Daten
Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
02.12.13, 18:46
Aktualisiert
02.12.13, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern 1301
"Ecke Dammstraße/Auf dem Acker"
Stand Dezember 2013
Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Stellungnahme der Öffentlichkeit während der Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
04.09.2013 bis 04.10.2013 einschließlich.
B1 Schreiben Interessengemeinschaft der Nachbarn „Auf dem Acker“ mit Unterschriftenliste,
Schreiben vom 24.09. 2013
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Die Interessengemeinschaft
Zu 1. : Der Plangeltungsbereich ist
Der Umwelt- und Planungsausführt an, dass das Plangebiet
bereits im bestehenden Bebauschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
derzeit in Teilen als Stellplatzfläungsplan Nr. 77 Sinthern durch die Pulheim, die Anregungen gemäß
che für mind. 15 PKW dient. Sie
Festsetzung einer Fläche für Geden Abwägungsvorschlägen der
regen an im Plangeltungsbereich meinbedarf mit der ZweckbestimVerwaltung nicht zu berücksichti15 Stellplätze zu schaffen, da sie mung „Kindergarten“ bebaubar. Mit gen.
mit einem Ausweichen dieser
der damals geplanten baulichen
PKW auf die öffentlichen StellUmsetzung des Kindergartens hätte
plätze im Bereich der Straße „Auf es, wie nach der hier angestrebten
dem Acker“ rechnen, die in der
Planänderung, nur vereinzelt StellRegel von der Anwohnerschaft
plätze auf der öffentlichen Verkehrsbelegt wären.
fläche gegeben. Durch die Planänderung findet somit keine Verschlechterung gegenüber dem
derzeit bestehenden Planrecht statt.
Die Nutzung der Brachfläche als
Stellplatzfläche wurde nie genehmigt und wäre rechtlich nicht zulässig gewesen. Das Grundstück bietet
die Möglichkeit zur Schaffung dringend erforderlicher Wohnbaufläche,
zumal im Ortsteil Sinthern keine
weiteren Neubaugebiete vorgesehen sind. Stadtgestalterisch soll der
städtebauliche prägnante Kreuzungsbereich eine bauliche Raumkante erhalten.
Es kommt heute in allen Baugebieten zu Problemen mit dem ruhenden Verkehr. Oft werden mehr als
zwei PKWs gehalten, für die bauordnungsrechtlich die Schaffung
von Stellplätzern auf dem Grundstück vorgeschrieben ist. Zum Ausgleich hierfür – oder für nicht genutzte private Stellplatzflächen- den
öffentlichen Straßenraum deutlich
größer zu dimensionieren bedeutetete aber eine deutliche Kostensteigerung, die auf die Baugrundstücke
umzulegen (gewesen) wäre. Nun im
Nachhinein Bauland zu Stellplatzflächen umzuwidmen käme einer
Stadt Pulheim
Planungsamt
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Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern 1301
"Ecke Dammstraße/Auf dem Acker"
Stand Dezember 2013
Subventionierung eines bestimmten
Baugebietes nahe, für die keine
besondere Begründung erkennbar
ist.
Es wurde dem Immobilienmanagement aber empfohlen, das Grundstück mit vertraglicher Bindung zum
Bau eines Mehrfamilienhauses mit
Tiefgarage zu veräußern, um lediglich eine Zufahrt und somit möglichst viele Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zu erhalten.
Diese werden allen Verkehrsteilnehmern zur Nutzung offen stehen.
Auch eine Verkleinerung der
Grundstücke zugunsten einer
Vebreiterung der Straßenverkehrsfläche zur Anlegung von Senkrechtstellplätzen kommt als möglicher
Kompromiss nicht in Frage. Erstens
verbliebe eine zu geringe Grundstückstiefe, um gerade einen Baukörper mit Tiefgarage errichten zu
können, ferner führten solche Stellplätze im Kurvenbereich zu einer
möglichen Gefährung des fließenden Verkehres.
2. Des weiteren lehnt die Interessengemeinschaft es ab, dass der
Baustellenverkehr über die Straße „Auf dem Acker“ erfolgen wird.
Stadt Pulheim
Zu 2.: Baustellenzufahrten erfolgen
in der Regel über die sicherste und
die direkteste Anbindung an die
überörtliche Verbindungsstraße. Im
Falle des Plangeltungsbereiches ist
dies die Straße „Auf dem Acker“, so
dass der private Wunsch des Verzichtes auf diese Anbindung dem
öffentliche Interesse eines möglichst sicheren und reibungslosen
Baustellenverkehrs entgegensteht
und somit nicht berücksichtigt werden kann. Darüberhinaus lässt das
eher geringe Bauvolumen keine
Bautätigkeit erwarten, die hinsichtlich Ausmaßes und der voraussichtlichen Bauzeit zu gravierenden
Beeinträchtigungen führte.
Planungsamt
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