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Beschlussvorlage (Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
261 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
05.10.17, 14:46
Aktualisiert
05.10.17, 14:46

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und Wohnungsmanagement Bearbeiterin: Sabine Wilkens TOP Drs.-Nr.: 519.17 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 27.09.2017 Bemerkungen 10.10.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Wilkens Habicht Vaaßen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung 01.12.2015 TOP 8.2 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Bearbeitungsstand 16.1 Der Aufstellungsbeschluss ist in Bearbeitung. 1 497.15 Baulandentwicklung in den Stadtteilen Buir und Türnich 2 529.16 Stadtplanerische Fortentwicklung im Zuge des zunehmenden Bedarfs an Wohnflächen 508.16 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“; Stadtteil Kerpen Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 25.10.2016 TOP 6.2 Auftrag an die Verwaltung, Möglichkeiten für eine weitere Erhöhung der Wohnkapazitäten in der Kolpingstadt Kerpen aufzuzeigen. 16, 18 25.10.2016 TOP 7.1 Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Aufstellungsbeschluss 1. Die Aufstellung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil Kerpen. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen 16.1 Die Offenlage ist in Vorbereitung. 314.17 Entwicklung alte Schule (Eichemstraße) im Stadtteil Buir 20.06.2017 TOP 5.4 Einstimmiger Auftrag an die Verwaltung gemäß des Antrages der CDU Buir die Entwicklung des Grundstückes der alten Schule unter Berücksichtigung folgender Bedingungen: - Es soll ein Investor gefunden werden, der ein reines seniorengerechtes Wohnen (ohne die Integration von Pflegeplätzen) in Kombination mit einem 4-gruppigen 16.1 In Bearbeitung. 3 4 Beschlussvorlage 519.17 Auftrag an die Verwaltung, dem Ausschuss im Frühjahr 2016 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen. Hierzu auch DrsNr. 313.17 Auftrag an die Verwaltung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Blatzheimer Weg“ unter Einbeziehung des Gewerbegebietes „Am Schicksacker“ Federführung / Amt Seite 2 In Bearbeitung. lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung 5 650.16 Flurbereinigungsverfahren Hambach Ost, Änderung der Stadtgrenze hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11.12.2012 06.12.2016 TOP 7.7 6 479.16 75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum Zentraler Versorgungsbereich Brüggen", Stadtteil Brüggen hier: Wirksamkeitsbeschluss 07.02.2017 TOP 5.1 Beschlussvorlage 519.17 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Kindergarten realisiert. - Lässt sich kein Investor für beide Projekte in Kombination finden, soll das Grundstück geteilt werden und ein Teil für den Bau des 4-gruppigen Kindergartens verwendet werden. Auf der verbleibenden Restfläche soll weiter seniorengerechtes Wohnen realisiert werden. Empfehlung an den Stadtrat folgendes zu beschließen: Den am 4.12.2012 gefassten Ratsbeschluss (Drucksachen-Nr. 370.12) aufzuheben und dem Vorschlag der Bezirksregierung Köln als zuständige Flurbereinigungsbehörde, den Grenzverlauf zwischen der Stadt Elsdorf und der Kolpingstadt Kerpen den örtlichen Gegebenheiten anzupassen, nicht zu folgen. 16.1 Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 der Vorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. - die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 2 der Vorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor. - die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger gem. den Seite 3 16.1 Bearbeitungsstand Die Vorschläge der Flurbereinigungsbehörde werden von der Stadt Elsdorf nicht akzeptiert. Die Flurbereinigungsbehörde hat bekanntgegeben, dass die Stadt Elsdorf Alternativen voraussichtlich im 4. Quartal 2017 vorschlagen wird. Sollte es zu keiner Einigung kommen, bleibt es beim bestehenden Grenzverlauf. Der Flächennutzungsplan wurde genehmigt. lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung 7 21.17 Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauG 07.02.2017 TOP 5.2 8 700.16 VEP SI Nr. 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Sindorf; hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages 07.02.2017 TOP 5.3 Beschlussvorlage 519.17 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 und 3 der Vorlage) auszuräumen. - die Wirksamkeit der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Zentraler Versorgungsbereich Brüggen“. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 2 Nein-Stimmen (B‘90/Die Grünen) folgendes zu beschließen:A Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen. B Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Kerpen Sindorf. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ und seine Begründung ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Träger öffentlicher Belange und Behörden sind zu beteiligen. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen: Abschluss eines Durchführungsvertrages (siehe Anlage der Vorlage) mit der Firma ProLogis Germany CXII B.V., vertreten durch Directeur Christian NickelsTeske, Symphony Offices, Gustav Mahlerplein 17-21, 1082 MS Amsterdam, Niederlande für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Sindorf. Seite 4 Federführung / Amt Bearbeitungsstand 16.1 Der Satzungsbeschluss wurde gefasst. Die Veröffentlichung ist in Vorbereitung. 18.1 Der Vertrag wurde unterzeichnet und befindet sich nunmehr in der Umsetzung. Zwischenzeitlich wurde der 1. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 14.03.2017 der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vermessung zur Übertragung an die Kolpingstadt folgt nach dem Bau des geplanten lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung 9 25.17 Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf hier: Einleitungsbeschluss gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB 07.02.2017 TOP 5.5 10 22.17 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAAAnlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB 07.02.2017 TOP 5.7 A B 11 23.17 Bebauungsplan MA 360 "RAAAnlage Haus Forst" im Stadtteil Beschlussvorlage 519.17 07.02.2017 TOP 5.8 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen: 1. Das Bebauungsplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk“ gem. § 12 (2) BauGB einzuleiten. Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. 2. Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein). Die öffentlichen Auslegung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim. Der Entwurf der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ und der Erläuterungsbericht ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden sind zu beteiligen. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Beratung über die eingegangenen Seite 5 Federführung / Amt 16.1 Bearbeitungsstand Kreisverkehrs. Der Satzungsbeschluss Erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.10.2017 und im Rat am 07.11.2017. 16.1 In Vorbereitung. 16.1 Der Satzungsbeschluss ist in Vorbereitung. lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff Kerpen Manheim hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Sitzungsdatum / TOP der Sitzung B 12 129.17 77. Änderung des Flächenutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB 04.04.2017 TOP 8.1 13 149.17 Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB 04.04.2017 TOP 8.2 - - Beschlussvorlage 519.17 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein). Die öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim. Der Entwurf des Bebauungsplanes MA 360 „RAAAnlage Haus Forst“ und seine Begründung ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden sind zu beteiligen. Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen, folgendes zu beschließen: die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. die 77. Änderung „Kindertagesstätte Mastenweg“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen: die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger (Anlage 3 und 4) auszuräumen. Seite 6 Federführung / Amt Bearbeitungsstand 16.1 Der Wirksamkeitsbeschluss erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.10.2017 und im Rat am 07.11.2017. 16.1 Der Bebauungsplan ist rechtskräftig. lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Bearbeitungsstand - 14 15 16 117.17 Landschaftsschutz um die Villa Trips im Stadtteil Horrem, Erlass einer Veränderungssperre und die Aufstellung von Bebauungsplänen 404.17 Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", Stadtteil Sindorf hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB 04.04.2017 TOP 8.4 408.17 Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB 05.09.2017 TOP 8.2 Beschlussvorlage 519.17 05.09.2017 TOP 8.5 die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 4) auszuräumen. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen nicht vor. - den Bebauungsplan TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ als Satzung gem. § 10 BauGB Auftrag an die Verwaltung für den Bereich der Burg Hemmersbach eine städtebauliche Rahmenplanung zu erstellen, die die Grundlage für die Erarbeitung eines Bebauungsplanes darstellt. Federführung / Amt Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen. - die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 3) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger liegen nicht vor. - den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ als Satzung gem. § 10 BauGB. Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen. Seite 7 16.1 In Bearbeitung. 16.1 Der Satzungsbeschluss erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.10.2017 und im Rat am 07.11.2017. 16.1 Der Offenlagebeschluss wurde am 26.09.2017 im Rat gefasst. lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Bearbeitungsstand 16.1 Der Aufstellungsbeschluss wurde am 26.09.2017 im Rat gefasst - 17 427.17 Bebauungsplan BL 270/3. Änderung "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB B Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim Beschlussvorlage 519.17 05.09.2017 TOP 8.3 den Bebauungsplan SI 363 „Kindertagesstätte Mastenweg“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. 1. Beschluss: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 2 Nein-Stimmen (B‘90/Die Grünen) und keiner Enthaltung folgendes zu beschließen: Der Beschlusstext entspricht dem der Verwaltungsvorlage unter folgender Ergänzung: Die redaktionellen Fehler der Vorlage sollen bis zur Sitzung des Stadtrates behoben werden. A Aufstellung des Bebauungsplanes BL 270/3. Änderung „Am Lechenicher Weg“, Stadtteil Blatzheim 1. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 „Am Lechenicher Weg“ gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. B Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 „Am Lechenicher Weg“, Stadtteil Blatzheim 1. Den Bebauungsplan BL 270 „Am Lechenicher Weg“ für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 aufzuheben. 2. Beschluss: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 2 Nein-Stimmen (B‘90/Die Grünen) und keiner Enthaltung folgendes zu beschließen: Zusatz zum Beschlusstext: Prüfung, ob die Möglichkeit besteht, die Lage des Federführung / Amt Seite 8 lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung 18 439.17 73. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Winterberg", Stadtteil Horrem hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 05.09.2017 TOP 8.4 19 376.17 Unfallschwerpunkt A 4; hier: Anträge CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke, Fraktion BBK / Piraten 05.09.2017 TOP 9.1 Beschlussvorlage 519.17 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Bolzplatzes im Bebauungsplan auf der ursprünglich im Flächennutzungsplan aufgezeigten Fläche zu entwickeln. 3. Beschluss: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 5 Nein-Stimmen (5 SPD, 2 B‘90/Die Grünen, 1 Linksfraktion) und keiner Enthaltung folgendes zu beschließen: Zusatz zum Beschlusstext: Auf Antrag der CDU-Fraktion soll im Rahmen des Verfahrens geprüft werden, ob unter den heutigen Begebenheiten die Voraussetzungen einer späteren Entwicklung des Bolzplatzes in einen Sportplatz gegeben sind. Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: die Aufstellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. 1. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt das Antwortschreiben der Bezirksregierung Köln zur Unfallsituation auf der Autobahn BAB A4 zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr teilt die Auffassung der Bezirksregierung jedoch nicht. Vor dem Hintergrund wiederholter Unfälle, zuletzt vor wenigen Tagen vier Verkehrstote aufgrund eines Unfalls wegen überhöhter Geschwindigkeit, ist er der Auffassung, dass die Bezirksregierung hier zwingend kurzfristig ein Tempolimit und auch eine Tempoüberwachung auf dem Streckenabschnitt Merzenich / Sindorf der BAB 4 durchsetzen sollte. Der Bürgermeister wird aufgefordert, weiterhin in Seite 9 Federführung / Amt Bearbeitungsstand 16.1 Die Bürger- und TÖB Beteiligung ist in Vorbereitung. 16.2 Die Bezirksregierung Köln hat auf Empfehlung der für die Autobahn A4 zuständigen Unfallkommission die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Elsdorf und der Anschlussstelle Merzenich in beide Fahrtrichtungen auf 130 km/h beschränkt. lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Abstimmung mit der Gemeinde Merzenich intensiv darauf zu drängen, dass in beide Fahrtrichtungen jeweils hinter den Auffahrten Merzenich Richtung Köln bzw. Elsdorf Richtung Aachen Warnschilder mit gelbem Blinklicht aufgestellt werden, die auf die Unfallhäufungsabschnitte hinweisen sowie eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h mit dauerhafter Radarkontrolle Höhe Buir zu installieren 3.Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr fordert eine schnellstmögliche Beratung der Problematik in der für die BAB A4 zuständigen Unfallkommission. Es wird einstimmig beschlossen, dass zunächst abgewartet werden soll, was die Unfallkommission ermittelt und danach soll im Ausschuss darüber diskutiert werden, ob die Kolpingstadt dem zustimmt oder nicht.Herr Ripp bittet darum, dass das Tempolimit nicht nur vom Kerpener Kreuz Richtung Westen gefordert werden soll, sondern auch in die andere Richtung und zusätzlich im Bereich der A61 auf Kerpener Stadtgebiet, da es dort auch Unfallschwerpunkte gibt. Beschlussvorlage 519.17 Seite 10 Federführung / Amt Bearbeitungsstand