Daten
Kommune
Kerpen
Größe
99 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
30.06.17, 11:41
Aktualisiert
30.06.17, 11:41
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 21.2 / Ausländerwesen
Bearbeiter/in: Ferdi Siepen
TOP
Drs.-Nr.: 367.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
28.06.2017
Bemerkungen
04.07.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Sachstand Versorgung von anerkannten Asylberechtigten und Geflüchteten mit
angemessenen Wohnraum in Kerpen;
hier: Anfrage der Linksfraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt 18
Mitzeichnung Bürgermeister
Dez. III
Abt. 10.1
Ratsbüro
Siepen
Siepen
Beriere
Canzler
Habicht
Schwister
Nimtz
Spürck
Begründung:
Bei der Beantwortung der Fragen der Linksfraktion werden Flüchtlinge in einem laufenden
Asylverfahren sowie ausreisepflichtige Flüchtlinge wegen fehlender Anspruchsvoraussetzungen
nicht berücksichtigt.
zu Frage 1:
In den städtischen Flüchtlingsunterkünften, in angemieteten Wohnungen sowie in
den von RWE überlassenen Unterkünften leben insgesamt 177 Personen, die eine
dem Angemessenheitsgrundsatz entsprechende Wohnung beziehen könnten.
zu Frage 2:
Im Ortsteil Manheim (alt) leben aktuell 161 Flüchtlinge.
101 Flüchtlinge davon sind aufgrund einer positiven Asylentscheidung im Besitz
einer Aufenthaltserlaubnis, sie beziehen Leistungen vom Jobcenter.
Weitere 9 Flüchtlinge werden nach einer zu erwartenden positiven Entscheidung
durch das Bundesamt in naher Zukunft eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Bei 51 Flüchtlingen wurden bzw. werden die Asylverfahren aufgrund ihrer jeweiligen
Herkunft abschlägig beschieden mit der Folge dann eintretender bzw. bereits
eingetretener Ausreiseverpflichtung.
In der Summe werden 110 Flüchtlinge aus dem Ortsteil Manheim (alt) spätestens
zum Vertragsende im Herbst 2018 angemessenen Wohnraum suchen.
zu Frage 3:
Fehlender Wohnraum für Flüchtlinge ist maßgeblich dem Umstand geschuldet,
dass nie zuvor, auch nicht während des Balkankrieges, so vielen Menschen in
extrem kurzer Zeit ein Bleiberecht gewährt wurde wie in 2016 und den ersten
Monaten des laufenden Jahres. Die mit dem Integrationsgesetz neu geschaffene
Residenzpflicht greift zusätzlich in den Wohnungsmarkt ein, so dass nahezu alle
Kommunen in NRW von dieser Problematik betroffen sind.
Die zuvor genannten 177 anerkannten Flüchtlinge sind in Folge der Residenzpflicht
auf den Wohnungsmarkt der Kolpingstadt Kerpen beschränkt. Dabei stehen sie,
trotz intensiver Unterstützung seitens der Verwaltung sowie durch ehrenamtliche
Akteure, in Konkurrenz zu allen anderen Menschen, die in der Kolpingstadt Kerpen
Wohnraum suchen.
zu Frage 4:
Eine verlässliche Prognose für kommende Jahre ist nicht möglich.
Der Wohnraumbedarf für Flüchtlinge ist einerseits abhängig von der
Aufnahmequote, anderseits von der Herkunft der Flüchtlinge und somit von deren
Bleibeperspektive.
Folgende Daten sind bekannt bzw. können für noch anhängige Asylverfahren für
die Jahre 2017/2018 verlässlich prognostiziert werden:
4.1
4.2
4.3
4.4
Anzahl Flüchtlinge mit AE*:
Anzahl positive Asylprognosen (Orteil Manheim):
Anzahl positive Asylprognosen (andere Unterkünfte):
Zuweisungen Flüchtlinge mit AE* im Juli/August:
177 Personen
9 Personen
67 Personen
30 Personen
283 Personen
*AE = Aufenthaltserlaubnis
Beschlussvorlage 367.17
Seite 2
zu Frage 5:
Die aufgeworfene Frage, wann in schon geplanten Projekten wie beispielsweise
Vinger Weg, Winterberg etc. Sozialwohnungen realisiert werden, lässt sich zum
jetzigen Zeitpunkt nicht exakt beantworten. Die Zeitschiene hängt im Wesentlichen
davon ab, wann die jeweiligen Bebauungsplanverfahren rechtssicher
abgeschlossen werden können. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, welche
einzelnen Standorte im Rahmen der Untersuchungsergebnisse des bereits
beauftragten „Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen 2030“ bei weiteren
Entwicklungen prioritär zu entwickeln sind.“
Beschlussvorlage 367.17
Seite 3