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Beschlussvorlage (Vorabauszug Jugendhilfeausschuss 23.11.2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
73 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
04.12.17, 13:16
Aktualisiert
04.12.17, 13:16
Beschlussvorlage (Vorabauszug Jugendhilfeausschuss 23.11.2017)

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Inhalt der Datei

Niederschrift Jugendhilfeausschuss am 23.11.2017 Drs.-Nr. 355.17 Vorabauszug an: 10.1 - 23.4 Öffentlicher Teil TOP 5 7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen Herr Erster Beigeordneter Christian Canzler sagt zu, die Beantwortung der Nachfrage von Herrn Scharping nach den monatlichen Kosten für einen Kita-Platz schnellstmöglich nachzureichen. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die 7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen hinsichtlich der nachfolgenden Punkte: 1. Erweiterung der bisherigen Beitragsstufen um zwei Beitragsstufen zur Refinanzierung zusätzlicher Personalkosten ab 01. Januar 2018 (Vertreterpool Anlage 1). 2. Redaktionelle Änderung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung “Kolpingstadt“ (Anlage 2) 3. Bezogen auf die Verwaltungsvorlage ‘Drs.-Nr. 569.17‘ / TOP 4 “Veränderung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege“ soll die Verwaltung beauftragt werden, zur Refinanzierung der zusätzlichen Ausgaben (Anlage 3) die Elternbeiträge entsprechend zu erhöhen und eine Satzungsänderung mit Wirkung zum 01. August 2018 vorzulegen. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen (4/CDU, 3/SPD, 1/B‘90/Grüne, 1/Linke, 2/Freie Träger der Jugendhilfe) 2 Enthaltungen (2/Freie Träger der Jugendhilfe)