Daten
Kommune
Kerpen
Größe
235 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
25.08.17, 13:16
Aktualisiert
25.08.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: Claudia Dieken
TOP
Drs.-Nr.: 427.17
Datum: 08.08.2017
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
05.09.2017
Stadtrat
26.09.2017
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan BL 270/3. Änderung "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim
A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
B Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
A
Aufstellung des Bebauungsplanes BL 270/3. Änderung „Am Lechenicher Weg“,
Stadtteil Blatzheim
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter
Dieken
Schoppe
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
1.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 „Am Lechenicher Weg“ gem. § 2 (1)
BauGB aufzustellen.
2.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
B
Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 „Am Lechenicher Weg“, Stadtteil
Blatzheim
1.
Den Bebauungsplan BL 270 „Am Lechenicher Weg“ für den Geltungsbereich der 3.
Änderung des Bebauungsplanes BL 270 aufzuheben.
1.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils Blatzheim,
nördlich angrenzend an die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen
Kiesgrube.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 wird wie folgt
begrenzt:
-
2.
im Süden durch die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen
Kiesgrube
im Westen durch die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen
Kiesgrube und die Bebauung am Buschweg
im Norden durch die Kunibertusstraße und durch die Bebauung der Straße „Im
Bungert“ und des Giffelsberger Weges
im Osten durch den Wirtschaftsweg, der die Verlängerung des Giffelsberger Weges
darstellt.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 ist eine Erweiterung der im
Bebauungsplan BL 270 festgesetzten Bauflächen zwischen Buschweg und der
bestehenden Grundschule.
Es sollen zusätzlich Teilbereiche der heute schon erschlossenen Flächen „Im Bungert und
Giffelsberger Weg“ einer Wohnbebauung zugeführt werden, um somit den südöstlichen
Ortsrand zu arrondieren.
Außerdem soll der Gehweg entlang des Giffelsberger Weges planungsrechtlich gesichert
werden. Zusätzlich sollen die Querschnitte der geplanten Straßen auf geweitet werden.
Da der Spielbetrieb der Blatzheimer Sportvereine künftig auf dem neu errichteten
Sportplatz in „Manheim-Neu“ stattfinden wird, soll die derzeit planungsrechtlich dargestellte
„Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ entlang des Giffelsberger Weges
aufgegeben und in eine Grünfläche mit der Widmung Parkanlage entwickelt werden.
Ersatzweise soll auf der gegenüberliegenden Fläche in Verlängerung des Buschweges ein
Bolzplatz ausgewiesen werden, der das Fußballspielen von Kindern und Jugendlichen aus
Blatzheim sichern und fördern soll.
Beschlussvorlage 427.17
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
4000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 427.17
Seite 3
Begründung:
1.
Planungsanlass
Der Bebauungsplan BL 270 ist seit dem 09.09.2003 rechtskräftig. Ziel des
Bebauungsplanes war die Verlagerung des bestehenden Sportplatzes an den südöstlichen
Ortsrand von Blatzheim. Dieses Planungsziel ist aus Kostengründen nie umgesetzt
worden.
Am 01.07.2014 wurde vom Rat der Kolpingstadt Kerpen beschlossen, den Spielbetrieb der
Blatzheimer Sportvereine künftig auf dem neu errichteten Sportplatz in „Manheim-Neu“
stattfinden zu lassen.
Daher soll die im Bebauungsplan BL 270 derzeit planungsrechtlich dargestellte Grünfläche
mit der Widmung „Sportplatz“ entlang des Giffelsberger Weges aufgegeben und in eine
Grünfläche mit der Widmung „Parkanlage“ entwickelt werden.
Da sich in den letzten 15 Jahren bezüglich den Zielen der Planung des Bebauungsplanes
BL 270 noch andere Dinge verändert haben, soll die Aufstellung der 3. Änderung des
Bebauungsplanes BL 270 beschlossen werden.
Ziele der Bebauungsplanänderung sind:
2.
Erweiterung der Verkehrsfläche entlang der Kunibertusstraße zur Realisierung eines
Gehweges auf der südlichen Seite.
Verbreiterung der im BP 270 dargestellten Stichstraßen zur Erschließung der Baufelder
„Buschweg“
Vergrößerung der Bauflächen „Buschweg“ zur Realisierung einer marktgerechten
Bebauung
Ergänzende Wohnbebauung in der Verlängerung der Straße „Im Bungert“ bzw. „Am
Giffelsberger Weg“ (ca. 8-10 WE)
Planungsrechtliche Darstellung und Sicherung eines Bolzplatzes
Rückentwicklung der festgesetzten Sportplatzfläche zugunsten der Darstellung einer
Parkanlage
Ergänzende Ortsrandeingrünung zur freien Landschaft.
Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 „Am Lechnicher Weg“, Stadtteil Blatzheim
Durch die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplan BL 270 wird der rechtskräftige
Bebauungsplan BL 270 überplant. Zur Umsetzung der planerischen Ziele ist dies
erforderlich. Der Bebauungsplan BL 270 wird zukünftig durch den Bebauungsplan BL
270/3. Änderung ersetzt.
3.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss (geplant): PA 05.09.2017 Rat: 26.09.2017
4.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Städtebauliches Konzept – Planverkleinerung
Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung
Beschlussvorlage 427.17
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