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Vorlage (Brandschutzbedarfsplan und neue Feuerwache)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
30.11.2015
Erstellt
13.10.15, 16:55
Aktualisiert
23.11.15, 18:26
Vorlage (Brandschutzbedarfsplan und neue Feuerwache) Vorlage (Brandschutzbedarfsplan und neue Feuerwache)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 04 Bosseler 37 08.10.2015 413/2015 (46/2012) Betreff Brandschutzbedarfsplan und neue Feuerwache Beratungsfolge Hauptausschuss Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. FB 61 FB 37 Freytag Brandt Schaaf Berg RPA Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Gemäß § 22 FSHG des Landes Nordrhein-Westfalen haben Städte und Gemeinden Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Der Entwurf des neuen Brandschutzbedarfsplanes stützt sich auf die Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 3.2.2012, die anerkannten Regeln der Technik und die Schutzzieldefinition der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren AGBF. Demnach sollen innerhalb der 1. Eintreffzeit (8 Minuten) 9 Funktionen am Einsatzort sein. Nach weiteren 5 Minuten (2. Eintreffzeit) und damit 13 Minuten nach der Alarmierung sollen weitere 13 Funktionen am Einsatzort sein. Die Sicherstellung dieser Hilfeleistungsfristen ist derzeit von der Bestandswache „Feuerwache Rheinstraße“ weder mit hauptamtlichen Kräften, noch mit ehrenamtlichen Kräften möglich. In dem neuen Brandschutzbedarfsplan wird in Folge dessen zur Sicherstellung dieser Hilfeleistungsfristen im Stadtgebiet Brühl die Forderung nach einer neuen, zentraler gelegenen Feuerwache erhoben. Nachdem der Entwurf des neuen Brandschutzbedarfsplanes in der Verwaltung vorlag, wurde unverzüglich mit der Suche nach einem geeigneten Grundstück begonnen. Hierbei sollte von dem neuen Standort aus bei gleicher hauptamtlicher Funktionsbesetzung das gesamte Stadtgebiet innerhalb der vorgegebenen Hilfsfristen erreicht werden können. Diese Voraussetzung ist nur von einem sehr kleinen Teil des Stadtgebietes gegeben, der sich um den optimalen Punkt auf der Kreuzung Römerstraße / Liblarer Straße befindet. Drucksache 413/2015 Seite - 2 – Erfüllt wird diese Voraussetzung zurzeit nur von dem Grundstück Ecke Römerstraße / Liblarer Straße als dem einzig unbebauten Grundstück in der erforderlichen Größe in diesem Bereich. Bisherige Beratungen: In der Sitzung des Hauptausschusses am 04.06.2012 präsentierte die Unternehmungsberatung Rinke die von ihr erstellte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes im Entwurf. Eine Abstimmung fand nicht statt. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung befasste sich mit dem Thema Verlagerung der städtischen Feuerwache in seiner Sitzung am 19.06.2012 aus planungsrechtlicher Sicht. Das Gremium tagte in öffentlicher Sitzung in der Aula des MaxErnst-Gymnasiums. Nach ausführlicher Diskussion kamen auch Bürgerinnen und Bürger zu Wort. Ein Beschluss wurde in der Sitzung nicht gefasst. Am 2. Juli 2012 beriet der Brühler Stadtrat über die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans. Ein Beschluss dazu wurde nicht gefasst. Der Hauptausschuss hat die Vorlage "Brandschutzbedarfsplan" 46/2012 am 27.08.2012 in öffentlicher Sitzung in der Erich-Kästner-Realschule, Römerstraße 294 beraten. In der Sitzung wurden insgesamt 6 Grundstücke von relevanter Größe vorgestellt. Für diese Standorte wurden Karten erstellt aus denen erkennbar wurde, welcher Abdeckungsbereich sich auf Basis einer Fahrzeit von 7 Minuten (1. Eintreffzeit = 8 Min. abzüglich 1 Min. Ausrückzeit) ergibt. Der Bürgermeister wurde daraufhin einstimmig beauftragt, den Standort Römerstraße / Liblarer Straße weitergehend und vertiefend auf seine Eignung und Realisierbarkeit hin, zu untersuchen. Hierbei waren insbesondere die erforderlichen planerischen und planungsrechtlichen Themenstellungen wie Verkehr, Lärm, Umwelt, Hochbau, etc. abzuarbeiten. Diese Gutachten liegen nun vor und werden in der Sitzung vorgestellt Aus diesem Grunde findet auch diese Sitzung des Hauptausschusses in der Aula des Max-Ernst-Gymnasiums statt, um eine breite öffentliche Beteiligung zu gewährleisten. Weiteres Verfahren: Der Bürgermeister schlägt vor, die Gutachten in der heutigen Sitzung („1. Lesung“) zur Kenntnis zu nehmen. In einer weiteren Sitzung („2. Lesung“) sollen die Fragen aus Politik und Öffentlichkeit beantwortet werden.