Daten
Kommune
Kerpen
Größe
119 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
25.08.17, 13:16
Aktualisiert
06.09.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung
1.
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Planungsanlass
Der Bebauungsplan BL 270 ist seit dem 09.09.2003 rechtskräftig. Ziel des Bebauungsplanes war
die Verlagerung des bestehenden Sportplatzes an den südöstlichen Ortsrand von Blatzheim.
Dieses Planungsziel ist aus Kostengründen nie umgesetzt worden.
Am 01.07.2014 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschlossen, den Spielbetrieb der
Blatzheimer Sportvereine künftig auf dem neu errichteten Sportplatz in „Manheim-Neu“
stattfinden zu lassen.
Daher soll die im Bebauungsplan BL 270 derzeit planungsrechtlich dargestellte Grünfläche mit
der Widmung „Sportplatz“ entlang des Giffelsberger Weges aufgegeben und in eine Grünfläche
mit der Widmung „Parkanlage“ entwickelt werden. Als Ersatz für die entfallenden Sportanlagen
des SV Blatzheim wird ein Bolzplatz im Bebauungsplan BL 270/3. Änderung planungsrechlich
gesichert.
Da sich in den letzten 15 Jahren bezüglich den Zielen der Planung des Bebauungsplanes BL 270
noch andere Dinge verändert haben, soll die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes
BL 270 beschlossen werden.
Ziele der Bebauungsplanänderung sind:
2.
Erweiterung der Verkehrsfläche entlang der Kunibertusstraße zur Realisierung eines
Gehweges auf der südlichen Seite.
Verbreiterung der im BP 270 dargestellten Stichstraßen zur Erschließung der Baufelder
„Buschweg“
Vergrößerung der Bauflächen „Buschweg“ zur Realisierung einer marktgerechten Bebauung
Ergänzende Wohnbebauung in der Verlängerung der Straße „Im Bungert“ bzw. am
Giffelsberger Weg“
Planungsrechtliche Darstellung und Sicherung eines Bolzplatzes
Rückentwicklung der festgesetzten Sportplatzfläche zugunsten der Darstellung einer
Parkanlage
Ergänzende Ortsrandeingrünung zur freien Landschaft.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils Blatzheim,
nördlich angrenzend an die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen Kiesgrube.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 wird wie folgt begrenzt:
-
3.
im Süden durch die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen Kiesgrube
im Westen durch die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen Kiesgrube
und die Bebauung am Buschweg
im Norden durch die Kunibertusstraße und durch die Bebauung der Straße „Im Bungert“
und des Giffelsberger Weges
im Osten durch den Wirtschaftsweg, der die Verlängerung des Giffelsberger Weges
darstellt.
Bestehende Situation
Im Plangebiet befindet sich auf der städtischen Fläche der Sportplatz. Neben dem Sportplatz
befinden sich die Grundschule und die Mehrzweckhalle. Angrenzend an die bestehende
Einfamilienhausbebauung an der Straße „Im Bungert“ schließt sich eine Spielwiese an. Am
Giffelsberger Weg befindet sich eine Anpflanzungsfläche mit Bäumen und Sträuchern.
Die im hinteren Bereich angrenzenden privaten Flächen stellen sich als Ackerflächen dar.
Im direkten Umfeld des Plangebietes befindet sich eine 1-2 geschossige
Einfamilienhausbebauung.
Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung
4.
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Ziel und Zweck der Planung
Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 ist eine Erweiterung der im Bebauungsplan
BL 270 festgesetzten Bauflächen zwischen Buschweg und der bestehenden Grundschule.
Es sollen Teilbereiche der heute schon erschlossenen Flächen „Im Bungert und Giffelsberger
Weg“ einer Wohnbebauung zugeführt werden, um somit den südöstlichen Ortsrand zu
arrondieren.
Außerdem soll der Gehweg entlang des Giffelsberger Weges planungsrechtlich gesichert
werden. Zusätzlich sollen die Querschnitte der geplanten Straßen auf geweitet werden.
Da der Spielbetrieb der Blatzheimer Sportvereine künftig auf dem neu errichteten Sportplatz in
„Manheim-Neu“ stattfinden wird, soll die derzeit planungsrechtlich dargestellte „Grünfläche mit
der Zweckbestimmung Sportplatz“ entlang des Giffelsberger Weges aufgegeben und in eine
Grünfläche mit der Widmung Parkanlage entwickelt werden.
Ersatzweise soll auf der gegenüberliegenden Fläche in Verlängerung des Buschweges ein
Bolzplatz ausgewiesen werden, der das Fußballspielen von Kindern und Jugendlichen aus
Blatzheim sichern und fördern soll.
4.
Vorhandenes Planungsrecht
4.1
Regionalplan
Im Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln der Bezirksregierung Köln ist das Plangebiet als
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Das Planvorhaben entspricht somit den
Vorgaben des Regionalplanes.
4.2
Flächennutzungsplan
Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes weist für das Plangebiet Wohnbaufläche,
Grünfläche mit der Widmung Parkanlage und Sportplatz, Flächen für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft und Fläche für Gemeinbedarf mit der
Widmung Schule, Mehrzweckhalle aus.
Aufgrund der Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes kann der Bebauungsplan in
Teilbereichen nicht aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 (2) BauGB entwickelt werden. Es
wird daher die 82. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, die im Parallelverfahren
durchgeführt wird.
4.3
Bebauungsplan
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes BL 270, der 1.
und 2. Änderung. Der Bebauungsplan BL 270 setzt entlang des Buschweges Allgemeines
Wohngebiet, an der Kunibertusstraße Fläche für Gemeinbedarf mit der Widmung Schule und
Mehrzweckhalle, angrenzend an die Bebauung „Im Bungert“ Grünfläche mit der Widmung
Parkanlage, zum Ortsrand hin Grünfläche mit der Widmung Parkanlage und Sportplatz und am
Giffelsberger Weg „Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ fest.
Die 1 und 2. Änderung setzt Fläche für Gemeinbedarf mit der Widmung Schule und
Mehrzweckhalle fest.
Der Bebauungsplan BL 270 und seine Änderungen werden zukünftig durch den Bebauungsplan
BL 270/3. Änderung ersetzt. Zur Umsetzung der planerischen Ziele ist dies erforderlich.
Die Inhalte der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 werden in die 3. Änderung des
Bebauungsplanes BL 270/3. Änderung übernommen.
Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung
5.
Erläuterung der Planinhalte
5.1
Planungskonzept
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Auf der heutigen Sportplatzfläche und auf dem südlich angrenzenden Grundstück und in der
Verlängerung der Straßen „Im Bungert“ bzw. am Giffelsberger Weg“. ist eine
Einfamilienhausbebauung in Form von Einzel-und Doppelhäusern geplant. Die Höhe der
Gebäude soll zwei Vollgeschosse zulassen, wobei das zweite Vollgeschoss im Dachraum liegt.
Aus verkehrstechnischen Gründen ist eine Erweiterung der Verkehrsfläche entlang der
Kunibertusstraße zur Realisierung eines Gehweges auf der südlichen Seite geplant.
Die Planung sieht eine Rückentwicklung der festgesetzten Sportplatzfläche zugunsten der
Darstellung einer Parkanlage vor. Außerdem ist zum Ortsrand hin die planungsrechtliche
Darstellung und Sicherung eines Bolzplatzes geplant.
Abschließend ist eine ergänzende Ortsrandeingrünung zur freien Landschaft hin vorgesehen.
5.2
Erschließung
Das Plangebiet ist über die Kunibertusstraße und den Buschweg erschlossen. Die geplante
Wohnbebauung auf dem Gelände des Sportplatzes erfolgt über den Buschweg. Die innere
Erschließung erfolgt über zwei Stichstraßen, die als Verkehrsflächen besonderer
Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt werden und an den Buschweg
angeschlossen werden.
Die ergänzende Bebauung nördlich des Plangebietes wird über die Verlängerung der Straße „Im
Bungert“ bzw. über den Giffelsberger Weg erschlossen.
Im Bereich der öffentlichen Grünflächen und zu dem geplanten Bolzplatz sind
Fußwegeverbindungen vorgesehen, die von der geplanten Wohnbebauung am Buschweg und
der Kunibertusstraße abgehen.
Außerdem ist die planungsrechtliche Sicherung eines Gehweges an der Kunibertusstraße
vorgesehen, der den Lückenschluss im Bereich der Grundschule sichern soll.
5.3
Ver- und Entsorgung
Die Ver- und Entsorgung ist sichergestellt.
Entsorgung:
Nach Sanierung der Kanalisationsanlage in der Kunibertusstraße von der Straße „Im Bungert“ bis
zum Buschweg sind die bis dato nicht vorhandenen Kapazitäten in der Kanalisationsanlage
vorhanden. Durch die Vergrößerung des Baugebietes wird die Abänderung der ursprünglichen
Dimensionierung eine Haltung von DN 400 auf DN 500 erforderlich. Bei einer weiteren Bebauung
in der Straße „Im Bungert“ ist eine Auf Dimensionierung der vorhandenen Kanalisation auf DN
400 erforderlich.
5.4.
Ökologie und Umweltbelange
Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen u.a. die Belange des
Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des
Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens sowie des Klimas zu berücksichtigen.
Gem. § 19 BNatSchG und § 4a LG NW sind zu Bauleitplänen landschaftspflegerische
Fachbeiträge zu erstellen.
Für die Belange des Umweltschutzes wird gem. § 2 (4) BauGB im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen
Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung
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Umwelteinwirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet
werden.
Außerdem ist eine Artenschutzprüfung gem. § 44 BNatSchG durchzuführen.
6.
Kinder- und Jugendfreundlichkeit, Seniorenfreundlichkeit
Gemäß dem Beschluss des Rates der Kolpingstadt Kerpen vom 25.02.2003 ist bei der
Aufstellung von Bebauungsplänen eine Spielplatzfläche von 11m² pro Wohneinheit
nachzuweisen. Bei 30 bis 40 zu erwartenden Wohneinheiten wäre eine Gesamtfläche von
maximal 440 m² planungsrechtlich festzusetzen. Eine entsprechende Fläche kann in die
angrenzende öffentliche Grünfläche integriert werden. Eine Prüfung des Bedarfes für einen
neuen Spielplatz wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens von der Fachbehörde geprüft.
Außerdem soll im hinteren Bereich zum Feld hin ein Bolzplatz angelegt werden, der den Kindern
und Jugendlichen die Möglichkeit gibt, verschiedene Ballspiele durchzuführen.
Es ist eine Einfamilienhausbebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern geplant. Aufgrund
der künftigen Grundstücksaufteilung besteht die Möglichkeit barrierefreie Wohnformen zu
errichten, die für Senioren geeignet sind.
7.
Lärmschutz
Um die Auswirkungen der bestehenden Nutzung der Mehrzweckhalle und des geplanten
Bolzplatzes auf die geplante Wohnbebauung abschätzen zu können, muss ein
Lärmschutzgutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in Auftrag gegeben werden.
8.
Bodenordnung
Die Grundstücke der geplanten Wohnbebauung im Bereich des heutigen Sportplatzes und ein
Grundstück am Giffelsberger Weg befinden sich im Eigentum der Kolpingstadt. Ein Teil der
Flächen befindet sich im privaten Eigentum.
9.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche, die Herstellung der öffentlichen
Grünflächen und eventuellen Grunderwerb von Flächen werden frühzeitig im Haushalt
angemeldet.
10.
Städtebauliche Strukturdaten
Plangebietsgröße
Wohnbaufläche
Grünfläche (mit Bolzplatz)
Gemeinbedarfsfläche (Schule)
Verkehrsfläche
Kerpen im August 2017
Joachim Schwister
Technischer Beigeordneter
ca. 8,5 ha
ca. 2,0 ha
ca. 5,5 ha
ca. 0,4 ha
ca. 0.6 ha