jahren entwickelt. Da der Fokus lt. Antrag auf Personalabgängen und –zugängen liegt, wird in der Darstellung unterstellt, dass das Aufgabenspektrum und auch die dazugehörigen Aufgabenmenge unverändert bleiben. Eingearbeitet in die Darstellung sind die Ergebnisse der beiden externen Untersuchungen (Rödl & Partner, INSO) aus 2017 sowie deren Aussagen auf den Personalbedarf bei unverändertem Aufgabenspektrum. Sollten auf der Basis der Ergebnisse dieser Untersuchungen zusätzliche Aufgaben wahrzunehmen sein, so geht dies nach den o.g. Ergebnissen immer auch mit einer entsprechenden Erhöhung der personellen Kapazität einher (vgl. Beispiel Überwachung fließender Verkehr oder Personalbedarf UVK nach Gesetzesnovellierung). Die einzigen Bereiche, die (aus gutem Grund) nicht Gegenstand der o.g. Untersuchungen waren, sind das gesamte Amt 13 sowie die Kindertagesstätten. Alle übrigen Bereiche waren entweder Gegenstand der Untersuchung durch Rödl & Partner oder INSO. Im Bereich der Kindertagesstätten ergibt sich der Personalbedarf aus den Ergebnissen der Elternbefragungen zu den Betreuungsbedarfen, für das Amt 13 ergibt sich die notwendige Stellenzahl aus entsprechenden gesetzlichen Vorgaben. Die zeitliche Betrachtung evtl. altersbedingter Abgänge orientiert sich an den Ergebnissen der Rödl & Partner Untersuchung, die in allen Maßnahmen Stellenanpassungen bis zum Jahr 2022 aufzeigt. In den Ergebnissen von INSO ist keine entsprechende Zeitschiene aufgezeigt worden, hier sollen alle Stellenänderungen im Stellenplan 2018 wirksam werden. Dabei wurden zwei mögliche Rentenarten betrachtet, die Regelaltersrente sowie die Rente für langjährig Versicherte. Beide ohne individuelle Rentenkürzungen. Für den Bereich der Beamtinnen und Beamten wurde von der Regelaltersgrenze, auch ohne Pensionskürzung, ausgegangen. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1964 wird die Regelaltersgrenze schrittweise angehoben. Dies hat zur Folge, dass die Geburtsjahrgänge 1964 und später die Regelaltersrente erst ab dem vollendeten 67. Lebensjahr in Anspruch nehmen können. Konkret bedeutet dies, dass die Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2012 – also ab dem Geburtsjahrgang 1947 – bis zum Jahr 2029 zunächst um einen Monat pro Jahrgang, später dann um zwei Monate pro Jahrgang angehoben wird. Geburtsjahrgang 1947 1948 1949 1950 1951 1952 1953 1954 1955 Geburtsjahrgang Beschlussvorlage 617.17 Anhebung um Monate 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Anhebung um auf Alter Jahr 65 65 65 65 65 65 65 65 65 Jahr Monat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Monat Seite 2 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 Monate 10 11 12 14 16 18 20 22 24 65 65 66 66 66 66 66 66 67 10 11 0 2 4 6 8 10 0 Bei der Rente für langjährig Versicherte, die ab 1953 geboren sind, wird die Altersgrenze von 63 Jahren wie folgt angehoben: Geburtsjahrgang 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 Anhebung um Monate 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 auf Alter Jahr 63 63 63 63 63 64 64 64 64 64 64 Monat 2 4 6 8 10 0 2 4 6 8 10 Für die Jahrgänge ab 1964 beträgt die Altersgrenze für diese Rentenart dann 67 Jahre. Aus Datenschutzgründen wurde auf die Darstellung einzelner Rentenfälle aufgrund von Schwerbehinderung verzichtet. Eine der Rente für langjährig Versicherte entsprechende Regelung im Dienstrecht gibt es nicht. Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass ein Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis kraft Tarifvertrag, bzw. aus dem aktiven Dienstverhältnis gemäß gesetzlicher Regelung ausschließlich bei der Regelaltersrente die Folge ist. Ob ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin eine Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nimmt, ist durch den Arbeitgeber nicht beeinflussbar. Das Arbeitsverhältnis wird dann in der Regel durch Auflösungsvertrag beendet. Eine Zeitschiene von 2018 – 2022 differenziert nach Ämtern und beruflichen Qualifikationen bedeutet, dass für die nähere Betrachtung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jahrgänge 1953 bis einschließlich 1957 in Frage kommen. Beschlussvorlage 617.17 Seite 3 Hieraus ergibt sich für die Ämter folgende Situation: 1. Ausscheidende Beamte in den Jahren 2018 bis 2022: Ämter 2018 2019 2020 2021 15 1 18 1 21 1 22 23 1 24 25 insgesamt 0 0 1 3 2. Ausscheidende Beschäftigte* in den Jahren 2018 bis 2022: Ämter 2018 2019 2020 2021 10 11 12 15 16 20 21 22 23 24 25 insgesam t 1 1 1 2 1 1 2 5 1 1 1 7 insgesamt 1 2 1 1 1 1 1 1 3 1 1 5 9 2022 insgesam t 2 3 1 2 4 3 2 4 2 11 5 39 1 2 1 2 2022 1 2 1 7 1 1 1 1 1 1 3 3 13 2 3 7 *hierin enthalten: Ämter 2018 2019 2020 2021 2022 Technischer Bereich 2 2 1 2 - 15 1 1 - 16 2 1 1 - 24 1 Soziales (S+E) 1 1 1 - 22 1 - 23 1 1 22 - Schulen 2 24 – Gebäude* 2 1 1 2 2 25 - Baubetriebshof 1 1 3 insgesamt 4 3 5 7 6 * hiervon 1 Beschäftigte im Bereich Bäder, 3 Hausmeister, 4 Reinigungskräfte Beschlussvorlage 617.17 insg. 7 2 4 1 3 1 2 2 8 5 25 Seite 4 Zusammenfassung der Tabellen 1 und 2 – mögliche Fluktuation Beamte und Beschäftigte insgesamt: 2018 2019 2020 2021 2022 insgesamt 5 7 8 16 12 48 Den oben aufgeführten Tabellen ist zu entnehmen, dass zumindest im Jahre 2021 eine extrem hohe Fluktuation erfolgen könnte. Dies ist abhängig vom Zeitpunkt des tatsächlichen Eintritts in den Ruhestand (s. obige Ausführungen zum Renteneintrittsalter). Hier sind die Daten und der Personalbedarf zu gegebener Zeit nochmals eingehend zu untersuchen im Hinblick auf die Einsatzbereiche und Qualifikationen der tatsächlich ausscheidenden Beamten und Beschäftigten (z. B. I. Verwaltungsprüfung, 2. Verwaltungsprüfung, mittlerer – gehobener – höherer Dienst, sonstige Bereiche) um somit rechtzeitig entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Beschlussvorlage 617.17 Seite 5