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Beschlussvorlage (Sozialpädagogisches Zentrum in der Kolpingstadt Kerpen - Jahresbericht 2016)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
10.11.17, 11:25
Aktualisiert
10.11.17, 11:25
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung, Vormundschaften Bearbeitung: Manfred Manzke TOP Drs.-Nr.: 608.17 Datum : Beratungsfolge Termin Jugendhilfeausschuss X 26.10.2017 Bemerkungen 23.11.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Sozialpädagogisches Zentrum in der Kolpingstadt Kerpen - Jahresbericht 2016 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Jahresbericht /2016 des Sozialpädagogischen Zentrums in der Kolpingstadt Kerpen zur Kenntnis. Sachbearbeitun g Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Manzke Schürheck Landscheidt Canzler Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Begründung: Der Jahresbericht /2016 des Sozialpädagogischen Zentrums (SPZ) in der Kolpingstadt Kerpen wird dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben. Er ist darüber hinaus auf der Homepage des SPZ unter www.spz-kerpen.de / ‘Ambulante Erziehungshilfen‘ / ‘Jahresberichte‘ einsehbar. Beschlussvorlage 608.17 Seite 2