Daten
Kommune
Kerpen
Größe
299 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
09.11.17, 13:16
Aktualisiert
09.11.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11/11.3 Personal
Bearbeitung: Herr Klütsch, Frau Hansen
TOP
Drs.-Nr.: 617.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Arbeitskreis Personal
14.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
12.12.2017
X
02.11.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Personalentwicklung
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Arbeitskreis Personal sowie der Haupt- und Finanzausschuss nehmen die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
gez. Hansen
Abteilungsleitung
Amtsleitung
gez. Stein
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat auf der Basis eines FDP – Antrages vom 17.01.2017 in
seiner Sitzung am 14.02.2017 die Verwaltung beauftragt, zu den Stellenplanberatungen 2018
einen Personalentwicklungsbericht vorzulegen, aus dem die Zahl der ausscheidenden, neu
einzustellenden bzw. neu auszubildenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, differenziert nach
Ämtern, hervorgeht.
Nach dem Wortlaut des Antrages soll der Bericht Auskunft darüber geben, wie sich der
Personalbestand der Stadtverwaltung in den kommenden Jahren entwickelt. Da der Fokus lt.
Antrag auf Personalabgängen und –zugängen liegt, wird in der Darstellung unterstellt, dass das
Aufgabenspektrum und auch die dazugehörigen Aufgabenmenge unverändert bleiben.
Eingearbeitet in die Darstellung sind die Ergebnisse der beiden externen Untersuchungen (Rödl &
Partner, INSO) aus 2017 sowie deren Aussagen auf den Personalbedarf bei unverändertem
Aufgabenspektrum. Sollten auf der Basis der Ergebnisse dieser Untersuchungen zusätzliche
Aufgaben wahrzunehmen sein, so geht dies nach den o.g. Ergebnissen immer auch mit einer
entsprechenden Erhöhung der personellen Kapazität einher (vgl. Beispiel Überwachung fließender
Verkehr oder Personalbedarf UVK nach Gesetzesnovellierung).
Die einzigen Bereiche, die (aus gutem Grund) nicht Gegenstand der o.g. Untersuchungen waren,
sind das gesamte Amt 13 sowie die Kindertagesstätten. Alle übrigen Bereiche waren entweder
Gegenstand der Untersuchung durch Rödl & Partner oder INSO.
Im Bereich der Kindertagesstätten ergibt sich der Personalbedarf aus den Ergebnissen der
Elternbefragungen zu den Betreuungsbedarfen, für das Amt 13 ergibt sich die notwendige
Stellenzahl aus entsprechenden gesetzlichen Vorgaben.
Die zeitliche Betrachtung evtl. altersbedingter Abgänge orientiert sich an den Ergebnissen der
Rödl & Partner Untersuchung, die in allen Maßnahmen Stellenanpassungen bis zum Jahr 2022
aufzeigt. In den Ergebnissen von INSO ist keine entsprechende Zeitschiene aufgezeigt worden,
hier sollen alle Stellenänderungen im Stellenplan 2018 wirksam werden.
Dabei wurden zwei mögliche Rentenarten betrachtet, die Regelaltersrente sowie die Rente für
langjährig Versicherte. Beide ohne individuelle Rentenkürzungen. Für den Bereich der
Beamtinnen und Beamten wurde von der Regelaltersgrenze, auch ohne Pensionskürzung,
ausgegangen.
Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1964 wird die Regelaltersgrenze schrittweise angehoben. Dies
hat zur Folge, dass die Geburtsjahrgänge 1964 und später die Regelaltersrente erst ab dem
vollendeten 67. Lebensjahr in Anspruch nehmen können. Konkret bedeutet dies, dass die
Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2012 – also ab dem Geburtsjahrgang 1947 – bis zum Jahr 2029
zunächst um einen Monat pro Jahrgang, später dann um zwei Monate pro Jahrgang angehoben
wird.
Geburtsjahrgang
1947
1948
1949
1950
1951
1952
1953
1954
1955
Geburtsjahrgang
Beschlussvorlage 617.17
Anhebung um
Monate
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Anhebung um
auf Alter
Jahr
65
65
65
65
65
65
65
65
65
Jahr
Monat
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Monat
Seite 2
1956
1957
1958
1959
1960
1961
1962
1963
1964
Monate
10
11
12
14
16
18
20
22
24
65
65
66
66
66
66
66
66
67
10
11
0
2
4
6
8
10
0
Bei der Rente für langjährig Versicherte, die ab 1953 geboren sind, wird die Altersgrenze von 63
Jahren wie folgt angehoben:
Geburtsjahrgang
1953
1954
1955
1956
1957
1958
1959
1960
1961
1962
1963
Anhebung um
Monate
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
22
auf Alter
Jahr
63
63
63
63
63
64
64
64
64
64
64
Monat
2
4
6
8
10
0
2
4
6
8
10
Für die Jahrgänge ab 1964 beträgt die Altersgrenze für diese Rentenart dann 67 Jahre.
Aus Datenschutzgründen wurde auf die Darstellung einzelner Rentenfälle aufgrund von
Schwerbehinderung verzichtet.
Eine der Rente für langjährig Versicherte entsprechende Regelung im Dienstrecht gibt es nicht.
Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass ein Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis
kraft Tarifvertrag, bzw. aus dem aktiven Dienstverhältnis gemäß gesetzlicher Regelung
ausschließlich bei der Regelaltersrente die Folge ist. Ob ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin
eine Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nimmt, ist durch den Arbeitgeber nicht
beeinflussbar. Das Arbeitsverhältnis wird dann in der Regel durch Auflösungsvertrag beendet.
Eine Zeitschiene von 2018 – 2022 differenziert nach Ämtern und beruflichen Qualifikationen
bedeutet, dass für die nähere Betrachtung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jahrgänge 1953
bis einschließlich 1957 in Frage kommen.
Beschlussvorlage 617.17
Seite 3
Hieraus ergibt sich für die Ämter folgende Situation:
1. Ausscheidende Beamte in den Jahren 2018 bis 2022:
Ämter
2018
2019
2020
2021
15
1
18
1
21
1
22
23
1
24
25
insgesamt
0
0
1
3
2. Ausscheidende Beschäftigte* in den Jahren 2018 bis 2022:
Ämter
2018
2019
2020
2021
10
11
12
15
16
20
21
22
23
24
25
insgesam
t
1
1
1
2
1
1
2
5
1
1
1
7
insgesamt
1
2
1
1
1
1
1
1
3
1
1
5
9
2022
insgesam
t
2
3
1
2
4
3
2
4
2
11
5
39
1
2
1
2
2022
1
2
1
7
1
1
1
1
1
1
3
3
13
2
3
7
*hierin enthalten:
Ämter
2018
2019
2020
2021
2022
Technischer Bereich
2
2
1
2
- 15
1
1
- 16
2
1
1
- 24
1
Soziales (S+E)
1
1
1
- 22
1
- 23
1
1
22 - Schulen
2
24 – Gebäude*
2
1
1
2
2
25 - Baubetriebshof
1
1
3
insgesamt
4
3
5
7
6
* hiervon 1 Beschäftigte im Bereich Bäder, 3 Hausmeister, 4 Reinigungskräfte
Beschlussvorlage 617.17
insg.
7
2
4
1
3
1
2
2
8
5
25
Seite 4
Zusammenfassung der Tabellen 1 und 2 – mögliche Fluktuation Beamte und Beschäftigte
insgesamt:
2018
2019
2020
2021
2022
insgesamt
5
7
8
16
12
48
Den oben aufgeführten Tabellen ist zu entnehmen, dass zumindest im Jahre 2021 eine extrem
hohe Fluktuation erfolgen könnte. Dies ist abhängig vom Zeitpunkt des tatsächlichen Eintritts in
den Ruhestand (s. obige Ausführungen zum Renteneintrittsalter). Hier sind die Daten und der
Personalbedarf zu gegebener Zeit nochmals eingehend zu untersuchen im Hinblick auf die
Einsatzbereiche und Qualifikationen der tatsächlich ausscheidenden Beamten und Beschäftigten
(z. B. I. Verwaltungsprüfung, 2. Verwaltungsprüfung, mittlerer – gehobener – höherer Dienst,
sonstige Bereiche) um somit rechtzeitig entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.
Beschlussvorlage 617.17
Seite 5