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Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung für die U3-Ausbaumaßnahme in der städtischen Kindertagesstätte Stommeln, Zu den Fußfällen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
09.12.13, 18:42
Aktualisiert
09.12.13, 18:42
Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung für die U3-Ausbaumaßnahme in der städtischen Kindertagesstätte Stommeln, Zu den Fußfällen) Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung für die U3-Ausbaumaßnahme in der städtischen Kindertagesstätte Stommeln, Zu den Fußfällen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 494/2013 Erstellt am: 28.11.2013 Aktenzeichen: II 510 Verfasser/in: Frau Tatas Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 17.12.2013 Betreff Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung für die U3Ausbaumaßnahme in der städtischen Kindertagesstätte Stommeln, Zu den Fußfällen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 142.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 142.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): - siehe Beschlussvorschlag - ja X nein Vorlage Nr.: 494/2013 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt ohne Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 142.000 € bei Produkt 06 01 01 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung), Sachkonten 5231070/7231070 (U3-Ausbaumaßnahme Stommeln, Zu den Fußfällen). Die Deckung erfolgt aus dem Produkt 016 01 01 (Allgemeine Finanzwirtschaft), Sachkonten 5517000/7517000 (Zinsaufwendungen Kreditinstitute). Erläuterungen In der Kindergartenbedarfsplanung für die Umsetzung des Rechtsanspruches gem. § 24 SGB VIII ab dem 01.08.2013 ist die städtische Kindertagesstätte in Stommeln, Zu den Fußfällen mit 16 U3-Plätzen enthalten. Die U3-Ausbaumaßnahme wurde für den Haushalt 2011 als investive Maßnahme angemeldet und veranschlagt. Die Umsetzung der U3-Maßnahme erfolgte in 2013. Die Maßnahme ist zur Zeit in der Schlussabrechnung und wird rd. 142.000 € kosten. Die Stadt Pulheim hat das Grundstück „Zu den Fußfällen“ mit Erbbaurechtsvertrag für 20 Jahre verpachtet. Das auf dem Grundstück errichtete Gebäude (Kindertagesstätte) wurde von der Stadt angemietet. Der Erbbaurechtsvertrag endet am 31.12.2020, eine Verlängerung ist optional bis zum 31.12.2024 möglich. In diesem Vertrag wurde geregelt, dass die Stadt Pulheim bei Beendigung des Erbbaurechtes das Gebäude zum Verkehrswert erwerben kann. Die vorgenommenen Umbauten im Bestand führen nicht zu einer Steigerung des Wertes des Gebäudes. Da die Stadt nicht Eigentümerin des Gebäudes ist, können die U3-Ausbaukosten nicht als investive Baumaßnahme verbucht werden. Die U3-Ausbaumaßnahme ist somit in der Anlagenbuchhaltung nicht aktivierungsfähig und muss im konsumtiven Haushalt finanziert werden. Zur Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen stehen Minderaufwendungen/-auszahlungen im Produkt 016 01 01 (Allgemeine Finanzwirtschaft), Sachkonten 5517000/7517000 (Zinsaufwendungen Kreditinstitute) zur Verfügung.