Daten
Kommune
Kerpen
Größe
162 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
10.11.17, 11:25
Aktualisiert
10.11.17, 11:25
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung,
Vormundschaften
Bearbeitung: Manfred Manzke
TOP
Drs.-Nr.: 621.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Jugendhilfeausschuss
23.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
12.12.2017
Stadtrat
19.12.2017
X
03.11.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen
V. Vertragsperiode vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 auf der Grundlage des
Freizeitstättenplanes der Kolpingstadt Kerpen
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
x
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 294.394 € (50 % II./2018)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
x
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss / Haupt- und Finanzausschuss / Stadtrat befürwortet/beschließt die V.
Vertragsperiode nach dem Freizeitstättenplan der Kolpingstadt Kerpen mit einer Laufzeit vom
01.07.2018 bis 31.12.2022 im Rahmen einer 2 %igen Budgeterhöhung unter Beibehaltung des
Fortsetzung Beschlussentwurf:
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Manzke
Schürheck
Schürheck
Canzler
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Cornely
10 %igen Trägeranteils, der Dynamisierung der Teilbudgets ‘Personalkosten‘ durch Anpassung
an die prozentualen Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst (TVöD) sowie unter Berücksichtigung
der Fördermittel des Landes NRW.
Beschlussvorlage 621.17
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
2. HJ 2018
2019
2020
3. Folgejahr
2021
4. Folgejahr
2022
5. Folgejahr
Einmalkosten
50 %
100 %
100 %
100 %
100 %
Ausgaben / Aufwendungen
294.394
588.788
588.788
588.788
588.788
40.921
81.842
81.842
81.842
81.842
Aufwand netto: 253.473
506.946
506.946
506.946
506.946
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 621.17
Seite 3
Begründung:
Die IV. Vertragsperiode nach dem Freizeitstättenplan der Kolpingstadt Kerpen endet mit Ablauf
des 30.06.2018. Die für eine V. Vertragsperiode ab dem 01.07.2018 notwendigen Gespräche mit
den Trägern der Offenen Kinder- und Jugendreinrichtungen wurden am 19.10.2017 geführt.
In gemeinsamer Abstimmung mit den städtischen und den freien Trägern der Offenen Kinder- und
Jugendeinrichtungen wird eine V. Vertragsperiode nach dem Freizeitstättenplan der Kolpingstadt
Kerpen mit einer Laufzeit vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 vorgeschlagen zu folgenden Konditionen:
1. Erhöhung der Gesamtbudgets um 2,0 %
2. Beibehaltung der Dynamisierung der Teilbudgets ‘Personalkosten‘ nach den prozentualen Tariferhöhungen des Öffentlichen Dienstes (TVöD)
3. Beibehaltung der 10 %igen Träger-Eigenanteile.
Alle Träger haben dieser Regelung zugestimmt.
Damit ergeben sich für die Einrichtungen in freier Trägerschaft in der verbindlichen Festschreibung
ab dem vom 01.07.2018 folgende Budgetwerte:
Einrichtung
Träger
Gesamtbudgets
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Türnich
Kath. Kirchengemeinde St. Rochus
99.928 €
Brüggen
Kath. Kirchengemeinde St. Rochus
Manheim
DRK Kreisverband Rh.-Erft-Kreis e.V.
Buir
Kath. Kirchengemeinde St. Michael
Blatzheim
Kath. Verein zur Förderung der Kinderund Jugendhilfe DOMIZIEL e.V.
105.186 €
96.652 €
118.767 €
98.323 €
Horrem
Dt. Kinderschutzbund / OV Kerpen e.V.
125.436 €
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Gesamt
644.292 €
Anpassung der Teilbudgets ‘Personalkosten‘
9.917 €
(kalkulatorisch 2,4 % ab 01.03.2018)
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Gesamt
654.209 €
./. 10 %Träger-Eigenanteil
65.421 €
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Städtische Mittelbereitstellung
588.788 €
./. Fördermittel des Landes NRW
81.842 €
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Städtische Mittelbereitstellung effektiv
506.946 €
Im Rahmen der Dynamisierung der Teilbudgets ‘Personalkosten‘ nach den Tariferhöhungen im
Öffentlichen Dienst (TVöD) wird die zunächst kalkulatorische Tariferhöhung ab 01.03.2018 den
tatsächlichen Werten angepasst.
Allein aus statistischen Vergleichsgründen gelten für die städtischen Jugendzentren jährliche
Gesamtbudgets in Höhe von 165.917 €.
Beschlussvorlage 621.17
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