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Beschlussvorlage (Bebauungsplan)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
726 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
02.12.13, 18:46
Aktualisiert
02.12.13, 18:46
Beschlussvorlage (Bebauungsplan)

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Inhalt der Datei

VERFAHRENSVERMERKE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN STADT PULHEIM BP 77 SINTHERN 1301 1. Dachform die nicht als Nebenanlagen und Garagen im Sinne der 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, dass die nach 4 Abs. 3 BauNVO im Allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise Gartenbaubetriebe (Nr. 4) und Tankstellen (Nr. 5) nicht Bestandteil des Bebauungsplanes sind. 12 u. 14 BauNVO gelten, sind Das Kappen oder Abschneiden eines geneigten Daches mit der Folge, dass im Firstbereich ein 2. Dachneigung 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit 16 Abs. 2 und Anlagen durch die max. (TH) und die max. bestimmt. 18 Abs. 1 BauNVO ist die baulicher der Oberkante der baulichen Anlagen (OK) Als oberer Bezugspunkt die TH wird die Schnittkante zwischen den des aufgehenden Mauerwerks und der der Dachhaut bestimmt. Bei Staffelgeschossen um mind. 1,0 m von allen oder Geschossen ( mind. 1,50 m von zwei sich nicht bemisst sich die TH durch den Abschluss des aufgehenden Mauerwerks der das (nicht das Dachgeschoss) umfassenden Die von Dachterrassen sind von der Materialwahl mitzurechnen. Ausnahmsweise kann die festgesetzte bei Staffelgeschossen oder Geschossen durch unverkleidete um 50 cm werden, wenn diese der Absturzsicherung gem. BauO NRW dienen. Die Oberkante der baulichen Anlage ergibt sich aus der Dachabschlusskante. Dies gilt auch bei Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere der der an das jeweilige entlang der Grenze zum angrenzenden vom_________ M. 1:250 am _________ 1308 am _________ 1318 vom_________ 1307 Im Bereich der mit Dreiecken gekennzeichneten Baugrenzen sind blickdichte, massive Einfriedungen (Mauern, u. bis max. 2,0 m und 3,0 m Tiefe (gemessen ab der gekennzeichneten Baugrenze) zur Abtrennung der privaten untereinander Diese Art der sind in der Zeit vom _________ bis _________ ............................................................................................................................................................................................................................................. AUSLEGUNGSBESCHLUSS 4. Einfriedungen/Nebenanlagen Als Abgrenzung der (siehe entsprechende Signatur) sind nur Hecken bis zu 1,2 m der Oberkante der angrenzenden Eingebunden in diese Hecken sind Maschendraht- oder bis max. 1.0 m Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere der an das jeweilige angrenzenden 1319 1320 1311 1927 lebende Hecken bis max. 2,0 m in der Zeit vom ________ bis _________ ............................................................................................................................................................................................................................................. ERNEUTER AUSLEGUNGSBESCHLUSS 1310 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO darf bei der Ermittlung der durch die von Tiefgaragen, die lediglich das unterbauen, die festgesetzte bis zu einer von maximal 0,8 werden, wenn sichergestellt ist, dass auf den Tiefgaragen eine und Bepflanzung erfolgt. Die andere Anlagen im Sinne des 19 Abs. 4 BauNVO in Verb. mit Satz 3 dieser Norm darf die festgesetzte lediglich bis zu einer von 0,63 werden, wenn die dieser Anlagen aus Rasenfugen- oder Rasengittersteinen 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. mit 23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass ein der im Plan mit Dreiecken gekennzeichneten Baugrenzen durch die von Terrassen, oder bis zu einer Tiefe von max. 3,0 m ist, sofern die max. GRZ von 0,45 (siehe auch Pkt. 2.2 Abs. 2) durch diese baulichen Anlagen nicht und an die in der Erdgeschosses angebaut werden. Sonstige An- bzw. Erweiterungsbauten, die den Wohnraum 9 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BauGB wird festgesetzt, dass Tiefgaragen auch des die der festgesetzten 5. Die mit Signatur gekennzeichneten Vorgartenbereiche zwischen Baugrenze sind mindesten zu 30 % unversiegelt anzulegen und dass diese mit Mutterboden anzulegen sind und mit Rasen, bestanden sein Kies und Whs II 470 in der Zeit vom _________ bis _________ .............................................................................................................................................................................................................................................. 1. Wasserschutzzone Das gesamte Plangebiet liegt im Grundwassereinzugsgebiet des Wasserwerkes - Weiler in der Wasserschutzzone III B. Die Regelungen der Festsetzung des Wasserschutzgebietes die im Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Gas-, / AG sind zu beachten. SATZUNGSBESCHLUSS WA 0,4 o am _________ ............................................................................................................................................................................................................................................. RICHTIGKEIT DER VERFAHRENSVERMERKE Pulheim, den Verordnung zur Einzugsgebiet der und Wasserwerke Bei Bodeneingriffen (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Einzelfunde, aber auch und in der Bodenbeschaffenheit, und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von ist dem Rheinischen Amt Bodendenkmalpflege in Bonn (Tel.: 0228/9844-0, Fax.: 0228/9843-119) anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in Zustand zu erhalten 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den freigegeben wird. Der Landschaftsverband Rheinland ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen 16 DSchG NW). Zur Vermeidung von Konflikten mit den Belangen der Bodendenkmalpflege/-schutz ist dem Fachamt die Begleitung der Erdarbeiten zu Der Beginn der Erdarbeiten ist der Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel: 02425/7684, Fax: 02425/7584 drei Wochen vorher schriftlich mitzuteilen. Frank Keppeler AUSFERTIGUNGSVERMERK: dieses Bebauungsplanes Nr. ____ ________ dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Pulheim am _________ zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. 523 St Ga/ 609 INKRAFTTRETEN 524 Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes am _________ 528 BP 77 SINTHERN 1301 525 4.2 Nebenanlagen 14 Abs.1 BauNVO i. V. mit 23 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass auf den nicht untergeordnete oberirdische Nebenanlagen nur bis zu einem Rauminhalt von max. 30 cbm sind. In den als festgesetzten Bereichen sind Nebenanlagen Ausgenommen hiervon sind Anlagen die Unterbringung von Abfall(siehe auch unter B, Pkt. 4, Abs. 4) Pulheim, den Frank Keppeler Die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5106 weist in einem Teilbereich des Plangebietes aus, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humose sind empfindlich gegen Bodendruck und nur Hier sind die Bauvorschriften der DIN 18196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NRW zu beachten. 4. Kampfmittel Weist bei der oder werden 23 Abs. 3 BauNVO kann die hintere Baugrenze oder die hintere Begrenzungslinie der am _________ vom_________ und vorderer zu gestalten. Dies bedeutet, Bodendeckern und/oder nicht zu den unbefestigten Ga/St den gesamten Plangeltungsbereich wird die offene Bauweise festgesetzt. Die mit seitlichem Grenzabstand als oder errichtet werden. Hausgruppen sind nicht und den am _________ _________ 16 Abs. 6 BauNVO kann ausnahmsweise die festgesetzte GRZ und bis max. 0,45 werden, innerhalb der am _________ .............................................................................................................................................................................................................................................. am _________ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO wird die max. das allgemeine Wohngebiet mit 0,4 festgesetzt. und Garagen sind am_________ 3. Dachaufbauten und Dacheinschnitte Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur bis max. 50 % der der entsprechenden werden nicht zur gerechnet. Die vorgenannten Bauteile sind mit ihrem oberen Abschluss in einem Abstand von mindestens 1,0 m unter der Oberkante der baulichen Anlage einzubinden und einen Mindestabstand von 1,25 m von den Entlang der restlichen 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit von 0,4 durch Terrassen, AUFSTELLUNGSBESCHLUSS von Bauvorhaben der Erdaushub auf hin beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der 529 Die erfolgt im Trennsystem. Das Regenwasser der wird eine in den Pulheimer Bach eingeleitet. Das sowie das Schmutzwasser werden dem vorhandenen Mischwasser der der Stadt Pulheim besteht in Trennsystemgebieten ein Anschluss- und Benutzerzwang Niederschlagswasser. Somit ist in 526 12/2013 AUSZUG AUS DEM BP 77 SINTHERN RECHTSGRUNDLAGEN 1. Art der baulichen Nutzung 1. Das Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). durch des WA WA 2. Verordnung die bauliche Nutzung der NVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). 5. Sonstige Planzeichen (Baunutzungsverordnung - Bau durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1 Allgemeine Wohngebiete 2 St Ga 0,4 3. Verordnung die Ausarbeitung der und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). 4. Bauordnung das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) zuletzt durch Gesetz (GV. NRW. S. 142). 5. Gemeindeordnung 6. Landeswassergesetz TH OK 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen Bebauungsplanes Offene Bauweise das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. Baugrenze das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV. 4. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 7. Gesetz Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) zuletzt durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154). 8. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom 716) zuletzt Garagen SD/WD Satteldach/Walmdach Dachneigung PD/ZD Pultdach/Zeltdach Dachneigung Festgesetzte Vorgartenbereiche