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Beschlussvorlage (Abwägung B1)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
02.12.13, 18:46
Aktualisiert
02.12.13, 18:46
Beschlussvorlage (Abwägung B1) Beschlussvorlage (Abwägung B1)

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Inhalt der Datei

Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern 1301 "Ecke Dammstraße/Auf dem Acker" Stand Dezember 2013 Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Stellungnahme der Öffentlichkeit während der Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 04.09.2013 bis 04.10.2013 einschließlich. B1 Schreiben Interessengemeinschaft der Nachbarn „Auf dem Acker“ mit Unterschriftenliste, Schreiben vom 24.09. 2013 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag 1. Die Interessengemeinschaft Zu 1. : Der Plangeltungsbereich ist Der Umwelt- und Planungsausführt an, dass das Plangebiet bereits im bestehenden Bebauschuss empfiehlt dem Rat der Stadt derzeit in Teilen als Stellplatzfläungsplan Nr. 77 Sinthern durch die Pulheim, die Anregungen gemäß che für mind. 15 PKW dient. Sie Festsetzung einer Fläche für Geden Abwägungsvorschlägen der regen an im Plangeltungsbereich meinbedarf mit der ZweckbestimVerwaltung nicht zu berücksichti15 Stellplätze zu schaffen, da sie mung „Kindergarten“ bebaubar. Mit gen. mit einem Ausweichen dieser der damals geplanten baulichen PKW auf die öffentlichen StellUmsetzung des Kindergartens hätte plätze im Bereich der Straße „Auf es, wie nach der hier angestrebten dem Acker“ rechnen, die in der Planänderung, nur vereinzelt StellRegel von der Anwohnerschaft plätze auf der öffentlichen Verkehrsbelegt wären. fläche gegeben. Durch die Planänderung findet somit keine Verschlechterung gegenüber dem derzeit bestehenden Planrecht statt. Die Nutzung der Brachfläche als Stellplatzfläche wurde nie genehmigt und wäre rechtlich nicht zulässig gewesen. Das Grundstück bietet die Möglichkeit zur Schaffung dringend erforderlicher Wohnbaufläche, zumal im Ortsteil Sinthern keine weiteren Neubaugebiete vorgesehen sind. Stadtgestalterisch soll der städtebauliche prägnante Kreuzungsbereich eine bauliche Raumkante erhalten. Es kommt heute in allen Baugebieten zu Problemen mit dem ruhenden Verkehr. Oft werden mehr als zwei PKWs gehalten, für die bauordnungsrechtlich die Schaffung von Stellplätzern auf dem Grundstück vorgeschrieben ist. Zum Ausgleich hierfür – oder für nicht genutzte private Stellplatzflächen- den öffentlichen Straßenraum deutlich größer zu dimensionieren bedeutetete aber eine deutliche Kostensteigerung, die auf die Baugrundstücke umzulegen (gewesen) wäre. Nun im Nachhinein Bauland zu Stellplatzflächen umzuwidmen käme einer Stadt Pulheim Planungsamt Seite Seite 1 von 2 Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern 1301 "Ecke Dammstraße/Auf dem Acker" Stand Dezember 2013 Subventionierung eines bestimmten Baugebietes nahe, für die keine besondere Begründung erkennbar ist. Es wurde dem Immobilienmanagement aber empfohlen, das Grundstück mit vertraglicher Bindung zum Bau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage zu veräußern, um lediglich eine Zufahrt und somit möglichst viele Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zu erhalten. Diese werden allen Verkehrsteilnehmern zur Nutzung offen stehen. Auch eine Verkleinerung der Grundstücke zugunsten einer Vebreiterung der Straßenverkehrsfläche zur Anlegung von Senkrechtstellplätzen kommt als möglicher Kompromiss nicht in Frage. Erstens verbliebe eine zu geringe Grundstückstiefe, um gerade einen Baukörper mit Tiefgarage errichten zu können, ferner führten solche Stellplätze im Kurvenbereich zu einer möglichen Gefährung des fließenden Verkehres. 2. Des weiteren lehnt die Interessengemeinschaft es ab, dass der Baustellenverkehr über die Straße „Auf dem Acker“ erfolgen wird. Stadt Pulheim Zu 2.: Baustellenzufahrten erfolgen in der Regel über die sicherste und die direkteste Anbindung an die überörtliche Verbindungsstraße. Im Falle des Plangeltungsbereiches ist dies die Straße „Auf dem Acker“, so dass der private Wunsch des Verzichtes auf diese Anbindung dem öffentliche Interesse eines möglichst sicheren und reibungslosen Baustellenverkehrs entgegensteht und somit nicht berücksichtigt werden kann. Darüberhinaus lässt das eher geringe Bauvolumen keine Bautätigkeit erwarten, die hinsichtlich Ausmaßes und der voraussichtlichen Bauzeit zu gravierenden Beeinträchtigungen führte. Planungsamt Seite Seite 2 von 2