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Beschlussvorlage (83. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bauschuttrecyclinganlage" Haus Forst im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
261 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
06.10.17, 13:17
Aktualisiert
06.10.17, 13:17
Beschlussvorlage (83. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bauschuttrecyclinganlage" Haus Forst im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (83. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bauschuttrecyclinganlage" Haus Forst im Stadtteil Kerpen Manheim
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hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: 16.1 fu TOP Drs.-Nr.: 534.17 Datum : 04.10.2017 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 10.10.2017 Stadtrat 07.11.2017 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 83. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bauschuttrecyclinganlage" Haus Forst im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen beschließt: 1. Gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bauschuttrecyclinganlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in H. Fuhs Mackeprang Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ca. 5 km westlich des Stadtteils Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim (alt) und wird begrenzt durch - nordöstlich durch die Deponie und Abfallbehandlungsanlage Haus Forst, östlich teilweise durch landwirtschaftliche Flächen, südlich und westlich durch Waldflächen und nordwestlich durch das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst. Er umfasst eine Fläche im Außenbereich, die ehemals industriell genutzt wurde. Der Wirkungsbereich der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 1 ha. Der Wirkungsbereich der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bauschuttrecyclinganlage“, Haus Forst, ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses, ist zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Das wesentliche Ziel und der Zweck der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine temporäre bauplanungsrechtliche Sicherung der zurzeit auf diesem Standort genehmigten und bis zum 31.12.2017 befristeten mobilen Bauschuttrecyclinganlage. Aus diesem Grund soll die Fläche in der 83. Änderung des FNP als Sondergebiet (SO) mit der temporären, zweckgebundenen Nutzung „Bauschuttrecyclinganlage“ geändert werden. Im parallel aufzustellenden Bebauungsplan wird gem. § 9 (2) Nr.1 BauGB die befristete Nutzung festgesetzt. Beschlussvorlage 534.17 Seite 2 MAßNAHME: 83. Änderung des FNP „Bauschuttrecyclinganlage“ Haus Forst im Stadtteil Manheim ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 534.17 Seite 3 Beschreibung: Anlass Die Maaßen Transporte und Erdbewegungen GmbH ist ein alteingesessenes Kerpener Unternehmen. Der Tätigkeitsschwerpunkt ist der Tiefbau, insbesondere Baumaßnahmen im Rahmen des Autobahn- und Straßenbaus. Zurzeit werden ca. 75 eigene Mitarbeiter und Subunternehmer beschäftigt, Tendenz steigend. Regelmäßig fällt bei den Straßenbaumaßnahmen Straßenaufbruch, Ausbauasphalt und Betonabbruch an, der von den Baustellen abgefahren und entsorgt werden muss. Straßenaufbruch stellt Abfall i.S.d. Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) dar. In der Regel handelt es sich dabei um Abfall zur Verwertung. Diese Materialen können grundsätzlich in einer Brechanlage recycelt und als Recyclingmaterial wieder im Straßenbau eingesetzt werden. Dadurch werden wertvoller Deponieraum und natürliche Ressourcen geschont. Um auch weiterhin das anfallende Material zu recyceln und im Markt bestehen zu können, ist es für die Bauunternehmung Maaßen Transporte und Erdbewegungen GmbH von besonderem Interesse, über eine solche Anlage mit integrierten Lagerflächen verfügen zu können. Seit dem Jahre 2010 betreibt die Firma Maaßen auf Grundlage der BImSchG-Genehmigung (Az.:70-09-51/08.002) des Rhein-Erft-Kreises vom 05.07.2010 zur Errichtung und zum Betrieb einer mobilen Bauschuttrecyclinganlage im Bereich „Haus Forst“ eine entsprechende Anlage am Standort "Haus Forst " in Kerpen, Gemarkung Manheim, Flur 9, Flurstück 41 (tlw.), auf einer Fläche von ca. 10.000 m². Der genutzte Standort befindet sich ca. 5 km westlich des Stadtteils Kerpen und 1,2 km südöstlich des Kerpener Ortsteils Manheim, der im Zuge des Tagebaus Hambach umgesiedelt wird. Die REMONDIS GmbH Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage (WSAA) grenzt unmittelbar nordöstlich an der Betriebsfläche Maaßen an. Da Teilflächen der WSAA temporär zukünftig für eine Rostascheaufbereitungsanlage genutzt werden soll en, wurden seitens der Kolpingstadt Kerpen entsprechende Bauleitplanverfahren eingeleitet. Die Betriebsfläche sowie die angrenzenden Flächen im Bereich Haus Forst wurde n schon seit Jahrzenten industriell genutzt. Im Hinblick auf den Tagebau Hambach und der damit verbundenen Verlegung und den Rückbau der A4, zahlreiche regionale Straßenbauprojekte sowie der dem Rückbau des Ortsteiles Manheim, wurde mit der gegenständlichen Fläche ein optimaler Standort für den Betrieb der mobilen Recyclinganlage zum Brechen, Mahlen oder Klassieren von natürlichem oder künstlichem Gestein mit angrenzender Fläche zur zeitweiligen Lagerung gefunden. Aufgrund der Lagegunst, insbesondere zu den Tagebau bedingten Abbruchprojekten kann am derzeitigem Standort eine ortsnahe Verwertung und Aufbereitung der Materialien sichergestellt werden. Anders als ursprünglich prognostiziert, sind jedoch die oben genannten Baumaßnahmen noch lange nicht abgeschlossen, so dass die Firma Maaßen Transporte und Erdbewegungen GmbH eine Fristverlängerung benötigt, um auch weiterhin im Sinne der Nachhaltigkeit und der Ressourceneffizienz dem Recyclinggedanken und den Zukunftszielen von EU, Bund und Ländern Rechnung zu tragen und darüber hinaus dem Markt bei optimaler Anbindung wertvolle Rohstoffe anbieten zu können. Der genehmigte Betrieb würde für die Zeit der befristeten Verlängerung wie in den letzten 7 Jahren unverändert fortgeführt werden, so dass die Auswirkungen auf die Schutzgüter unverändert blieben. Aus vorgenannten Gründen soll die in der verbindlichen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellte „Fläche für die Landwirtschaft“ in diesem Bereich temporär, analog der 76. Änderung des FNP „RAA-Anlage“, in der 83. Änderung des FNP für eine befristete Zeit in Beschlussvorlage 534.17 Seite 4 „Sonderbaufläche“ mit der temporären, zweckgebundenen Nutzung „Bauschuttrecyclinganlage“ geändert werden. Die Befristung der Nutzung wird im parallel aufzustellenden Bebauungsplan gem. § 9 (2) Nr.1 BauGB verbindlich festgesetzt. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss PA (geplant): Rat der Kolpingstadt Kerpen (geplant): 10.10.2017 07.11.2017 Anlagen Anlage 1 - Übersichtsplan Anlage 2 - Standort der Bauschuttrecyclinganlage Anlage 3 - Erläuterung zur Planaufstellung Beschlussvorlage 534.17 Seite 5