Daten
Kommune
Kerpen
Größe
261 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
06.10.17, 13:17
Aktualisiert
06.10.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: 16.1 fu
TOP
Drs.-Nr.: 534.17
Datum : 04.10.2017
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
10.10.2017
Stadtrat
07.11.2017
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
83. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bauschuttrecyclinganlage" Haus Forst im
Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt
Kerpen beschließt:
1. Gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Bauschuttrecyclinganlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
H. Fuhs
Mackeprang
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ca. 5 km westlich
des Stadtteils Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim (alt) und wird
begrenzt durch
-
nordöstlich durch die Deponie und Abfallbehandlungsanlage Haus Forst,
östlich teilweise durch landwirtschaftliche Flächen,
südlich und westlich durch Waldflächen und
nordwestlich durch das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst.
Er umfasst eine Fläche im Außenbereich, die ehemals industriell genutzt wurde.
Der Wirkungsbereich der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von
ca. 1 ha.
Der Wirkungsbereich der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bauschuttrecyclinganlage“, Haus Forst, ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses
Beschlusses, ist zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Das wesentliche Ziel und der Zweck der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine
temporäre bauplanungsrechtliche Sicherung der zurzeit auf diesem Standort genehmigten
und bis zum 31.12.2017 befristeten mobilen Bauschuttrecyclinganlage.
Aus diesem Grund soll die Fläche in der 83. Änderung des FNP als Sondergebiet (SO) mit
der temporären, zweckgebundenen Nutzung „Bauschuttrecyclinganlage“ geändert werden.
Im parallel aufzustellenden Bebauungsplan wird gem. § 9 (2) Nr.1 BauGB die befristete
Nutzung festgesetzt.
Beschlussvorlage 534.17
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MAßNAHME:
83. Änderung des FNP „Bauschuttrecyclinganlage“ Haus Forst im Stadtteil Manheim
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 534.17
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Beschreibung:
Anlass
Die Maaßen Transporte und Erdbewegungen GmbH ist ein alteingesessenes Kerpener Unternehmen. Der Tätigkeitsschwerpunkt ist der Tiefbau, insbesondere Baumaßnahmen im Rahmen
des Autobahn- und Straßenbaus. Zurzeit werden ca. 75 eigene Mitarbeiter und Subunternehmer
beschäftigt, Tendenz steigend.
Regelmäßig fällt bei den Straßenbaumaßnahmen Straßenaufbruch, Ausbauasphalt und
Betonabbruch an, der von den Baustellen abgefahren und entsorgt werden muss. Straßenaufbruch stellt Abfall i.S.d. Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) dar. In der Regel handelt es sich
dabei um Abfall zur Verwertung.
Diese Materialen können grundsätzlich in einer Brechanlage recycelt und als
Recyclingmaterial wieder im Straßenbau eingesetzt werden. Dadurch werden wertvoller
Deponieraum und natürliche Ressourcen geschont. Um auch weiterhin das anfallende
Material zu recyceln und im Markt bestehen zu können, ist es für die Bauunternehmung
Maaßen Transporte und Erdbewegungen GmbH von besonderem Interesse, über eine solche
Anlage mit integrierten Lagerflächen verfügen zu können.
Seit dem Jahre 2010 betreibt die Firma Maaßen auf Grundlage der BImSchG-Genehmigung
(Az.:70-09-51/08.002) des Rhein-Erft-Kreises vom 05.07.2010 zur Errichtung und zum
Betrieb einer mobilen Bauschuttrecyclinganlage im Bereich „Haus Forst“ eine
entsprechende Anlage am Standort "Haus Forst " in Kerpen, Gemarkung Manheim, Flur 9,
Flurstück 41 (tlw.), auf einer Fläche von ca. 10.000 m².
Der genutzte Standort befindet sich ca. 5 km westlich des Stadtteils Kerpen und 1,2 km
südöstlich des Kerpener Ortsteils Manheim, der im Zuge des Tagebaus Hambach
umgesiedelt wird. Die REMONDIS GmbH Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage (WSAA)
grenzt unmittelbar nordöstlich an der Betriebsfläche Maaßen an. Da Teilflächen der WSAA
temporär zukünftig für eine Rostascheaufbereitungsanlage genutzt werden soll en, wurden
seitens der Kolpingstadt Kerpen entsprechende Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Die Betriebsfläche sowie die angrenzenden Flächen im Bereich Haus Forst wurde n schon seit
Jahrzenten industriell genutzt.
Im Hinblick auf den Tagebau Hambach und der damit verbundenen Verlegung und den
Rückbau der A4, zahlreiche regionale Straßenbauprojekte sowie der dem Rückbau des
Ortsteiles Manheim, wurde mit der gegenständlichen Fläche ein optimaler Standort für den
Betrieb der mobilen Recyclinganlage zum Brechen, Mahlen oder Klassieren von natürlichem
oder künstlichem Gestein mit angrenzender Fläche zur zeitweiligen Lagerung gefunden.
Aufgrund der Lagegunst, insbesondere zu den Tagebau bedingten Abbruchprojekten kann am
derzeitigem Standort eine ortsnahe Verwertung und Aufbereitung der Materialien
sichergestellt werden.
Anders als ursprünglich prognostiziert, sind jedoch die oben genannten Baumaßnahmen noch
lange nicht abgeschlossen, so dass die Firma Maaßen Transporte und Erdbewegungen GmbH
eine Fristverlängerung benötigt, um auch weiterhin im Sinne der Nachhaltigkeit und der
Ressourceneffizienz dem Recyclinggedanken und den Zukunftszielen von EU, Bund und
Ländern Rechnung zu tragen und darüber hinaus dem Markt bei optimaler Anbindung
wertvolle Rohstoffe anbieten zu können.
Der genehmigte Betrieb würde für die Zeit der befristeten Verlängerung wie in den letzten 7
Jahren unverändert fortgeführt werden, so dass die Auswirkungen auf die Schutzgüter
unverändert blieben.
Aus vorgenannten Gründen soll die in der verbindlichen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
dargestellte „Fläche für die Landwirtschaft“ in diesem Bereich temporär, analog der 76. Änderung
des FNP „RAA-Anlage“, in der 83. Änderung des FNP für eine befristete Zeit in
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„Sonderbaufläche“ mit der temporären, zweckgebundenen Nutzung „Bauschuttrecyclinganlage“
geändert werden.
Die Befristung der Nutzung wird im parallel aufzustellenden Bebauungsplan gem. § 9 (2) Nr.1
BauGB verbindlich festgesetzt.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss
PA (geplant):
Rat der Kolpingstadt Kerpen (geplant):
10.10.2017
07.11.2017
Anlagen
Anlage 1 - Übersichtsplan
Anlage 2 - Standort der Bauschuttrecyclinganlage
Anlage 3 - Erläuterung zur Planaufstellung
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