Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Realisierung der Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz, Horrem)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
160 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
30.06.17, 11:41
Aktualisiert
03.07.17, 13:16
Beschlussvorlage (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Realisierung der Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz, Horrem) Beschlussvorlage (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Realisierung der Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz, Horrem) Beschlussvorlage (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Realisierung der Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz, Horrem) Beschlussvorlage (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Realisierung der Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz, Horrem)

öffnen download melden Dateigröße: 160 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: Bürgermeister Bearbeiter/in: Dieter Spürck TOP Drs.-Nr.: 364.17 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 27.06.2017 Bemerkungen 04.07.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Realisierung der Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz, Horrem Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 100.000 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: X Mittel müssen über- █████planmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : 2017 Produktsachkonto: 42 424 01 00 0961303/7853000 I000684 100.000 € Deckung: 53 538 01 99 0961203/7852000 Kanalerneuerung Europaring Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt für die Realisierung des Projektes „Kunstrasenplatz Horrem“ eine Zuschusserhöhung um 100.000,00 € und stellt Mittel in dieser Höhe überplanmäßig zur Verfügung. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Gruppenleiter 25.1 stv. Amtsleiter 25 Mitzeichnung Dezernent III Mitzeichnung Dez.II Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Siehe Stellungnahme Schmidt Gronenwald Schwister Canzler Schaaf MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 100.000 Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 100.000 Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 100.000 Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 364.17 Seite 2 Begründung: Der im Juni 2016 neu gewählte Vorstand des Horremer SV hat im Juli 2016 ein Projekt „Kunstrasenplatz für Horrem“ ins Leben gerufen, das die Umwandlung des bestehenden Tennensportplatzes in einen Kunstrasenplatz und eine direkt an die Sportfläche angrenzende Erweiterung für die Nutzung als Hockeykleinspielfeld durch die Hockeyabteilung des SC Buchenhöhe beinhaltet. Zu diesem Zeitpunkt wurde die notwendige Investitionssumme mit Bruttokosten von rd. 600.000,00 € grob geschätzt. In der Vorlage Drs.-Nr. 521.16 vom 18.10.2016 (Beratung im Fachausschuss am 15.11.2016) wurde dargestellt, dass der bestehende Tennenplatz in einem äußert schlechtem Zustand ist und über keine Drainage verfügt. Die zur Kostenberechnung notwendigen Ergebnisse der Baugrunduntersuchung lagen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Das in der Sitzung am 15.11.2016 aktualisierte Konzept des HSV sah vor (teilweise) in Eigenleistung sowohl den Oberbelag des Tennenplatzes als auch die Aushubmassen der Erweiterungsfläche auf dem Grundstück bauseits zu lagern und im Gelände zu modellieren. Ebenso sollte mit den Aushubmassen der Drainagegräben verfahren werden. Das im Februar 2017 fertiggestellte Bodengutachten war vom Ergebnis her weder von der Verwaltung noch von den Verantwortlichen des HSV vorhersehbar. Bis auf die Deckschicht des vorhandenen Tennenspielfeldes sind alle sonstigen Bodenmassen auf Grund ihrer Beschaffenheit auf eine geeignete Deponie (LAGA Werte zwischen Z 1.2 bis Z 2.0) zu verbringen. Dies gilt auch für die Bodenmassen im Bereich der geplanten Erweiterung für das Hockeyfeld. Laut Bodengutachten beträgt alleine die Kippgebühr auf einer geeigneten Deponie für die anfallenden rd. 8.300 t ca. 200.000,00 € brutto. Hinzu kommen noch die Transportkosten (je nach örtlicher Lage der Deponie) sowie die Anlieferung von Ersatzbaustoffen in Höhe von rd. 150.000 €. Da die Ergebnisse des Bodengutachtens die geplante Bauweise (Anlage von Erdwällen auf dem Sportgelände) nicht zulassen und ein Mehrbedarf von rd. 350.000,00 € nicht darstellbar ist, wurde nach intensiven Überlegungen des Landschaftsarchitekten, des Verantwortlichen des Horremer Sportvereins und der Fachämter der Verwaltung ein anderer Weg für die Umsetzung des Projektes gewählt, der den finanziellen Mehrbedarf erheblich reduziert. Mit Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises verbleiben die gesamten Bodenmassen des vorhandenen Tennenplatzes vor Ort. Die Oberfläche wird als neues Planum für den Kunstrasen bearbeitet. Die Fläche wird mit einer Folie abgedeckt worauf Recyclingmatten mit eingearbeiteten Wasserführungsrillen aufgelegt werden. Auf diesen Platten wird anschließend der Kunststoffrasen aufgebracht. Hierdurch reduzieren sich die Leistungspositionen Boden aufnehmen und Transport zur Deponie sowie Einbau von Ersatzbaustoffen auf den Oberbodenbereich der Erweiterungsfläche für das Kleinsportfeld sowie die Anlegung von Rigolen neben der Spielfläche zur ordnungsgemäßen Entwässerung der Kunstrasenfläche. Durch die grundlegende Umplanung der Baumaßnahme reduziert sich der Finanzmehrbedarf, der fast ausschließlich der nicht vorhersehbaren Bodenbeschaffenheit zuzuschreiben ist, beträchtlich. Weiterhin hat der HSV seine geplante Eigenleistung im Gewerk Pflasterarbeiten gegenüber der des Konzeptes nochmals erhöht. Beschlussvorlage 364.17 Seite 3 Trotz aller dargestellten Bemühungen, die Kostensteigerung durch die Bodensituation zu reduzieren, ergibt sich gegenüber der geplanten Bausumme von 600.000,00 € ein Mehrbedarf von 100.000 € In diesen Mehrbedarf ist bereits eingerechnet die Erfüllung der Auflagen der NRW Bank zur Verwendung von Korkgranulat anstelle von Kunststoffgranulat. Die Verwaltung schlägt daher eine Zuschusserhöhung um 100.000,00 € auf insgesamt 450.000,00 € vor um das Bauvorhaben zu realisieren. Hierzu ist der Beschluss einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung durch den Rat der Kolpingstadt Kerpen erforderlich. Die zur Deckung genannte Kanalbaumaßnahme wird 2017 nach Aussage der beteiligten Fachabteilungen nicht mehr umgesetzt und wird 2018 neu veranschlagt. Stellungnahme Kämmerer: Die grundsätzliche Möglichkeit der Umwandlung in Kunstrasenplätze auch während des Zeitraums eines Haushaltssicherungskonzeptes hat die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises bejaht, weil das in der Kolpingstadt Kerpen verbunden wird mit der Übernahme von Pflichten durch die Vereine auf dem Gebiet der Anlagenunterhaltung, was entsprechend Aufwandsminderungen für die Stadt ergibt. Der Bezug zum Haushaltssicherungskonzept ist somit gegeben. Aus Sicht der gesamten städtischen Finanzen wird angeregt, eine andere Art der Finanzierung zu wählen. Aus Sicht der Finanzen kann es nicht das Ziel sein, allen Vereinen unabhängig von der aktuellen baulichen Situation des umzuwandelnden Sportplatzes den gleichen Geldbetrag als Zuschuss zur Verfügung zu stellen. Vielmehr sollte es das Ziel sein, die gleiche Endsituation zu schaffen und die gleichen Eigenleistungen der Vereine einzufordern. Aufgrund des Alters und der voraussichtlichen Beschaffenheit der übrigen Plätze wird vorgeschlagen, 100.000 € aus den 2017 zur Verfügung stehenden Mitteln für den Sportanlagen Neubau zur Deckung der Mehrkosten bei der Umwandlung des Tennenplatzes Horrem zu verwenden, da zu erwarten ist, dass es zum einen 2017 mangels vorliegender Planungsunterlagen zu keiner weiteren Kunstrasenplatzbaumaßnahme kommen wird und zum anderen der Mittelbedarf bei den übrigen Baumaßnahmen aufgrund günstiger Voraussetzungen (Drainage, Bodenbeschaffenheit, Alter der Anlagen) als geringer einzuschätzen ist. Schaaf Beschlussvorlage 364.17 Seite 4