Daten
Kommune
Kerpen
Größe
261 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
05.10.17, 14:46
Aktualisiert
05.10.17, 14:46
Stichworte
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KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und
Wohnungsmanagement
Bearbeiterin: Sabine Wilkens
TOP
Drs.-Nr.: 519.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
27.09.2017
Bemerkungen
10.10.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt den Bericht über die Ausführung der
Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Wilkens
Habicht
Vaaßen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
01.12.2015
TOP 8.2
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Bearbeitungsstand
16.1
Der Aufstellungsbeschluss
ist in Bearbeitung.
1
497.15
Baulandentwicklung in den
Stadtteilen Buir und Türnich
2
529.16
Stadtplanerische Fortentwicklung im Zuge des
zunehmenden Bedarfs an
Wohnflächen
508.16
80. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Vinger
Weg“; Stadtteil Kerpen
Hier: Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB
25.10.2016
TOP 6.2
Auftrag an die Verwaltung, Möglichkeiten für eine
weitere Erhöhung der Wohnkapazitäten in der
Kolpingstadt Kerpen aufzuzeigen.
16, 18
25.10.2016
TOP 7.1
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
Aufstellungsbeschluss
1.
Die Aufstellung der 80. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil
Kerpen.
2.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1)
BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen
16.1
Die Offenlage ist in
Vorbereitung.
314.17
Entwicklung alte Schule
(Eichemstraße) im Stadtteil Buir
20.06.2017
TOP 5.4
Einstimmiger Auftrag an die Verwaltung gemäß des
Antrages der CDU Buir die Entwicklung des
Grundstückes der alten Schule unter
Berücksichtigung folgender Bedingungen:
- Es soll ein Investor gefunden werden, der ein reines
seniorengerechtes Wohnen (ohne die Integration von
Pflegeplätzen) in Kombination mit einem 4-gruppigen
16.1
In Bearbeitung.
3
4
Beschlussvorlage 519.17
Auftrag an die Verwaltung, dem Ausschuss im
Frühjahr 2016 den Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan vorzulegen.
Hierzu auch DrsNr. 313.17
Auftrag an die Verwaltung zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes „Blatzheimer Weg“ unter
Einbeziehung des Gewerbegebietes „Am
Schicksacker“
Federführung
/ Amt
Seite 2
In Bearbeitung.
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
5
650.16
Flurbereinigungsverfahren
Hambach Ost, Änderung der
Stadtgrenze
hier: Aufhebung des
Ratsbeschlusses vom
11.12.2012
06.12.2016
TOP 7.7
6
479.16
75. Änderung des
Flächennutzungsplanes
"Sondergebiet
Nahversorgungszentrum
Zentraler Versorgungsbereich
Brüggen", Stadtteil Brüggen
hier: Wirksamkeitsbeschluss
07.02.2017
TOP 5.1
Beschlussvorlage 519.17
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung
/ Amt
Kindergarten realisiert.
- Lässt sich kein Investor für beide Projekte in
Kombination finden, soll das Grundstück geteilt
werden und ein Teil für den Bau des 4-gruppigen
Kindergartens verwendet werden. Auf der
verbleibenden Restfläche soll weiter
seniorengerechtes Wohnen realisiert werden.
Empfehlung an den Stadtrat folgendes zu
beschließen:
Den am 4.12.2012 gefassten Ratsbeschluss
(Drucksachen-Nr. 370.12) aufzuheben und dem
Vorschlag der Bezirksregierung Köln als zuständige
Flurbereinigungsbehörde, den Grenzverlauf zwischen
der Stadt Elsdorf und der Kolpingstadt Kerpen den
örtlichen Gegebenheiten anzupassen, nicht zu folgen.
16.1
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
- die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 der
Vorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der
Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor.
- die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4
(2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
(Anlage 2 der Vorlage) auszuräumen.
Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB
liegen nicht vor.
- die während der erneuten öffentlichen Auslegung
gem. § 4a (3) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
sowie der Bürger gem. den
Seite 3
16.1
Bearbeitungsstand
Die Vorschläge der
Flurbereinigungsbehörde
werden von der Stadt
Elsdorf nicht akzeptiert.
Die Flurbereinigungsbehörde hat bekanntgegeben, dass die Stadt
Elsdorf Alternativen
voraussichtlich im 4.
Quartal 2017 vorschlagen
wird. Sollte es zu keiner
Einigung kommen, bleibt
es beim bestehenden
Grenzverlauf.
Der Flächennutzungsplan
wurde genehmigt.
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
7
21.17
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan SI 359 "Hahner
Äcker West" im Stadtteil Kerpen
Sindorf
hier: Beschluss zur öffentlichen
Auslegung gem. § 3 (2) BauG
07.02.2017
TOP 5.2
8
700.16
VEP SI Nr. 359 "Hahner Äcker
West" im Stadtteil Sindorf;
hier: Abschluss eines
Durchführungsvertrages
07.02.2017
TOP 5.3
Beschlussvorlage 519.17
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 und 3 der
Vorlage) auszuräumen.
- die Wirksamkeit der 75. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Sondergebiet
Nahversorgungszentrum Zentraler
Versorgungsbereich Brüggen“.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
mehrheitlich mit 2 Nein-Stimmen (B‘90/Die Grünen)
folgendes zu beschließen:A
Beratung über die
eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange
sowie der Behörden
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange und Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen.
B Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
SI 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Kerpen
Sindorf.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“
und seine Begründung ist auf die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen. Träger öffentlicher
Belange und Behörden sind zu beteiligen.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen:
Abschluss eines Durchführungsvertrages (siehe
Anlage der Vorlage) mit der Firma ProLogis Germany
CXII B.V., vertreten durch Directeur Christian NickelsTeske, Symphony Offices, Gustav Mahlerplein 17-21,
1082 MS Amsterdam, Niederlande für den Bereich
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr.
359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Sindorf.
Seite 4
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
16.1
Der Satzungsbeschluss
wurde gefasst.
Die Veröffentlichung ist in
Vorbereitung.
18.1
Der Vertrag wurde
unterzeichnet und befindet
sich nunmehr in der
Umsetzung.
Zwischenzeitlich wurde der
1. Änderungsvertrag zum
Durchführungsvertrag vom
14.03.2017 der Politik zur
Beschlussfassung
vorgelegt. Die Vermessung
zur Übertragung an die
Kolpingstadt folgt nach
dem Bau des geplanten
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
9
25.17
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan SI 254 A
"Heppendorfer Straße/Am
Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Einleitungsbeschluss gem.
§ 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a
BauGB
07.02.2017
TOP 5.5
10
22.17
76. Änderung des
Flächennutzungsplanes "RAAAnlage Haus Forst" im Stadtteil
Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur öffentlichen
Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
07.02.2017
TOP 5.7
A
B
11
23.17
Bebauungsplan MA 360 "RAAAnlage Haus Forst" im Stadtteil
Beschlussvorlage 519.17
07.02.2017
TOP 5.8
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
einstimmig folgendes zu beschließen:
1. Das Bebauungsplanverfahren für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 254 A
„Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk“ gem. § 12
(2) BauGB einzuleiten. Das
Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.
2. Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB
i.V.m. § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
3. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1)
BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1)
BauGB zu beteiligen.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
Beratung über die eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger
öffentlicher Belange sowie der Behörden
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von
Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein).
Die öffentlichen Auslegung der 76. Änderung des
Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“
im Stadtteil Kerpen Manheim.
Der Entwurf der 76. Änderung des
Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“
und der Erläuterungsbericht ist auf die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger
öffentlicher Belange und die Behörden sind zu
beteiligen.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
Beratung über die eingegangenen
Seite 5
Federführung
/ Amt
16.1
Bearbeitungsstand
Kreisverkehrs.
Der Satzungsbeschluss
Erfolgt in der Sitzung des
Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
am 10.10.2017 und im Rat
am 07.11.2017.
16.1
In Vorbereitung.
16.1
Der Satzungsbeschluss ist
in Vorbereitung.
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur öffentlichen
Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Sitzungsdatum /
TOP der Sitzung
B
12
129.17
77. Änderung des
Flächenutzungsplanes
"Kindertagesstätte Mastenweg",
Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage
gem. § 3 (2) BauGB
04.04.2017
TOP 8.1
13
149.17
Bebauungsplan TÜ 356
"Eifelstraße/Heerstraße",
Stadtteil Brüggen
hier: Satzungsbeschluss gem. §
10 BauGB
04.04.2017
TOP 8.2
-
-
Beschlussvorlage 519.17
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger
öffentlicher Belange sowie der Behörden
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von
Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein).
Die öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes
MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil
Kerpen Manheim.
Der Entwurf des Bebauungsplanes MA 360 „RAAAnlage Haus Forst“ und seine Begründung ist auf
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden
sind zu beteiligen.
Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen, folgendes zu beschließen:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2)
auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger
gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor.
die 77. Änderung „Kindertagesstätte
Mastenweg“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.
Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3)
auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. §
3 (1) BauGB liegen nicht vor.
die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4
(2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
und der Bürger (Anlage 3 und 4) auszuräumen.
Seite 6
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
16.1
Der
Wirksamkeitsbeschluss
erfolgt in der Sitzung des
Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
am 10.10.2017 und im Rat
am 07.11.2017.
16.1
Der Bebauungsplan ist
rechtskräftig.
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Bearbeitungsstand
-
14
15
16
117.17
Landschaftsschutz um die Villa
Trips im Stadtteil Horrem, Erlass
einer Veränderungssperre und
die Aufstellung von
Bebauungsplänen
404.17
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan SI 254 A
"Heppendorfer Straße/Zum
Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. §
10 BauGB
04.04.2017
TOP 8.4
408.17
Bebauungsplan SI 363
"Kindertagesstätte Mastenweg",
Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage
gem. § 3 (2) BauGB
05.09.2017
TOP 8.2
Beschlussvorlage 519.17
05.09.2017
TOP 8.5
die während der erneuten öffentlichen Auslegung
gem. § 4a (3) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger gem. den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 4)
auszuräumen. Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange liegen nicht vor.
- den Bebauungsplan TÜ 356
„Eifelstraße/Heerstraße“ als Satzung gem. § 10
BauGB
Auftrag an die Verwaltung für den Bereich der Burg
Hemmersbach eine städtebauliche Rahmenplanung
zu erstellen, die die Grundlage für die Erarbeitung
eines Bebauungsplanes darstellt.
Federführung
/ Amt
Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen folgendes zu beschließen:
- die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange und gem. § 3 (1)
BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger
gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und
4) auszuräumen.
- die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4
(2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
(Anlage 3) auszuräumen. Stellungnahmen der
Bürger liegen nicht vor.
- den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 254 A
„Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ als
Satzung gem. § 10 BauGB.
Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen folgendes zu beschließen:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Bürger,
sowie Stellungnahmen der Behörden gem.
den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und
4) auszuräumen.
Seite 7
16.1
In Bearbeitung.
16.1
Der Satzungsbeschluss
erfolgt in der Sitzung des
Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
am 10.10.2017 und im Rat
am 07.11.2017.
16.1
Der Offenlagebeschluss
wurde am 26.09.2017 im
Rat gefasst.
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Bearbeitungsstand
16.1
Der Aufstellungsbeschluss
wurde am 26.09.2017 im
Rat gefasst
-
17
427.17
Bebauungsplan BL 270/3.
Änderung "Am Lechenicher
Weg", Stadtteil Blatzheim
A Aufstellungsbeschluss gem. §
2 (1) BauGB
B Aufhebung des
Bebauungsplanes BL 270 "Am
Lechenicher Weg", Stadtteil
Blatzheim
Beschlussvorlage 519.17
05.09.2017
TOP
8.3
den Bebauungsplan SI 363
„Kindertagesstätte Mastenweg“ gem. § 3 (2)
BauGB öffentlich auszulegen.
1. Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der
Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 2 Nein-Stimmen
(B‘90/Die Grünen) und keiner Enthaltung folgendes
zu beschließen:
Der Beschlusstext entspricht dem der
Verwaltungsvorlage unter folgender Ergänzung:
Die redaktionellen Fehler der Vorlage sollen bis zur
Sitzung des Stadtrates behoben werden.
A
Aufstellung des Bebauungsplanes BL
270/3. Änderung „Am Lechenicher Weg“,
Stadtteil Blatzheim
1.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270
„Am Lechenicher Weg“ gem. § 2 (1) BauGB
aufzustellen.
2.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. §
3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind
gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
B
Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270
„Am Lechenicher Weg“, Stadtteil Blatzheim
1.
Den Bebauungsplan BL 270 „Am Lechenicher
Weg“ für den Geltungsbereich der 3.
Änderung des Bebauungsplanes BL 270
aufzuheben.
2. Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der
Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 2 Nein-Stimmen
(B‘90/Die Grünen) und keiner Enthaltung folgendes
zu beschließen:
Zusatz zum Beschlusstext:
Prüfung, ob die Möglichkeit besteht, die Lage des
Federführung
/ Amt
Seite 8
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
18
439.17
73. Änderung des
Flächennutzungsplans "Am
Winterberg", Stadtteil Horrem
hier: Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB
05.09.2017
TOP 8.4
19
376.17
Unfallschwerpunkt A 4; hier:
Anträge CDU-Fraktion, Fraktion
Die Linke, Fraktion BBK /
Piraten
05.09.2017
TOP 9.1
Beschlussvorlage 519.17
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Bolzplatzes im Bebauungsplan auf der ursprünglich
im Flächennutzungsplan aufgezeigten Fläche zu
entwickeln.
3. Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der
Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 5 Nein-Stimmen
(5 SPD, 2 B‘90/Die Grünen, 1 Linksfraktion) und
keiner Enthaltung folgendes zu beschließen:
Zusatz zum Beschlusstext:
Auf Antrag der CDU-Fraktion soll im Rahmen des
Verfahrens geprüft werden, ob unter den heutigen
Begebenheiten die Voraussetzungen einer späteren
Entwicklung des Bolzplatzes in einen Sportplatz
gegeben sind.
Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen folgendes zu beschließen:
die Aufstellung der 73. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“,
Stadtteil Horrem
der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1)
BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
1. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
nimmt das Antwortschreiben der Bezirksregierung
Köln zur Unfallsituation auf der Autobahn BAB A4 zur
Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr teilt
die Auffassung der Bezirksregierung jedoch nicht.
Vor dem Hintergrund wiederholter Unfälle, zuletzt vor
wenigen Tagen vier Verkehrstote aufgrund eines
Unfalls wegen überhöhter Geschwindigkeit, ist er der
Auffassung, dass die Bezirksregierung hier zwingend
kurzfristig ein Tempolimit und auch eine
Tempoüberwachung auf dem Streckenabschnitt
Merzenich / Sindorf der BAB 4 durchsetzen sollte.
Der Bürgermeister wird aufgefordert, weiterhin in
Seite 9
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
16.1
Die Bürger- und TÖB
Beteiligung ist in
Vorbereitung.
16.2
Die Bezirksregierung Köln
hat auf Empfehlung der für
die Autobahn A4
zuständigen
Unfallkommission die
zulässige
Höchstgeschwindigkeit im
Abschnitt zwischen der
Anschlussstelle Elsdorf
und der Anschlussstelle
Merzenich in beide
Fahrtrichtungen auf 130
km/h beschränkt.
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Abstimmung mit der Gemeinde Merzenich intensiv
darauf zu drängen, dass in beide Fahrtrichtungen
jeweils hinter den Auffahrten Merzenich Richtung
Köln bzw. Elsdorf Richtung Aachen Warnschilder mit
gelbem Blinklicht aufgestellt werden, die auf die
Unfallhäufungsabschnitte hinweisen sowie eine
Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h mit
dauerhafter Radarkontrolle Höhe Buir zu installieren
3.Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
fordert eine schnellstmögliche Beratung der
Problematik in der für die BAB A4 zuständigen
Unfallkommission. Es wird einstimmig beschlossen,
dass zunächst abgewartet werden soll, was die
Unfallkommission ermittelt und danach soll im
Ausschuss darüber diskutiert werden, ob die
Kolpingstadt dem zustimmt oder nicht.Herr Ripp bittet
darum, dass das Tempolimit nicht nur vom Kerpener
Kreuz Richtung Westen gefordert werden soll,
sondern auch in die andere Richtung und zusätzlich
im Bereich der A61 auf Kerpener Stadtgebiet, da es
dort auch Unfallschwerpunkte gibt.
Beschlussvorlage 519.17
Seite 10
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand