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Dringlichkeitsentscheidung (Schenkung einer Skulptur auf dem Grundstück der Grundschule im Park in Kerpen-Buir)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
104 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
10.11.17, 11:25
Aktualisiert
10.11.17, 11:25
Dringlichkeitsentscheidung (Schenkung einer Skulptur auf dem Grundstück der Grundschule im Park in Kerpen-Buir) Dringlichkeitsentscheidung (Schenkung einer Skulptur auf dem Grundstück der Grundschule im Park in Kerpen-Buir) Dringlichkeitsentscheidung (Schenkung einer Skulptur auf dem Grundstück der Grundschule im Park in Kerpen-Buir)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport, Städtepartnerschaft und Tourismus Bearbeiter/in: 10.2- D. Geratz TOP Drs.-Nr.: 562.17 Datum : 16.10.2017 Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW An den Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur zur Genehmigung X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Schenkung einer Skulptur auf dem Grundstück der Grundschule im Park in Kerpen-Buir X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 562.17 wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Geratz Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW wird wegen Vorliegens äußerster Dringlichkeit beschlossen: Kerpen, 19.10.2017 Dieter Spürck Bürgermeister Hermann- Josef Klingele Stadtverordnete/r Begründung: Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 14.02.2017 auf Empfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur vom 31.01.2017 einstimmig beschlossen, die Schenkung des Künstlers Ulrich Rückriem anzunehmen. Der Schenkungs- und der Patenschaftsvertrag wurden zwischenzeitlich unterzeichnet. Die zunächst als Standort vorgesehene alte Brunnenlage an der Schule im Park in Kerpen- Buir kommt nicht in Betracht, da sehr aufwendige bauliche Sicherungsmaßnahmen notwendig wären, um die darunter verlegten stromführenden Leitungen zu schützen. Der durch die Kulturstiftung des Landes NRW sowie der Kultur- und Umweltstiftung der KSK Köln bereitgestellt Mittel würden bei Weitem nicht ausreichen. Als alternativer Standort kommt eine ca. 20 Meter entfernte Fläche von der alten Brunnenanlage an einem Wegekreuz in Frage (siehe Anlage 1 und 2) Entgegen der ersten Planung werden die beiden Stele nunmehr wie ein Tor links und rechts vor der Wegegabelung aufgestellt. Die Ortvorsteherin, Frau Hedi Reintgen- Cremer, unterstützt den Vorschlag der Verwaltung, und sieht keine Bedenken. Hinweis zum Künstler Ulrich Rückriem, geboren am 30.9.1938, ist ein bedeutender zeitgenössischer Bildhauer. Rückriem arbeitete als gelernter Steinmetz zunächst an der Kölner Dombauhütte, wandte sich dann aber dem Studium der freien Künste zu. Seit 1968 gestaltet er vornehmlich große Steinbildskulpturen, mit denen er bald international bekannt wurde. Rückriem variiert dabei die Technik von in gewaltigen Blöcken gebrochenen und dann weiter geteilten Steinen, die zu archaisch-monumentalen Skulpturen und Stelen zusammengefügt werden. Arbeiten Rückriems finden sich in ganz Deutschland mit Schwerpunkt im Rheinland, darüber hinaus aber auch im gesamten europäischen Ausland und Übersee. Ulrich Rückriems Anliegen, noch zu Lebzeiten in Buir eine Stele zu errichten, basiert auf seiner persönlichen und sehr privaten Beziehung zu diesem Stadtteil der Kolpingstadt: zwei seiner Töchter kamen in Kerpen-Buir zur Welt. Der Aufstellungsort in direkter Nähe zur Grundschule im Park in Kerpen- Buir birgt den Reiz der Verbindung von Schule und Kultur, die „Kunst zum Anfassen“ findet sich wirklich zum Greifen nah. Hinweis zu seiner künstlerischen Arbeit Der Anröchter Dolomit ist ein Ablagerungsgestein, das sich in zwei geologischen Phasen gebildet hat. Zwei Gesteinsschichten sind in dem Urmeerboden entstanden, diese werden zum einen als grüner, zum anderen als blauer Dolomit bezeichnet. Durch tektonische Vorgänge haben sich in den zwei Gesteinsschichten Nähte und Risse gebildet, sodass natürliche Blockformen entstanden sind, welche eine gute Spaltbarkeitseigenschaft besitzen. Zu diesen Blockformen zählen auch die „Blockspitzen“ – keilförmige Steinvolumen mit natürlichen Oberflächen. Die zwei Keile für den Kerpener Standort, sind eine Variation von Keilsetzungen, die Rückriem entwickelt hat. Es verwendet dafür sogenannten grünen Dolomit, der immer eine Mächtigkeit von 110 - 120 cm hat. Beide Keile werden auf die gleiche Länge gebracht (260 cm) und auf der Standfläche rechtwinklig gesägt. Die Keile sind nahezu identisch und werden so positioniert, dass sie sich mit ihrer vertikalen Seite gegenüberstehen. Zwischen den beiden Stelen befindet sich der Weg, so dass die Skulptur wie ein Tor wirkt. Die beiden Keile werden mit einer Lackschicht überzogen, die die Witterungseinflüsse reduzieren und zudem auch bei übermäßigen Verunreinigungen/ Verschmutzungen leichter zu reinigen sind. Die mehrere Tonnen schwere Keile werden auf einem Betonfundament positioniert, ein Umfallen ist nicht möglich. Die äußerste Dringlichkeit ist gegeben, da 1. der Ausschuss für Sport, Kultur und Freizeit erst wieder am 21.11. tagt und die anschließend zu beauftragten Vorbereitungsarbeiten in der frostfreien Zeit erfolgen sollten Hinzu kommt, dass die Fördermittel möglichst in 2017 verausgabt werden sollten. Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung gemäß Beschlussentwurf.