Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
201 kB
Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
24.09.10, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 10/101
öffentlich
V 8/
Amt:
tJ~'b
- 10-
An den
BeschIAusf.:
Rat
Datum: 05.11.2004
- 10.1 -
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
•
Wahlprüfungsausschuss
Betrifft:
Wahl des Bürgermeisters/der
Bürgermeisterin
der Stadt Erftstadt am
26.09.2004
Finanzielle
Auswirkungen:
lEI
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.11.2004
Beschlussentwurf:
•
Es wird festgestellt, dass keiner der unter § 40 Abs. 1a bis 1c Kommunalwahlgesetz genannten
Fälle vorliegt und die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Erftstadt vom 26.09.2004 für gültig
erklärt wird .
Begründung:
Der Wahlausschuss der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 30.09.2004 das Ergebnis der
Bürgermeisterwahl vom 26.09.2004 festgestellt. Das Ergebnis wurde im Amtsblatt öffentlich
bekannt gemacht. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters liegen nicht vor.
Es ist daher über die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Erftstadt vom 26.09.2004 von Amts
wegen nach § 40 Kommunalwahlgesetz zu beschließen.
Der Verwaltung sind keine Tatbestände im Sinne des § 40 Abs. 1a bis 1c Kommunalwahlgesetz
bekannt, die zu einer Ungültigkeit der Wahl des Bürgermeisters führen können.
Es wird daher vorgeschlagen, gemäß § 40 Abs. 1d Kommunalwahlgesetz festzustellen, dass
keiner der in § 40 Abs. 1-3 genannten Fälle vorliegt und die Wahl für gültig zu erklären.
(Emer)
Wahlleiter
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