Daten
Kommune
Brühl
Größe
195 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
07.12.15, 18:27
Aktualisiert
07.12.15, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25
Hilger
25/Bergerstraße
30.11.2015
552/2015
Betreff
Flüchtlingsunterbringung:
außerplanmäßige Ausgabe für die Errichtung eines Containerdorfs
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle siehe Beschlussentwurf
BGM
Zust. Dez.
Dez. I
Kämmerer
FB 20/1
FB 30
Dez. III
Freytag
Burkhardt
Schiffer
R.Radermacher
Obladen
Dartsch
Schiffer
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss beschließt im Rahmen der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1
Gemeindeordnung NRW eine außerplanmäßige Investition bei nachfolgenden
Kostenstellen:
1. KSt. 53800173/SK 95070 AiB Kanalbau
148.000,-- € für Kanalbau
2. KSt. 54011225/SK 95050 AiB Straßenbau
164.000,-- € für Straßenbau
3. KSt. 31500620/SK 95020 AiB Hochbau
Grundstücks.
218.000,-- € für Herrichtung des
4. KSt. 31500620/SK 33200 Gebäude, Aufbauten… 2.300.000,-- € für Containerkauf
5. KSt. 31500610/SK 81000 Betriebs- u. Geschäftsausstattung
50.000,-- € für Einrichtung
Deckung:
Minderausgabe bei KSt. 53800114/SK 95060 1.889.000 €
(RHB Brühl-Ost Erweiterung) und
Minderausgabe bei KSt. 53800140/SK 95070 400.000 €
(Franzstraße) und
Minderausgabe bei KSt. 53800146/SK 95070 240.000 €
(Eckdorfer Mühlenweg/Alte Bonnstr. –Sanierung Bachverrohrung) und
Minderausgabe bei KSt. 11060700/SK 95020
200.000,-- €
(Rathaus B) und
Minderausgabe bei KSt. 1215000/SK 95020
120.000,-- €
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(Feuerwache) und
Minderausgabe bei KSt. 21020100/SK 95020
(Clemens-August-Schule)
31.000,-- €
Erläuterungen:
Die ständig steigende Zahl von Flüchtlingen und die abzusehende Entwicklung, dass
dieser Trend vorerst nicht abklingt, hat dazu geführt, dass -zumindest vorübergehend- von
dem Grundkonzept einer dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen, die der Stadt Brühl
endgültig zugewiesen werden, abgewichen werden muss.
Die verfügbaren Kapazitäten für die Flüchtlingsunterbringung sind aktuell nahezu
erschöpft. Dies macht es notwendig, dass temporär die Turnhalle des Max-ErnstGymnasiums für die Flüchtlingsunterbringung hergerichtet werden muss.
Da damit zu rechnen ist, dass auch in den kommenden Monaten der Stadt Brühl weitere
Flüchtlinge zugewiesen werden, ist davon auszugehen, dass auch unter Berücksichtigung
der in Kürze zur Verfügung stehenden weiteren Unterkünfte (z. B. Euskirchener Str. 123 –
„Rheinischer Hof“, Theodor-Körner-Str. –ehemalige Gebausieverwaltung) weiterer
Wohnraum benötigt wird. Vorsichtige Schätzungen gehen davon aus, dass in den
kommenden Monaten mehrere hundert Flüchtlinge in Brühl zusätzlich untergebracht
werden müssen.
Die kurzfristige Schaffung von weiterem Wohnraum kann nunmehr nur noch zentral und in
modularer Bauweise oder mit Wohncontainern geschaffen wird.
Grundstück
Aus diesem Grunde wurde nach einem geeigneten Grundstück für den kurzfristigen Bau
einer größeren Zahl von Unterkünften gesucht. Letztendlich stellt das Grundstück
„Gemarkung Brühl, Flur 24, Flurstück 340“ an der Bergerstraße die sinnvollste Möglichkeit
für den kurzfristigen Bau von Flüchtlingsunterkünften dar. Die Lage des Grundstücks ist
auf der beigefügten Flurkarte (Anlage 1) ersichtlich.
Dieses Grundstück ist kurzfristig erschließbar, kann aus planungsrechtlicher Sicht direkt
genutzt werden, bietet ausreichend Platz für eine sozialverträgliche Bebauung und
Erweiterungsmöglichkeiten.
Bebauungskonzept
Ziel ist es, dass die zusätzlichen Unterkünfte kurzfristig zur Verfügung stehen und ggf.
auch über mehrere Jahre genutzt werden können. Diese Voraussetzungen werden
insbesondere unter dem Gesichtspunkt schnelle Verfügbarkeit am besten durch
Containereinheiten erfüllt. Alternative Konzepte bedürfen einer längeren Vorlaufzeit und
sind zudem auch teurer.
Die Kosten bei der vorgesehen Bauweise sollten max. 700,-- €/m² betragen. Bei anderen
Modulbauweisen wird mit mind. 1.100,--€/m² gerechnet.
In der Anlage 2 ist beispielhaft eine Anordnung einer Containereinheit bestehend aus 16
Containern dargestellt. Diese Konzeption wird auch für die Ausschreibung zu Grunde
gelegt. Die Belegung einer solchen Einheit ist grundsätzlich mit 20 Personen vorgesehen.
Ggf. ist aber z. B. durch Belegung von Familien auch eine höhere Belegungszahl möglich.
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Es ist vorgesehen, das Grundstück zunächst mit elf Containereinheiten zu bebauen. In der
Anlage 3 ist die Anordnung dargestellt.
Erschließung des Grundstücks
Für die Erschließung des Grundstückes (Abwasser, Straße, Versorgung,
Fundamentierung) wird auf die Ausschreibungsergebnisse der Tiefbaumaßnahmen
„Rosenhof“ und „Balthasar-Neumann-Platz“ zurückgegriffen. In Abstimmung mit dem
Rechnungsprüfungsamt und der Vergabestelle ist diese Verfahrensweise zulässig und
ermöglicht einen kurzfristigen Baubeginn.
Der Vergabevorschlag wird kurzfristig erarbeitet, so dass im Rat am 14.12.2015 die
Vergabeentscheidung getroffen werden kann. Ggf. wird eine Vergabe per
Dringlichkeitsentscheidung notwendig.
Ziel ist es, mit den Tiefbauarbeiten noch vor Weihnachten zu beginnen, um möglichst
schnell die Voraussetzungen für das Aufstellen der Container zu schaffen.
Für die Tiefbauarbeiten wird mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 530.000,-- €
gerechnet. Die Planung (insbesondere der Entsorgung; im Idealfall auch die Straße) ist so
angelegt, dass ein großer Teil der Investitionen auch für eine spätere Nutzung des
Grundstückes verwendet werden kann.
Kauf/Miete
Vorbehaltlich des Ausschreibungsergebnisses wird davon ausgegangen, dass eine der o.
g. Containereinheiten ca. 200.000,-- € inkl. MWSt. kosten wird. Die jährliche Miete für eine
solche Einheit würde bei ca. 54.000,-- € liegen.
Die Finanzierung erfolgt über zinslose Darlehen bei der KfW-Bank und der NRW-Bank..
Bei diesen Kosten stellt sich der Kauf bei einer Nutzungszeit von ca. 4 Jahren und länger
als günstigere Alternative dar.
Idealerweise würde die Unterbringung in der vorgesehenen Unterkunft sich kürzer
darstellen, wenn es gelingt, in der Zwischenzeit weiteren dauerhaften Wohnraum in Brühl
zu schaffen.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Containereinheiten auch nach der Nutzung
noch einen Wert darstellen, der ggf. durch Wiederverkauf realisiert werden kann.
Weiterhin kann bei Schaffung von dauerhaftem Wohnraum nicht zwangsläufig davon
ausgegangen werden, dass die Containereinheiten nicht trotzdem noch benötigt werden.
Da sich zudem der Kauf günstiger auf den Haushalt der Stadt Brühl auswirkt, wird
vorgeschlagen, dass die Containereinheiten nach Möglichkeit gekauft werden. Ggf. ist dies
nach Marktlage nochmal anders zu entscheiden.
Neben den Kosten für den Kauf fallen noch ca. 100.000,-- € für Transport und Aufbau der
Einheiten an.
Dringlichkeit
Wie einleitend dargelegt wurde, ist auch in den kommenden Monaten mit umfangreichen
Flüchtlingszuweisungen in Brühl zu rechnen. Für die schnellstmögliche Schaffung von
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Wohnraum ist die sofortige Bereitstellung von den Haushaltsmitteln erforderlich, um die
notwendigen Beauftragungen durchführen zu können.
Bei störungsfreiem Ablauf sollte es möglich sein, dass Mitte bis Ende Januar die ersten
Containereinheiten genutzt werden können.
Anlage(n):
(1) Anlage 1 -Lageplan
(2) Anlage 2-Containereinheit
(3) Anlage 3 -Containeranordnung