Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Sachstand Versorgung von anerkannten Asylberechtigten und Geflüchteten mit angemessenen Wohnraum in Kerpen; hier: Anfrage der Linksfraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
99 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
30.06.17, 11:41
Aktualisiert
30.06.17, 11:41
Beschlussvorlage (Sachstand Versorgung von anerkannten Asylberechtigten und Geflüchteten mit angemessenen Wohnraum in Kerpen;
hier: Anfrage der Linksfraktion) Beschlussvorlage (Sachstand Versorgung von anerkannten Asylberechtigten und Geflüchteten mit angemessenen Wohnraum in Kerpen;
hier: Anfrage der Linksfraktion) Beschlussvorlage (Sachstand Versorgung von anerkannten Asylberechtigten und Geflüchteten mit angemessenen Wohnraum in Kerpen;
hier: Anfrage der Linksfraktion)

öffnen download melden Dateigröße: 99 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 21.2 / Ausländerwesen Bearbeiter/in: Ferdi Siepen TOP Drs.-Nr.: 367.17 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 28.06.2017 Bemerkungen 04.07.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Sachstand Versorgung von anerkannten Asylberechtigten und Geflüchteten mit angemessenen Wohnraum in Kerpen; hier: Anfrage der Linksfraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt 18 Mitzeichnung Bürgermeister Dez. III Abt. 10.1 Ratsbüro Siepen Siepen Beriere Canzler Habicht Schwister Nimtz Spürck Begründung: Bei der Beantwortung der Fragen der Linksfraktion werden Flüchtlinge in einem laufenden Asylverfahren sowie ausreisepflichtige Flüchtlinge wegen fehlender Anspruchsvoraussetzungen nicht berücksichtigt. zu Frage 1: In den städtischen Flüchtlingsunterkünften, in angemieteten Wohnungen sowie in den von RWE überlassenen Unterkünften leben insgesamt 177 Personen, die eine dem Angemessenheitsgrundsatz entsprechende Wohnung beziehen könnten. zu Frage 2: Im Ortsteil Manheim (alt) leben aktuell 161 Flüchtlinge. 101 Flüchtlinge davon sind aufgrund einer positiven Asylentscheidung im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, sie beziehen Leistungen vom Jobcenter. Weitere 9 Flüchtlinge werden nach einer zu erwartenden positiven Entscheidung durch das Bundesamt in naher Zukunft eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bei 51 Flüchtlingen wurden bzw. werden die Asylverfahren aufgrund ihrer jeweiligen Herkunft abschlägig beschieden mit der Folge dann eintretender bzw. bereits eingetretener Ausreiseverpflichtung. In der Summe werden 110 Flüchtlinge aus dem Ortsteil Manheim (alt) spätestens zum Vertragsende im Herbst 2018 angemessenen Wohnraum suchen. zu Frage 3: Fehlender Wohnraum für Flüchtlinge ist maßgeblich dem Umstand geschuldet, dass nie zuvor, auch nicht während des Balkankrieges, so vielen Menschen in extrem kurzer Zeit ein Bleiberecht gewährt wurde wie in 2016 und den ersten Monaten des laufenden Jahres. Die mit dem Integrationsgesetz neu geschaffene Residenzpflicht greift zusätzlich in den Wohnungsmarkt ein, so dass nahezu alle Kommunen in NRW von dieser Problematik betroffen sind. Die zuvor genannten 177 anerkannten Flüchtlinge sind in Folge der Residenzpflicht auf den Wohnungsmarkt der Kolpingstadt Kerpen beschränkt. Dabei stehen sie, trotz intensiver Unterstützung seitens der Verwaltung sowie durch ehrenamtliche Akteure, in Konkurrenz zu allen anderen Menschen, die in der Kolpingstadt Kerpen Wohnraum suchen. zu Frage 4: Eine verlässliche Prognose für kommende Jahre ist nicht möglich. Der Wohnraumbedarf für Flüchtlinge ist einerseits abhängig von der Aufnahmequote, anderseits von der Herkunft der Flüchtlinge und somit von deren Bleibeperspektive. Folgende Daten sind bekannt bzw. können für noch anhängige Asylverfahren für die Jahre 2017/2018 verlässlich prognostiziert werden: 4.1 4.2 4.3 4.4 Anzahl Flüchtlinge mit AE*: Anzahl positive Asylprognosen (Orteil Manheim): Anzahl positive Asylprognosen (andere Unterkünfte): Zuweisungen Flüchtlinge mit AE* im Juli/August: 177 Personen 9 Personen 67 Personen 30 Personen 283 Personen *AE = Aufenthaltserlaubnis Beschlussvorlage 367.17 Seite 2 zu Frage 5: Die aufgeworfene Frage, wann in schon geplanten Projekten wie beispielsweise Vinger Weg, Winterberg etc. Sozialwohnungen realisiert werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht exakt beantworten. Die Zeitschiene hängt im Wesentlichen davon ab, wann die jeweiligen Bebauungsplanverfahren rechtssicher abgeschlossen werden können. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, welche einzelnen Standorte im Rahmen der Untersuchungsergebnisse des bereits beauftragten „Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen 2030“ bei weiteren Entwicklungen prioritär zu entwickeln sind.“ Beschlussvorlage 367.17 Seite 3