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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Bereich: südwestlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das Europaviertel zwischen der Geyener Straße (K 25) und dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz (Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstücke 1503 und 828) - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
12.02.2014
Erstellt
03.02.14, 18:47
Aktualisiert
03.02.14, 18:47
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
Bereich: südwestlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das Europaviertel zwischen der Geyener Straße (K 25) und dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz
(Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstücke 1503 und 828)
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
Bereich: südwestlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das Europaviertel zwischen der Geyener Straße (K 25) und dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz
(Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstücke 1503 und 828)
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 18/2014 Erstellt am: 15.01.2014 Aktenzeichen: IV/61- ho Verfasser/in: Frau Hoss Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 12.02.2014 Betreff Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Bereich: südwestlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das Europaviertel zwischen der Geyener Straße (K 25) und dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz (Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstücke 1503 und 828) - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 18/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung (Varianten 01 und 02) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung; zusätzlich wird das Plankonzept (zusammen mit der Rahmenplanung für die Teiländerung des Flächennutzungsplanes 17.9 Pulheim) in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Erläuterungen In seiner Sitzung am 03.07.2013 wurde dem Umwelt- und Planungsausschuss von der Verwaltung ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise den BP 113 Pulheim betreffend unterbreitet. Es wurde ein Vorentwurf für die Aufgabenstellung zur Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes vorgelegt, welchen die Verwaltung ausarbeiten und zur Grundlage der Beauftragung eines Planungsbüros für die Erarbeitung eines Plankonzeptes für die Bauleitplanverfahren FNP 17.9 und BP 113 machen sollte. Die Beauftragung eines Büros sollte vorbereitet und dem Haupt- und Finanzausschuss in der kommenden Sitzung zum Beschluss vorgelegt werden. In seiner Sitzung am 15.10.2013 stimmte der HFA der Beauftragung des Büros Konrath und Wennemar Architekten Ingenieure (Düsseldorf) zu, welches zwischenzeitlich ein Plankonzept mit zwei Varianten für den Geltungsbereich des BP 113 Pulheim erarbeitet hat (vgl. Anlagen 3 und 4) Die beiden Varianten unterscheiden sich hinsichtlich der Lage bzw. Verteilung der möglichen Mehrfamilienhausbauten sowie der Darstellung möglicher Bebauungsvarianten mit Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern auf den übrigen Baufeldern. Die Varianten zeigen auf, dass das städtebauliche Konzept sowohl ein im Maße variables Angebot an Mehrfamilienhausbebauung schaffen kann, als auch gleichermaßen für Einfamilienhausbebauung. Die Variante 01 stellt die Bildung eines kleinen Quartieres mit Mehrfamilienhausbebauung dar, die Variante 02 mischt Mehrfamilienhäuser stärker in das Gesamtquartier ein. Hinsichtlich des Erschließungskonzeptes unterscheiden sich beide Varianten nicht. Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage dieser Planung mit den beiden Konzeptvarianten die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchzuführen und in diesem Rahmen eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.