Daten
Kommune
Kerpen
Größe
191 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
10.11.17, 11:25
Aktualisiert
10.11.17, 11:25
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Bearbeitung: 11.1 Hs
TOP
Drs.-Nr.: 604.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Arbeitskreis Personal
14.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
12.12.2017
Stadtrat
19.12.2017
X
25.10.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Stellenplan 2018
hier: stellenplanmäßige Auswirkungen der Ergebnisse der Organisations- und
Effizienzuntersuchung im Jahr 2018
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 299.500 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
X
X
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden.
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat fasst auf Empfehlung des Arbeitskreis Personal sowie des Haupt- und
Finanzausschusses folgende Beschlüsse zum Stellenplan 2018:
1. Der Stadtrat beschließt die Einrichtung folgender Stellen im Stellenplan 2018:
a. Technische Prüfung: + 1,0 Stelle EG 12
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Mitzeichnung
Dez. II
gez.
Hansen
gez.
Jung
gez.
Stein
gez.
Canzler
Mitzeichnung
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Schaaf
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
b. Förderwesen: + 1,0 Stelle EG 10
2. Der Stadtrat beschließt, alle Stellen im Reinigungsbereich mit KW-Vermerken zu versehen.
3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, im Bereich
a. des ruhenden Verkehrs,
b. des fließenden Verkehrs,
c. zur Ausweitung des Ehrenamtes sowie
d. zur Neuorganisation der Schulhausmeister
Konzepte zu erstellen und diese, incl. der möglichen Stellenplanauswirkungen, der Politik
zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Beschlussvorlage 604.17
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MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
157.500 €
160.700 €
163.900 €
167.100 €
157.500 €
160.700 €
163.900 €
167.100 €
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 604.17
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Begründung:
In Ergänzung zur Vorlage zum Stellenplan 2018 (D 590.17) werden mit dieser Vorlage die
personellen Auswirkungen der durch die Firma Rödl & Partner durchgeführten Organisations- und
Effizienzuntersuchung näher ausgeführt.
1. Bereits im Stellenplanentwurf 2018 berücksichtigte stellenplanrelevante Maßnahmen:
Maßnahme 46
Aufbau zusätzlicher Personalkapazitäten im Amt 16
Im Stadtrat wurde am 26.09.2017 die Einrichtung von 2,2 Stellen im Amt 16 mit einem
jeweiligen Stellenwert EG 11 TVöD als Erweiterung des Stellenplanes 2017 beschlossen
sowie die Verwaltung mit einer schnellstmöglichen Besetzung beauftragt. Die Stellenanteile
teilen sich wie folgt auf:
- 16.1, Stadtplanung 1,2 Stellen
- 16.2, Verkehrsplanung 0,4 Stellen
- 16.4, Bauordnung 0,6 Stellen
2. Bereits beschlossene Maßnahmen ohne Berücksichtigung im Stellenplanentwurf 2018:
Maßnahme 35
plus
Umsetzung des Handlungsprogrammes Sozialgerechtes Bodenmanagement
In seiner Sitzung am 07.11.2017 hat der Stadtrat das „Handlungsprogramm Sozialgerechtes
Bodenmanagement plus“ sowie die hierfür erforderliche Einrichtung von zwei zusätzlichen
Stellen (+ 2,0 Stellen) mit dem Stellenwert EG 10 TVöD beschlossen.
Da der Beschluss nach Erstellung des Stellenplanentwurfes erfolgte, sind diese Stellen nicht
im Stellenplanentwurf 2018 (D 590.17) enthalten.
3. Noch zu beschließende Maßnahmen:
Maßnahme 14
Erweiterung der Kapazitäten der technischen Prüfung
Der Haupt- und Finanzausschusses folgte in der Sitzung am 21.09.2017 der durch Rödl &
Partner entsprechend der Maßnahmenbeschreibung vorgeschlagenen Empfehlung zur
Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für die technische Prüfung.
Die Verwaltung schlägt daher vor, im Stellenplan 2018 eine zusätzliche Stelle (+ 1,0 Stellen)
im Bereich des Rechnungsprüfungsamtes mit dem Stellenwert EG 12 TVöD einzurichten.
Geschätzte Personalkosten nach KGSt-Werten 86.500 €.
Maßnahme 27
Vergabe von Reinigungsleistungen
In der Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2017 wurde mehrheitlich
beschlossen, aufgrund Personalfluktuation frei werdende Stellen nicht nach zu besetzen
sondern die zu reinigenden Flächen an Reinigungsfirmen zu vergeben.
Die Verwaltung schlägt daher vor, im Stellenplan 2018 alle Stellen im Reinigungsbereich mit
einem KW-Vermerk zu versehen.
Maßnahme 34
Aufbau eines zentralen Fördermanagements für das Dezernat III
Der Haupt- und Finanzausschuss folgte in seiner Sitzung am 21.09.2017 den Empfehlungen
Rödl & Partners und empfiehlt einstimmig die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für das
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Fördermanagement im Stellenplan 2018.
Die Verwaltung schlägt daher vor, im Stellenplan 2018 eine zusätzliche Stelle (+ 1,0 Stellen)
mit dem Stellenwert EG 10 TVöD einzurichten. Die organisatorische Zuordnung wird bis zur
endgültigen Entscheidung analog der derzeitigen Zuordnung des Fördermanagements in der
Abteilung 18.1 – zentrales Baumanagement – erfolgen. Geschätzte Personalkosten nach
KGSt-Werten 71.000 €.
Personalbemessung Hochbau, s. Management Summary S. 15 ff.
Für den Bereich Hochbau wurde auf Projektebene eine detaillierte Personalbemessung auf
Basis der AHO¹ und der HOAI² durchgeführt. Unter Einbeziehung aller, auf Vergleichs- und
Erfahrungswerten von Rödl & Partner beruhenden weiteren Parameter weist die
Personalbemessung im Gesamtergebnis für das Jahr 2017 einen Personalmehrbedarf von
5,14 Stellen aus.
Derzeit werden die Möglichkeiten und Vorteile der Gründung einer kommunalen Planungsund Baukostengesellschaft geprüft, dies teilte der technische Beigeordnete, Herr Schwister,
u. a. auch bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.09.2017 mit.
Denkbar ist neben einer Neugründung auch die Überführung einer bestehenden
Gesellschaft in diesen neuen Gesellschaftszweck. Der Umfang der Personalausstattung im
Hochbaubereich ist daher auch von der künftigen Ausgestaltung einer möglichen
Gesellschaftsgründung abhängig. Dies führt dazu, dass die Fragestellung des erhöhten
Personalbedarfs vorerst zurückgestellt werden kann.
Es ist beabsichtigt, in Kürze eine Vorlage für den Stadtrat mit der Darstellung der
Möglichkeiten und der erforderlichen Rahmenbedingungen zu erstellen.
¹ AHO
² HOAI
Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
4. Möglicherweise zukünftig stellenplanrelevante Maßnahmen der Organisations- und
Effizienzuntersuchung:
Maßnahmen 17 und 47
Einführung einer Überwachung des fließenden sowie Ausbau einer Überwachung des
ruhenden Verkehrs
In seiner Sitzung am 21.09.2017 hat sich der Haupt- und Finanzausschuss grundsätzlich für
die beiden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ausgesprochen. Die
Verwaltung schlägt daher vor, Konzepte zur Überwachung des ruhenden wie auch des
fließenden Verkehrs zu erarbeiten und diese der Politik vorzulegen. Sich hieraus ergebende
Stellenplanrelevanzen werden im Zuge dessen ebenfalls der Politik zur Beratung und
Entscheidung vorgelegt.
Maßnahme 21
Ausbau des Ehrenamtes
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 beschlossen, das
Ehrenamt auszuweiten. Hierfür ist die Erstellung eines Konzeptes erforderlich. Die Firma
Rödl & Partner geht davon aus, dass sich zusätzliche Personalkapazitäten für eine
Ausweitung des Ehrenamtes langfristig rechnen werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, ein Konzept zur Ausweitung des Ehrenamtes zu
erarbeiten und der Politik zur Entscheidung vorzulegen. Im Zuge dessen wird nach
Konzepterarbeitung eine möglicherweise erforderliche Stellenplanerweiterung entsprechend
der ausgesprochenen Empfehlungen zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
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Maßnahme 28
Neuorganisation der Schulhausmeisterdienste
In der Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2017 wurde einstimmig
beschlossen, den Schulhausmeisterdienst im Rahmen des sogenannten „Mischmodells“ neu
zu organisieren.
Für die dafür erforderliche Untersuchung beziffert Rödl & Partner einen Personalbedarf von
0,5 Stellen. Hier ist eine Neubesetzung jedoch nicht erforderlich da eine langzeiterkrankte
Kollegin zurückkehrt und speziell mit der Erstellung eines Konzeptes zur Neuorganisation
der Schulhausmeister betraut wird. Insofern besteht nach derzeitigen Erkenntnissen für die
Umsetzung des Beschlusses vom 21.09.2017 aktuell kein Personalbedarf. Nach Erstellung
wird das Konzept sowie mögliche stellenplanrelevante Auswirkungen den politischen
Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
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