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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Sandweg (Apollinarisstraße); Hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
232 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
27.10.17, 13:40
Aktualisiert
27.10.17, 13:40
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Sandweg (Apollinarisstraße);
Hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Sandweg (Apollinarisstraße);
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Hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Jörg Mackeprang TOP Drs.-Nr.: 585.17 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 23.10.2017 Bemerkungen 07.11.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan Sandweg (Apollinarisstraße); Hier: Antrag der SPD-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beauftragt die Verwaltung für den Bereich Sandweg/Hauptstraße/Heideweg im Stadtteil Horrem eine Rahmenplanung zu erarbeiten. Das Projekt erhält die Priorität 1 Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro i.V. Mackeprang Mackeprang Canzler Cornely MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 585.17 Seite 2 Begründung: 1. Antrag der SPD – Fraktion vom 15.08.2017 – Erstellung eines Bebauungsplanes für das Quartier am Sandweg Der SPD – Ortsverein Horrem/Neu-Bottenbroich beantragt einen Bebauungsplan für das Quartier am Sandweg - begrenzt durch die BAB 4, die Verbrauchermärkte an der Hauptstraße sowie die vorhandene Bebauung am Heideweg/Heidestock, aufzustellen. Die Verwaltung hatte für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.10.2017 unter dem Tagesordnungspunkt 3 „Prioritätenliste 16.1“ Stellung zu dem Antrag des SPD – Ortsvereines bezogen und die Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplanes für den betreffenden Bereich angeregt (DRS.-Nr.: 536.17). Eine Beratung zu dem Antrag hat nicht stattgefunden – siehe Antrag der SPD – Ratsfraktion vom 17.10.2017. 1.1 Derzeitiges Planungsrecht Im Regionalplan des Regierungsbezirks Köln ist die Fläche als "Allgemeiner Siedlungsbereich" dargestellt. Für die Flächen zwischen Sandweg, BAB 4 und den Märkten an der Hauptstraße stellt der Flächennutzungsplan (1. Änderung) der Kolpingstadt Kerpen aus dem Jahr 1984 überwiegend Wohnbauflächen dar, ebenso für den Streifen oberhalb der ehemaligen Kiesgrube und dem Heideweg. Die ehemalige Kiesgrube ist in der wirksamen 52. Änderung des FNP als " Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft " dargestellt. Die 52. Änderung ist seit dem 14.1.2009 wirksam. Darüber hinaus liegt diese Fläche im Geltungsbereich des seit dem 03.07.1990 rechtskräftigen Landschaftsplanes 6 "Rekultivierte Ville". Die Fläche ist gem. § 21 Landschaftsgesetz NW als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Als Entwicklungsziel für die Landschaft setzt der LP 6 für den betreffenden Bereich nach Ziffer 3.1 "Wiederherstellung einer ökologisch stabilen, vielfältigen und leistungsfähigen Landschaft" fest. Weiterhin ist für die Brachfläche (Kiesgrube) als Zweckbestimmung eine natürliche Entwicklung festgesetzt. Im Jahre 2013 sollte im Rahmen eines Änderungsverfahrens (69. Änd.) die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes in Wohnbaufläche geändert werden. Im Rahmen der landesplanerischen Anfrage hat die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 15.04.2014 mitgeteilt, dass die geplanten Änderung den Zielen der Landesplanung und Raumordnung widerspricht, insbesondere aufgrund des Widerspruchs zu den Zielen des Landschaftsplanes 6. Das Aufstellungsverfahren wurde nicht weiterverfolgt. 1.2 Planung Quellenpark Gemeinsam mit dem Hauptgrundstückseigentümer, der RWE Power AG, soll die Fläche zwischen Sandweg, BAB 4, Apollinarisstraße und den Grundstücksgrenzen der Märkte an der Hauptstraße zu dem Baugebiet „Quellenpark“ entwickelt werden (s. Nr. 7 der Prioritätenliste 16.1). Ziel ist es, in dem betreffenden Bereich neben einer Wohnbebauung auch einen KITA - Standort zu entwickeln. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan wird voraussichtlich im Jahr 2018 eingeleitet. Die geplante KITA soll vorab auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nach § 34 BauGB errichtet werden. Das Plangebiet des „Quellenpark“ wird nach derzeitigem Planungstand auch den westlichen Teil der Apollinarisstraße, der in Teilen bereits bebaut ist, umfassen. In diesem Teil befinden sich auch im Eigentum der RWE Power AG stehende Flächen. Im östlichen, unbebauten Bereich (ehemalige Kiesgrube) liegen lediglich zwei kleinere Parzellen der RWE Power AG, in diesem Teil befindet sich zudem in einer Tiefe von ca. 20m ab Straßenkante Apollinarisstraße eine von einer Bebauung freizuhaltende, tektonische Störzone. 1.3 Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplanes Die Verwaltung regt an, unter Berücksichtigung der Planung des Baugebietes „Quellenpark“ für den von SPD erwähnten Planbereich einen städtebaulichen Rahmenplan zu erarbeiten. Dieser soll mögliche Potenziale für eine bauliche Entwicklung, sowie Freiraumflächen, die als Tabuzonen von Beschlussvorlage 585.17 Seite 3 einer baulichen Entwicklung freizuhalten sind, darstellen. Dabei werden die vorhandenen Restriktionen – u.a. Verkehrslärm BAB 4, tektonische Störzonen im Bereich der Kiesgrube bei der Planung zu berücksichtigen sein. Aufgrund der derzeitigen personellen Situation in der Abteilung 16.1 und des nicht akuten städtebaulichen Regelungsbedarfs, wird angeregt die Rahmenplanung mit einer Priorität 1 (niedrig) zu bearbeiten. 1.4 Sachstand Mehrfamilienhausbebauung Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses im Bereich des Sandweges vor. Es handelt sich um öffentlich geförderten Wohnungsbau mit 15 Wohneinheiten. Derzeit werden zwischen Verwaltung und dem Bauherrn noch die Lage und Anordnung der erforderlichen Stellplätze abgestimmt. Planungsrechtlich ist das Vorhaben nach § 34 BauGB (Bauen im unbeplanten Innenbereich) zu beurteilen. Eine Baugenehmigung wurde aufgrund des Abstimmungsbedarfs noch nicht erteilt. Anlagen:  Antrag SPD – Ortsverein vom 15.08.2017  Antrag SPD – Fraktion vom 17.10.2017  Lageplan Abgrenzung Rahmenplangebiet Beschlussvorlage 585.17 Seite 4