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Beschlussvorlage (Entwurf des Schulentwicklungsplans)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
28.06.2017
Erstellt
19.06.17, 13:16
Aktualisiert
19.06.17, 13:16
Beschlussvorlage (Entwurf des Schulentwicklungsplans) Beschlussvorlage (Entwurf des Schulentwicklungsplans)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen Bearbeiter/in: Frau Rieker TOP Drs.-Nr.: 333.17 Datum : Beratungsfolge Termin Schulausschuss X 12.06.2017 Bemerkungen 28.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Entwurf des Schulentwicklungsplans X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Schulausschuss nimmt den Entwurf des Schulentwicklungsplanes zur Kenntnis und verweist den Entwurf des Schulentwicklungsplanes zur Beratung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungsrechte an die städtischen Schulen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Stv.Amtsleiter Zuständiger Dezernent Rieker Maus Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: In den Sitzungen des Schulausschusses am 01.12.2016 und 12.01.2017 wurden durch das mit der Schulentwicklungsplanung beauftragte Büro Bildung und Region, Biregio, die ersten VorEntwürfe des überarbeiteten Schulentwicklungsplanes vorgestellt und erläutert. Zur Sitzung des Schulausschusses am 28.06.2017 soll nunmehr der Entwurf des Schulentwicklungsplanes vorgelegt und in der Sitzung durch Herrn Krämer-Mandeau von Biregio vorgetragen werden. In Abstimmung mit dem Ausschussvorsitzenden ist angestrebt, den Entwurf für die Ausschussmitglieder zum 22.06.2017 bereit zu stellen. Sollte eine Bereitstellung in der KW 25 nicht möglich sein, würde ggf. kurzfristig zu einer Sondersitzung (z.B. am 12.07.2017) geladen. Nach der Vorlage des Entwurfs im Schulausschuss würde dieser zur Beratung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungsrechte an die städtischen Schulen verwiesen. Die Beratung über die Stellungnahmen der Schulen soll nach den Sommerferien, ggfs. in einer Sondersitzung des Schulausschusses, erfolgen. Beschlussvorlage 333.17 Seite 2