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Beschlussvorlage (Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen V. Vertragsperiode vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 auf der Grundlage des Freizeitstättenplanes der Kolpingstadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
162 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
10.11.17, 11:25
Aktualisiert
10.11.17, 11:25
Beschlussvorlage (Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen
V. Vertragsperiode vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 auf der Grundlage des
Freizeitstättenplanes der Kolpingstadt Kerpen) Beschlussvorlage (Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen
V. Vertragsperiode vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 auf der Grundlage des
Freizeitstättenplanes der Kolpingstadt Kerpen) Beschlussvorlage (Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen
V. Vertragsperiode vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 auf der Grundlage des
Freizeitstättenplanes der Kolpingstadt Kerpen) Beschlussvorlage (Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen
V. Vertragsperiode vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 auf der Grundlage des
Freizeitstättenplanes der Kolpingstadt Kerpen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung, Vormundschaften Bearbeitung: Manfred Manzke TOP Drs.-Nr.: 621.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss 12.12.2017 Stadtrat 19.12.2017 X 03.11.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen V. Vertragsperiode vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 auf der Grundlage des Freizeitstättenplanes der Kolpingstadt Kerpen Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten x Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 294.394 € (50 % II./2018) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: x Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss / Haupt- und Finanzausschuss / Stadtrat befürwortet/beschließt die V. Vertragsperiode nach dem Freizeitstättenplan der Kolpingstadt Kerpen mit einer Laufzeit vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 im Rahmen einer 2 %igen Budgeterhöhung unter Beibehaltung des Fortsetzung Beschlussentwurf: Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Manzke Schürheck Schürheck Canzler Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Cornely 10 %igen Trägeranteils, der Dynamisierung der Teilbudgets ‘Personalkosten‘ durch Anpassung an die prozentualen Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst (TVöD) sowie unter Berücksichtigung der Fördermittel des Landes NRW. Beschlussvorlage 621.17 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 2. HJ 2018 2019 2020 3. Folgejahr 2021 4. Folgejahr 2022 5. Folgejahr Einmalkosten 50 % 100 % 100 % 100 % 100 % Ausgaben / Aufwendungen 294.394 588.788 588.788 588.788 588.788 40.921 81.842 81.842 81.842 81.842 Aufwand netto: 253.473 506.946 506.946 506.946 506.946 Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 621.17 Seite 3 Begründung: Die IV. Vertragsperiode nach dem Freizeitstättenplan der Kolpingstadt Kerpen endet mit Ablauf des 30.06.2018. Die für eine V. Vertragsperiode ab dem 01.07.2018 notwendigen Gespräche mit den Trägern der Offenen Kinder- und Jugendreinrichtungen wurden am 19.10.2017 geführt. In gemeinsamer Abstimmung mit den städtischen und den freien Trägern der Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen wird eine V. Vertragsperiode nach dem Freizeitstättenplan der Kolpingstadt Kerpen mit einer Laufzeit vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 vorgeschlagen zu folgenden Konditionen: 1. Erhöhung der Gesamtbudgets um 2,0 % 2. Beibehaltung der Dynamisierung der Teilbudgets ‘Personalkosten‘ nach den prozentualen Tariferhöhungen des Öffentlichen Dienstes (TVöD) 3. Beibehaltung der 10 %igen Träger-Eigenanteile. Alle Träger haben dieser Regelung zugestimmt. Damit ergeben sich für die Einrichtungen in freier Trägerschaft in der verbindlichen Festschreibung ab dem vom 01.07.2018 folgende Budgetwerte: Einrichtung Träger Gesamtbudgets ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Türnich Kath. Kirchengemeinde St. Rochus 99.928 € Brüggen Kath. Kirchengemeinde St. Rochus Manheim DRK Kreisverband Rh.-Erft-Kreis e.V. Buir Kath. Kirchengemeinde St. Michael Blatzheim Kath. Verein zur Förderung der Kinderund Jugendhilfe DOMIZIEL e.V. 105.186 € 96.652 € 118.767 € 98.323 € Horrem Dt. Kinderschutzbund / OV Kerpen e.V. 125.436 € ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Gesamt 644.292 € Anpassung der Teilbudgets ‘Personalkosten‘ 9.917 € (kalkulatorisch 2,4 % ab 01.03.2018) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Gesamt 654.209 € ./. 10 %Träger-Eigenanteil 65.421 € ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Städtische Mittelbereitstellung 588.788 € ./. Fördermittel des Landes NRW 81.842 € ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Städtische Mittelbereitstellung effektiv 506.946 € Im Rahmen der Dynamisierung der Teilbudgets ‘Personalkosten‘ nach den Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst (TVöD) wird die zunächst kalkulatorische Tariferhöhung ab 01.03.2018 den tatsächlichen Werten angepasst. Allein aus statistischen Vergleichsgründen gelten für die städtischen Jugendzentren jährliche Gesamtbudgets in Höhe von 165.917 €. Beschlussvorlage 621.17 Seite 4