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Beschlussvorlage (Ersatzbau Albert-Schweitzer-Schule Brüggen – hier: ergänzende Untersuchung des möglichen Standortes „Raphaelstraße“)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
161 kB
Datum
28.06.2017
Erstellt
19.06.17, 13:16
Aktualisiert
19.06.17, 13:16
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24 / Hochbau, Gebäude und Energiewirtschaft Bearbeiter/in: TOP Drs.-Nr.: 305.17 Datum : Beratungsfolge Termin Schulausschuss X 06.06.2017 Bemerkungen 28.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Ersatzbau Albert-Schweitzer-Schule Brüggen – hier: ergänzende Untersuchung des möglichen Standortes „Raphaelstraße“ X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Pütgens Schwister Canzler Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: In der Sitzung des Schulausschusses am 10.05.2017 wurde das weitere Vorgehen zur Realisierung des notwendigen Ersatzbaus der Albert-Schweitzer-Schule zuletzt beraten. Die möglichen Standorte „Raphaelstraße“ und „Rosentalstraße“, wurden von der Verwaltung zur vertiefenden Untersuchung vorgeschlagen. Die Diskussion führte letztlich zu der Entscheidung, dass nur der Standort „Raphaelstraße“ weiter verfolgt werden soll. Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit wurde die Finanzierung der notwendigen Fremdplanungsleistung durch Dringlichkeitsentscheidung gewährleistet. Die Klärung rechtlicher Aspekte bei der Vergabe der Planungsleistung nimmt augenblicklich jedoch noch einige Zeit in Anspruch (vgl. hierzu die Ausführungen in Drs. 310.17 – Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Ulrichschule Sindorf mit integrierter Begegnungsstätte), weshalb die Verwaltung in einem ersten Schritt eigene Überlegungen, welche dem künftigen Planer das Planungsziel und dessen Umfang verdeutlichen sollen, als Zwischenbericht dem Ausschuss vortragen möchte. Die Verwaltung hat die Auswirkungen von      Architektur Verkehr Lärm Multifunktionalem Raumprogramm unter Berücksichtigung von Vereinsbelangen Planungsrecht auf die örtlichen Gegebenheiten einer ersten Untersuchung unterzogen. Über das Ergebnis wird in der Sitzung im Rahmen eines mündlichen Vortrages berichtet. Beschlussvorlage 305.17 Seite 2