Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
30.11.2015
Erstellt
13.10.15, 16:55
Aktualisiert
23.11.15, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
04
Bosseler
37
08.10.2015
413/2015
(46/2012)
Betreff
Brandschutzbedarfsplan und neue Feuerwache
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
FB 61
FB 37
Freytag
Brandt
Schaaf
Berg
RPA
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Gemäß § 22 FSHG des Landes Nordrhein-Westfalen haben Städte und Gemeinden
Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Der Entwurf des neuen
Brandschutzbedarfsplanes stützt sich auf die Verfügung der Bezirksregierung Köln vom
3.2.2012, die anerkannten Regeln der Technik und die Schutzzieldefinition der
Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren AGBF.
Demnach sollen innerhalb der 1. Eintreffzeit (8 Minuten) 9 Funktionen am Einsatzort sein.
Nach weiteren 5 Minuten (2. Eintreffzeit) und damit 13 Minuten nach der Alarmierung
sollen weitere 13 Funktionen am Einsatzort sein. Die Sicherstellung dieser
Hilfeleistungsfristen ist derzeit von der Bestandswache „Feuerwache Rheinstraße“ weder
mit hauptamtlichen Kräften, noch mit ehrenamtlichen Kräften möglich. In dem neuen
Brandschutzbedarfsplan
wird
in
Folge
dessen
zur
Sicherstellung
dieser
Hilfeleistungsfristen im Stadtgebiet Brühl die Forderung nach einer neuen, zentraler
gelegenen Feuerwache erhoben.
Nachdem der Entwurf des neuen Brandschutzbedarfsplanes in der Verwaltung vorlag,
wurde unverzüglich mit der Suche nach einem geeigneten Grundstück begonnen. Hierbei
sollte von dem neuen Standort aus bei gleicher hauptamtlicher Funktionsbesetzung das
gesamte Stadtgebiet innerhalb der vorgegebenen Hilfsfristen erreicht werden können.
Diese Voraussetzung ist nur von einem sehr kleinen Teil des Stadtgebietes gegeben, der
sich um den optimalen Punkt auf der Kreuzung Römerstraße / Liblarer Straße befindet.
Drucksache 413/2015
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Erfüllt wird diese Voraussetzung zurzeit nur von dem Grundstück Ecke Römerstraße /
Liblarer Straße als dem einzig unbebauten Grundstück in der erforderlichen Größe in
diesem Bereich.
Bisherige Beratungen:
In der Sitzung des Hauptausschusses am 04.06.2012 präsentierte die
Unternehmungsberatung Rinke die von ihr erstellte Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes im Entwurf. Eine Abstimmung fand nicht statt.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung befasste sich mit dem Thema
Verlagerung der städtischen Feuerwache in seiner Sitzung am 19.06.2012 aus
planungsrechtlicher Sicht. Das Gremium tagte in öffentlicher Sitzung in der Aula des MaxErnst-Gymnasiums. Nach ausführlicher Diskussion kamen auch Bürgerinnen und Bürger
zu Wort. Ein Beschluss wurde in der Sitzung nicht gefasst.
Am 2. Juli 2012 beriet der Brühler Stadtrat über die Änderung des
Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans. Ein Beschluss dazu
wurde nicht gefasst.
Der Hauptausschuss hat die Vorlage "Brandschutzbedarfsplan" 46/2012 am
27.08.2012 in öffentlicher Sitzung in der Erich-Kästner-Realschule, Römerstraße 294
beraten.
In der Sitzung wurden insgesamt 6 Grundstücke von relevanter Größe vorgestellt. Für
diese Standorte wurden Karten erstellt aus denen erkennbar wurde, welcher
Abdeckungsbereich sich auf Basis einer Fahrzeit von 7 Minuten (1. Eintreffzeit = 8 Min.
abzüglich 1 Min. Ausrückzeit) ergibt.
Der Bürgermeister wurde daraufhin einstimmig beauftragt, den Standort Römerstraße /
Liblarer Straße weitergehend und vertiefend auf seine Eignung und Realisierbarkeit hin, zu
untersuchen. Hierbei waren insbesondere die erforderlichen planerischen und
planungsrechtlichen Themenstellungen wie Verkehr, Lärm, Umwelt, Hochbau, etc.
abzuarbeiten.
Diese Gutachten liegen nun vor und werden in der Sitzung vorgestellt Aus diesem Grunde
findet auch diese Sitzung des Hauptausschusses in der Aula des Max-Ernst-Gymnasiums
statt, um eine breite öffentliche Beteiligung zu gewährleisten.
Weiteres Verfahren:
Der Bürgermeister schlägt vor, die Gutachten in der heutigen Sitzung („1. Lesung“) zur
Kenntnis zu nehmen.
In einer weiteren Sitzung („2. Lesung“) sollen die Fragen aus Politik und Öffentlichkeit
beantwortet werden.