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Beschlussvorlage (7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen.)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
167 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
20.09.17, 09:05
Aktualisiert
09.11.17, 13:16
Beschlussvorlage (7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen.) Beschlussvorlage (7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen.) Beschlussvorlage (7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen.) Beschlussvorlage (7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen.)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung Bearbeiter/in: Frau Findeisen TOP Drs.-Nr.: 355.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Stadtrat 04.07.2017 Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss 12.12.2017 Stadtrat 19.12.2017 X 21.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen. X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely siehe ergänzende Stellungnahme Schaeben Findeisen Landscheidt Canzler Schaaf Siehe Seite 2 Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Kolpingstadt Kerpen die 7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen hinsichtlich der nachfolgenden Punkte: 1. Erweiterung der bisherigen Beitragsstufen um zwei weitere Beitragsstufen zur Refinanzierung zusätzlicher Personalkosten ab 01. Januar 2018 (Vertreterpool Anlage 1). 2. Redaktionelle Änderung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung „Kolpingstadt“ (Anlage 2) 3. Bezugnehmend auf die Vorlage Drs.-Nr.:569.17 „Veränderung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege“ JHA 23. November 2017 wird die Verwaltung beauftragt, zur Refinanzierung der zusätzlichen Ausgaben (Anlage 3), die Elternbeiträge entsprechend zu erhöhen und eine Satzungsänderung mit Wirkung zum 01. August 2018 vorzulegen. Beschlussvorlage 355.17 Seite 2 Begründung: 1. Erweiterung um der bisherigen Beitragsstufen um zwei weitere Beitragsstufen zur Refinanzierung zusätzlicher Personalkosten (Vertreterpool) In seiner Sitzung am 20. Juni 2017 hat der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, zur Refinanzierung zusätzlicher Personalkosten (Vertreterpool) die Elternbeiträge zu erhöhen und hierzu eine entsprechende Satzungsänderung vorzulegen. Die zusätzlichen Personalkosten in Höhe von ca.112.000 Euro jährlich können voraussichtlich durch zwei weitere Einkommensstufen refinanziert werden. Es handelt sich hierbei um eine Kalkulation auf der Basis der bisherigen Höchststufe sowie eines interkommunalen Vergleichs im Rhein-Erft-Kreis. Von den drei Stellen des Vertreterpools ist eine zum 01. November 2017 und eine weitere zum 01. Dezember 2017 besetzt. Die noch nicht besetzte Stelle wird erneut ausgeschrieben. Zur Vermeidung einer rückwirkenden Beitragserhöhung erfolgt eine Anpassung zum 01. Januar 2018. Die bis dahin anteilige anfallenden Personalkosten von ca. 1.400 Euro können aus nicht besetzten Stellen bzw. krankheitsbedingten Ausfällen refinanziert werden. Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Beiträge siehe Anlage 1. 2. Redaktionelle Änderung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung „Kolpingstadt“ Die Kolpingstadt Kerpen führt gemäß der Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 14. März 2012 die Zusatzbezeichnung „Kolpingstadt“. Mit der vorliegenden Änderung der Satzung erfolgt eine redaktionelle Überarbeitung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung. Die bisherige Bezeichnung „Stadt“ Kerpen wird in der Überschrift sowie im Satzungstext durch „Kolpingstadt“ Kerpen ersetzt. Geänderter Satzungstext sowie Bekanntmachungsverordnung siehe Anlage 2. 3. Veränderung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege Hinsichtlich der Veränderungen der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege (Drs.-Nr.:569.17) stehen die politischen Entscheidungen noch aus. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der noch ausstehenden Beschlusslage, die Elternbeiträge zur Refinanzierung der zusätzlichen Kosten zu erhöhen und eine Satzungsänderung vorzulegen. Die Erhöhung erfolgt im Rahmen einer sozialverträglichen Staffelung. Je nach Maßnahme aus der vorstehend genannten Vorlage erfordert die Umsetzung einen entsprechenden Zeitraum, sodass hier eine Satzungsänderung zum 01. August 2018 realistisch erscheint. In der Anlage 3 befindet sich eine Übersicht zur Erhöhung des Elternbeitrages bezogen auf die Maßnahmen aus der Vorlage „Veränderung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege“. In der Anlage 4 befindet sich eine Übersicht zum Vergleich der Elternbeiträge der erftkreisangehörigen Kommunen auf der Grundlage einer mittleren Betreuungszeit. Ergänzende Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage 355.17 Seite 3 Die Beschlüsse zu V 355.17 - 7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen und V 569.17 - Veränderung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege sollten so gefasst werden, dass eine zusätzliche Netto-Belastung des städtischen Haushalts vermieden wird. Beschlussvorlage 355.17 Seite 4