Daten
Kommune
Kerpen
Größe
167 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
20.09.17, 09:05
Aktualisiert
09.11.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung
Bearbeiter/in: Frau Findeisen
TOP
Drs.-Nr.: 355.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Stadtrat
04.07.2017
Jugendhilfeausschuss
23.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
12.12.2017
Stadtrat
19.12.2017
X
21.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Elternbeiträgen
für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der
Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung
der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen.
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
x
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
siehe
ergänzende
Stellungnahme
Schaeben
Findeisen
Landscheidt
Canzler
Schaaf
Siehe Seite 2
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen die 7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die
Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die
Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen hinsichtlich der nachfolgenden
Punkte:
1. Erweiterung der bisherigen Beitragsstufen um zwei weitere Beitragsstufen zur Refinanzierung
zusätzlicher Personalkosten ab 01. Januar 2018 (Vertreterpool Anlage 1).
2. Redaktionelle Änderung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung „Kolpingstadt“ (Anlage 2)
3. Bezugnehmend auf die Vorlage Drs.-Nr.:569.17 „Veränderung der Rahmenbedingungen in der
Kindertagespflege“ JHA 23. November 2017 wird die Verwaltung beauftragt, zur Refinanzierung der zusätzlichen Ausgaben (Anlage 3), die Elternbeiträge entsprechend zu erhöhen
und eine Satzungsänderung mit Wirkung zum 01. August 2018 vorzulegen.
Beschlussvorlage 355.17
Seite 2
Begründung:
1. Erweiterung um der bisherigen Beitragsstufen um zwei weitere Beitragsstufen zur
Refinanzierung zusätzlicher Personalkosten (Vertreterpool)
In seiner Sitzung am 20. Juni 2017 hat der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung
beauftragt, zur Refinanzierung zusätzlicher Personalkosten (Vertreterpool) die Elternbeiträge zu
erhöhen und hierzu eine entsprechende Satzungsänderung vorzulegen.
Die zusätzlichen Personalkosten in Höhe von ca.112.000 Euro jährlich können voraussichtlich
durch zwei weitere Einkommensstufen refinanziert werden. Es handelt sich hierbei um eine
Kalkulation auf der Basis der bisherigen Höchststufe sowie eines interkommunalen Vergleichs im
Rhein-Erft-Kreis.
Von den drei Stellen des Vertreterpools ist eine zum 01. November 2017 und eine weitere zum 01.
Dezember 2017 besetzt. Die noch nicht besetzte Stelle wird erneut ausgeschrieben.
Zur Vermeidung einer rückwirkenden Beitragserhöhung erfolgt eine Anpassung zum 01. Januar
2018. Die bis dahin anteilige anfallenden Personalkosten von ca. 1.400 Euro können aus nicht
besetzten Stellen bzw. krankheitsbedingten Ausfällen refinanziert werden.
Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Beiträge siehe Anlage 1.
2. Redaktionelle Änderung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung „Kolpingstadt“
Die Kolpingstadt Kerpen führt gemäß der Genehmigung des Ministeriums für Inneres und
Kommunales NRW vom 14. März 2012 die Zusatzbezeichnung „Kolpingstadt“.
Mit der vorliegenden Änderung der Satzung erfolgt eine redaktionelle Überarbeitung im Hinblick
auf die Zusatzbezeichnung.
Die bisherige Bezeichnung „Stadt“ Kerpen wird in der Überschrift sowie im Satzungstext durch
„Kolpingstadt“ Kerpen ersetzt.
Geänderter Satzungstext sowie Bekanntmachungsverordnung siehe Anlage 2.
3. Veränderung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege
Hinsichtlich der Veränderungen der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege
(Drs.-Nr.:569.17) stehen die politischen Entscheidungen noch aus. Die Verwaltung wird
beauftragt, entsprechend der noch ausstehenden Beschlusslage, die Elternbeiträge zur
Refinanzierung der zusätzlichen Kosten zu erhöhen und eine Satzungsänderung vorzulegen.
Die Erhöhung erfolgt im Rahmen einer sozialverträglichen Staffelung.
Je nach Maßnahme aus der vorstehend genannten Vorlage erfordert die Umsetzung einen
entsprechenden Zeitraum, sodass hier eine Satzungsänderung zum 01. August 2018 realistisch
erscheint.
In der Anlage 3 befindet sich eine Übersicht zur Erhöhung des Elternbeitrages bezogen auf die
Maßnahmen aus der Vorlage „Veränderung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege“.
In der Anlage 4 befindet sich eine Übersicht zum Vergleich der Elternbeiträge der
erftkreisangehörigen Kommunen auf der Grundlage einer mittleren Betreuungszeit.
Ergänzende Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage 355.17
Seite 3
Die Beschlüsse zu
V 355.17 - 7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die
Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die
Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen
und
V 569.17 - Veränderung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege
sollten so gefasst werden, dass eine zusätzliche Netto-Belastung des städtischen Haushalts
vermieden wird.
Beschlussvorlage 355.17
Seite 4