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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Friedhofsweg / Im Gücher hier: Anfrage Ortsvorsteher )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
113 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
15.09.17, 12:03
Aktualisiert
09.10.17, 15:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Friedhofsweg / Im Gücher
hier: Anfrage Ortsvorsteher ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Friedhofsweg / Im Gücher
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: Jörg Mackeprang TOP Drs.-Nr.: 498.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Stadtrat 26.09.2017 Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 10.10.2017 X 06.10.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan Friedhofsweg / Im Gücher hier: Anfrage Ortsvorsteher X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt: 1. Die Verwaltung zu beauftragen, nach Abschluss der Gespräche mit den Grundstückeigentümern, die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens vorzubereiten. Die Erarbeitung des Bebauungsplanes soll in der höchsten Priorität 3 erfolgen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Abtlg. 18.1 Mackeprang Mackeprang NN Schwister Habicht Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely 2. Den Aufstellungsbeschluss für die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes für die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 05.12.2017 vorzubereiten. Beschlussvorlage 498.17 Seite 2 Begründung: Derzeitiger Sachstand Zur Fragestellung, ob und in welchem Umfang der Bereich Friedhofsweg/Im Gücher einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden kann, wurden Ende 2016 in einem ersten Schritt Einzelgespräche mit den unmittelbar betroffenen bzw. angrenzenden Grundstückseigentümern geführt. Alle Beteiligten signalisierten dabei grundsätzlich ihre Mitwirkungsbereitschaft und das Interesse, ihre Grundstücke in ein derartiges Projekt mit einbringen zu wollen. Von zwei Eigentümern wurde geäußert, dass sie Grundstücksflächen nicht selber entwickeln wollen, sondern diese stattdessen unmittelbar an die Kolpingstadt Kerpen veräußern würden. Es wurde einvernehmlich vereinbart, dass die Gespräche weiter fortgeführt werden sollen, wenn die Kolpingstadt Kerpen den Blockbereich einer ersten Vorprüfung unterzogen hat und man konkret über mögliche Kaufpreise verhandeln kann. Im nächsten Schritt wurde ein erstes städtebauliches Grobkonzept entwickelt und auf dieser Basis wurden die infrastrukturellen Folgekosten näherungsweise ermittelt. Gleichzeitig wurden erste Annahmen zu den Planungs- und Erschließungskosten getroffen und die vorgenannten. Daten in eine vorläufige Projektkalkulation eingebettet. Aufgrund der bekannten personellen Engpässe wurde zwischenzeitlich hausintern abgestimmt, dass zunächst priorisiert das Handlungsprogramm „Sozialgerechtes Bodenmanagement Kerpenplus“ den politischen Gremien zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen ist, die Vorberatung hierüber erfolgt im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr (DRS. Nr. 420.17) am 10.10.2017, der Beschluss könnte im Rat der Kolpingstadt Kerpen am 07.11.2017 gefasst werden. Weiteres Vorgehen Sobald zu dem Handlungsprogramm eine abschließende politische Entscheidung getroffen ist und die zur Umsetzung des Programms erforderlichen Personalkapazitäten bereitgestellt worden sind, kann das Projekt Friedhofsweg/Im Gücher zeitnah fortgeführt werden. Im nächsten Schritt wären dann die Projektkosten zu verifizieren bzw. mit konkreten Angeboten zu unterlegen und die Erwerbsverhandlungen mit den Eigentümern im Sinne des Handlungsprogramms zu finalisieren. Sobald dies erfolgt ist, kann mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens (Aufstellung Bebauungsplan) begonnen werden. Die Verwaltung schlägt vor das anstehende Bauleitplanverfahren – aufgrund der Baulandentwicklung von z.T. städtischen Flächen – in der höchsten Priorität zu bearbeiten. Die erforderliche Änderung des Flächennutzugsplanes (s.Anlage.) kann nach Auffassung der Verwaltung vorgezogen und die Aufstellung der 78. Änderung „Friedhofsweg“ bereits in der Dezembersitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen gefasst werden.   Anlage 1 – Anfrage OV Anlage 2 – Übersicht FNP - Änderung Beschlussvorlage 498.17 Seite 3