Daten
Kommune
Kerpen
Größe
161 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
10.11.17, 11:25
Aktualisiert
10.11.17, 11:25
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung,
Vormundschaften
Bearbeiter: Manfred Manzke
TOP
Drs.-Nr.: 517.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
26.09.2017
Bemerkungen
23.11.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse,
Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
i.V.
Manzke
Schürheck
Schürheckt
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
i.V.
Canzler
Canzler
Cornely
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen
Vorlagen-Nummer
Titel
080.15
Nachlass eines Kerpener
Bürgers
Beschlussvorlage 517.17
Sitzung am
TOP
26.02.2015
TOP 08
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Empfehlung, aus der Erbmasse der Nachlassangelegenheit des Kerpener Bürgers R. E.
Schenk:
1.) 10.000 € als Fehlbetragsfinanzierung für
das Projekt "Erweiterung der Verteilstation der
Kerpener Tafel", Höhenweg 51-59, 50169
Horrem, der Kerpener Tafel zur Verfügung zu
stellen.
2.) Die Freigabe bzw. teilweise Freigabe der
Mittel von bis zu 690.000 € an den 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. zur Herrichtung des
Kolpinghauses an der Kölner Str. im Stadtteil
Kerpen für soziale und karitative Zwecke im
Rahmen des Gemeinschaftsprojektes
"Kolping-Center-Kerpen" unter folgenden aufschiebenden Bedingungen:
-Die aufgeworfenen steuerlichen Fragestellungen (Anfall von Erbschaftssteuer beim Rh.Erft-Krs.) sind abschließend geklärt.
-Es liegt eine Sicherung der dauerhaften Nutzung des Gebäudes für soziale und karitative
Zwecke vor (Grunddienstbarkeit zu Lasten des
Kolpinghaus-Grundstücks).
-Die Gesamtfinanzierung des 'Kolpinghaus
Kerpen' e.V. für den kompletten und abschließenden Umbau des Kolpinghauses ist nachgewiesen.
-Eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an den
Kosten für den Umbau und den Betrieb des
Kolpinghauses ist –auch für die Zukunft- aus-
Amt
Abt.
23
Seite 2
Stand / Ausführung
Die Umsetzung der empfohlenen
/beschlossenen Maßnahmen wird
zwischen der Kolpingstadt Kerpen und
dem
Kolpinghaus
Kerpen
e.V.
abgestimmt.
Vorlagen-Nummer
Titel
-FortsetzungNachlass eines Kerpener
Bürgers
Sitzung am
TOP
26.02.2015
TOP 08
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
426.17
14.09.2017
TOP 02
Auf Anfrage von Herrn Scharping erläutert
Herr Erster Beigeordneter Canzler, dass noch
nicht alle Bedingungen der Nachlassangelegenheit erfüllt sind und somit noch keine Auszahlung erfolgt ist. Sobald neue Erkenntnisse
vorliegen, wird die Verwaltung darüber informieren.
23
418.16
Einrichtung eines Kinderund Jugendparlaments in der
Kolpingstadt Kerpen
24.11.2016
TOP 04
Die politischen Vertreter des JHA nehmen sich
ausdrücklich selbst in die Pflicht, die Kinder
und Jugendlichen sowohl in den weiterführenden Schulen, als auch in den Jugendzentren,
sowie die Mitglieder des Stadtjugendrings zur
Einrichtung eines Kinder- u.Jugendparlaments
in der Kolpingstadt Kerpen zu befragen.
Zur Planung einer gemeinsamen Vorgehensweise soll die Verwaltung zu einem Vorgespräch einladen.
23.3
105.17
Einrichtung eines Kinderund Jugendparlamentes. . . .
(Bericht über die Ausführung
der Beschlüsse / Aufträge /
30.03.2017
TOP 01
Amt
Abt.
geschlossen (Sicherung durch Vertrag).
-Die Auszahlung erfolgt in Abstimmung mit
dem 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. in Teilzahlungen je nach Baufortschritt.
-Im Erdgeschoss des Kolpinghauses sind in
Abstimmung mit der Kolpingstadt Kerpen
neben dem Empfang 26 qm für den Seniorenbzw. den Behindertenbeirat freizuhalten.
Die Umsetzung erfolgt sukzessiv.
Das Vorgespräch hat am 15.02.2017
stattgefunden
Mitteilung des Ersten Beigeordneten Christian
Canzler (auf Anfrage der CDU-Fraktion), dass
seine Anfrage an die Stadt Bornheim hinsichtlich der Teilnahme an einer Sitzung des dortigen Jugendparlamentes noch aussteht.
Eine Teilnahme an der Sitzung des
Jugendparlaments in Bornheim am
31.05.2017 war seitens der Kolpingstadt Kerpen aus terminlichen Gründen leider nicht möglich.
Empfehlungen)
Beschlussvorlage 517.17
Stand / Ausführung
Seite 3
Vorlagen-Nummer
Titel
-FortsetzungEinrichtung eines Kinderund Jugendparlamentes. . . .
(Bericht über die Ausführung
der Beschlüsse / Aufträge /
Empfehlungen)
Sitzung am
TOP
275.17
29.06.2017
TOP 01
Auf Anfrage der SPD-Fraktion sagt Herr Erster
Beigeordneter Canzler eine schnellstmögliche
Nachfrage bei der Stadt Bornheim zu, wann
dort die nächste Sitzung des Jugendparlamentes stattfindet, an der die Vertreter/innen
der Kolpingstadt Kerpen teilnehmen können.
426.17
14.09.2017
TOP 02
Die Ausschussvorsitzende erläutert eingehend
den Besuch des Jugendparlaments der Stadt
Bornheim durch einzelne Vertreter/innen des
Jugendhilfeausschusses der Kolpingstadt
Kerpen am 07.09.2017. Das Jugendparlament
wurde dabei durchaus als kompetent und
insgesamt positiv wahrgenommen. Die SPDFraktion bestätigt diesen Gesamteindruck.
Die Verwaltung teilt mit, dass vereinbarungsgemäß probeweise eine Befragung mit den
Klassensprechern aller Jahrgänge ab Klasse 5
der Willy-Brandt-Gesamtschule stattfinden
soll. Der dafür entworfene Flyer “Beteiligungsformen von Kindern u. Jugendlichen in der
Kolpingstadt Kerpen“ liegt den Ausschussmitgliedern bereits im Entwurf vor.
Die Mitglieder des JHA regen an, die endgültige Druckversion des Flyer-Entwurfs in der bestehenden Arbeitsgruppe abzustimmen.
Hierzu erfolgt eine entsprechende Einladung
durch die Verwaltung.
Beschlussvorlage 517.17
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
23.3
Eine entsprechende Abstimmung war
seitens der Stadt Bornheim erst nach
Ende der Sommerferien möglich.
Nachtrag der Schriftführung:
Nach Information der Stadt Bornheim findet
die nächste Sitzung des dortigen Jugendparlamentes am 31.05.2017 um 18.00 Uhr statt.
Zwecks Vorabinfo an Bornheim wurde gebeten,die Teilnahme der Verwaltung anzuzeigen.
23.3
Seite 4
Vorlagen-Nummer
Titel
Sitzung am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
116.17
Darstellung Außengelände
Kita Pusteblume, Manheim
neu
30.03.2017
TOP 09
Der JHA nimmt die Ausführungen der Verwaltung z.K. und beauftragt einstimmig die Verwaltung auf Antrag der CDU-Fraktion, zwecks
Erweiterung der Außenfläche der Kita Pusteblume Gespräche mit RWE bezüglich eines
kostenneutralen Grundstückstausches zu
führen.
23.4
Ein eventueller kostenneutraler Grund
stückstausch befindet sich noch in der
Klärung.
382.17
Spielplatz Kerpen, Brüsseler
Straße / hier: Antrag der
Fraktion B‘90/Grüne vom
10.07.2017
14.09.2017
TOP 07
Der JHA beschließt einstimmig bei einer Gegenstimme (B‘90/Grüne), der Empfehlung der
Verwaltung zu folgen und den Status quo auf
dem Spielplatz Brüsseler Straße beizubehalten.
25.1
Der Spielplatz Brüsseler Straße bleibt
der Beschlussfassung entsprechend
unverändert.
Beschlussvorlage 517.17
Seite 5