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Beschlussvorlage (Betriebskostenzuschuss Evangelische Kindertageseinrichtung Kerpen-Brüggen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
152 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
10.11.17, 11:25
Aktualisiert
10.11.17, 11:25
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung Bearbeiter/in: Frau Findeisen TOP Drs.-Nr.: 579.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss 12.12.2017 Stadtrat 19.12.2017 X 20.10.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Betriebskostenzuschuss Evangelische Kindertageseinrichtung Kerpen-Brüggen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: x Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:2018 bis 2019 jährlich 16.800 € Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Kolpingstadt Kerpen, zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs, der Evangelischen Kindertageseinrichtung in Kerpen-Brüggen einen Zuschuss der Betriebskosten in Höhe des Trägeranteils von 12%, zunächst für die Dauer von zwei Jahren, zu gewähren und die erforderlichen Haushaltsmittel von zurzeit rund 16.800 € jährlich ab dem 01.Januar 2018 bereitzustellen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Findeisen Landscheidt Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Cornely MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 2018 2019 16.800 16.800 16.800 16.800 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 579.17 Seite 2 Begründung: Die Evangelische Kirchengemeinde Brüggen / Erft hat einen Antrag (Anlage 1) auf Bezuschussung des Trägeranteils in Höhe von 12 % der Betriebskosten für die eingruppige Kindertageseinrichtung in Kerpen- Brüggen gestellt. Kirchliche Träger entrichten gemäß KiBiz einen Trägeranteil in Höhe von 12 %, sodass es sich bei der Bezuschussung um eine 100 % Finanzierung handeln würde. Seit Inkrafttreten des KiBiz ist es der Kirchengemeinde nicht mehr möglich die Einrichtung auskömmlich zu führen. Es sind erhebliche Summen zur Refinanzierung der Betriebskosten aufzubringen. Dies ist der Kirchengemeinde nicht mehr möglich, sodass die Einrichtung ohne eine Bezuschussung seitens der Kolpingstad Kerpen nicht mehr betrieben werden kann. Auf Grund der defizitären Betreuungssituation und Erfüllung des Rechtsanspruchs sowie der Lage der Einrichtung besteht von Seiten der Verwaltung ein erhebliches Interesse am Erhalt der Kindertageseinrichtung und somit auch der Betreuungsplätze. Der Trägeranteil im Kita-Jahr 2017/2018 beträgt rund 16.800 €. Darüber hinaus besteht noch ein Defizit von rund 10.000 €, da die Zuschüsse nach KiBiz nicht ausreichen um die Personal- und Sachkosten vollständig zu refinanzieren. Die Verwaltung schlägt daher vor zum Erhalt der Betreuungsplätze sowie des Standorts zunächst für die Dauer von zwei Jahren den Trägeranteil in Höhe von 100 % (12 % der Betriebskosten) als freiwillige Leistung zu übernehmen und die Haushaltsmittel in Höhe von rund 16.800 € jährlich bereitzustellen. Eine Anrechnung aus den Sonderzahlungen „Kita-Rettungspaket“ auf den Trägeranteil kann nicht erfolgen, da diese zur Deckung des sonstigen Defizites benötigt werden. Beschlussvorlage 579.17 Seite 3