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Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung der Stadt Pulheim über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe der Ablösebeträge nach § 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
03.02.14, 18:47
Aktualisiert
03.02.14, 18:47
Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung der Stadt Pulheim über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe der Ablösebeträge nach § 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung der Stadt Pulheim über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe der Ablösebeträge nach § 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 24/2014 Erstellt am: 17.01.2014 Aktenzeichen: IV/63 Verfasser/in: Frau Zimmer Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umwelt- und Planungsausschuss X 12.02.2014 Rat X 18.02.2014 Betreff Neufassung der Satzung der Stadt Pulheim über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe der Ablösebeträge nach § 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag ja nein Vorlage Nr.: 24/2014 . Seite 2 / 2 Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt / der Rat beschließt die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Pulheim über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe der Ablösebeträge nach § 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Erläuterungen Die derzeit gültige Fassung der Satzung der Stadt Pulheim über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe der Ablösebeträge nach § 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wurde redaktionell überarbeitet. Insbesondere erfolgt die Anpassung der Zahlungsmodalitäten auf europäisches Recht sowie eine Überarbeitung hinsichtlich der gleichberechtigten Verwendung der weiblichen und männlichen Sprachform.