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Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 22.1 - Senioren, Menschen mit Behinderung und Soziale Hilfen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
203 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
01.09.17, 13:16
Aktualisiert
01.09.17, 13:16
Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 22.1 - Senioren, Menschen mit Behinderung und Soziale Hilfen) Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 22.1 - Senioren, Menschen mit Behinderung und Soziale Hilfen) Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 22.1 - Senioren, Menschen mit Behinderung und Soziale Hilfen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Bearbeiter/in: 11.1 Hs TOP Drs.-Nr.: 423.17 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 03.08.2017 Bemerkungen 12.09.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 22.1 - Senioren, Menschen mit Behinderung und Soziale Hilfen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Abteilung 22.1 (Senioren, Menschen mit Behinderung und Soziale Hilfen) von der Wiederbesetzungssperre auszunehmen und frei werdende Stellen kurzfristig nach zu besetzen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Abteilungsleiter Amtsleiter Mitzeichnung Dezernent Mitzeichnung Amt 22 Hansen Jung Stein Canzler Maus Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: In der Abteilung 22.1 (Senioren, Menschen mit Behinderung und Soziale Hilfen) werden in absehbarer Zeit zwei Stellen vakant werden. Die bisherigen Stelleninhaber erreichen das Renteneintrittsalter und scheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis der Kolpingstadt Kerpen aus. 1. Stelle 90000389 – Betreuungsstelle (zum 31.10.2017) Für Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, kann das zuständige Vormundschaftsgericht eine Betreuung als gesetzliche Vertretung bestellen. Der Tätigkeitsbereich der ausscheidenden Mitarbeiterin umfasst die Stadtteile Kerpen, Brüggen, Türnich und Balkhausen. Aufgabe der Mitarbeiterinnen der Betreuungsstelle ist die zeitnahe Erstellung eines detaillierten Berichts über die persönlichen und häuslichen Verhältnisse bei Personen, für die eine Betreuung angeregt wurde. Auf dieser Grundlage ist kurzfristig ein Vorschlag eines passgenauen Betreuers im jeweiligen Einzelfall an das Betreuungsgericht mitzuteilen. Weitere Aufgaben sind  die Mitwirkung an zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren,  die Gewinnung, Schulung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen und Berufsbetreuern,  der Aufbau von Netzwerken,  die Vermittlung von Hilfs- und Pflegeangeboten,  die Beratung zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen,  Öffentlichkeitsarbeit Derzeit werden die Aufgaben durch zwei Vollzeitkräfte wahrgenommen. Zusätzlich erfolgt eine Mitarbeit durch die Kollegin der Pflegeberatung in einem Umfang von 9 Stunden in der Betreuungsstelle. Der Stellenbedarf der Betreuungsstelle basiert auf einer detaillierten Stellenbedarfsermittlung, auf deren Grundlage der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.10.2008 den vorliegenden Standard in der Fallbearbeitung beschlossen hat (siehe DrS.-Nr.: 378.08). Gründe für eine Aufhebung der Wiederbesetzungssperre:  Eine Vertretung ist aufgrund des speziellen Fachwissens lediglich durch die beiden verbleibenden Kolleginnen (verbleibender Stellenumfang 1,25 Stellen) möglich. Wie oben bereits beschrieben ist die deutliche Mehrheit der Aufgaben an unverzügliches Handeln geknüpft um schnellstmöglich eine Betreuung der Personen sicherzustellen und Gefahren abzuwenden. Ein Vertretungszeitraum von sechs Monaten führt bei den Kolleginnen zu einer übermäßigen Arbeitsbelastung, die fürsorgerechtlich nicht zu vertreten ist.  Die Auswahl eines passgenauen Betreuers ist wesentlich für Akzeptanz und Gelingen. Dies bedarf eines Mindestmaßes an Zeit und umfangreicher Erfahrung in der sozialen Arbeit. Hierauf wird auch von den Richterinnen und Richtern des Betreuungsgerichts Kerpen im Sinne der Betroffenen besonderer Wert gelegt.  Die Auswahl muss in der Regel kurzfristig erfolgen, da Betreuungsanträge häufig gestellt werden, wenn sich die Betroffenen oder Angehörige in emotionalen Krisensituationen befinden, die schnelle Lösungen erfordern. Dies erschwert die Priorisierung der Erledigung von Aufgaben gerade in einem Vertretungszeitraum erheblich. Durch die zu beschließende Maßnahme entfällt eine geschätzte Personalkosteneinsparung (Beschäftigte, S11b, Stufe 4, 6 Monate) in Höhe von ca. 30.500 €. Die Stellen der Betreuungsstelle sind aktuell mit Sozialpädagoginnen bzw. Sozialarbeiterinnen besetzt. Da in diesem Bereich die Bewerberlage derzeit angespannt ist, beabsichtigt die Verwaltung den Beschlussvorlage 423.17 Seite 2 Bewerberkreis zu erweitern. Die Stelle soll ggf. sowohl im Bereich der sozialen Arbeit als auch im Verwaltungsbereich ausgeschrieben werden. 2. Stelle 50000005 – Gruppenleitung SGB XII (zum 31.12.2017) Das Aufgabengebiet umfasst  Leitungstätigkeiten für die Bereiche o Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, XII o Aufgaben der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf, Leistungen nach dem SGB IX, o Aufgaben nach dem Bundesvertriebenengesetz,  Sachbearbeitung im Bereich der Leistungen nach dem SGB XII  Bearbeitung von Altfällen nach dem Bundessozialhilfegesetz. Bei den Leitungstätigkeiten ergeben sich besondere Anforderungen  in der Beratung und Unterstützung der aktuell zehn Sachbearbeiterinnen in schwierigen Einzelfallgestaltungen,  in der Entwicklung von Lösungsstrategien in schwierigen Einzelfällen (z.B.: Eigenheim, Leistung an Selbständige, Bestattungen, Sicherstellung von Pflege und Krankenversicherung),  bei der Durchführung der Ausbildung im Rahmen des Bachelorstudienganges in Form des Auffangens von Leistungsspitzen bei den Ausbilderinnen sowie zusätzlicher Beratungsbedarf der Ausbilder in fachlicher Hinsicht bei Erstellen der Prüfungsfälle. Die Rechtsanwendung in der Praxis wird immer komplizierter, was steigende Anforderungen an Leitung wie auch Sachbearbeitung sowie einen steigenden Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Insbesondere die erheblichen Gesetzesänderungen im SGB XII zum 01.07.2017 zeigten gravierende Auswirkungen im Arbeitsaufkommen. Der Abteilungsleiter der Abteilung 22.1 übt bereits seit dem Ausscheiden der ehemaligen Amtsleiterin zusätzlich auch die Aufgaben der Amtsleitung 22 aus. Derzeit besteht daher keine Möglichkeit, das Ausscheiden der beiden Kräfte durch andere Kolleginnen und Kollegen aufzufangen. Die Verwaltung hat bereits mit Vorlage 405.16 auf die Folgen der Nichtbesetzung von Stellen in diesem Bereich hingewiesen. Daher ist eine zeitnahe Besetzung sowohl der Betreuungsstelle als auch der Gruppenleitung aus fachlicher Sicht dringend erforderlich. Durch die zu beschließende Maßnahme entfällt eine geschätzte Personalkosteneinsparung (Beschäftigte, EG 11 Stufe 5, 6 Monate) in Höhe von ca. 38.000 €. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Nachbesetzung ebenfalls Bewerbungen von Sachbearbeiterinnen der Abteilung 22.1 erfolgen werden und sich aus diesem Verfahren heraus weitere Stellenvakanzen innerhalb der Abteilung durch mögliche Nachrücker ergeben könnten. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Abteilung 22.1 von der Wiederbesetzungssperre auszunehmen und frei werdende Stellen kurzfristig nach zu besetzen. Beschlussvorlage 423.17 Seite 3