Daten
Kommune
Pulheim
Größe
726 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
02.12.13, 18:46
Aktualisiert
02.12.13, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
VERFAHRENSVERMERKE
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
STADT PULHEIM
BP 77 SINTHERN 1301
1. Dachform
die nicht als Nebenanlagen und Garagen im Sinne der
1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, dass die nach
4 Abs. 3 BauNVO im Allgemeinen
Wohngebiet ausnahmsweise
Gartenbaubetriebe (Nr. 4) und Tankstellen (Nr. 5) nicht
Bestandteil des Bebauungsplanes sind.
12 u. 14 BauNVO gelten, sind
Das Kappen oder Abschneiden eines geneigten Daches mit der Folge, dass im Firstbereich ein
2. Dachneigung
9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit 16 Abs. 2 und
Anlagen durch die max.
(TH) und die max.
bestimmt.
18 Abs. 1 BauNVO ist die
baulicher
der Oberkante der baulichen Anlagen (OK)
Als oberer Bezugspunkt
die TH wird die Schnittkante zwischen den
des aufgehenden
Mauerwerks und der
der Dachhaut bestimmt. Bei Staffelgeschossen
um mind.
1,0 m von allen
oder
Geschossen ( mind. 1,50 m von
zwei sich
nicht
bemisst sich die TH
durch den Abschluss des aufgehenden Mauerwerks der das
(nicht das Dachgeschoss)
umfassenden
Die
von Dachterrassen sind
von der Materialwahl
mitzurechnen. Ausnahmsweise kann die festgesetzte
bei Staffelgeschossen oder
Geschossen durch unverkleidete
um 50 cm
werden, wenn diese
der Absturzsicherung gem. BauO NRW dienen.
Die Oberkante der baulichen Anlage ergibt sich aus der Dachabschlusskante. Dies gilt auch bei
Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere
der
der an das jeweilige
entlang der Grenze zum
angrenzenden
vom_________
M. 1:250
am _________
1308
am _________
1318
vom_________
1307
Im Bereich der mit Dreiecken gekennzeichneten Baugrenzen sind blickdichte, massive Einfriedungen
(Mauern,
u.
bis max. 2,0 m
und 3,0 m Tiefe (gemessen ab der gekennzeichneten
Baugrenze) zur Abtrennung der privaten
untereinander
Diese Art der
sind
in der Zeit vom _________ bis _________
.............................................................................................................................................................................................................................................
AUSLEGUNGSBESCHLUSS
4. Einfriedungen/Nebenanlagen
Als Abgrenzung der
(siehe entsprechende Signatur) sind nur Hecken bis zu 1,2 m
der
Oberkante der angrenzenden
Eingebunden in diese Hecken sind
Maschendraht- oder
bis max. 1.0 m
Als unterer Bezugspunkt gilt die
mittlere
der an das jeweilige
angrenzenden
1319
1320
1311
1927
lebende Hecken bis max. 2,0 m
in der Zeit vom ________ bis _________
.............................................................................................................................................................................................................................................
ERNEUTER AUSLEGUNGSBESCHLUSS
1310
9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit
19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO darf bei der Ermittlung der
durch die
von Tiefgaragen, die lediglich das
unterbauen, die
festgesetzte
bis zu einer
von maximal 0,8
werden, wenn sichergestellt ist, dass auf den Tiefgaragen eine
und Bepflanzung erfolgt. Die
andere Anlagen im Sinne des
19 Abs. 4 BauNVO in Verb. mit Satz 3 dieser Norm darf die
festgesetzte
lediglich bis zu einer
von 0,63
werden, wenn die
dieser Anlagen aus
Rasenfugen- oder Rasengittersteinen
9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. mit 23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass ein
der im Plan mit Dreiecken gekennzeichneten Baugrenzen
durch die
von
Terrassen,
oder
bis zu einer Tiefe von max. 3,0 m
ist,
sofern die max.
GRZ von 0,45 (siehe auch Pkt. 2.2 Abs. 2) durch diese baulichen Anlagen nicht
und
an die
in der
Erdgeschosses angebaut werden. Sonstige An- bzw. Erweiterungsbauten, die den Wohnraum
9 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BauGB wird festgesetzt, dass Tiefgaragen auch
des
die
der
festgesetzten
5.
Die mit Signatur gekennzeichneten Vorgartenbereiche zwischen
Baugrenze sind mindesten zu 30 % unversiegelt anzulegen und
dass diese
mit Mutterboden anzulegen sind und mit Rasen,
bestanden sein
Kies und
Whs II
470
in der Zeit vom _________ bis _________
..............................................................................................................................................................................................................................................
1. Wasserschutzzone
Das gesamte Plangebiet liegt im Grundwassereinzugsgebiet des Wasserwerkes
- Weiler in der Wasserschutzzone III B. Die Regelungen der
Festsetzung
des
Wasserschutzgebietes
die
im
Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Gas-, /
AG sind zu beachten.
SATZUNGSBESCHLUSS
WA
0,4 o
am _________
.............................................................................................................................................................................................................................................
RICHTIGKEIT DER VERFAHRENSVERMERKE
Pulheim, den
Verordnung zur
Einzugsgebiet
der
und Wasserwerke
Bei Bodeneingriffen
(kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h.
Mauern, alte
Einzelfunde, aber auch
und
in der
Bodenbeschaffenheit,
und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens
aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von
ist dem
Rheinischen Amt
Bodendenkmalpflege in Bonn (Tel.: 0228/9844-0, Fax.: 0228/9843-119)
anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in
Zustand zu erhalten
15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den
freigegeben
wird. Der Landschaftsverband Rheinland ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und
wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen
16 DSchG NW). Zur
Vermeidung von Konflikten mit den Belangen der Bodendenkmalpflege/-schutz ist dem Fachamt die
Begleitung der Erdarbeiten zu
Der Beginn der Erdarbeiten ist der
Nideggen,
Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel: 02425/7684, Fax: 02425/7584 drei Wochen vorher schriftlich
mitzuteilen.
Frank Keppeler
AUSFERTIGUNGSVERMERK:
dieses Bebauungsplanes Nr. ____ ________
dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Pulheim am _________ zu Grunde lag und dem
Satzungsbeschluss entspricht.
523
St
Ga/
609
INKRAFTTRETEN
524
Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes
am _________
528
BP 77 SINTHERN 1301
525
4.2 Nebenanlagen
14 Abs.1 BauNVO i. V. mit
23 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass auf den nicht
untergeordnete oberirdische Nebenanlagen nur
bis zu
einem Rauminhalt von max. 30 cbm
sind. In den als
festgesetzten Bereichen
sind Nebenanlagen
Ausgenommen hiervon sind Anlagen
die Unterbringung von Abfall(siehe auch unter B, Pkt. 4, Abs. 4)
Pulheim, den
Frank Keppeler
Die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5106 weist in einem Teilbereich des
Plangebietes
aus, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humose
sind empfindlich gegen
Bodendruck und nur
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 18196 "Erd- und
Grundbau; Bodenklassifikation
bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des
Landes NRW zu beachten.
4. Kampfmittel
Weist bei der
oder werden
23 Abs. 3 BauNVO kann die hintere Baugrenze oder die hintere Begrenzungslinie der
am _________
vom_________
und vorderer
zu gestalten. Dies bedeutet,
Bodendeckern und/oder
nicht zu den unbefestigten
Ga/St
den gesamten Plangeltungsbereich wird die offene Bauweise festgesetzt. Die
mit
seitlichem Grenzabstand als
oder
errichtet werden. Hausgruppen sind nicht
und den
am _________
_________
16 Abs. 6 BauNVO kann ausnahmsweise die festgesetzte GRZ
und
bis max. 0,45
werden,
innerhalb der
am _________
..............................................................................................................................................................................................................................................
am _________
9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO wird die max.
das allgemeine Wohngebiet mit 0,4 festgesetzt.
und Garagen sind
am_________
3. Dachaufbauten und Dacheinschnitte
Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur bis max. 50 % der
der entsprechenden
werden nicht zur
gerechnet. Die vorgenannten
Bauteile sind mit ihrem oberen Abschluss in einem Abstand von mindestens 1,0 m unter der Oberkante
der baulichen Anlage einzubinden und
einen Mindestabstand von 1,25 m von den
Entlang der restlichen
9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit
von 0,4 durch Terrassen,
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
von Bauvorhaben der Erdaushub auf
hin
beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der
529
Die
erfolgt im Trennsystem. Das Regenwasser der
wird
eine
in den Pulheimer Bach eingeleitet. Das
sowie das
Schmutzwasser
werden dem vorhandenen Mischwasser
der
der Stadt Pulheim
besteht in Trennsystemgebieten ein Anschluss- und Benutzerzwang
Niederschlagswasser. Somit ist in
526
12/2013
AUSZUG AUS DEM BP 77 SINTHERN
RECHTSGRUNDLAGEN
1. Art der baulichen Nutzung
1. Das Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548).
durch
des
WA WA
2. Verordnung
die bauliche Nutzung der
NVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt
11.06.2013 (BGBl. I S. 1548).
5. Sonstige Planzeichen
(Baunutzungsverordnung - Bau
durch Artikel 2 des Gesetzes vom
1
Allgemeine Wohngebiete
2
St
Ga
0,4
3. Verordnung
die Ausarbeitung der
und die Darstellung des Planinhaltes
(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) zuletzt
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).
4. Bauordnung
das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) vom
01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) zuletzt
durch Gesetz
(GV. NRW. S.
142).
5. Gemeindeordnung
6. Landeswassergesetz
TH
OK
3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
Bebauungsplanes
Offene Bauweise
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW.
Baugrenze
das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV.
4. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
7. Gesetz
Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) zuletzt
durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes
vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154).
8. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
9.
(Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom
716) zuletzt
Garagen
SD/WD
Satteldach/Walmdach
Dachneigung
PD/ZD
Pultdach/Zeltdach
Dachneigung
Festgesetzte Vorgartenbereiche