Daten
Kommune
Brühl
Größe
314 kB
Datum
30.11.2015
Erstellt
24.11.15, 15:32
Aktualisiert
24.11.15, 15:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
50
Zimmermann
50 Zi
24.11.2015
541/2015
Betreff
Kosten für Flüchtlinge
Bezug: Anfrage der CDU-Fraktion vom 16.11.2015 zum Thema Flüchtlinge
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Burkhardt
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 16.11.2015 bat die CDU-Fraktion um Beantwortung verschiedener
Fragen hinsichtlich der Kosten im Zusammenhang mit dem Thema Flüchtlinge:
Wie hoch war der finanzielle Aufwand in 2015…
a) …für die Erstaufnahmeeinrichtung (getrennt nach Personalkosten, Verpflegung,
Sicherheit, Gesundheit usw.)?
Aktuell leben 184 Flüchtlinge in den beiden Erstaufnahmeeinrichtungen.
Die Kosten für die beiden Erstaufnahmeeinrichtungen werden monatlich bei der
Bezirksregierung angefordert.
Für den Monat August 2015 (Belegung seit der 34. Kalenderwoche) wurden insgesamt
44.634 € angefordert. Für den Monat September 2015 insgesamt 203.192 € und 395.566
€ für Oktober 2015. Zu beachten ist, dass die abgerechneten Kosten nicht unbedingt auch
diesen Monaten zuzurechnen sind, da die Rechnungen oftmals mit Zeitverzug eingereicht
werden. So sind in den Abrechnungen September 2015 und Oktober 2015 auch noch
einmalige Kosten wie Beschaffungen oder Bauaufwand aus dem jeweiligen Vormonat
enthalten.
Für die Notunterkunft in der Lise-Meitner-Straße fallen monatliche Mietkosten von 9.000 €
zuzüglich 700 € an Nebenkostenvorauszahlung an, diese sind in der obigen Abrechnung
enthalten.
Drucksache 541/2015
Seite - 2 –
Neben der Unterkunft in der Lise-Meitner-Straße wurde zuletzt die Sporthalle in BrühlHeide (Grubenstraße) als Erstaufnahmeeinrichtung hergerichtet und in der 46.
Kalenderwoche belegt. Diese Kosten werden getrennt von der Lise-Meitner-Straße
abgerechnet. Eine solche Abrechnung ist bislang nicht erfolgt.
Die Kosten für die Auszahlung des Taschengeldes werden ebenso separat abgerechnet
und können aktuell noch nicht beziffert werden. Wöchentlich werden an jede erwachsene
Person 30,00 € und an Minderjährige jeweils 15,00 € ausgezahlt. Die Auszahlung hat
mittlerweile der Arbeiter-Samariter-Bund übernommen.
Die städtischen Personalkosten können nicht beziffert werden. Mit der Anmietung,
Einrichtung, Ausstattung und laufenden Betreuung der Unterkunft wurde städtisches
Personal, innerhalb und außerhalb der Kernarbeitszeit, aus mehreren Dezernaten betraut.
Da über das Land eine pauschale Erstattung der Personalkosten zugesichert wurde, ist
auf eine Erfassung der sicherlich enormen Arbeitszeit städtischer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter verzichtet worden. Zwar erfolgt die Betreuung beider Erstaufnahmeeinrichtungen nun durch den Arbeiter-Samariter-Bund, jedoch sind auch weiterhin
städtische Personalressourcen gebunden.
Die Krankenhilfekosten werden nach Vorgabe der Bezirksregierung direkt durch die
behandelnden Ärzte/Krankenhäuser beim Land angefordert, so dass hierzu keine
Angaben vorliegen.
b) …für die dauerhafte Unterbringung
Instandsetzungskosten,
Personalkosten,
Sprachkurse usw.?
(Anmietungskosten, Ankaufkosten,
Sicherheit,
Beschulung,
Kitas,
Am 23.11.2015 sind 425 Flüchtlinge in städtischen Unterkünften bzw. angemieteten
Objekten untergebracht.
Im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (Teilergebnisplan 3103) wurden bis zum
19.11.2015 insgesamt 1.091.929 € ausgezahlt. Die Einnahmen betragen zum gleichen
Datum insgesamt 521.352
€.
Zu beachten
ist jedoch,
dass gemäß
Flüchtlingsaufnahmegesetz in 2015 eine hohe Nachzahlung (Dezember 2015) erfolgen
wird. Insgesamt wird für das Jahr 2015 ein Betrag von 1.928.059,00 € eingehen.
Für die Unterbringung sind bis zum 19.11.2015 folgende Kosten (Teilergebnisplan 3150)
angefallen:
Instandsetzung Hochbau
Unterhaltung Hochbauten (Gebausie)
Unterhaltung Ü-Heime
Bewirtschaftung Grundst. u. Gebäude usw.
Reinigung
Stromkosten Gebäude Gebausie
Auszahlungen für Gas
Steuern, Abgaben
Ausz. Wasser/Wasserentnahmeentgelt
Ausz. Abwassserabgaben
Ausz. Entsorgungs- und Deponiekosten Mülla
17.556,04 €
30.432,53 €
5.905,06 €
7.758,42 €
2.452,40 €
24.080,30 €
38.642,79 €
1.553,00 €
7.860,60 €
7.361,24 €
6.604,80 €
Drucksache 541/2015
Unterhaltg. Maschinen, technische Anlagen
Unterhaltg. Betriebs- u. Geschäftsausstatt
Ausz. für sonst. Dienstleistg. 0% VST
Mieten und Pachten
Sonstige Geschäftsauszahlungen
Versicherungsbeiträge Gebausie
Erwerb v. bew. AV über 410 € (o.MWST)
Dienstl. Stadtwerke - Einzelaufträge
Ausz. f. so. Dienstl. (Schädlingsbek.)
Summe
Seite - 3 –
2.183,24 €
2.127,20 €
862,73 €
207.334,55 €
37.556,34 €
4.106,25 €
7.154,60 €
812,18 €
909,74 €
413.254,01 €
Bei den Mieten und Pachten ist zu beachten, dass diese Kosten nahezu deckungsgleich
durch den TEP 3103 ausgeglichen werden. Die Mietkosten sind also tatsächlich bereits in
den oben genannten Kosten von 1.091.929 € enthalten.
Es werden weiterhin viele Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt angemietet.
Im Jahr 2015 wurde der Rheinische Hof in der Euskirchener Straße inklusive des
Nebengebäudes gekauft. Die Kosten beliefen sich inklusive Nebenkosten zunächst auf
1.363.688 €. Das Gebäude wird aktuell noch renoviert. Nach aktueller Schätzung kann
allerdings mit Mehrausgaben von 300.000 € bis 350.000 € gerechnet werden.
Zudem wird das Gebäude Theodor-Körner-Straße gekauft, um dort Flüchtlinge
unterzubringen. Der Kauf ist noch nicht abschließend verhandelt, wird voraussichtlich ca.
940.000 € inklusive Nebenkosten betragen. Der Ankauf soll noch im Jahr 2015 erfolgen.
Allein im Fachbereich Soziales und Demographie sind bis zum 19.11.2015 für das Jahr
2015 Personalkosten für Flüchtlinge in Höhe von 194.311 € angefallen.
Die Personalkosten können allerdings nicht vollständig dargestellt werden, da Ressourcen
nicht nur in diesem Fachbereich anfallen, sondern auch in vielen anderen Bereichen. So
werden derzeit beispielsweise im Bereich Zentrale Dienste, Wirtschaftsförderung und
Liegenschaften, Gleichstellung und Integration und auch bei der Gebausie Ressourcen
gebunden.
Die Kosten für Sprachkurse gemäß AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) können nicht
separat dargestellt werden, da sie nach § 4 AsylbLG bewilligt wurden und dort noch
weitere, andersgelagerte Kosten enthalten sind. Sie sind in dem Betrag von 1.091.929 €
enthalten. Ab dem 01.11.2015 wurde das Projekt ‚Sprachkurse für alle Asylbewerber‘
installiert, die Finanzierung inklusive der Anschaffung von Lehrmaterial erfolgt durch
Spendengelder, so dass der städtische Haushalt hier nicht mehr belastet wird.
Darüber hinaus fallen Eigenanteile für Integrationskurse nicht an, da diese auf Antrag
durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge grundsätzlich erstattet werden.
Gleichzeitig gibt es neue Mittel, die ab sofort durch die Arbeitsagenturen bewilligt werden,
um Sprachkurse zu initiieren – Lehrmaterial und Fahrtkosten – inbegriffen. Durch die VHS
werden zurzeit entsprechende Kurse installiert. Dieses Angebot richtet sich zwar nur an
potenzielle Teilnehmer/innen aus Syrien, Iran, Irak und Eritrea – Flüchtlinge aus anderen
Herkunftsländern werden aber weiterhin in den durch die Stadt initiierten oben genannten
Kursen unterrichtet.
Die Finanzierung durch die Arbeitsagenturen ist voraussichtlich bis Mai 2016 gesichert.
Bis dahin fallen für Sprachkurse keine städtischen Kosten an.
Seite - 4 –
Drucksache 541/2015
Ferner werden ab dem 30.11.2015, ebenfalls durch Spendengelder, alle Kinder der
Asylbewerber, die keinen Kita-Platz in einer Regeleinrichtung bekommen, in einem sog.
Interims-Kindergarten aufgenommen. Dort werden qualifizierte Pädagoginnen/
Erzieherinnen eingesetzt. Die Finanzierung erfolgt dann ebenso nicht über den
kommunalen Haushalt.
Wie hoch ist bislang die Erstattung Land NRW (gesamt für 2015, getrennt nach
Erstaufnahme und dauerhafter Zuweisung)?
Für die Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgte bisher noch keine Erstattung.
Für die dauerhaft zugewiesenen Flüchtlinge erfolgt eine pauschale Erstattung nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz. Für das Jahr 2015 ist bisher eine Erstattung von 480.249 €
erfolgt. Eine hohe Nachzahlung ist jedoch bereits angekündigt, die im Dezember erfolgen
wird. Insgesamt wird für 2015 ein Betrag von 1.928.059 € eingenommen (s.o.).
3) Wie hoch ist der finanzieller Aufwand für 2016 (Planung)?
a) Erstaufnahmekosten,
Inanspruchnahme
evtl.
auch
Rückbau
bei
nicht
mehr
benötigter
Die laufenden Kosten sind abhängig von den untergebrachten Flüchtlingen. Da eine rege
Fluktuation stattfindet, ist eine Planung nicht möglich. Ferner ist nicht bekannt, wann die
Erstaufnahmeeinrichtungen aufgelöst werden können.
Rückbaukosten fallen aber in größerem Umfang nicht an, da der Eigentümer des
ehemaligen Pflanzenmarktes das Objekt abreißen möchte. Möglicherweise können
Einbauten aus beiden Unterkünften für ein anderes Objekt genutzt werden.
Eine Auflösung der Notunterkünfte bedeutet, dass die dortigen Plätze nicht mehr auf die
kommunale Quote angerechnet werden, so dass davon ausgegangen werden kann, dass
dann weitere Unterkünfte für zugewiesene Flüchtlinge geschaffen werden müssen.
b) dauerhafte Unterbringung (Planungs- und Baukosten für neue Unterkünfte),
zusätzliche Personalkosten, Unterstützungskosten Mehraufwand für Brühl
gegenüber 2015
Für den Hochbau sind in 2016 keine Mittel veranschlagt und müssten, sofern Sie anfallen,
überplanmäßig bereitgestellt werden.
Auch in 2016 werden, soweit verfügbar, weitere Wohnungen und Häuser angemietet.
Aufgrund der steigenden Fallzahlen wird weiteres Personal im Fachbereich Soziales und
Demographie notwendig. Konkret ist die Einstellung weiterer Hausmeister für die
Flüchtlingsheime und Sozialarbeiter geplant. Weitere Konzepte sind in Arbeit. Eine exakte
Personalkostenberechnung kann daher noch nicht erfolgen.
4) Planung der Erstattung 2016 durch das Land
Grundsätzlich besteht die Zusage des Landes, die notwendigen und angemessenen
Kosten für die Einrichtung und Betreuung der Notunterkünfte zu erstatten. Personalkosten
werden pauschal in Höhe von 20.000 €/Monat je Notunterkunft erstattet.
Drucksache 541/2015
Seite - 5 –
Für die dauerhaft zugewiesenen Flüchtlinge erfolgt eine pauschale Erstattung nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz. Für das Jahr 2016 wird mit einer Erstattung von 10.000
€/Jahr je Flüchtling kalkuliert. Dies ergibt bei einer Annahme von 610 Flüchtlingen eine
Erstattung von 6.100.000 €.