Daten
Kommune
Kerpen
Größe
443 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
10.11.17, 11:25
Aktualisiert
10.11.17, 11:25
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport,
Städtepartnerschaft und Tourismus
Bearbeiter: Gerd Effertz
TOP
Drs.-Nr.: 539.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
X
05.10.2017
Bemerkungen
21.11.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Gewährung von Zuschüssen 2017
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 58.610,55€
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :2017
Produktsachkonto:42.421.01/5318400= 53.000,-42.421.01/5318360= 18.400,-25.262.01/5318310= 950,-25.281.01/5318300= 5.100,-25.281.01/5318360= 8.500,--
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
x
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und beschließt die Zuschüsse, wie in den nachfolgenden Aufstellungen dargestellt, auszuzahlen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Effertz
Geratz
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Cornely
Begründung:
Die Auszahlung der Zuschüsse 2017 an Kerpener Sport- und Kulturvereine werden nach den
Richtlinien der Stadt Kerpen über die Förderung des Sports und zur Förderung der Heimat-,
Kultur- und Brauchtumspflege vorgenommen.
Im Einzelnen:
Bereich Sport
Gewährleistung von Zuschüssen an Jugendliche und Mitglieder Behindertensportgemeinschaften
Für jugendliche Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige,
Zivildienstleistende und Arbeitslose bis zum vollendeten 26 Lebensjahr je 7,50€ und Mitglieder in
Behindertensportgemeinschaften je 15,00€
-Gesamtmitglieder Jugendliche nach vorliegender Statistik des LSB
sowie vorliegenden Namenslisten
-Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende
und Arbeitslose bis zum vollendeten 26. Lebensjahr nach vorliegenden
Namenslisten
Insgesamt:
3984
95
4079 x 7,50€
=30.592,50€
-Mitglieder von Behindertensportgemeinschaften
nach vorliegenden Namenslisten
566
566 x 15,00
= 8.490,,00€
Insgesamt: 39.082,50 €
Beschlussvorlage 539.17
Seite 2
Vereinsname
SSK Kerpen
Schwimmverein Horrem/Sindorf
ESV Horrem
SCB Horrem
SV Blau-Weiß Kerpen
VfL Sindorf
TV Blatzheim
SV/ Balkhausen-Brüggen-Türnich
DLRG
SV Horrem
Reit u. Fahrverein Erftland Sindorf
TTG Langenich
Kart-Club Kerpen
Judoverein Samurai Kerpen
FC Vikt. Manheim
TC Rot-Weiß Sindorf
VFL Mödrath
Schachclub Kerpen
Tae Box Do Kerpen
insgesamt
Schwimmverein Horrem/Sindorf
TV Blatzheim
TC Rot-Weiß Sindorf
DLRG
insgesamt
BSG Sindorf
BSG Türnich
BSG Kerpen
insgesamt
Anzahl der
Jugendliche
1048
395
313
303
270
267
261
241
214
193
95
77
76
60
58
38
29
30
16
3.984
49
22
18
6
95
408
88
70
566
Zuschuss in
Höhe von je
Gesamtzuschuss
7,50 €
7,50 €
7.860,00€
7,50 €
2.962,50€
7,50 €
2.347,50€
7,50 €
2.272,50€
7,50 €
2.025,00€
7,50 €
2.002,50€
7,50 €
1.957,50€
7,50 €
1.807,50€
7,50 €
1.605,00€
7,50 €
1.447,50€
7,50 €
712,50€
7,50 €
577,50€
7,50 €
570,00€
7,50 €
450,00€
7,50 €
435,00€
7,50 €
285,00€
7,50 €
217,50€
7,50 €
225,00€
7,50 €
120,00€
29.880,00€
7,50 €
367,50€
7,50 €
165,00€
7,50 €
135,00€
7,50 €
45,00€
712,50€
15,00 €
15,00 €
15,00 €
6.120,00€
1.320,00€
1.050,00€
8.490,00€
€
Bekanntlich hat der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur in seiner Sitzung am 17.11.2015
beschlossen, dass für die Auszahlung der Zuschüsse für jugendliche Mitglieder und Mitglieder von
Behindertensportgemeinschaften ein Antrag mit einer entsprechenden Namenliste bis zum 30.9.
eines jeden Jahres vorzulegen ist. Die o.a. Vereine haben einen Antrag mit Namenliste
fristgerecht vorgelegt.
Beschlussvorlage 539.17
Seite 3
Gewährung von Zuschüssen an Übungsleiter
Nach entsprechender Mitteilung des Kreissportbundes liegen die Übungsleiterlisten erst Ende
Oktober vom Landessportbund vor und können daher den Kommunen nicht vor Mitte November
zur Verfügung gestellt werden.
Diese Listen dienen als Grundlage für die Gewährung von Zuschüsse an die Vereine für deren
Übungsleitern.
Für die Übungsleiter der Kerpener Vereine werden nach den Förderrichtlinien 5 % des gezahlten
Zuschusses durch den LSB (höchstens 510,--€) ausgezahlt.
In 2016 wurden hierfür Mittel in Höhe von 694,14€ verausgabt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Auszahlung der Zuschüsse für die Übungsleiter nach Erhalt
der LSB-Liste vorzunehmen.
Beschlussvorlage 539.17
Seite 4
Gewährung von Betriebskostenzuschüssen
Für Vereine, die über eigene Anlagen verfügen oder zur Durchführung ihrer Aufgaben
Spezialräume oder Grundstücke angepachtet bzw. angemietet haben, wird ein Zuschuss in Höhe
von 10% der nachgewiesenen Kosten, höchstens 1.270,-- ausgezahlt.
Die Prüfung der von den Vereinen vorgelegten Anträge hat ergeben, dass nach den
Gesamtkosten Zuschüsse in Höhe von 7.507,67€ anzuerkennen sind.
Verein
TC Rot-Weis Sindorf
SSK Kerpen
Tennisclub Blau-Weis Türnich
Tennisclub Kerpen
Sport- u. Gesundheitsverein Fit by Witt
TUS Buir
Schwimmverein Horrem/Sindorf
ESV Horrem
nachgewiesene &
Zuschuss 10% höchstens
anerkannte Kosten
1.270,00€
19.140,00€
1.270,00€
27.828,00€
1.270,00€
22.139,84€
1.270,00€
25.366,57€
1.270,00€
10.800,00€
1.080,00€
5.901,42€
590,14€
5.305,22€
530,52€
2.270,16€
227.01€
7.507,67€
Bereich Kultur
Gewährung von Zuschüssen an Jugendliche
Für jugendliche Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige,
Zivildienstleistende und Arbeitslose bis zum vollendeten 26. Lebensjahr nach vorliegender
Namensliste je 7,50€
574 x 7,50€
= 4.305,50€
Jugendliche in Kulturvereine
Verein
KG Knollebuure Blatzheim
KG Gemütlichkeit Kerpen
KG Rötsch mer jett
Kath. Kinder u. Jugendchor Horrem
KG Rut Wiess Balkhausenr
KG Altstädter Horrem
Kinder u. Jugendchor Buir
Beschlussvorlage 539.17
Anzahl
Jugendlicher
Mitglieder
Zuschuss von je
7,50€
120
111
72
47
45
45
44
7,50 €
7,50 €
7,50 €
7,50 €
7,50 €
7,50 €
7,50 €
Gesamtzuschuss
900,00€
832,50€
540,00€
352,50€
337,50€
337,50€
330,00€
Seite 5
Verein
Anzahl
Jugendlicher
Mitglieder
St. Quirinus Schützen Mödrath
St. Hubertus Schützen Kerpen
St. Seb. Schützen Balkhausen
St. Hubertus-Schützen Brüggen
St. Seb. Schützen Kerpen
Insgesamt
Zuschuss von je
7,50€
21
19
18
17
15
574
7,50 €
7,50 €
7,50 €
7,50 €
7,50 €
Gesamtzuschuss
157,50€
142,50€
135,00€
127,50€
112,50€
4.305,50€
Bekanntlich hat der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur in seiner Sitzung am 17.11.2015
beschlossen, dass gemäß der Förderrichtlinien ab dem Jahr 2016 nur noch die Anträge
Berücksichtigung finden, die fristgerecht bis 30.9. eines jeden Jahrs eingereicht werden. Die o.a.
Vereine haben einen Antrag mit Namensliste fristgerecht vorlegt.
Gewährung von Betriebskostenzuschüssen
Für Vereine, die über eigene Anlagen verfügen oder zur Durchführung ihrer Aufgaben
Spezialräume oder Grundstücke angepachtet bzw. angemietet haben, wird ein Zuschuss in Höhe
von 10% der nachgewiesenen Kosten, höchstens 1.270,-- ausgezahlt.
Die Prüfung der von den Vereinen vorgelegten Anträge hat ergeben, dass nach den
Gesamtkosten Zuschüsse in Höhe von 7.714,88€ anzuerkennen sind.
Verein
St. Seb. Schützen Horrem
St. Seb. Schützen Balkhausen
St. Seb. Schützen Kerpen
St. Quirinus Schützen
St. Hubertus Schützen Brüggen
Schützengilde St. Hubertus Kerpen
St. Seb. Schützen Sehnrath
Bürger Schützen Blatzheim
St.Albanus- u. Leonhardus Schützen
Männergesangverein Horrem
Beschlussvorlage 539.17
nachgewiesene &
Zuschuss 10% höchstens
anerkannte Kosten
1.270,00€
27.982,35€
1.270,00€
15.319,64€
1.270,00€
9.010,98€
901,09€
8.895,36€
889,53€
8.132,32€
813,23€
7.577,46€
757,74€
6.529,11€
652,91€
5.565,19€
556,51€
5.438,76€
543,87€
600,00€
60,00€
7.714,88€
Seite 6