Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
16.06.17, 13:46
Aktualisiert
16.06.17, 13:46
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung
Bearbeiter/in: 23.4
TOP
Drs.-Nr.: 265.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
11.05.2017
Bemerkungen
29.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Zahnpflege in Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Kerpen; Sachstandsbericht; hier:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
x
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Zänkert
Findeisen
Landscheidt
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Begründung:
In seiner Sitzung am 24.11.2016 hat der Jugendhilfeausschuss den Vortrag des Herrn
Dr. med. Schuba, dem Leiter des Kreisgesundheitsamtes zur Kenntnis genommen.
Der Jugendhilfeausschuss hat einstimmig beschlossen, diese Präsentation auch den Räten und
Leitungen der Kindertageseinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen zur Verfügung zu stellen.
Die Präsentation des Gesundheitsamtes zur Wichtigkeit des täglichen Zähneputzens von Kindern
wurde somit gemäß des JHA-Beschlusses, trägerübergreifend, allen Kindertageseinrichtungen im
Stadtgebiet Kerpen, mit der Anregung, das Zahnputzverhalten in den Kindertageseinrichtungen
erneut zu diskutieren und möglichst umzusetzen, zur Verfügung gestellt.
In den 15 städtischen Kindertageseinrichtungen werden spätestens nach den Sommerferien alle
Kinder mit dem regelmäßigen, angeleiteten Zähneputzen starten. Hierzu fanden
Informationsveranstaltungen für Kitaleitungen und Kitateams statt, die Eltern wurden informiert
und die notwendigen Anschaffungen wurden getätigt. Außerdem wurde einrichtungsintern der
organisatorisch beste Zeitpunkt zum Zähneputzen bestimmt. Über die ab dem 01.08.2017
gemachten Erfahrungen kann auf Wunsch im JHA berichtet werden.
In 6 Kindertageseinrichtungen, in freier Trägerschaft, wird das gemeinschaftliche Zähneputzen
angeboten.
In 12 Kindertageseinrichtungen, in freier Trägerschaft, wird nach wie vor kein Zähneputzen
angeboten. Die Gründe hierfür: Personalmangel, hygienische Bedenken,
Elterneigenverantwortung.
Die Entscheidung über das Zähneputzen in der Kita liegt in der Verantwortung des jeweiligen
Trägers der Kindertageseinrichtungen.
Beschlussvorlage 265.17
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