Daten
Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
27.10.17, 13:40
Aktualisiert
27.10.17, 13:40
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement
Bearbeiter/in: Thomas Schaaf
TOP
Drs.-Nr.: 526.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
24.10.2017
Bemerkungen
07.11.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2018
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen verweist den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 an
die Fachausschüsse zur Beratung.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
i.V.
Schaaf
Canzler
Schaaf
Canzler
Cornely
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltsatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 ist gemäß § 80
Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO) vom Kämmerer aufgestellt und vom
Bürgermeister bestätigt worden.
Gemäß § 80 Absatz 2 GO wird hiermit der Entwurf der Haushaltsatzung der Kolpingstadt Kerpen
für das Haushaltsjahr 2018 dem Rat zugeleitet.
Gleichzeitig wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 mit seinen Anlagen gemäß § 80 Absatz
3 GO ab Mitte November 2017 nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe bis zum
Haushaltsplanbeschluss öffentlich ausgelegt. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von 14
Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen
erheben können.
Über die Einwendungen beschließt der Rat der Stadt in öffentlicher Sitzung.
Das Amt 20 – Finanzen - steht zu Auskünften und Informationen zur Verfügung.
In dem Zusammenhang wird ferner auf den Vorbericht verwiesen, der die wesentlichen
Informationen zum städtischen Haushalt beinhaltet.
Die Sitzungsplanung sieht einen Beschluss der Haushaltssatzung in der Ratssitzung am 19.
Dezember 2017 vor.
Beschlussvorlage 526.17
Seite 2