Daten
Kommune
Kerpen
Größe
160 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
30.06.17, 11:41
Aktualisiert
03.07.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: Bürgermeister
Bearbeiter/in: Dieter Spürck
TOP
Drs.-Nr.: 364.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
27.06.2017
Bemerkungen
04.07.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Realisierung der Umwandlung
des Tennen- in einen Kunstrasenplatz, Horrem
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 100.000 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
X
Mittel müssen über- █████planmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr : 2017
Produktsachkonto: 42 424 01 00 0961303/7853000 I000684 100.000 €
Deckung: 53 538 01 99 0961203/7852000 Kanalerneuerung Europaring
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt für die Realisierung des Projektes „Kunstrasenplatz
Horrem“ eine Zuschusserhöhung um 100.000,00 € und stellt Mittel in dieser Höhe überplanmäßig
zur Verfügung.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Gruppenleiter
25.1
stv.
Amtsleiter
25
Mitzeichnung
Dezernent III
Mitzeichnung
Dez.II
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Siehe Stellungnahme
Schmidt
Gronenwald
Schwister
Canzler
Schaaf
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
100.000
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
100.000
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
100.000
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 364.17
Seite 2
Begründung:
Der im Juni 2016 neu gewählte Vorstand des Horremer SV hat im Juli 2016 ein Projekt
„Kunstrasenplatz für Horrem“ ins Leben gerufen, das die Umwandlung des bestehenden
Tennensportplatzes in einen Kunstrasenplatz und eine direkt an die Sportfläche angrenzende
Erweiterung für die Nutzung als Hockeykleinspielfeld durch die Hockeyabteilung des SC
Buchenhöhe beinhaltet.
Zu diesem Zeitpunkt wurde die notwendige Investitionssumme mit Bruttokosten von rd.
600.000,00 € grob geschätzt.
In der Vorlage Drs.-Nr. 521.16 vom 18.10.2016 (Beratung im Fachausschuss am 15.11.2016)
wurde dargestellt, dass der bestehende Tennenplatz in einem äußert schlechtem Zustand ist und
über keine Drainage verfügt.
Die zur Kostenberechnung notwendigen Ergebnisse der Baugrunduntersuchung lagen zu diesem
Zeitpunkt noch nicht vor.
Das in der Sitzung am 15.11.2016 aktualisierte Konzept des HSV sah vor (teilweise) in
Eigenleistung sowohl den Oberbelag des Tennenplatzes als auch die Aushubmassen der
Erweiterungsfläche auf dem Grundstück bauseits zu lagern und im Gelände zu modellieren.
Ebenso sollte mit den Aushubmassen der Drainagegräben verfahren werden.
Das im Februar 2017 fertiggestellte Bodengutachten war vom Ergebnis her weder von der
Verwaltung noch von den Verantwortlichen des HSV vorhersehbar.
Bis auf die Deckschicht des vorhandenen Tennenspielfeldes sind alle sonstigen Bodenmassen auf
Grund ihrer Beschaffenheit auf eine geeignete Deponie (LAGA Werte zwischen Z 1.2 bis Z 2.0) zu
verbringen. Dies gilt auch für die Bodenmassen im Bereich der geplanten Erweiterung für das
Hockeyfeld.
Laut Bodengutachten beträgt alleine die Kippgebühr auf einer geeigneten Deponie für die
anfallenden rd. 8.300 t ca. 200.000,00 € brutto.
Hinzu kommen noch die Transportkosten (je nach örtlicher Lage der Deponie) sowie die
Anlieferung von Ersatzbaustoffen in Höhe von rd. 150.000 €.
Da die Ergebnisse des Bodengutachtens die geplante Bauweise (Anlage von Erdwällen auf dem
Sportgelände) nicht zulassen und ein Mehrbedarf von rd. 350.000,00 € nicht darstellbar ist, wurde
nach intensiven Überlegungen des Landschaftsarchitekten, des Verantwortlichen des Horremer
Sportvereins und der Fachämter der Verwaltung ein anderer Weg für die Umsetzung des
Projektes gewählt, der den finanziellen Mehrbedarf erheblich reduziert.
Mit Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises verbleiben die gesamten
Bodenmassen des vorhandenen Tennenplatzes vor Ort. Die Oberfläche wird als neues Planum für
den Kunstrasen bearbeitet. Die Fläche wird mit einer Folie abgedeckt worauf Recyclingmatten mit
eingearbeiteten Wasserführungsrillen aufgelegt werden. Auf diesen Platten wird anschließend der
Kunststoffrasen aufgebracht.
Hierdurch reduzieren sich die Leistungspositionen Boden aufnehmen und Transport zur Deponie
sowie Einbau von Ersatzbaustoffen auf den Oberbodenbereich der Erweiterungsfläche für das
Kleinsportfeld sowie die Anlegung von Rigolen neben der Spielfläche zur ordnungsgemäßen
Entwässerung der Kunstrasenfläche.
Durch die grundlegende Umplanung der Baumaßnahme reduziert sich der Finanzmehrbedarf, der
fast ausschließlich der nicht vorhersehbaren Bodenbeschaffenheit zuzuschreiben ist, beträchtlich.
Weiterhin hat der HSV seine geplante Eigenleistung im Gewerk Pflasterarbeiten gegenüber der
des Konzeptes nochmals erhöht.
Beschlussvorlage 364.17
Seite 3
Trotz aller dargestellten Bemühungen, die Kostensteigerung durch die Bodensituation zu
reduzieren, ergibt sich gegenüber der geplanten Bausumme von 600.000,00 € ein Mehrbedarf von
100.000 €
In diesen Mehrbedarf ist bereits eingerechnet die Erfüllung der Auflagen der NRW Bank zur
Verwendung von Korkgranulat anstelle von Kunststoffgranulat.
Die Verwaltung schlägt daher eine Zuschusserhöhung um 100.000,00 € auf insgesamt 450.000,00
€ vor um das Bauvorhaben zu realisieren. Hierzu ist der Beschluss einer überplanmäßigen
Mittelbereitstellung durch den Rat der Kolpingstadt Kerpen erforderlich.
Die zur Deckung genannte Kanalbaumaßnahme wird 2017 nach Aussage der beteiligten
Fachabteilungen nicht mehr umgesetzt und wird 2018 neu veranschlagt.
Stellungnahme Kämmerer:
Die grundsätzliche Möglichkeit der Umwandlung in Kunstrasenplätze auch während des Zeitraums
eines Haushaltssicherungskonzeptes hat die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises bejaht,
weil das in der Kolpingstadt Kerpen verbunden wird mit der Übernahme von Pflichten durch die
Vereine auf dem Gebiet der Anlagenunterhaltung, was entsprechend Aufwandsminderungen für
die Stadt ergibt. Der Bezug zum Haushaltssicherungskonzept ist somit gegeben.
Aus Sicht der gesamten städtischen Finanzen wird angeregt, eine andere Art der Finanzierung zu
wählen.
Aus Sicht der Finanzen kann es nicht das Ziel sein, allen Vereinen unabhängig von der aktuellen
baulichen Situation des umzuwandelnden Sportplatzes den gleichen Geldbetrag als Zuschuss zur
Verfügung zu stellen. Vielmehr sollte es das Ziel sein, die gleiche Endsituation zu schaffen und die
gleichen Eigenleistungen der Vereine einzufordern.
Aufgrund des Alters und der voraussichtlichen Beschaffenheit der übrigen Plätze wird
vorgeschlagen, 100.000 € aus den 2017 zur Verfügung stehenden Mitteln für den Sportanlagen
Neubau zur Deckung der Mehrkosten bei der Umwandlung des Tennenplatzes Horrem zu
verwenden, da zu erwarten ist, dass es zum einen 2017 mangels vorliegender
Planungsunterlagen zu keiner weiteren Kunstrasenplatzbaumaßnahme kommen wird und zum
anderen der Mittelbedarf bei den übrigen Baumaßnahmen aufgrund günstiger Voraussetzungen
(Drainage, Bodenbeschaffenheit, Alter der Anlagen) als geringer einzuschätzen ist.
Schaaf
Beschlussvorlage 364.17
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