Daten
Kommune
Kerpen
Größe
232 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
27.10.17, 13:40
Aktualisiert
27.10.17, 13:40
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: Jörg Mackeprang
TOP
Drs.-Nr.: 585.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
23.10.2017
Bemerkungen
07.11.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan Sandweg (Apollinarisstraße);
Hier: Antrag der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beauftragt die Verwaltung für den Bereich
Sandweg/Hauptstraße/Heideweg im Stadtteil Horrem eine Rahmenplanung zu erarbeiten.
Das Projekt erhält die Priorität 1
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
i.V.
Mackeprang
Mackeprang
Canzler
Cornely
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 585.17
Seite 2
Begründung:
1.
Antrag der SPD – Fraktion vom 15.08.2017 – Erstellung eines Bebauungsplanes für
das Quartier am Sandweg
Der SPD – Ortsverein Horrem/Neu-Bottenbroich beantragt einen Bebauungsplan für das Quartier
am Sandweg - begrenzt durch die BAB 4, die Verbrauchermärkte an der Hauptstraße sowie die
vorhandene Bebauung am Heideweg/Heidestock, aufzustellen. Die Verwaltung hatte für die
Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.10.2017 unter dem
Tagesordnungspunkt 3 „Prioritätenliste 16.1“ Stellung zu dem Antrag des SPD – Ortsvereines
bezogen und die Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplanes für den betreffenden Bereich
angeregt (DRS.-Nr.: 536.17). Eine Beratung zu dem Antrag hat nicht stattgefunden – siehe Antrag
der SPD – Ratsfraktion vom 17.10.2017.
1.1
Derzeitiges Planungsrecht
Im Regionalplan des Regierungsbezirks Köln ist die Fläche als "Allgemeiner Siedlungsbereich"
dargestellt. Für die Flächen zwischen Sandweg, BAB 4 und den Märkten an der Hauptstraße stellt
der Flächennutzungsplan (1. Änderung) der Kolpingstadt Kerpen aus dem Jahr 1984 überwiegend
Wohnbauflächen dar, ebenso für den Streifen oberhalb der ehemaligen Kiesgrube und dem
Heideweg.
Die ehemalige Kiesgrube ist in der wirksamen 52. Änderung des FNP als " Fläche für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft " dargestellt. Die
52. Änderung ist seit dem 14.1.2009 wirksam. Darüber hinaus liegt diese Fläche im
Geltungsbereich des seit dem 03.07.1990 rechtskräftigen Landschaftsplanes 6 "Rekultivierte
Ville". Die Fläche ist gem. § 21 Landschaftsgesetz NW als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt.
Als Entwicklungsziel für die Landschaft setzt der LP 6 für den betreffenden Bereich nach Ziffer 3.1
"Wiederherstellung einer ökologisch stabilen, vielfältigen und leistungsfähigen Landschaft" fest.
Weiterhin ist für die Brachfläche (Kiesgrube) als Zweckbestimmung eine natürliche Entwicklung
festgesetzt.
Im Jahre 2013 sollte im Rahmen eines Änderungsverfahrens (69. Änd.) die 52. Änderung des
Flächennutzungsplanes in Wohnbaufläche geändert werden. Im Rahmen der landesplanerischen
Anfrage hat die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 15.04.2014 mitgeteilt, dass die
geplanten Änderung den Zielen der Landesplanung und Raumordnung widerspricht, insbesondere
aufgrund des Widerspruchs zu den Zielen des Landschaftsplanes 6. Das Aufstellungsverfahren
wurde nicht weiterverfolgt.
1.2
Planung Quellenpark
Gemeinsam mit dem Hauptgrundstückseigentümer, der RWE Power AG, soll die Fläche zwischen
Sandweg, BAB 4, Apollinarisstraße und den Grundstücksgrenzen der Märkte an der Hauptstraße
zu dem Baugebiet „Quellenpark“ entwickelt werden (s. Nr. 7 der Prioritätenliste 16.1). Ziel ist es, in
dem betreffenden Bereich neben einer Wohnbebauung auch einen KITA - Standort zu entwickeln.
Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan wird voraussichtlich im Jahr 2018 eingeleitet. Die
geplante KITA soll vorab auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nach § 34 BauGB
errichtet werden. Das Plangebiet des „Quellenpark“ wird nach derzeitigem Planungstand auch
den westlichen Teil der Apollinarisstraße, der in Teilen bereits bebaut ist, umfassen. In diesem Teil
befinden sich auch im Eigentum der RWE Power AG stehende Flächen. Im östlichen, unbebauten
Bereich (ehemalige Kiesgrube) liegen lediglich zwei kleinere Parzellen der RWE Power AG, in
diesem Teil befindet sich zudem in einer Tiefe von ca. 20m ab Straßenkante Apollinarisstraße eine
von einer Bebauung freizuhaltende, tektonische Störzone.
1.3
Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplanes
Die Verwaltung regt an, unter Berücksichtigung der Planung des Baugebietes „Quellenpark“ für
den von SPD erwähnten Planbereich einen städtebaulichen Rahmenplan zu erarbeiten. Dieser soll
mögliche Potenziale für eine bauliche Entwicklung, sowie Freiraumflächen, die als Tabuzonen von
Beschlussvorlage 585.17
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einer baulichen Entwicklung freizuhalten sind, darstellen. Dabei werden die vorhandenen
Restriktionen – u.a. Verkehrslärm BAB 4, tektonische Störzonen im Bereich der Kiesgrube bei der
Planung zu berücksichtigen sein.
Aufgrund der derzeitigen personellen Situation in der Abteilung 16.1 und des nicht akuten
städtebaulichen Regelungsbedarfs, wird angeregt die Rahmenplanung mit einer Priorität 1
(niedrig) zu bearbeiten.
1.4
Sachstand Mehrfamilienhausbebauung
Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses im Bereich des
Sandweges vor. Es handelt sich um öffentlich geförderten Wohnungsbau mit 15 Wohneinheiten.
Derzeit werden zwischen Verwaltung und dem Bauherrn noch die Lage und Anordnung der
erforderlichen Stellplätze abgestimmt. Planungsrechtlich ist das Vorhaben nach § 34 BauGB
(Bauen im unbeplanten Innenbereich) zu beurteilen. Eine Baugenehmigung wurde aufgrund des
Abstimmungsbedarfs noch nicht erteilt.
Anlagen:
Antrag SPD – Ortsverein vom 15.08.2017
Antrag SPD – Fraktion vom 17.10.2017
Lageplan Abgrenzung Rahmenplangebiet
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