Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
28.06.2017
Erstellt
19.06.17, 13:16
Aktualisiert
19.06.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen
Bearbeiter/in: Frau Rieker
TOP
Drs.-Nr.: 333.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
X
12.06.2017
Bemerkungen
28.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Entwurf des Schulentwicklungsplans
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss nimmt den Entwurf des Schulentwicklungsplanes zur Kenntnis und verweist
den Entwurf des Schulentwicklungsplanes zur Beratung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungsrechte an die städtischen Schulen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Stv.Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Rieker
Maus
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
In den Sitzungen des Schulausschusses am 01.12.2016 und 12.01.2017 wurden durch das mit
der Schulentwicklungsplanung beauftragte Büro Bildung und Region, Biregio, die ersten VorEntwürfe des überarbeiteten Schulentwicklungsplanes vorgestellt und erläutert.
Zur Sitzung des Schulausschusses am 28.06.2017 soll nunmehr der Entwurf des Schulentwicklungsplanes vorgelegt und in der Sitzung durch Herrn Krämer-Mandeau von Biregio vorgetragen
werden. In Abstimmung mit dem Ausschussvorsitzenden ist angestrebt, den Entwurf für die Ausschussmitglieder zum 22.06.2017 bereit zu stellen. Sollte eine Bereitstellung in der KW 25 nicht
möglich sein, würde ggf. kurzfristig zu einer Sondersitzung (z.B. am 12.07.2017) geladen.
Nach der Vorlage des Entwurfs im Schulausschuss würde dieser zur Beratung im Rahmen der
gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungsrechte an die städtischen Schulen verwiesen.
Die Beratung über die Stellungnahmen der Schulen soll nach den Sommerferien, ggfs. in einer
Sondersitzung des Schulausschusses, erfolgen.
Beschlussvorlage 333.17
Seite 2