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Vorlage (Flüchtlingsunterbringung: außerplanmäßige Ausgabe für die Errichtung eines Containerdorfs)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
195 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
07.12.15, 18:27
Aktualisiert
07.12.15, 18:27
Vorlage (Flüchtlingsunterbringung:
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25 Hilger 25/Bergerstraße 30.11.2015 552/2015 Betreff Flüchtlingsunterbringung: außerplanmäßige Ausgabe für die Errichtung eines Containerdorfs Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle siehe Beschlussentwurf BGM Zust. Dez. Dez. I Kämmerer FB 20/1 FB 30 Dez. III Freytag Burkhardt Schiffer R.Radermacher Obladen Dartsch Schiffer Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss beschließt im Rahmen der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW eine außerplanmäßige Investition bei nachfolgenden Kostenstellen: 1. KSt. 53800173/SK 95070 AiB Kanalbau 148.000,-- € für Kanalbau 2. KSt. 54011225/SK 95050 AiB Straßenbau 164.000,-- € für Straßenbau 3. KSt. 31500620/SK 95020 AiB Hochbau Grundstücks. 218.000,-- € für Herrichtung des 4. KSt. 31500620/SK 33200 Gebäude, Aufbauten… 2.300.000,-- € für Containerkauf 5. KSt. 31500610/SK 81000 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 50.000,-- € für Einrichtung Deckung: Minderausgabe bei KSt. 53800114/SK 95060 1.889.000 € (RHB Brühl-Ost Erweiterung) und Minderausgabe bei KSt. 53800140/SK 95070 400.000 € (Franzstraße) und Minderausgabe bei KSt. 53800146/SK 95070 240.000 € (Eckdorfer Mühlenweg/Alte Bonnstr. –Sanierung Bachverrohrung) und Minderausgabe bei KSt. 11060700/SK 95020 200.000,-- € (Rathaus B) und Minderausgabe bei KSt. 1215000/SK 95020 120.000,-- € Seite - 2 – Drucksache 552/2015 (Feuerwache) und Minderausgabe bei KSt. 21020100/SK 95020 (Clemens-August-Schule) 31.000,-- € Erläuterungen: Die ständig steigende Zahl von Flüchtlingen und die abzusehende Entwicklung, dass dieser Trend vorerst nicht abklingt, hat dazu geführt, dass -zumindest vorübergehend- von dem Grundkonzept einer dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen, die der Stadt Brühl endgültig zugewiesen werden, abgewichen werden muss. Die verfügbaren Kapazitäten für die Flüchtlingsunterbringung sind aktuell nahezu erschöpft. Dies macht es notwendig, dass temporär die Turnhalle des Max-ErnstGymnasiums für die Flüchtlingsunterbringung hergerichtet werden muss. Da damit zu rechnen ist, dass auch in den kommenden Monaten der Stadt Brühl weitere Flüchtlinge zugewiesen werden, ist davon auszugehen, dass auch unter Berücksichtigung der in Kürze zur Verfügung stehenden weiteren Unterkünfte (z. B. Euskirchener Str. 123 – „Rheinischer Hof“, Theodor-Körner-Str. –ehemalige Gebausieverwaltung) weiterer Wohnraum benötigt wird. Vorsichtige Schätzungen gehen davon aus, dass in den kommenden Monaten mehrere hundert Flüchtlinge in Brühl zusätzlich untergebracht werden müssen. Die kurzfristige Schaffung von weiterem Wohnraum kann nunmehr nur noch zentral und in modularer Bauweise oder mit Wohncontainern geschaffen wird. Grundstück Aus diesem Grunde wurde nach einem geeigneten Grundstück für den kurzfristigen Bau einer größeren Zahl von Unterkünften gesucht. Letztendlich stellt das Grundstück „Gemarkung Brühl, Flur 24, Flurstück 340“ an der Bergerstraße die sinnvollste Möglichkeit für den kurzfristigen Bau von Flüchtlingsunterkünften dar. Die Lage des Grundstücks ist auf der beigefügten Flurkarte (Anlage 1) ersichtlich. Dieses Grundstück ist kurzfristig erschließbar, kann aus planungsrechtlicher Sicht direkt genutzt werden, bietet ausreichend Platz für eine sozialverträgliche Bebauung und Erweiterungsmöglichkeiten. Bebauungskonzept Ziel ist es, dass die zusätzlichen Unterkünfte kurzfristig zur Verfügung stehen und ggf. auch über mehrere Jahre genutzt werden können. Diese Voraussetzungen werden insbesondere unter dem Gesichtspunkt schnelle Verfügbarkeit am besten durch Containereinheiten erfüllt. Alternative Konzepte bedürfen einer längeren Vorlaufzeit und sind zudem auch teurer. Die Kosten bei der vorgesehen Bauweise sollten max. 700,-- €/m² betragen. Bei anderen Modulbauweisen wird mit mind. 1.100,--€/m² gerechnet. In der Anlage 2 ist beispielhaft eine Anordnung einer Containereinheit bestehend aus 16 Containern dargestellt. Diese Konzeption wird auch für die Ausschreibung zu Grunde gelegt. Die Belegung einer solchen Einheit ist grundsätzlich mit 20 Personen vorgesehen. Ggf. ist aber z. B. durch Belegung von Familien auch eine höhere Belegungszahl möglich. Drucksache 552/2015 Seite - 3 – Es ist vorgesehen, das Grundstück zunächst mit elf Containereinheiten zu bebauen. In der Anlage 3 ist die Anordnung dargestellt. Erschließung des Grundstücks Für die Erschließung des Grundstückes (Abwasser, Straße, Versorgung, Fundamentierung) wird auf die Ausschreibungsergebnisse der Tiefbaumaßnahmen „Rosenhof“ und „Balthasar-Neumann-Platz“ zurückgegriffen. In Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt und der Vergabestelle ist diese Verfahrensweise zulässig und ermöglicht einen kurzfristigen Baubeginn. Der Vergabevorschlag wird kurzfristig erarbeitet, so dass im Rat am 14.12.2015 die Vergabeentscheidung getroffen werden kann. Ggf. wird eine Vergabe per Dringlichkeitsentscheidung notwendig. Ziel ist es, mit den Tiefbauarbeiten noch vor Weihnachten zu beginnen, um möglichst schnell die Voraussetzungen für das Aufstellen der Container zu schaffen. Für die Tiefbauarbeiten wird mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 530.000,-- € gerechnet. Die Planung (insbesondere der Entsorgung; im Idealfall auch die Straße) ist so angelegt, dass ein großer Teil der Investitionen auch für eine spätere Nutzung des Grundstückes verwendet werden kann. Kauf/Miete Vorbehaltlich des Ausschreibungsergebnisses wird davon ausgegangen, dass eine der o. g. Containereinheiten ca. 200.000,-- € inkl. MWSt. kosten wird. Die jährliche Miete für eine solche Einheit würde bei ca. 54.000,-- € liegen. Die Finanzierung erfolgt über zinslose Darlehen bei der KfW-Bank und der NRW-Bank.. Bei diesen Kosten stellt sich der Kauf bei einer Nutzungszeit von ca. 4 Jahren und länger als günstigere Alternative dar. Idealerweise würde die Unterbringung in der vorgesehenen Unterkunft sich kürzer darstellen, wenn es gelingt, in der Zwischenzeit weiteren dauerhaften Wohnraum in Brühl zu schaffen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Containereinheiten auch nach der Nutzung noch einen Wert darstellen, der ggf. durch Wiederverkauf realisiert werden kann. Weiterhin kann bei Schaffung von dauerhaftem Wohnraum nicht zwangsläufig davon ausgegangen werden, dass die Containereinheiten nicht trotzdem noch benötigt werden. Da sich zudem der Kauf günstiger auf den Haushalt der Stadt Brühl auswirkt, wird vorgeschlagen, dass die Containereinheiten nach Möglichkeit gekauft werden. Ggf. ist dies nach Marktlage nochmal anders zu entscheiden. Neben den Kosten für den Kauf fallen noch ca. 100.000,-- € für Transport und Aufbau der Einheiten an. Dringlichkeit Wie einleitend dargelegt wurde, ist auch in den kommenden Monaten mit umfangreichen Flüchtlingszuweisungen in Brühl zu rechnen. Für die schnellstmögliche Schaffung von Drucksache 552/2015 Seite - 4 – Wohnraum ist die sofortige Bereitstellung von den Haushaltsmitteln erforderlich, um die notwendigen Beauftragungen durchführen zu können. Bei störungsfreiem Ablauf sollte es möglich sein, dass Mitte bis Ende Januar die ersten Containereinheiten genutzt werden können. Anlage(n): (1) Anlage 1 -Lageplan (2) Anlage 2-Containereinheit (3) Anlage 3 -Containeranordnung