Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
09.12.13, 18:42
Aktualisiert
09.12.13, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
494/2013
Erstellt am:
28.11.2013
Aktenzeichen:
II 510
Verfasser/in:
Frau Tatas
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
17.12.2013
Betreff
Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung für die U3Ausbaumaßnahme in der städtischen Kindertagesstätte Stommeln, Zu den Fußfällen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
142.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
142.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
- siehe Beschlussvorschlag -
ja
X nein
Vorlage Nr.: 494/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt ohne Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 142.000 € bei Produkt 06 01 01 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung), Sachkonten 5231070/7231070 (U3-Ausbaumaßnahme Stommeln, Zu den Fußfällen).
Die Deckung erfolgt aus dem Produkt 016 01 01 (Allgemeine Finanzwirtschaft), Sachkonten 5517000/7517000 (Zinsaufwendungen Kreditinstitute).
Erläuterungen
In der Kindergartenbedarfsplanung für die Umsetzung des Rechtsanspruches gem. § 24 SGB VIII ab dem 01.08.2013 ist
die städtische Kindertagesstätte in Stommeln, Zu den Fußfällen mit 16 U3-Plätzen enthalten. Die U3-Ausbaumaßnahme
wurde für den Haushalt 2011 als investive Maßnahme angemeldet und veranschlagt.
Die Umsetzung der U3-Maßnahme erfolgte in 2013. Die Maßnahme ist zur Zeit in der Schlussabrechnung und wird rd.
142.000 € kosten.
Die Stadt Pulheim hat das Grundstück „Zu den Fußfällen“ mit Erbbaurechtsvertrag für 20 Jahre verpachtet. Das auf dem
Grundstück errichtete Gebäude (Kindertagesstätte) wurde von der Stadt angemietet. Der Erbbaurechtsvertrag endet am
31.12.2020, eine Verlängerung ist optional bis zum 31.12.2024 möglich. In diesem Vertrag wurde geregelt, dass die
Stadt Pulheim bei Beendigung des Erbbaurechtes das Gebäude zum Verkehrswert erwerben kann. Die vorgenommenen Umbauten im Bestand führen nicht zu einer Steigerung des Wertes des Gebäudes.
Da die Stadt nicht Eigentümerin des Gebäudes ist, können die U3-Ausbaukosten nicht als investive Baumaßnahme
verbucht werden. Die U3-Ausbaumaßnahme ist somit in der Anlagenbuchhaltung nicht aktivierungsfähig und muss im
konsumtiven Haushalt finanziert werden.
Zur Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen stehen Minderaufwendungen/-auszahlungen im Produkt
016 01 01 (Allgemeine Finanzwirtschaft), Sachkonten 5517000/7517000 (Zinsaufwendungen Kreditinstitute) zur Verfügung.