Daten
Kommune
Kerpen
Größe
161 kB
Datum
28.06.2017
Erstellt
19.06.17, 13:16
Aktualisiert
19.06.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24 / Hochbau, Gebäude und
Energiewirtschaft
Bearbeiter/in:
TOP
Drs.-Nr.: 305.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
X
06.06.2017
Bemerkungen
28.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Ersatzbau Albert-Schweitzer-Schule Brüggen – hier: ergänzende Untersuchung des
möglichen Standortes „Raphaelstraße“
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Pütgens
Schwister
Canzler
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
In der Sitzung des Schulausschusses am 10.05.2017 wurde das weitere Vorgehen zur
Realisierung des notwendigen Ersatzbaus der Albert-Schweitzer-Schule zuletzt beraten. Die
möglichen Standorte „Raphaelstraße“ und „Rosentalstraße“, wurden von der Verwaltung zur
vertiefenden Untersuchung vorgeschlagen. Die Diskussion führte letztlich zu der Entscheidung,
dass nur der Standort „Raphaelstraße“ weiter verfolgt werden soll.
Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit wurde die Finanzierung der notwendigen
Fremdplanungsleistung durch Dringlichkeitsentscheidung gewährleistet. Die Klärung rechtlicher
Aspekte bei der Vergabe der Planungsleistung nimmt augenblicklich jedoch noch einige Zeit in
Anspruch (vgl. hierzu die Ausführungen in Drs. 310.17 – Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur
Erweiterung der Ulrichschule Sindorf mit integrierter Begegnungsstätte), weshalb die Verwaltung
in einem ersten Schritt eigene Überlegungen, welche dem künftigen Planer das Planungsziel und
dessen Umfang verdeutlichen sollen, als Zwischenbericht dem Ausschuss vortragen möchte.
Die Verwaltung hat die Auswirkungen von
Architektur
Verkehr
Lärm
Multifunktionalem Raumprogramm unter Berücksichtigung von Vereinsbelangen
Planungsrecht
auf die örtlichen Gegebenheiten einer ersten Untersuchung unterzogen. Über das Ergebnis wird in
der Sitzung im Rahmen eines mündlichen Vortrages berichtet.
Beschlussvorlage 305.17
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