Daten
Kommune
Kerpen
Größe
102 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
30.06.17, 11:41
Aktualisiert
30.06.17, 11:41
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder
Bearbeiter/in: Herr Floryszak
TOP
Drs.-Nr.: 356.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
28.06.2017
Bemerkungen
04.07.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
WLAN in öffentlichen Einrichtungen und an öffentlichen Plätzen;
hier: Anfrage der CDU-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt 11
Floryszak
Pütgens
Schwister
Stein
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
Mit Schreiben vom 21.06.2017 fragt die CDU-Fraktion unter Bezugnahme auf eine Anfrage zur
Sitzung des HFA am 25.04.2017 nach dem aktuellen Sachstand bzgl. der Thematik „WLAN in
öffentlichen Einrichtungen und an öffentlichen Plätzen“. Die Nachfrage bei den Ämtern im Hause
ist mittlerweile abgeschlossen. Zudem wurden Erkenntnisse der umliegenden Kommunen ausgewertet. Zusammenfassend kann mitgeteilt werden:
Zunächst wird noch einmal kurz auf die rechtliche Situation eingegangen. Die Thematik „Störerhaftung“ ist derzeit zwar noch nicht abschließend geregelt. Eine entsprechende Gesetzesvorlage
wird gegebenenfalls noch in dieser Legislaturperiode des Bundestages verabschiedet. Dieses
Thema ist jedoch vor dem Hintergrund, dass die Kolpingstadt bei den bisherigen Installationen auf
„Freifunk“ zurückgreift, aktuell zu vernachlässigen.
Derzeit sind folgende öffentliche Gebäude der Kolpingstadt mit öffentlichem WLAN ausgestattet:
-
Rathaus, Jahnplatz 1
Das öffentliche WLAN am Rathaus und in dessen Umgebung wurde 2016 freigeschaltet, jedoch
nach kurzer Zeit auf Grund der Anzahl der Beschwerden wieder abgeschaltet. Erst wenn an der
Landesunterkunft „Boelckekaserne“ ein eigenes WLAN eingerichtet wird, soll das öffentliche
WLAN am Rathaus wieder freigeschaltet werden.
-
Soziokulturelles Zentrum, Mittelstraße 23
Hier wurde vor kurzem ein öffentlicher WLAN-Hotspot eingerichtet.
-
Jahnhalle, Jahnplatz 1
Hier wurde ebenfalls eine entsprechende WLAN-Funktion eingerichtet, die allerdings ausschließlich von den Besuchern/innen der Jahnhalle auf Anfrage genutzt werden kann.
Momentan wird für die nachfolgenden öffentlichen Gebäude/Einrichtungen geprüft, inwieweit die
Einrichtung von öffentlichem WLAN möglich ist. Bei der endgültigen Entscheidung sind u.a. Kostenfragen zu berücksichtigen:
-
Sportplatz/Sportlerheim Horrem, Garf-Berghe-von-Trips-Ring
Freibad Türnich, Heerstraße 127
Erftlagune, Bruchhöhe 20
Flüchtlingsunterkünfte (Containerstandorte, Festbauten)
Weitere öffentliche Gebäude kommen aus der Sicht der Verwaltung derzeit nicht für die Einrichtung eines freien WLAN in Betracht.
Für die öffentlichen Plätze stellt sich die Situation wie folgt dar:
Hierzu hat es in der Vergangenheit bereits intensive Gespräche mit verschiedenen Netzanbietern
gegeben, um Möglichkeiten zu sondieren, wie Hotspot-Lösungen eigenmotiviert, d.h. kostenlos für
die Kolpingstadt, eingerichtet werden können. Um eine erste Gesprächsgrundlage zu erhalten,
wurden Bereiche im Stadtgebiet eruiert, an denen es aufgrund der Frequenz aus Sicht der Stadtverwaltung Sinn machen könnte, öffentliche WifiSpots einzurichten.
Beschlussvorlage 356.17
Seite 2
Dies waren in einem ersten Schritt die folgenden Standorte:
-
Horrem: Hauptstraße und Bahnhof
Kerpen: Hahnenstraße und ErftKarree
Sindorf: Einkaufsbereich am Kreisel und Bahnhof
Türnich: Marktplatz
Buir: Bahnhof
Letztendlich konnte das Projekt „Horrem, Hauptstraße 154“ für die Kolpingstadt kostenneutral umgesetzt werden. Alle anderen Standorte wären für die Kolpingstadt – nach derzeitigen Erkenntnissen - mit Kosten von 2.500 € bis 3.500 € verbunden. Entsprechende Haushaltsmittel stehen hierfür nicht zur Verfügung.
Beschlussvorlage 356.17
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