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Beschlussvorlage (Bestellung von Frau Rebecca Neumann als persönliche Stellvertreterin des Stadtverordneten Wolfgang Scharping im Jugendhilfeausschuss; hier: Beanstandung des Beschlusses des Rates der Kolpingstadt Kerpen vom 26.09.2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
122 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
27.10.17, 13:40
Aktualisiert
27.10.17, 13:40
Beschlussvorlage (Bestellung von Frau Rebecca Neumann als persönliche Stellvertreterin des Stadtverordneten Wolfgang Scharping im Jugendhilfeausschuss;
hier: Beanstandung des Beschlusses des Rates der Kolpingstadt Kerpen vom 26.09.2017) Beschlussvorlage (Bestellung von Frau Rebecca Neumann als persönliche Stellvertreterin des Stadtverordneten Wolfgang Scharping im Jugendhilfeausschuss;
hier: Beanstandung des Beschlusses des Rates der Kolpingstadt Kerpen vom 26.09.2017) Beschlussvorlage (Bestellung von Frau Rebecca Neumann als persönliche Stellvertreterin des Stadtverordneten Wolfgang Scharping im Jugendhilfeausschuss;
hier: Beanstandung des Beschlusses des Rates der Kolpingstadt Kerpen vom 26.09.2017)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters, Pressestelle, Datenschutz Bearbeiter: Erhard Nimtz TOP Drs.-Nr.: 577.17 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 23.10.2017 Bemerkungen 07.11.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bestellung von Frau Rebecca Neumann als persönliche Stellvertreterin des Stadtverordneten Wolfgang Scharping im Jugendhilfeausschuss; hier: Beanstandung des Beschlusses des Rates der Kolpingstadt Kerpen vom 26.09.2017 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hebt seinen in der Sitzung am 26.09.2017 unter TOP 2.3 Bestellung einer persönlichen Stellvertretung für den Jugendhilfeausschuss; hier: Antrag des Stadtverordneten Wolfgang Scharping - gefassten Beschluss auf. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro i.V. gez. Nimtz gez. Canzler gez. Cornely Begründung: Mit folgendem Schreiben vom 10.10.2017 hat Bürgermeister Spürck den in der Ratssitzung am 26.09.2017 unter TOP 2.3 - Bestellung einer persönlichen Stellvertretung für den Jugendhilfeausschuss; hier: Antrag des Stadtverordneten Wolfgang Scharping, gefassten Beschluss gem. § 54 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung NRW wegen Rechtswidrigkeit beanstandet: „Sehr geehrte Damen und Herren, der Beschluss des Rates der Kolpingstadt Kerpen in der Sitzung am 26.09.2017, TOP 2.3 - Bestellung einer persönlichen Vertretung für den Jugendhilfeausschuss; hier: Antrag des Stadtverordneten Wolfgang- zur Bestellung von Frau Rebecca Neumann als persönliche Stellvertreterin des beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss, Stadtverordneter Wolfgang Scharping wird hiermit beanstandet. Frau Rebecca Neumann ist nicht persönliche Stellvertreterin des Stadtverordneten Wolfgang Scharping im Jugendhilfeausschuss. Begründung: Das fraktionslose Einzelratsmitglied Wolfgang Scharping beantragte bereits mit Schreiben vom 20.02.2017 die Bestellung von Frau Rebecca Neumann als seine persönliche Stellvertretung im Jugendhilfeausschuss. Den hierzu in der Sitzung am 21.02.2017 gefassten einstimmigen Beschluss hat der Stadtrat nach Beanstandung durch den Bürgermeister am 02.05.2017 aufgehoben. Mit Schreiben vom 11.09.2017 beantragte Stadtverordneter Scharping erneut, in der Ratssitzung am 26.09.2017 unter dem Tagesordnungspunkt „Umbesetzung von Ausschüssen“, Frau Rebecca Neumann als seine persönliche Vertretung im Jugendhilfeausschuss zu bestimmen. Antragsgemäß wurde dieser Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung gesetzt und unter Punkt 2.3 behandelt. Der Rat hat den Antrag des Stadtverordneten Scharping sodann mehrheitlich mit 26 Ja-Stimmen (14 SPD, 5 Grüne, 2 Linke, 2 FDP, 2 BBK/Pir., StVO Scharping) bei 19 Nein-Stimmen (18 CDU, BM Spürck) beschlossen. Der Ratsbeschluss vom 26.09.2017, mit dem Frau Rebecca Neumann als persönliche Stellvertreterin des Stadtverordneten Scharping im Jugendhilfeausschuss bestätigt wurde, ist rechtwidrig. Die Voraussetzungen für eine wirksame Bestellung als persönliche Stellvertretung liegen nicht vor. Der Stadtverordnete Wolfgang Scharping wurde in der Ratssitzung am 23.06.2015 zum beratenden Mitglied des Jugendhilfeausschusses bestellt. Rechtsgrundlage für die Bestellung ist § 58 Abs. 1 Satz 11 Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW). Hiernach hat ein Ratsmitglied das Recht, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Das Ratsmitglied wird vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt. Es wirkt in dem Ausschuss mit beratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses wird es nicht mitgezählt. Beschlussvorlage 577.17 Seite 2 Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung, die durch das Gesetz zur weiteren Stärkung der Bürgerbeteiligung in den Kommunen vom 28.03.2000 eingeführt wurde, einem einzelnen fraktionslosen Ratsmitglied ermöglichen, mindestens einem Ausschuss mit beratender Stimme anzugehören. Eine Stellvertretung des beratenden Ausschussmitglieds sieht das Gesetz nicht vor. Mit Erlassen vom 06.04.2000 und 04.10.2001 stellt hierzu das Innenministerium NRW fest, dass § 58 Abs. 1 Sätze 11 und 12 GO NRW weder eine Vertretung durch ein anderes Ratsmitglied noch -ersatzweise- die Entsendung eines sachkundigen Bürgers eröffnet. Mit der Ergänzung der Gemeindeordnung sollte dem einzelnen Ratsmitglied ein persönliches Recht zuerkannt werden. Somit ist die Bestätigung von Frau Rebecca Neumann als persönliche Stellvertretung für den Stadtverordneten Scharping im Jugendhilfeausschuss nicht rechtmäßig erfolgt. Diese Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass der beanstandete Ratsbeschluss vorläufig nicht umgesetzt wird. Über die Beanstandung wird in der nächsten Ratssitzung am 07.11.2017 beraten und beschlossen. Jedenfalls bis dahin ist Frau Rebecca Neumann nicht zur persönlichen Stellvertretung des Stadtverordneten Scharping im Jugendhilfeausschuss befugt. Freundliche Grüße Dieter Spürck“ Gem. § 54 Abs. 2 Satz 3 GO NRW wird die Beanstandung dem Rat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Die Verwaltung empfiehlt, den in der Sitzung am 26.09.2017 unter TOP 2.3 - Bestellung einer persönliche Stellvertretung für den Jugendhilfeausschuss; hier: Antrag des Stadtverordneten Wolfgang Scharping - gefassten Beschluss aufzuheben. Beschlussvorlage 577.17 Seite 3