Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
12.02.2014
Erstellt
03.02.14, 18:47
Aktualisiert
03.02.14, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
18/2014
Erstellt am:
15.01.2014
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Verfasser/in:
Frau Hoss
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
12.02.2014
Betreff
Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
Bereich: südwestlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das Europaviertel zwischen der Geyener Straße (K 25) und dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz
(Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstücke 1503 und 828)
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Beteiligung
der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 18/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten
Planung (Varianten 01 und 02) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung;
zusätzlich wird das Plankonzept (zusammen mit der Rahmenplanung für die Teiländerung des Flächennutzungsplanes
17.9 Pulheim) in einer Bürgerversammlung vorgestellt.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 03.07.2013 wurde dem Umwelt- und Planungsausschuss von der Verwaltung ein Vorschlag zur
weiteren Vorgehensweise den BP 113 Pulheim betreffend unterbreitet. Es wurde ein Vorentwurf für die Aufgabenstellung zur Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes vorgelegt, welchen die Verwaltung ausarbeiten und zur Grundlage der Beauftragung eines Planungsbüros für die Erarbeitung eines Plankonzeptes für die Bauleitplanverfahren
FNP 17.9 und BP 113 machen sollte. Die Beauftragung eines Büros sollte vorbereitet und dem Haupt- und Finanzausschuss in der kommenden Sitzung zum Beschluss vorgelegt werden.
In seiner Sitzung am 15.10.2013 stimmte der HFA der Beauftragung des Büros Konrath und Wennemar Architekten
Ingenieure (Düsseldorf) zu, welches zwischenzeitlich ein Plankonzept mit zwei Varianten für den Geltungsbereich des
BP 113 Pulheim erarbeitet hat (vgl. Anlagen 3 und 4)
Die beiden Varianten unterscheiden sich hinsichtlich der Lage bzw. Verteilung der möglichen Mehrfamilienhausbauten
sowie der Darstellung möglicher Bebauungsvarianten mit Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern auf den übrigen Baufeldern.
Die Varianten zeigen auf, dass das städtebauliche Konzept sowohl ein im Maße variables Angebot an Mehrfamilienhausbebauung schaffen kann, als auch gleichermaßen für Einfamilienhausbebauung. Die Variante 01 stellt die Bildung
eines kleinen Quartieres mit Mehrfamilienhausbebauung dar, die Variante 02 mischt Mehrfamilienhäuser stärker in das
Gesamtquartier ein. Hinsichtlich des Erschließungskonzeptes unterscheiden sich beide Varianten nicht.
Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage dieser Planung mit den beiden Konzeptvarianten die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchzuführen und in diesem Rahmen eine Bürgerinformationsveranstaltung
durchzuführen.