Daten
Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
01.09.17, 13:16
Aktualisiert
01.09.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.3 / Personal
Bearbeiter/in: Herr Klütsch
TOP
Drs.-Nr.: 429.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
08.08.2017
Bemerkungen
12.09.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Klimaschonende Dienstreisen;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ab.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Klütsch
Stein
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
Dienstreisen und Dienstgänge der Beschäftigten, Beamten und Beamtinnen der Kolpingstadt
Kerpen werden nach der Maßgabe des Landesreisekostengesetzes NW (LRKG NW) durchgeführt
und abgerechnet. Danach sind Dienstreisen und Dienstgänge - soweit nicht triftige Gründe
entgegenstehen - vorrangig mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln durchzuführen.
Neben den Dienstreisen zu Fortbildungen sind eine Vielzahl von Dienstreisen und Dienstgängen,
überwiegend mit Dienst- und Privatfahrzeugen, zur Erledigung der täglichen Arbeit notwendig.
Eine zentrale Erfassung von Anzahl, Entfernung und genutztem Verkehrsmittel der Dienstreisen
und Dienstgänge existiert nicht. Dementsprechend existiert auch keine Auswertung über die
Menge der dabei entstandenen CO2 – Emissionen.
Die Erstellung einer solchen Auswertung würde aus Sicht der Verwaltung einen nicht zu
vertretbaren Aufwand darstellen, daher schlägt die Verwaltung vor, den Antrag der Fraktion
Bündnis90/Die Grünen abzulehnen.
Beschlussvorlage 429.17
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