Daten
Kommune
Kerpen
Größe
152 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
10.11.17, 11:25
Aktualisiert
10.11.17, 11:25
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung
Bearbeiter/in: Frau Findeisen
TOP
Drs.-Nr.: 579.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Jugendhilfeausschuss
23.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
12.12.2017
Stadtrat
19.12.2017
X
20.10.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Betriebskostenzuschuss Evangelische Kindertageseinrichtung Kerpen-Brüggen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
x
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:2018 bis
2019 jährlich 16.800 €
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
x
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen, zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs, der Evangelischen
Kindertageseinrichtung in Kerpen-Brüggen einen Zuschuss der Betriebskosten in Höhe des
Trägeranteils von 12%, zunächst für die Dauer von zwei Jahren, zu gewähren und die
erforderlichen Haushaltsmittel von zurzeit rund 16.800 € jährlich ab dem 01.Januar 2018
bereitzustellen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Findeisen
Landscheidt
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Cornely
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
2018
2019
16.800
16.800
16.800
16.800
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 579.17
Seite 2
Begründung:
Die Evangelische Kirchengemeinde Brüggen / Erft hat einen Antrag (Anlage 1) auf
Bezuschussung des Trägeranteils in Höhe von 12 % der Betriebskosten für die eingruppige
Kindertageseinrichtung in Kerpen- Brüggen gestellt. Kirchliche Träger entrichten gemäß KiBiz
einen Trägeranteil in Höhe von 12 %, sodass es sich bei der Bezuschussung um eine 100 %
Finanzierung handeln würde.
Seit Inkrafttreten des KiBiz ist es der Kirchengemeinde nicht mehr möglich die Einrichtung
auskömmlich zu führen. Es sind erhebliche Summen zur Refinanzierung der Betriebskosten
aufzubringen. Dies ist der Kirchengemeinde nicht mehr möglich, sodass die Einrichtung ohne eine
Bezuschussung seitens der Kolpingstad Kerpen nicht mehr betrieben werden kann.
Auf Grund der defizitären Betreuungssituation und Erfüllung des Rechtsanspruchs sowie der Lage
der Einrichtung besteht von Seiten der Verwaltung ein erhebliches Interesse am Erhalt der
Kindertageseinrichtung und somit auch der Betreuungsplätze.
Der Trägeranteil im Kita-Jahr 2017/2018 beträgt rund 16.800 €. Darüber hinaus besteht noch ein
Defizit von rund 10.000 €, da die Zuschüsse nach KiBiz nicht ausreichen um die Personal- und
Sachkosten vollständig zu refinanzieren.
Die Verwaltung schlägt daher vor zum Erhalt der Betreuungsplätze sowie des Standorts zunächst
für die Dauer von zwei Jahren den Trägeranteil in Höhe von 100 % (12 % der Betriebskosten) als
freiwillige Leistung zu übernehmen und die Haushaltsmittel in Höhe von rund 16.800 € jährlich
bereitzustellen.
Eine Anrechnung aus den Sonderzahlungen „Kita-Rettungspaket“ auf den Trägeranteil kann nicht
erfolgen, da diese zur Deckung des sonstigen Defizites benötigt werden.
Beschlussvorlage 579.17
Seite 3