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Beschlussvorlage (Bebauungsplan BL 270/3. Änderung "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB B Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
235 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
25.08.17, 13:16
Aktualisiert
25.08.17, 13:16
Beschlussvorlage (Bebauungsplan BL 270/3. Änderung "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim
A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
B Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim) Beschlussvorlage (Bebauungsplan BL 270/3. Änderung "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim
A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
B Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim) Beschlussvorlage (Bebauungsplan BL 270/3. Änderung "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim
A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
B Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim) Beschlussvorlage (Bebauungsplan BL 270/3. Änderung "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim
A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
B Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: Claudia Dieken TOP Drs.-Nr.: 427.17 Datum: 08.08.2017 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 05.09.2017 Stadtrat 26.09.2017 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan BL 270/3. Änderung "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB B Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: A Aufstellung des Bebauungsplanes BL 270/3. Änderung „Am Lechenicher Weg“, Stadtteil Blatzheim Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter Dieken Schoppe Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz 1. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 „Am Lechenicher Weg“ gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. B Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 „Am Lechenicher Weg“, Stadtteil Blatzheim 1. Den Bebauungsplan BL 270 „Am Lechenicher Weg“ für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 aufzuheben. 1. Lage des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils Blatzheim, nördlich angrenzend an die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen Kiesgrube. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 wird wie folgt begrenzt: - 2. im Süden durch die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen Kiesgrube im Westen durch die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen Kiesgrube und die Bebauung am Buschweg im Norden durch die Kunibertusstraße und durch die Bebauung der Straße „Im Bungert“ und des Giffelsberger Weges im Osten durch den Wirtschaftsweg, der die Verlängerung des Giffelsberger Weges darstellt. Ziel und Zweck der Planung Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 ist eine Erweiterung der im Bebauungsplan BL 270 festgesetzten Bauflächen zwischen Buschweg und der bestehenden Grundschule. Es sollen zusätzlich Teilbereiche der heute schon erschlossenen Flächen „Im Bungert und Giffelsberger Weg“ einer Wohnbebauung zugeführt werden, um somit den südöstlichen Ortsrand zu arrondieren. Außerdem soll der Gehweg entlang des Giffelsberger Weges planungsrechtlich gesichert werden. Zusätzlich sollen die Querschnitte der geplanten Straßen auf geweitet werden. Da der Spielbetrieb der Blatzheimer Sportvereine künftig auf dem neu errichteten Sportplatz in „Manheim-Neu“ stattfinden wird, soll die derzeit planungsrechtlich dargestellte „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ entlang des Giffelsberger Weges aufgegeben und in eine Grünfläche mit der Widmung Parkanlage entwickelt werden. Ersatzweise soll auf der gegenüberliegenden Fläche in Verlängerung des Buschweges ein Bolzplatz ausgewiesen werden, der das Fußballspielen von Kindern und Jugendlichen aus Blatzheim sichern und fördern soll. Beschlussvorlage 427.17 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 4000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 427.17 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Der Bebauungsplan BL 270 ist seit dem 09.09.2003 rechtskräftig. Ziel des Bebauungsplanes war die Verlagerung des bestehenden Sportplatzes an den südöstlichen Ortsrand von Blatzheim. Dieses Planungsziel ist aus Kostengründen nie umgesetzt worden. Am 01.07.2014 wurde vom Rat der Kolpingstadt Kerpen beschlossen, den Spielbetrieb der Blatzheimer Sportvereine künftig auf dem neu errichteten Sportplatz in „Manheim-Neu“ stattfinden zu lassen. Daher soll die im Bebauungsplan BL 270 derzeit planungsrechtlich dargestellte Grünfläche mit der Widmung „Sportplatz“ entlang des Giffelsberger Weges aufgegeben und in eine Grünfläche mit der Widmung „Parkanlage“ entwickelt werden. Da sich in den letzten 15 Jahren bezüglich den Zielen der Planung des Bebauungsplanes BL 270 noch andere Dinge verändert haben, soll die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 beschlossen werden. Ziele der Bebauungsplanänderung sind:        2. Erweiterung der Verkehrsfläche entlang der Kunibertusstraße zur Realisierung eines Gehweges auf der südlichen Seite. Verbreiterung der im BP 270 dargestellten Stichstraßen zur Erschließung der Baufelder „Buschweg“ Vergrößerung der Bauflächen „Buschweg“ zur Realisierung einer marktgerechten Bebauung Ergänzende Wohnbebauung in der Verlängerung der Straße „Im Bungert“ bzw. „Am Giffelsberger Weg“ (ca. 8-10 WE) Planungsrechtliche Darstellung und Sicherung eines Bolzplatzes Rückentwicklung der festgesetzten Sportplatzfläche zugunsten der Darstellung einer Parkanlage Ergänzende Ortsrandeingrünung zur freien Landschaft. Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 „Am Lechnicher Weg“, Stadtteil Blatzheim Durch die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplan BL 270 wird der rechtskräftige Bebauungsplan BL 270 überplant. Zur Umsetzung der planerischen Ziele ist dies erforderlich. Der Bebauungsplan BL 270 wird zukünftig durch den Bebauungsplan BL 270/3. Änderung ersetzt. 3. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss (geplant): PA 05.09.2017 Rat: 26.09.2017 4. Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Städtebauliches Konzept – Planverkleinerung Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung Beschlussvorlage 427.17 Seite 4