Daten
Kommune
Kerpen
Größe
100 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
09.10.17, 15:28
Aktualisiert
09.10.17, 15:28
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Bearbeiter: Thomas Kümpel mit besonderer
Beauftragung durch den Bürgermeister
TOP
Drs.-Nr.: 510.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Stadtrat
26.09.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
10.10.2017
X
05.10.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Einrichtung eines Kerpener Nachtbusses;
Hier: Antrag der FDP-Fraktion
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr stimmt der Einrichtung eines Nachtbusses im
Stadtgebiet Kerpen zu.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter/in
Kümpel
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 16.2
Schwister
Ensemeier
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Begründung:
Bei den Überlegungen zur Einrichtung eines Nachtbusses N 911 ist ein seinerzeitiger Vorschlag
aus dem Arbeitskreis ÖPNV zu Grunde gelegt worden, der vorsah, den Abendverkehr im
Stadtgebiet in einem Zeitraum zwischen ca. 22.00 und 1.00 Uhr analog zu den Fahrzeiten der SBahn im Stundentakt auf einer Linie zu bündeln. Dies hätte nicht nur den Effekt einer verbesserten
Erreichbarkeit der Stadtteile mit Umstieg von der S-Bahn zu später Stunde, sondern auch den
einer Verbindung der Stadtteile untereinander in beiden Richtungen. Freitags und samstags sowie
vor Wochenfeiertagen würde eine Betriebsdauer (zunächst) bis 3.00 Uhr wesentliche
Verbesserungen bringen.
Die REVG schätzt die Kosten für diese Variante auf 60- bis 70.000,00 € p. A. ein. Eine
Kompensierung dieses Mehraufwandes kann voraussichtlich durch die Einsparungen im
Schulbusverkehr erreicht werden, zurzeit können REVG-seitig aber noch keine genauen Zahlen
genannt werden.
Die Kolpingstadt nähert sich der 70.000-Einwohnermarke. Die Weiterentwicklung des ÖPNV sollte
in diesem Zusammenhang daher nicht außer Acht gelassen werden. Das Kultur-, Freizeit- und
Unterhaltungsangebot der Großstädte hat sich bezüglich seiner Dauer längst bis weit in die Nacht
hinein weiterentwickelt. S-Bahnen und auch Regionalzüge verkehren in den Wochenendnächten
bereits seit vielen Jahren durchgehend im Stundentakt.
Im Stadtgebiet Kerpen profitieren hiervon zurzeit jedoch nur die unmittelbar an der Bahn liegenden
Stadtteile, die über 27.000 Einwohner von Kerpen, Mödrath, Türnich, Balkhausen und Brüggen
liegen abseits, sodass in den meisten Fällen das eigene Auto für die Hin- und Rückfahrt zum bzw.
ab Bahnhof benutzt werden muss. Nicht außer Acht zu lassen ist in diesem Zusammenhang auch
der Kostenfaktor: Von Brüggen, Türnich oder Kerpen kostet ein Fahrschein nach Köln genau so
viel, wie von Buir, Sindorf oder Horrem. Ebenfalls von großer Bedeutung ist der klimafreundliche
Aspekt, da das Auto dann gar nicht erst bewegt werden muss und somit viele P+R-Kilometer
entfallen. Ansonsten ist die derzeitige Alternative eine einzige Anrufsammeltaxiverbindung nach
Mitternacht um 2.10 Uhr.
Insbesondere junge Menschen schätzen – entgegen manch landläufiger Meinung – einen guten
ÖPNV, siehe nachstehender Link aus dem Jugendhilfeportal:
https://www.jugendhilfeportal.de/forschung/jugendforschung/artikel/sinus-jugendstudie-2016oepnv-mehr-als-ein-befoerderungsmittel/?utm_source=Newsletter&utm_medium=EMail&utm_campaign=Newsletter%20KW20%20Mai%202016&cHash=7fd2ac085363f8b9e9f94e6c
d5e53597.
Wenn demnach junge Menschen in Kerpen entsprechend geprägt aufwachsen, kann sich deren
künftiges Verhalten demnach in vielen Belangen für die Kolpingstadt positiv und nachhaltig
auswirken.
Ein von der REVG zur Verfügung gestellter Fahrplanentwurf befindet sich in der Anlage.
Beschlussvorlage 510.17
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