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Beschlussvorlage (Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
119 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
25.08.17, 13:16
Aktualisiert
06.09.17, 13:16
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Inhalt der Datei

Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung 1. Seite 1 von 4 Planungsanlass Der Bebauungsplan BL 270 ist seit dem 09.09.2003 rechtskräftig. Ziel des Bebauungsplanes war die Verlagerung des bestehenden Sportplatzes an den südöstlichen Ortsrand von Blatzheim. Dieses Planungsziel ist aus Kostengründen nie umgesetzt worden. Am 01.07.2014 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschlossen, den Spielbetrieb der Blatzheimer Sportvereine künftig auf dem neu errichteten Sportplatz in „Manheim-Neu“ stattfinden zu lassen. Daher soll die im Bebauungsplan BL 270 derzeit planungsrechtlich dargestellte Grünfläche mit der Widmung „Sportplatz“ entlang des Giffelsberger Weges aufgegeben und in eine Grünfläche mit der Widmung „Parkanlage“ entwickelt werden. Als Ersatz für die entfallenden Sportanlagen des SV Blatzheim wird ein Bolzplatz im Bebauungsplan BL 270/3. Änderung planungsrechlich gesichert. Da sich in den letzten 15 Jahren bezüglich den Zielen der Planung des Bebauungsplanes BL 270 noch andere Dinge verändert haben, soll die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 beschlossen werden. Ziele der Bebauungsplanänderung sind:        2. Erweiterung der Verkehrsfläche entlang der Kunibertusstraße zur Realisierung eines Gehweges auf der südlichen Seite. Verbreiterung der im BP 270 dargestellten Stichstraßen zur Erschließung der Baufelder „Buschweg“ Vergrößerung der Bauflächen „Buschweg“ zur Realisierung einer marktgerechten Bebauung Ergänzende Wohnbebauung in der Verlängerung der Straße „Im Bungert“ bzw. am Giffelsberger Weg“ Planungsrechtliche Darstellung und Sicherung eines Bolzplatzes Rückentwicklung der festgesetzten Sportplatzfläche zugunsten der Darstellung einer Parkanlage Ergänzende Ortsrandeingrünung zur freien Landschaft. Lage des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils Blatzheim, nördlich angrenzend an die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen Kiesgrube. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 wird wie folgt begrenzt: - 3. im Süden durch die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen Kiesgrube im Westen durch die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen Kiesgrube und die Bebauung am Buschweg im Norden durch die Kunibertusstraße und durch die Bebauung der Straße „Im Bungert“ und des Giffelsberger Weges im Osten durch den Wirtschaftsweg, der die Verlängerung des Giffelsberger Weges darstellt. Bestehende Situation Im Plangebiet befindet sich auf der städtischen Fläche der Sportplatz. Neben dem Sportplatz befinden sich die Grundschule und die Mehrzweckhalle. Angrenzend an die bestehende Einfamilienhausbebauung an der Straße „Im Bungert“ schließt sich eine Spielwiese an. Am Giffelsberger Weg befindet sich eine Anpflanzungsfläche mit Bäumen und Sträuchern. Die im hinteren Bereich angrenzenden privaten Flächen stellen sich als Ackerflächen dar. Im direkten Umfeld des Plangebietes befindet sich eine 1-2 geschossige Einfamilienhausbebauung. Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung 4. Seite 2 von 4 Ziel und Zweck der Planung Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 ist eine Erweiterung der im Bebauungsplan BL 270 festgesetzten Bauflächen zwischen Buschweg und der bestehenden Grundschule. Es sollen Teilbereiche der heute schon erschlossenen Flächen „Im Bungert und Giffelsberger Weg“ einer Wohnbebauung zugeführt werden, um somit den südöstlichen Ortsrand zu arrondieren. Außerdem soll der Gehweg entlang des Giffelsberger Weges planungsrechtlich gesichert werden. Zusätzlich sollen die Querschnitte der geplanten Straßen auf geweitet werden. Da der Spielbetrieb der Blatzheimer Sportvereine künftig auf dem neu errichteten Sportplatz in „Manheim-Neu“ stattfinden wird, soll die derzeit planungsrechtlich dargestellte „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ entlang des Giffelsberger Weges aufgegeben und in eine Grünfläche mit der Widmung Parkanlage entwickelt werden. Ersatzweise soll auf der gegenüberliegenden Fläche in Verlängerung des Buschweges ein Bolzplatz ausgewiesen werden, der das Fußballspielen von Kindern und Jugendlichen aus Blatzheim sichern und fördern soll. 4. Vorhandenes Planungsrecht 4.1 Regionalplan Im Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln der Bezirksregierung Köln ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Das Planvorhaben entspricht somit den Vorgaben des Regionalplanes. 4.2 Flächennutzungsplan Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes weist für das Plangebiet Wohnbaufläche, Grünfläche mit der Widmung Parkanlage und Sportplatz, Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft und Fläche für Gemeinbedarf mit der Widmung Schule, Mehrzweckhalle aus. Aufgrund der Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes kann der Bebauungsplan in Teilbereichen nicht aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 (2) BauGB entwickelt werden. Es wird daher die 82. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, die im Parallelverfahren durchgeführt wird. 4.3 Bebauungsplan Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes BL 270, der 1. und 2. Änderung. Der Bebauungsplan BL 270 setzt entlang des Buschweges Allgemeines Wohngebiet, an der Kunibertusstraße Fläche für Gemeinbedarf mit der Widmung Schule und Mehrzweckhalle, angrenzend an die Bebauung „Im Bungert“ Grünfläche mit der Widmung Parkanlage, zum Ortsrand hin Grünfläche mit der Widmung Parkanlage und Sportplatz und am Giffelsberger Weg „Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ fest. Die 1 und 2. Änderung setzt Fläche für Gemeinbedarf mit der Widmung Schule und Mehrzweckhalle fest. Der Bebauungsplan BL 270 und seine Änderungen werden zukünftig durch den Bebauungsplan BL 270/3. Änderung ersetzt. Zur Umsetzung der planerischen Ziele ist dies erforderlich. Die Inhalte der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 werden in die 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270/3. Änderung übernommen. Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung 5. Erläuterung der Planinhalte 5.1 Planungskonzept Seite 3 von 4 Auf der heutigen Sportplatzfläche und auf dem südlich angrenzenden Grundstück und in der Verlängerung der Straßen „Im Bungert“ bzw. am Giffelsberger Weg“. ist eine Einfamilienhausbebauung in Form von Einzel-und Doppelhäusern geplant. Die Höhe der Gebäude soll zwei Vollgeschosse zulassen, wobei das zweite Vollgeschoss im Dachraum liegt. Aus verkehrstechnischen Gründen ist eine Erweiterung der Verkehrsfläche entlang der Kunibertusstraße zur Realisierung eines Gehweges auf der südlichen Seite geplant. Die Planung sieht eine Rückentwicklung der festgesetzten Sportplatzfläche zugunsten der Darstellung einer Parkanlage vor. Außerdem ist zum Ortsrand hin die planungsrechtliche Darstellung und Sicherung eines Bolzplatzes geplant. Abschließend ist eine ergänzende Ortsrandeingrünung zur freien Landschaft hin vorgesehen. 5.2 Erschließung Das Plangebiet ist über die Kunibertusstraße und den Buschweg erschlossen. Die geplante Wohnbebauung auf dem Gelände des Sportplatzes erfolgt über den Buschweg. Die innere Erschließung erfolgt über zwei Stichstraßen, die als Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt werden und an den Buschweg angeschlossen werden. Die ergänzende Bebauung nördlich des Plangebietes wird über die Verlängerung der Straße „Im Bungert“ bzw. über den Giffelsberger Weg erschlossen. Im Bereich der öffentlichen Grünflächen und zu dem geplanten Bolzplatz sind Fußwegeverbindungen vorgesehen, die von der geplanten Wohnbebauung am Buschweg und der Kunibertusstraße abgehen. Außerdem ist die planungsrechtliche Sicherung eines Gehweges an der Kunibertusstraße vorgesehen, der den Lückenschluss im Bereich der Grundschule sichern soll. 5.3 Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung ist sichergestellt. Entsorgung: Nach Sanierung der Kanalisationsanlage in der Kunibertusstraße von der Straße „Im Bungert“ bis zum Buschweg sind die bis dato nicht vorhandenen Kapazitäten in der Kanalisationsanlage vorhanden. Durch die Vergrößerung des Baugebietes wird die Abänderung der ursprünglichen Dimensionierung eine Haltung von DN 400 auf DN 500 erforderlich. Bei einer weiteren Bebauung in der Straße „Im Bungert“ ist eine Auf Dimensionierung der vorhandenen Kanalisation auf DN 400 erforderlich. 5.4. Ökologie und Umweltbelange Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen u.a. die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens sowie des Klimas zu berücksichtigen. Gem. § 19 BNatSchG und § 4a LG NW sind zu Bauleitplänen landschaftspflegerische Fachbeiträge zu erstellen. Für die Belange des Umweltschutzes wird gem. § 2 (4) BauGB im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung Seite 4 von 4 Umwelteinwirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Außerdem ist eine Artenschutzprüfung gem. § 44 BNatSchG durchzuführen. 6. Kinder- und Jugendfreundlichkeit, Seniorenfreundlichkeit Gemäß dem Beschluss des Rates der Kolpingstadt Kerpen vom 25.02.2003 ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen eine Spielplatzfläche von 11m² pro Wohneinheit nachzuweisen. Bei 30 bis 40 zu erwartenden Wohneinheiten wäre eine Gesamtfläche von maximal 440 m² planungsrechtlich festzusetzen. Eine entsprechende Fläche kann in die angrenzende öffentliche Grünfläche integriert werden. Eine Prüfung des Bedarfes für einen neuen Spielplatz wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens von der Fachbehörde geprüft. Außerdem soll im hinteren Bereich zum Feld hin ein Bolzplatz angelegt werden, der den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gibt, verschiedene Ballspiele durchzuführen. Es ist eine Einfamilienhausbebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern geplant. Aufgrund der künftigen Grundstücksaufteilung besteht die Möglichkeit barrierefreie Wohnformen zu errichten, die für Senioren geeignet sind. 7. Lärmschutz Um die Auswirkungen der bestehenden Nutzung der Mehrzweckhalle und des geplanten Bolzplatzes auf die geplante Wohnbebauung abschätzen zu können, muss ein Lärmschutzgutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in Auftrag gegeben werden. 8. Bodenordnung Die Grundstücke der geplanten Wohnbebauung im Bereich des heutigen Sportplatzes und ein Grundstück am Giffelsberger Weg befinden sich im Eigentum der Kolpingstadt. Ein Teil der Flächen befindet sich im privaten Eigentum. 9. Kosten und Finanzierung Die Kosten für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche, die Herstellung der öffentlichen Grünflächen und eventuellen Grunderwerb von Flächen werden frühzeitig im Haushalt angemeldet. 10. Städtebauliche Strukturdaten Plangebietsgröße Wohnbaufläche Grünfläche (mit Bolzplatz) Gemeinbedarfsfläche (Schule) Verkehrsfläche Kerpen im August 2017 Joachim Schwister Technischer Beigeordneter ca. 8,5 ha ca. 2,0 ha ca. 5,5 ha ca. 0,4 ha ca. 0.6 ha