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Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen 2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
443 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
10.11.17, 11:25
Aktualisiert
10.11.17, 11:25
Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen 2017) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen 2017) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen 2017) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen 2017) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen 2017) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen 2017)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport, Städtepartnerschaft und Tourismus Bearbeiter: Gerd Effertz TOP Drs.-Nr.: 539.17 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur X 05.10.2017 Bemerkungen 21.11.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Gewährung von Zuschüssen 2017 Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 58.610,55€ Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :2017 Produktsachkonto:42.421.01/5318400= 53.000,-42.421.01/5318360= 18.400,-25.262.01/5318310= 950,-25.281.01/5318300= 5.100,-25.281.01/5318360= 8.500,-- Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Zuschüsse, wie in den nachfolgenden Aufstellungen dargestellt, auszuzahlen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Effertz Geratz Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Cornely Begründung: Die Auszahlung der Zuschüsse 2017 an Kerpener Sport- und Kulturvereine werden nach den Richtlinien der Stadt Kerpen über die Förderung des Sports und zur Förderung der Heimat-, Kultur- und Brauchtumspflege vorgenommen. Im Einzelnen: Bereich Sport Gewährleistung von Zuschüssen an Jugendliche und Mitglieder Behindertensportgemeinschaften Für jugendliche Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Arbeitslose bis zum vollendeten 26 Lebensjahr je 7,50€ und Mitglieder in Behindertensportgemeinschaften je 15,00€ -Gesamtmitglieder Jugendliche nach vorliegender Statistik des LSB sowie vorliegenden Namenslisten -Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Arbeitslose bis zum vollendeten 26. Lebensjahr nach vorliegenden Namenslisten Insgesamt: 3984 95 4079 x 7,50€ =30.592,50€ -Mitglieder von Behindertensportgemeinschaften nach vorliegenden Namenslisten 566 566 x 15,00 = 8.490,,00€ Insgesamt: 39.082,50 € Beschlussvorlage 539.17 Seite 2 Vereinsname SSK Kerpen Schwimmverein Horrem/Sindorf ESV Horrem SCB Horrem SV Blau-Weiß Kerpen VfL Sindorf TV Blatzheim SV/ Balkhausen-Brüggen-Türnich DLRG SV Horrem Reit u. Fahrverein Erftland Sindorf TTG Langenich Kart-Club Kerpen Judoverein Samurai Kerpen FC Vikt. Manheim TC Rot-Weiß Sindorf VFL Mödrath Schachclub Kerpen Tae Box Do Kerpen insgesamt Schwimmverein Horrem/Sindorf TV Blatzheim TC Rot-Weiß Sindorf DLRG insgesamt BSG Sindorf BSG Türnich BSG Kerpen insgesamt Anzahl der Jugendliche 1048 395 313 303 270 267 261 241 214 193 95 77 76 60 58 38 29 30 16 3.984 49 22 18 6 95 408 88 70 566 Zuschuss in Höhe von je Gesamtzuschuss 7,50 € 7,50 € 7.860,00€ 7,50 € 2.962,50€ 7,50 € 2.347,50€ 7,50 € 2.272,50€ 7,50 € 2.025,00€ 7,50 € 2.002,50€ 7,50 € 1.957,50€ 7,50 € 1.807,50€ 7,50 € 1.605,00€ 7,50 € 1.447,50€ 7,50 € 712,50€ 7,50 € 577,50€ 7,50 € 570,00€ 7,50 € 450,00€ 7,50 € 435,00€ 7,50 € 285,00€ 7,50 € 217,50€ 7,50 € 225,00€ 7,50 € 120,00€ 29.880,00€ 7,50 € 367,50€ 7,50 € 165,00€ 7,50 € 135,00€ 7,50 € 45,00€ 712,50€ 15,00 € 15,00 € 15,00 € 6.120,00€ 1.320,00€ 1.050,00€ 8.490,00€ € Bekanntlich hat der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur in seiner Sitzung am 17.11.2015 beschlossen, dass für die Auszahlung der Zuschüsse für jugendliche Mitglieder und Mitglieder von Behindertensportgemeinschaften ein Antrag mit einer entsprechenden Namenliste bis zum 30.9. eines jeden Jahres vorzulegen ist. Die o.a. Vereine haben einen Antrag mit Namenliste fristgerecht vorgelegt. Beschlussvorlage 539.17 Seite 3 Gewährung von Zuschüssen an Übungsleiter Nach entsprechender Mitteilung des Kreissportbundes liegen die Übungsleiterlisten erst Ende Oktober vom Landessportbund vor und können daher den Kommunen nicht vor Mitte November zur Verfügung gestellt werden. Diese Listen dienen als Grundlage für die Gewährung von Zuschüsse an die Vereine für deren Übungsleitern. Für die Übungsleiter der Kerpener Vereine werden nach den Förderrichtlinien 5 % des gezahlten Zuschusses durch den LSB (höchstens 510,--€) ausgezahlt. In 2016 wurden hierfür Mittel in Höhe von 694,14€ verausgabt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auszahlung der Zuschüsse für die Übungsleiter nach Erhalt der LSB-Liste vorzunehmen. Beschlussvorlage 539.17 Seite 4 Gewährung von Betriebskostenzuschüssen Für Vereine, die über eigene Anlagen verfügen oder zur Durchführung ihrer Aufgaben Spezialräume oder Grundstücke angepachtet bzw. angemietet haben, wird ein Zuschuss in Höhe von 10% der nachgewiesenen Kosten, höchstens 1.270,-- ausgezahlt. Die Prüfung der von den Vereinen vorgelegten Anträge hat ergeben, dass nach den Gesamtkosten Zuschüsse in Höhe von 7.507,67€ anzuerkennen sind. Verein TC Rot-Weis Sindorf SSK Kerpen Tennisclub Blau-Weis Türnich Tennisclub Kerpen Sport- u. Gesundheitsverein Fit by Witt TUS Buir Schwimmverein Horrem/Sindorf ESV Horrem nachgewiesene & Zuschuss 10% höchstens anerkannte Kosten 1.270,00€ 19.140,00€ 1.270,00€ 27.828,00€ 1.270,00€ 22.139,84€ 1.270,00€ 25.366,57€ 1.270,00€ 10.800,00€ 1.080,00€ 5.901,42€ 590,14€ 5.305,22€ 530,52€ 2.270,16€ 227.01€ 7.507,67€ Bereich Kultur Gewährung von Zuschüssen an Jugendliche Für jugendliche Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Arbeitslose bis zum vollendeten 26. Lebensjahr nach vorliegender Namensliste je 7,50€ 574 x 7,50€ = 4.305,50€ Jugendliche in Kulturvereine Verein KG Knollebuure Blatzheim KG Gemütlichkeit Kerpen KG Rötsch mer jett Kath. Kinder u. Jugendchor Horrem KG Rut Wiess Balkhausenr KG Altstädter Horrem Kinder u. Jugendchor Buir Beschlussvorlage 539.17 Anzahl Jugendlicher Mitglieder Zuschuss von je 7,50€ 120 111 72 47 45 45 44 7,50 € 7,50 € 7,50 € 7,50 € 7,50 € 7,50 € 7,50 € Gesamtzuschuss 900,00€ 832,50€ 540,00€ 352,50€ 337,50€ 337,50€ 330,00€ Seite 5 Verein Anzahl Jugendlicher Mitglieder St. Quirinus Schützen Mödrath St. Hubertus Schützen Kerpen St. Seb. Schützen Balkhausen St. Hubertus-Schützen Brüggen St. Seb. Schützen Kerpen Insgesamt Zuschuss von je 7,50€ 21 19 18 17 15 574 7,50 € 7,50 € 7,50 € 7,50 € 7,50 € Gesamtzuschuss 157,50€ 142,50€ 135,00€ 127,50€ 112,50€ 4.305,50€ Bekanntlich hat der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur in seiner Sitzung am 17.11.2015 beschlossen, dass gemäß der Förderrichtlinien ab dem Jahr 2016 nur noch die Anträge Berücksichtigung finden, die fristgerecht bis 30.9. eines jeden Jahrs eingereicht werden. Die o.a. Vereine haben einen Antrag mit Namensliste fristgerecht vorlegt. Gewährung von Betriebskostenzuschüssen Für Vereine, die über eigene Anlagen verfügen oder zur Durchführung ihrer Aufgaben Spezialräume oder Grundstücke angepachtet bzw. angemietet haben, wird ein Zuschuss in Höhe von 10% der nachgewiesenen Kosten, höchstens 1.270,-- ausgezahlt. Die Prüfung der von den Vereinen vorgelegten Anträge hat ergeben, dass nach den Gesamtkosten Zuschüsse in Höhe von 7.714,88€ anzuerkennen sind. Verein St. Seb. Schützen Horrem St. Seb. Schützen Balkhausen St. Seb. Schützen Kerpen St. Quirinus Schützen St. Hubertus Schützen Brüggen Schützengilde St. Hubertus Kerpen St. Seb. Schützen Sehnrath Bürger Schützen Blatzheim St.Albanus- u. Leonhardus Schützen Männergesangverein Horrem Beschlussvorlage 539.17 nachgewiesene & Zuschuss 10% höchstens anerkannte Kosten 1.270,00€ 27.982,35€ 1.270,00€ 15.319,64€ 1.270,00€ 9.010,98€ 901,09€ 8.895,36€ 889,53€ 8.132,32€ 813,23€ 7.577,46€ 757,74€ 6.529,11€ 652,91€ 5.565,19€ 556,51€ 5.438,76€ 543,87€ 600,00€ 60,00€ 7.714,88€ Seite 6