Daten
Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
16.06.17, 13:46
Aktualisiert
16.06.17, 13:46
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung,
Vormundschaften
Bearbeiter: Manfred Manzke
TOP
Drs.-Nr.: 266.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
12.05.2017
Bemerkungen
29.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kinder- und Jugendförderplan, Teil III - Jugendverbandsplan
hier: Globalzuschuss 2017
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
x
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 10.000,00 € (s. Anlage)
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2017: 10.500,00 €
Produktsachkonto: 36.362.0200 / 5318172
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss befürwortet den vom Stadtjugendring vorgelegten Verteilerschlüssel für
den Globalzuschuss 2017.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiterin
Zuständiger
Dezernent
Manzke
Canzler
Schürheck
Landscheidt
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Begründung:
Der beigefügte Verteilerschlüssel wurde vom Stadtjugendring am 07.03.2017 beschlossen und
sieht 32 aktivitätsorientierte Förderungen mit einem Gesamtvolumen von 10.000,00 € vor.
Entsprechende Mittel sind im Haushaltplan 2017 eingestellt.
Die originäre Förderung nach dem Jugendförderplan der Kolpingstadt Kerpen / Teil III (Globalzuschuss) erfolgt in hohem Maße basisorientiert und unterstützt vor Ort präventiv hochwertige
Kinder- und Jugendarbeit, welche in zahlreichen Jugendverbänden ausschließlich von ehrenamtlich tätigen Frauen und Männern geleistet wird.
Beschlussvorlage 266.17
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