Daten
Kommune
Kerpen
Größe
113 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
15.09.17, 12:03
Aktualisiert
09.10.17, 15:28
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: Jörg Mackeprang
TOP
Drs.-Nr.: 498.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Stadtrat
26.09.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
10.10.2017
X
06.10.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan Friedhofsweg / Im Gücher
hier: Anfrage Ortsvorsteher
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und beschließt:
1.
Die Verwaltung zu beauftragen, nach Abschluss der Gespräche mit den
Grundstückeigentümern, die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens vorzubereiten. Die
Erarbeitung des Bebauungsplanes soll in der höchsten Priorität 3 erfolgen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Abtlg. 18.1
Mackeprang
Mackeprang
NN
Schwister
Habicht
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
2.
Den Aufstellungsbeschluss für die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes für
die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 05.12.2017
vorzubereiten.
Beschlussvorlage 498.17
Seite 2
Begründung:
Derzeitiger Sachstand
Zur Fragestellung, ob und in welchem Umfang der Bereich Friedhofsweg/Im Gücher einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden kann, wurden Ende 2016 in einem
ersten Schritt Einzelgespräche mit den unmittelbar betroffenen bzw. angrenzenden
Grundstückseigentümern geführt.
Alle Beteiligten signalisierten dabei grundsätzlich ihre Mitwirkungsbereitschaft und das Interesse,
ihre Grundstücke in ein derartiges Projekt mit einbringen zu wollen. Von zwei Eigentümern wurde
geäußert, dass sie Grundstücksflächen nicht selber entwickeln wollen, sondern diese stattdessen
unmittelbar an die Kolpingstadt Kerpen veräußern würden. Es wurde einvernehmlich vereinbart,
dass die Gespräche weiter fortgeführt werden sollen, wenn die Kolpingstadt Kerpen den
Blockbereich einer ersten Vorprüfung unterzogen hat und man konkret über mögliche Kaufpreise
verhandeln kann.
Im nächsten Schritt wurde ein erstes städtebauliches Grobkonzept entwickelt und auf dieser Basis
wurden die infrastrukturellen Folgekosten näherungsweise ermittelt. Gleichzeitig wurden erste
Annahmen zu den Planungs- und Erschließungskosten getroffen und die vorgenannten. Daten in
eine vorläufige Projektkalkulation eingebettet.
Aufgrund der bekannten personellen Engpässe wurde zwischenzeitlich hausintern abgestimmt,
dass zunächst priorisiert das Handlungsprogramm „Sozialgerechtes Bodenmanagement
Kerpenplus“ den politischen Gremien zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen ist,
die Vorberatung hierüber erfolgt im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr (DRS. Nr. 420.17)
am 10.10.2017, der Beschluss könnte im Rat der Kolpingstadt Kerpen am 07.11.2017 gefasst
werden.
Weiteres Vorgehen
Sobald zu dem Handlungsprogramm eine abschließende politische Entscheidung getroffen ist und
die zur Umsetzung des Programms erforderlichen Personalkapazitäten bereitgestellt worden sind,
kann das Projekt Friedhofsweg/Im Gücher zeitnah fortgeführt werden. Im nächsten Schritt wären
dann die Projektkosten zu verifizieren bzw. mit konkreten Angeboten zu unterlegen und die
Erwerbsverhandlungen mit den Eigentümern im Sinne des Handlungsprogramms zu finalisieren.
Sobald dies erfolgt ist, kann mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens (Aufstellung
Bebauungsplan) begonnen werden. Die Verwaltung schlägt vor das anstehende
Bauleitplanverfahren – aufgrund der Baulandentwicklung von z.T. städtischen Flächen – in der
höchsten Priorität zu bearbeiten.
Die erforderliche Änderung des Flächennutzugsplanes (s.Anlage.) kann nach Auffassung der
Verwaltung vorgezogen und die Aufstellung der 78. Änderung „Friedhofsweg“ bereits in der
Dezembersitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen gefasst werden.
Anlage 1 – Anfrage OV
Anlage 2 – Übersicht FNP - Änderung
Beschlussvorlage 498.17
Seite 3