Daten
Kommune
Kerpen
Größe
73 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
04.12.17, 13:16
Aktualisiert
04.12.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
Jugendhilfeausschuss
am 23.11.2017
Drs.-Nr. 355.17
Vorabauszug
an: 10.1 - 23.4
Öffentlicher Teil
TOP 5 7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die
Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen
und die Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen
Herr Erster Beigeordneter Christian Canzler sagt zu, die Beantwortung der Nachfrage von Herrn
Scharping nach den monatlichen Kosten für einen Kita-Platz schnellstmöglich nachzureichen.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die 7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über
die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt
Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen hinsichtlich der
nachfolgenden Punkte:
1. Erweiterung der bisherigen Beitragsstufen um zwei Beitragsstufen zur Refinanzierung zusätzlicher Personalkosten ab 01. Januar 2018 (Vertreterpool Anlage 1).
2. Redaktionelle Änderung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung “Kolpingstadt“ (Anlage 2)
3. Bezogen auf die Verwaltungsvorlage ‘Drs.-Nr. 569.17‘ / TOP 4 “Veränderung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege“ soll die Verwaltung beauftragt werden, zur Refinanzierung der zusätzlichen Ausgaben (Anlage 3) die Elternbeiträge entsprechend zu erhöhen
und eine Satzungsänderung mit Wirkung zum 01. August 2018 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen (4/CDU, 3/SPD, 1/B‘90/Grüne, 1/Linke, 2/Freie Träger der Jugendhilfe)
2 Enthaltungen (2/Freie Träger der Jugendhilfe)