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Beschlussvorlage (WLAN in öffentlichen Einrichtungen und an öffentlichen Plätzen; hier: Anfrage der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
102 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
30.06.17, 11:41
Aktualisiert
30.06.17, 11:41
Beschlussvorlage (WLAN in öffentlichen Einrichtungen und an öffentlichen Plätzen;
hier: Anfrage der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (WLAN in öffentlichen Einrichtungen und an öffentlichen Plätzen;
hier: Anfrage der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (WLAN in öffentlichen Einrichtungen und an öffentlichen Plätzen;
hier: Anfrage der CDU-Fraktion)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Bearbeiter/in: Herr Floryszak TOP Drs.-Nr.: 356.17 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 28.06.2017 Bemerkungen 04.07.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil WLAN in öffentlichen Einrichtungen und an öffentlichen Plätzen; hier: Anfrage der CDU-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt 11 Floryszak Pütgens Schwister Stein Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: Mit Schreiben vom 21.06.2017 fragt die CDU-Fraktion unter Bezugnahme auf eine Anfrage zur Sitzung des HFA am 25.04.2017 nach dem aktuellen Sachstand bzgl. der Thematik „WLAN in öffentlichen Einrichtungen und an öffentlichen Plätzen“. Die Nachfrage bei den Ämtern im Hause ist mittlerweile abgeschlossen. Zudem wurden Erkenntnisse der umliegenden Kommunen ausgewertet. Zusammenfassend kann mitgeteilt werden: Zunächst wird noch einmal kurz auf die rechtliche Situation eingegangen. Die Thematik „Störerhaftung“ ist derzeit zwar noch nicht abschließend geregelt. Eine entsprechende Gesetzesvorlage wird gegebenenfalls noch in dieser Legislaturperiode des Bundestages verabschiedet. Dieses Thema ist jedoch vor dem Hintergrund, dass die Kolpingstadt bei den bisherigen Installationen auf „Freifunk“ zurückgreift, aktuell zu vernachlässigen. Derzeit sind folgende öffentliche Gebäude der Kolpingstadt mit öffentlichem WLAN ausgestattet: - Rathaus, Jahnplatz 1 Das öffentliche WLAN am Rathaus und in dessen Umgebung wurde 2016 freigeschaltet, jedoch nach kurzer Zeit auf Grund der Anzahl der Beschwerden wieder abgeschaltet. Erst wenn an der Landesunterkunft „Boelckekaserne“ ein eigenes WLAN eingerichtet wird, soll das öffentliche WLAN am Rathaus wieder freigeschaltet werden. - Soziokulturelles Zentrum, Mittelstraße 23 Hier wurde vor kurzem ein öffentlicher WLAN-Hotspot eingerichtet. - Jahnhalle, Jahnplatz 1 Hier wurde ebenfalls eine entsprechende WLAN-Funktion eingerichtet, die allerdings ausschließlich von den Besuchern/innen der Jahnhalle auf Anfrage genutzt werden kann. Momentan wird für die nachfolgenden öffentlichen Gebäude/Einrichtungen geprüft, inwieweit die Einrichtung von öffentlichem WLAN möglich ist. Bei der endgültigen Entscheidung sind u.a. Kostenfragen zu berücksichtigen: - Sportplatz/Sportlerheim Horrem, Garf-Berghe-von-Trips-Ring Freibad Türnich, Heerstraße 127 Erftlagune, Bruchhöhe 20 Flüchtlingsunterkünfte (Containerstandorte, Festbauten) Weitere öffentliche Gebäude kommen aus der Sicht der Verwaltung derzeit nicht für die Einrichtung eines freien WLAN in Betracht. Für die öffentlichen Plätze stellt sich die Situation wie folgt dar: Hierzu hat es in der Vergangenheit bereits intensive Gespräche mit verschiedenen Netzanbietern gegeben, um Möglichkeiten zu sondieren, wie Hotspot-Lösungen eigenmotiviert, d.h. kostenlos für die Kolpingstadt, eingerichtet werden können. Um eine erste Gesprächsgrundlage zu erhalten, wurden Bereiche im Stadtgebiet eruiert, an denen es aufgrund der Frequenz aus Sicht der Stadtverwaltung Sinn machen könnte, öffentliche WifiSpots einzurichten. Beschlussvorlage 356.17 Seite 2 Dies waren in einem ersten Schritt die folgenden Standorte: - Horrem: Hauptstraße und Bahnhof Kerpen: Hahnenstraße und ErftKarree Sindorf: Einkaufsbereich am Kreisel und Bahnhof Türnich: Marktplatz Buir: Bahnhof Letztendlich konnte das Projekt „Horrem, Hauptstraße 154“ für die Kolpingstadt kostenneutral umgesetzt werden. Alle anderen Standorte wären für die Kolpingstadt – nach derzeitigen Erkenntnissen - mit Kosten von 2.500 € bis 3.500 € verbunden. Entsprechende Haushaltsmittel stehen hierfür nicht zur Verfügung. Beschlussvorlage 356.17 Seite 3