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Vorlage (Kosten für Flüchtlinge Bezug: Anfrage der CDU-Fraktion vom 16.11.2015 zum Thema Flüchtlinge)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
314 kB
Datum
30.11.2015
Erstellt
24.11.15, 15:32
Aktualisiert
24.11.15, 15:32
Vorlage (Kosten für Flüchtlinge
Bezug: Anfrage der CDU-Fraktion vom 16.11.2015 zum Thema Flüchtlinge) Vorlage (Kosten für Flüchtlinge
Bezug: Anfrage der CDU-Fraktion vom 16.11.2015 zum Thema Flüchtlinge) Vorlage (Kosten für Flüchtlinge
Bezug: Anfrage der CDU-Fraktion vom 16.11.2015 zum Thema Flüchtlinge) Vorlage (Kosten für Flüchtlinge
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50 Zimmermann 50 Zi 24.11.2015 541/2015 Betreff Kosten für Flüchtlinge Bezug: Anfrage der CDU-Fraktion vom 16.11.2015 zum Thema Flüchtlinge Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Burkhardt Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Mit Schreiben vom 16.11.2015 bat die CDU-Fraktion um Beantwortung verschiedener Fragen hinsichtlich der Kosten im Zusammenhang mit dem Thema Flüchtlinge: Wie hoch war der finanzielle Aufwand in 2015… a) …für die Erstaufnahmeeinrichtung (getrennt nach Personalkosten, Verpflegung, Sicherheit, Gesundheit usw.)? Aktuell leben 184 Flüchtlinge in den beiden Erstaufnahmeeinrichtungen. Die Kosten für die beiden Erstaufnahmeeinrichtungen werden monatlich bei der Bezirksregierung angefordert. Für den Monat August 2015 (Belegung seit der 34. Kalenderwoche) wurden insgesamt 44.634 € angefordert. Für den Monat September 2015 insgesamt 203.192 € und 395.566 € für Oktober 2015. Zu beachten ist, dass die abgerechneten Kosten nicht unbedingt auch diesen Monaten zuzurechnen sind, da die Rechnungen oftmals mit Zeitverzug eingereicht werden. So sind in den Abrechnungen September 2015 und Oktober 2015 auch noch einmalige Kosten wie Beschaffungen oder Bauaufwand aus dem jeweiligen Vormonat enthalten. Für die Notunterkunft in der Lise-Meitner-Straße fallen monatliche Mietkosten von 9.000 € zuzüglich 700 € an Nebenkostenvorauszahlung an, diese sind in der obigen Abrechnung enthalten. Drucksache 541/2015 Seite - 2 – Neben der Unterkunft in der Lise-Meitner-Straße wurde zuletzt die Sporthalle in BrühlHeide (Grubenstraße) als Erstaufnahmeeinrichtung hergerichtet und in der 46. Kalenderwoche belegt. Diese Kosten werden getrennt von der Lise-Meitner-Straße abgerechnet. Eine solche Abrechnung ist bislang nicht erfolgt. Die Kosten für die Auszahlung des Taschengeldes werden ebenso separat abgerechnet und können aktuell noch nicht beziffert werden. Wöchentlich werden an jede erwachsene Person 30,00 € und an Minderjährige jeweils 15,00 € ausgezahlt. Die Auszahlung hat mittlerweile der Arbeiter-Samariter-Bund übernommen. Die städtischen Personalkosten können nicht beziffert werden. Mit der Anmietung, Einrichtung, Ausstattung und laufenden Betreuung der Unterkunft wurde städtisches Personal, innerhalb und außerhalb der Kernarbeitszeit, aus mehreren Dezernaten betraut. Da über das Land eine pauschale Erstattung der Personalkosten zugesichert wurde, ist auf eine Erfassung der sicherlich enormen Arbeitszeit städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verzichtet worden. Zwar erfolgt die Betreuung beider Erstaufnahmeeinrichtungen nun durch den Arbeiter-Samariter-Bund, jedoch sind auch weiterhin städtische Personalressourcen gebunden. Die Krankenhilfekosten werden nach Vorgabe der Bezirksregierung direkt durch die behandelnden Ärzte/Krankenhäuser beim Land angefordert, so dass hierzu keine Angaben vorliegen. b) …für die dauerhafte Unterbringung Instandsetzungskosten, Personalkosten, Sprachkurse usw.? (Anmietungskosten, Ankaufkosten, Sicherheit, Beschulung, Kitas, Am 23.11.2015 sind 425 Flüchtlinge in städtischen Unterkünften bzw. angemieteten Objekten untergebracht. Im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (Teilergebnisplan 3103) wurden bis zum 19.11.2015 insgesamt 1.091.929 € ausgezahlt. Die Einnahmen betragen zum gleichen Datum insgesamt 521.352 €. Zu beachten ist jedoch, dass gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz in 2015 eine hohe Nachzahlung (Dezember 2015) erfolgen wird. Insgesamt wird für das Jahr 2015 ein Betrag von 1.928.059,00 € eingehen. Für die Unterbringung sind bis zum 19.11.2015 folgende Kosten (Teilergebnisplan 3150) angefallen: Instandsetzung Hochbau Unterhaltung Hochbauten (Gebausie) Unterhaltung Ü-Heime Bewirtschaftung Grundst. u. Gebäude usw. Reinigung Stromkosten Gebäude Gebausie Auszahlungen für Gas Steuern, Abgaben Ausz. Wasser/Wasserentnahmeentgelt Ausz. Abwassserabgaben Ausz. Entsorgungs- und Deponiekosten Mülla 17.556,04 € 30.432,53 € 5.905,06 € 7.758,42 € 2.452,40 € 24.080,30 € 38.642,79 € 1.553,00 € 7.860,60 € 7.361,24 € 6.604,80 € Drucksache 541/2015 Unterhaltg. Maschinen, technische Anlagen Unterhaltg. Betriebs- u. Geschäftsausstatt Ausz. für sonst. Dienstleistg. 0% VST Mieten und Pachten Sonstige Geschäftsauszahlungen Versicherungsbeiträge Gebausie Erwerb v. bew. AV über 410 € (o.MWST) Dienstl. Stadtwerke - Einzelaufträge Ausz. f. so. Dienstl. (Schädlingsbek.) Summe Seite - 3 – 2.183,24 € 2.127,20 € 862,73 € 207.334,55 € 37.556,34 € 4.106,25 € 7.154,60 € 812,18 € 909,74 € 413.254,01 € Bei den Mieten und Pachten ist zu beachten, dass diese Kosten nahezu deckungsgleich durch den TEP 3103 ausgeglichen werden. Die Mietkosten sind also tatsächlich bereits in den oben genannten Kosten von 1.091.929 € enthalten. Es werden weiterhin viele Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt angemietet. Im Jahr 2015 wurde der Rheinische Hof in der Euskirchener Straße inklusive des Nebengebäudes gekauft. Die Kosten beliefen sich inklusive Nebenkosten zunächst auf 1.363.688 €. Das Gebäude wird aktuell noch renoviert. Nach aktueller Schätzung kann allerdings mit Mehrausgaben von 300.000 € bis 350.000 € gerechnet werden. Zudem wird das Gebäude Theodor-Körner-Straße gekauft, um dort Flüchtlinge unterzubringen. Der Kauf ist noch nicht abschließend verhandelt, wird voraussichtlich ca. 940.000 € inklusive Nebenkosten betragen. Der Ankauf soll noch im Jahr 2015 erfolgen. Allein im Fachbereich Soziales und Demographie sind bis zum 19.11.2015 für das Jahr 2015 Personalkosten für Flüchtlinge in Höhe von 194.311 € angefallen. Die Personalkosten können allerdings nicht vollständig dargestellt werden, da Ressourcen nicht nur in diesem Fachbereich anfallen, sondern auch in vielen anderen Bereichen. So werden derzeit beispielsweise im Bereich Zentrale Dienste, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Gleichstellung und Integration und auch bei der Gebausie Ressourcen gebunden. Die Kosten für Sprachkurse gemäß AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) können nicht separat dargestellt werden, da sie nach § 4 AsylbLG bewilligt wurden und dort noch weitere, andersgelagerte Kosten enthalten sind. Sie sind in dem Betrag von 1.091.929 € enthalten. Ab dem 01.11.2015 wurde das Projekt ‚Sprachkurse für alle Asylbewerber‘ installiert, die Finanzierung inklusive der Anschaffung von Lehrmaterial erfolgt durch Spendengelder, so dass der städtische Haushalt hier nicht mehr belastet wird. Darüber hinaus fallen Eigenanteile für Integrationskurse nicht an, da diese auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge grundsätzlich erstattet werden. Gleichzeitig gibt es neue Mittel, die ab sofort durch die Arbeitsagenturen bewilligt werden, um Sprachkurse zu initiieren – Lehrmaterial und Fahrtkosten – inbegriffen. Durch die VHS werden zurzeit entsprechende Kurse installiert. Dieses Angebot richtet sich zwar nur an potenzielle Teilnehmer/innen aus Syrien, Iran, Irak und Eritrea – Flüchtlinge aus anderen Herkunftsländern werden aber weiterhin in den durch die Stadt initiierten oben genannten Kursen unterrichtet. Die Finanzierung durch die Arbeitsagenturen ist voraussichtlich bis Mai 2016 gesichert. Bis dahin fallen für Sprachkurse keine städtischen Kosten an. Seite - 4 – Drucksache 541/2015 Ferner werden ab dem 30.11.2015, ebenfalls durch Spendengelder, alle Kinder der Asylbewerber, die keinen Kita-Platz in einer Regeleinrichtung bekommen, in einem sog. Interims-Kindergarten aufgenommen. Dort werden qualifizierte Pädagoginnen/ Erzieherinnen eingesetzt. Die Finanzierung erfolgt dann ebenso nicht über den kommunalen Haushalt. Wie hoch ist bislang die Erstattung Land NRW (gesamt für 2015, getrennt nach Erstaufnahme und dauerhafter Zuweisung)? Für die Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgte bisher noch keine Erstattung. Für die dauerhaft zugewiesenen Flüchtlinge erfolgt eine pauschale Erstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Für das Jahr 2015 ist bisher eine Erstattung von 480.249 € erfolgt. Eine hohe Nachzahlung ist jedoch bereits angekündigt, die im Dezember erfolgen wird. Insgesamt wird für 2015 ein Betrag von 1.928.059 € eingenommen (s.o.). 3) Wie hoch ist der finanzieller Aufwand für 2016 (Planung)? a) Erstaufnahmekosten, Inanspruchnahme evtl. auch Rückbau bei nicht mehr benötigter Die laufenden Kosten sind abhängig von den untergebrachten Flüchtlingen. Da eine rege Fluktuation stattfindet, ist eine Planung nicht möglich. Ferner ist nicht bekannt, wann die Erstaufnahmeeinrichtungen aufgelöst werden können. Rückbaukosten fallen aber in größerem Umfang nicht an, da der Eigentümer des ehemaligen Pflanzenmarktes das Objekt abreißen möchte. Möglicherweise können Einbauten aus beiden Unterkünften für ein anderes Objekt genutzt werden. Eine Auflösung der Notunterkünfte bedeutet, dass die dortigen Plätze nicht mehr auf die kommunale Quote angerechnet werden, so dass davon ausgegangen werden kann, dass dann weitere Unterkünfte für zugewiesene Flüchtlinge geschaffen werden müssen. b) dauerhafte Unterbringung (Planungs- und Baukosten für neue Unterkünfte), zusätzliche Personalkosten, Unterstützungskosten Mehraufwand für Brühl gegenüber 2015 Für den Hochbau sind in 2016 keine Mittel veranschlagt und müssten, sofern Sie anfallen, überplanmäßig bereitgestellt werden. Auch in 2016 werden, soweit verfügbar, weitere Wohnungen und Häuser angemietet. Aufgrund der steigenden Fallzahlen wird weiteres Personal im Fachbereich Soziales und Demographie notwendig. Konkret ist die Einstellung weiterer Hausmeister für die Flüchtlingsheime und Sozialarbeiter geplant. Weitere Konzepte sind in Arbeit. Eine exakte Personalkostenberechnung kann daher noch nicht erfolgen. 4) Planung der Erstattung 2016 durch das Land Grundsätzlich besteht die Zusage des Landes, die notwendigen und angemessenen Kosten für die Einrichtung und Betreuung der Notunterkünfte zu erstatten. Personalkosten werden pauschal in Höhe von 20.000 €/Monat je Notunterkunft erstattet. Drucksache 541/2015 Seite - 5 – Für die dauerhaft zugewiesenen Flüchtlinge erfolgt eine pauschale Erstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Für das Jahr 2016 wird mit einer Erstattung von 10.000 €/Jahr je Flüchtling kalkuliert. Dies ergibt bei einer Annahme von 610 Flüchtlingen eine Erstattung von 6.100.000 €.