Daten
Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
22.06.17, 18:15
Aktualisiert
22.06.17, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 21.1 / Allgemeines Ordnungswesen
Bearbeiter/in: Michael Esser
TOP
Drs.-Nr.: 327.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
19.06.2017
Bemerkungen
27.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Shisha-Bars in Kerpen;
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und des Ortsvorstehers Stefan Dittrich
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Esser
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Berière
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
Mit Schreiben vom 07.06.2017 fragte die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen an, ob Shisha
Bars in Kerpen kontrolliert werden.
Im Stadtgebiet Kerpen befinden sich insgesamt fünf Shisha-Bars, die allesamt als Gaststätte konzessioniert sind. Im Zusammenhang mit dieser Konzession werden durch das Ordnungsamt auch
die Shisha-Bars im Hinblick auf gaststättenrechtliche Bestimmungen kontrolliert.
Darüber hinaus finden zweimal im Jahr Schwerpunktkontrollen des Ordnungsamtes gemeinsam
mit der Polizei, dem Zoll, und der Ausländerbehörde statt. Auch hierbei werden die Shisha-Bars
kontrolliert. Je nach Schwerpunkt der Kontrollaktion wird, soweit erforderlich, auch das Kreisveterinäramt (im Hinblick auf Lebensmittelhygiene) mit in die Kontrollen einbezogen.
Aktuell ist wieder geplant, eine derartige Schwerpunktkontrolle mit Polizei und dem Zoll durchzuführen. Dazu wurde bereits zur Terminfindung Kontakt mit dem Zoll und Polizei aufgenommen.
Mit Ausnahme von Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz und sehr seltenen Verstößen
gegen das Jugendschutzgesetz wurden bislang keine gravierenden Mängel oder Verstöße festgestellt.
Diese Kontrollen werden auch in Zukunft weiter durchgeführt.
Mit Schreiben vom 10.05.2017, Eingang 14.06.2017, fragt Herr Dittrich, Ortsvorsteher Kerpen u.a. nach der Parkplatzsituation an der Shisha-Bar Diamond Lounge in der Marienstraße.
Die Bauordnungsbehörde der Kolpingstadt Kerpen erklärt hierzu, dass bei der bauordnungsrechtlichen Genehmigung des Gewerbetriebes neun Parkplätze gefordert wurden. Diese wurden
auf privater Fläche nachgewiesen, so dass eine Ablöse nicht erforderlich war.
Die Einschränkungen aus dem Baugenehmigungsverfahrens des LIDL-Marktes beziehen sich
allein auf die gewerblichen Tätigkeiten des LIDL-Marktes, insbesondere Betriebs- und Lieferzeiten.
Bei dem Parkplatz am LIDL handelt es sich um öffentliche Fläche, die allen Verkehrsteilnehmern
unabhängig von der Uhrzeit zur Verfügung steht.
Bei Kontrollen des Außendienstes der Kolpingstadt Kerpen wurden die von Bürgerinnen und Bürgern, hier und bei der Polizei beschriebenen Fahrbewegungen auf dem Parkplatz im Umfeld der
Gaststätte nicht festgestellt.
Sollten es hier zu Auffälligkeiten kommen, wäre hier ein Einschreiten der Polizei möglich, dieser
sind die Beschwerden aus der Bevölkerung allerding auch bekannt. Insoweit finden auch Kontrollen durch die Polizei statt.
Ebenso konnten bei den letzten Kontrollen keine Lärmbelästigungen ausgehend von dem Gewerbebetrieb festgestellt werden. Die hier eingegangen Beschwerden richten sich gegen die Geschehnisse außerhalb der Shisha Bar. Inwieweit diese dem Gaststättenbetrieb zugeordnet werden
können, wird derzeit noch geprüft.
Hinweise auf vermehrte Veranstaltungen in dem Gaststättenbetrieb liegen derzeit nicht vor.
Insofern sich der Charakter des Gewerbebetriebes von einer Gaststätte hin zu einer Diskothek
verändern sollte, wäre eine Baunutzungsänderung durch die Abteilung Bauordnung der Kolpingstadt Kerpen zu prüfen. Im Hinblick auf die erteilte Konzession hat die gelegentliche Veranstaltung
von Musikdarbietungen (bis zu 12 Veranstaltungen im Jahr) keine Auswirkungen.
Beschlussvorlage 327.17
Seite 2